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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 6,6316 Bewertungen - Durchschnitt: 6,63
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Meike
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Hallo Jasper, Corleis, Stefan und Tapier,

es klingt zwar zynisch, ist aber nicht so gemeint, aber das wäre ein Punkt, um den sich ein Verband der Automatenaufsteller kümmern müsste, wenn es ihm um die Branche geht.

Die neue Spielverordnung kann nicht "schuld" daran sein.

Hat die "Gilde" der Aufsteller / Betreiber sich denn mal informatorisch auseinander gesetzt, ob es sich um spezielle GSG handelt, bzw. nach Statistikauswertung, um spezielle Spiele handelt oder ob in der Statistik eine "Routine" erkennbar ist?

Oder habt Ihr mal auf der PTB-Seite zur Zulassung der Spielgeräte nachgeschaut, ob Ihr die größten Verluste bei den GSG fahrt, bei denen die Nachträge zur Zulassung schnell und mehrmals erfolgten?

Den ein oder anderen Nachtrag, alleine schon vom Zeitfenster her, finde ich persönlich etwas drollig.

Leider sind die Zulassungen der alten GSG nicht abrufbar, so dass man keine Erhebung machen kann, ob die Flut der Nachträge usus ist.


Gruß Meike
61 18.05.2007 17:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Hallo Meike ,

Zitat: es klingt zwar zynisch, ist aber nicht so gemeint, aber das wäre ein Punkt, um den sich ein Verband der Automatenaufsteller kümmern müsste, wenn es ihm um die Branche geht.

Stimmt schon was du da sagst, aber ist das mit dem Verband nicht so wie überall?
Wie schon geschrieben kommen die Großen Spielhallen mit 20 und mehr Geräten ganz gut klar und die sind auch im Verband. Aber die kleinen stellen sich ja jetzt auf die Hinterbeine und erwägen jetzt den Klageweg um Gerechtigkeit zu bekommen. Außerdem schlägt sich der Verband mit der Vergnügungssteuer und anderen Ungerechtigkeiten rum. Ich will nicht den Verband in Schutz nehmen.

Zitat: Die neue Spielverordnung kann nicht "schuld" daran sein.

Beding richtig. Jetzt kommt das leidige Thema noch mal und jetzt zum letzten von mir.
2005 hatte ich 50% GSG Kunden 40% Fungeräte und 10% Internet.
2006 kam die neue SpVo und Anfang Feb.2006 wurden alle Spielhallen auf Herz und Niere überprüft.
Wie Schwerverbrecher wurden wir teilweise dargestellt. Und die Kontrollen Bundesweit waren alles andere als einheitlich. Wurde sie neue SpVo bei uns radikal durchgesetzt waren sie ein paar Kilometer gar nicht interessant für die Beamten. Und das ist Teilweise immer noch so.

Ach so für die jetzt sagen: Ja die Spielhallen Betreiber könnten doch Selbstständig die nicht erlaubten Geräte abräumen!! Ja klar machen die das freiwillig!!!! Innerorts ist auch Tempo 50 und wenn es keiner Kontrollieren geben würde, würden natürlich alle trotzdem brav 50 Fahren.
Das dumm nur ist, die Fungeräte halt jetzt in der Gastro oder Internetcafes oder Priv.Clubs stehen.

Ja, für die jetzt anfangen: Melden und Anzeigen. Ist alles schon passiert aber irgendwie kommt da nicht so viel raus.

Zitat: Hat die "Gilde" der Aufsteller / Betreiber sich denn mal informatorisch auseinander gesetzt, ob es sich um spezielle GSG handelt, bzw. nach Statistikauswertung, um spezielle Spiele handelt oder ob in der Statistik eine "Routine" erkennbar ist?

Ja klar reden wir miteinander, aber unterschiedlicher wie bei uns in der Gilde kann das Meinungsbild nicht sein. Der eine räumt das Gerät weg weil es nur scheiße baut, die anderen suchen das gleiche Gerät verzweifelt, weil es bei denen Klasse läuft.

Zitat: Oder habt Ihr mal auf der PTB-Seite zur Zulassung der Spielgeräte nachgeschaut, ob Ihr die größten Verluste bei den GSG fahrt, bei denen die Nachträge zur Zulassung schnell und mehrmals erfolgten?

Wie du selbst schon gelesen hast, gibt es div. Spieler die speziell nach Fehlern in der Software suchen und das zieht dann auch einen Nachtrag bei der PTB nach sich. Teilweiße kommen die Geräte auch unausgereift zur Ptb um sich den nächst besten Prüftermin zu sichern. Und dann werden die Nachträge nachgeliefert.

Das ist natürlich wider nur meine Meinung und die wird wie ich schon so schon geschrieben haben weit mit anderen auseinander gehen.

1. Was wir bräuchten wäre mehr Transparenz bei den Geräten gleicher Bauart ob sie jetzt wirklich die gleichen Steuereinheiten haben wie bei den anderen.

2. Das endlich überall die Fungeräte verschwinden mit entsprechender harten Strafen und nicht erst bei nachgewiesenem Glückspiel!!

3. Der Großspielotheken warn mit über 24 Geräten(in einer Spielhalle) gestoppt wird.

Gruß Stefan

Ps.
Und noch was zum nachdenken für unsere Beamten die hier mit lesen:
Wie lange denkt ihr, dass der ehrliche und Gesetzestreuer Spielhallenbetreiber noch zuschaut, wäret um ihn herum weiter das Große Geld mit verbotenen Geräten verdient wird?
Bis er sagen muss „ So jetzt können wir den Laden dicht machen und Stempeln gehen „

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AlsunaSB: 18.05.2007 20:01.

62 18.05.2007 19:45 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Solon
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Meike
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Hallo Stefan,

augenscheinlich ist das Problem viel Vielschichtiger als der Ein oder Andere glaubt oder glauben will.

1.
Wörter aus der Spielverordnung werden vergessen oder ausgetauscht. Neu geschaffene Möglichkeiten, wie die Netzwerkanbindungen werden unzureichend problematisiert.

2.
Die Spielverordnung selbst wird von den Ordnungsbehörden, aus welchem Grund auch immer ( zu wenig Personal, unzureichend fortgebildet, frustriert, weil sie bei Gerichten oft vor die Pumpe gelaufen sind...) unzureichend umgesetzt.

3.
Die Verbändearbeit reduziert sich auf die "großen" Probleme und die kleinen Unternehmen bleiben auf der Strecke.

4.
Es werden immer mehr "Großkonzessionen" vergeben und somit müssten textliche Festsetzung in den Beabauungsplänen unzureichend sein, denn über städtebauliche Maßnahmen könnten casinoähnliche Hallen ( einige sehen mittlerweile wie der Automatensaal in der staatlichen Spielbank aus) eingedämmt werden.

5.
Die GSG der neuen Generation sind wirtschaftlich nicht für den Unternehmer "berechenbar" und können ihn mit den Punkten 1 und 4 in Verbindung innerhalb kürzester Zeit zur Pleite treiben.


Aber für einen Punkt Stefan, den Du geschrieben hast, bin ich persönlich zu kritisch:
"Wie du selbst gelesen hast, gibt es div. Spieler die speziell nach Fehlern in der Software suchen und das zieht dann auch einen Nachtrag bei der PTB nach sich. Teilweise kommen die Geräte auch unausgereift zur PTB um sich den nächst besten Prüftermin zu sichern. Und dann werden die Nachträge nachgeliefert."

Das glaube ich so nicht.

Denn:
Bei den letzten 27 Zulassungen, die man auf der PTB-Seite nachlesen kann, mussten 17 nachgebessert werden mit dem Grund "Die Programmänderungen zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler und Manipulationsanfälligkeit sind im Schreiben des Zulassungsinhabers vom... beschrieben."
- manchmal wurde das Wort Manipulationsanfälligkeit auch weggelasen-

Das finde ich etwas viel, denn das sind alles "alte Hasen", die die Zulassungen beantragen. Einige der Geräte laufen ohne deutche Zulassung schon seit Jahren in ähnlichen Varianten auf dem europäischen Markt. Glaubst Du wirklich, dass die deutschen Zocker ideenreicher als die anderen sind?
Oder vielleicht sollte man die Sätze auf den speziellen Spieler-Forenseiten der admins noch mal lesen "wir entscheiden wann die Zeit reif ist, die Informationen weiter zu geben."

Und da stelle ich die Frage nach Manipulationen bei GSG und das sonst so auskunftsfreudige Forum antwortet nicht. Ist doch seltsam, oder?

Aufgrund der ganzen Nachträge, die ja erst nach der Zulassung eingebracht wurden, müsste doch in den meisten Spielhallen Aufschreie und Anzeigen wegen Manipulationen durch Spieler erfolgen. Und, wer hat da was gelesen?

Aufgrund der ganzen Softwareänderungen, müssten die Spielhallenbetreiber fast wöchentlich einen Servicemitarbeiter in der Halle haben und das auf Kosten der Industrie, denn die müsste nachbessern.

Und da ich Strategiespieler bin, frage ich, könnte das nicht etwas mit Punkt 1, " Netzwerkanbindung aus wichtigen betriebswirtschaftlichen Gründen" zu tun haben?


Gruß Meike
63 19.05.2007 08:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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großes Grinsen Hallo Meike,

schön das du die Probleme so gut erkannt hast . Respekt

Wegen Manipulation kann ich dir nur eins sagen:
Sie sind da und das teil. Sehr massiv.
Ich selber habe schon mal eine „ Schule“ besucht , wo die Leute vor den Geräten sitzen und eine Möglichkeit zur Manipulation suchen.
Allerdings hat sich die Manipulation stark verändert. War´s früher noch die Manipulation über Werkzeuge und so mit ein direktes eindringen in das Gerät, sind es heute Cheats.
Die neuen Geräte waren einfach noch nicht ausgreift genug.

Zitat: Aufgrund der ganzen Nachträge, die ja erst nach der Zulassung eingebracht wurden, müsste doch in den meisten Spielhallen Aufschreie und Anzeigen wegen Manipulationen durch Spieler erfolgen. Und, wer hat da was gelesen?

Wie willst du es beweisen das der Spieler zur richtigen zeit die richtigen Köpfe gedrückt hat.
Meike was bei der Ptb so abgehet kann ich dir nicht sage aber wenn du mich fragst ob das mit den Manipulation stimmt kann ich dir zur 1000% sage:
Ja es gibt Manipulation und das mehr als genug.

Aber das lustige daran ist wiederum das dir Großen Spielhalle meistens von solchen Personen besucht werden. GRINS Party2
64 19.05.2007 14:07 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Zitat:
Original von jasper


Hallo AlsunaSB, Hallo Lingna,
„online auf Verbrecherjagd“ wird wohl die einzige Möglichkeit sein, dass illegale Glücksspiel bundesweit anzuprangern. Diese Art von Selbstschutz wäre sicherlich für uns ein Weg, damit wir wirtschaftlich überleben können. Wenn Du noch Standorte kennst wo JP oder Tokengeräte betrieben werden, eröffne ein Thread „illegales Glücksspiel in Deutschland?“ und stell die Anschriften rein.


Hallo,

da bin ich gerne mit dabei.

Ich bin seit über zehn Jahren Gast in einem kleinen aber feinen Spielsalon - Der Aufsteller verzweifelt mit den hohen Auszahlungen der neuen Geräte von Gauselmann - (ich als spielender Gast kann es manchmal kaum fassen, wieviel die Geräte werfen) - aber er muss sie bereitstellen auf Grund der großen Konkurrenz um ihn herum (5er-Konzession=60Geräte)
In direkter Nachbarschaft gibt es Wettbüros die immer noch Fun-Games mit offener Auszahlung betreiben. Ordnungsamt kann angeblich nicht eingreifen weil neuerdings die Landesregierung für Wettbüros zuständig ist.
Traurig eigentlich, dass die neue Spielverordnung nur den Herstellern, den Großspielhallen-betreibern (die auch noch teilweise gleichzeitig Hersteller sind) von Nutzen ist.

Gruß sunrise
65 23.05.2007 01:00 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Die Punktespeicher sollen ja in der jetzigen Form verboten werden, angeblich wird vom Gesetzgeber daran gearbeitet.
Das kann den kleineren Aufstellern doch nur recht sein, oder ?
66 23.05.2007 06:09 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo Dieter,

nachzubessern in der Art, dass man nun "Punktspeicher" verbietet, ist meiner Auffassung nach kontraproduktiv, denn dann kommen "Zeitspeicher" oder ähnliche Geschichten.

Die Spielverordnung sagt "Gewinnspeicher".

Das ist eine völlig neutrale Bezeichnung und ich weiß nicht warum einige Herrschaften sich dann juristisch, oft fadenscheinig verrenken.

Es gibt doch nur eine ganz simple Fragestellung, die jeder leicht beantworten kann:

Warum spielt ein Spieler an einem GSG oder Fungame?

Ob der Spieler dann Punkte, Bananen, Zeiteinheiten oder anderes auf einem Speicherplatz sieht, ist ihm doch völlig egal, denn er kennt den Umrechnungskurs in Euro.

Ich halte nichts von Augenwischerpolitik und komme mir z.Zt. vor wie Ende der 90er Jahre als der Eine dem Anderen erklärt, dass die Token doch völlig harmlos sind und eine Einsatzrückgabe und die PAS toll, unproblematisch und ein Wirtschaftsförderungsinstrument ist.

Lernt denn keiner aus der Geschichte?

Hat schon mal irgend einer betriebswirtschaftlich gegengerechnet, was diese tollen Wirtschaftförderungsmaßnahmen, die Arbeitsplätze sichern, die Industrie fördern, Steuereinnahmen sprudeln lassen auf der anderen Seite bei Ordnungsämtern, Steuerfahndung, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Mannkosten und Equipmentkosten verursachen?


In der Gesetzgebung sollte es immer allgemein gültige Wörter und Definitionen geben und es müsste verboten werden, dass dann "nachverhandelt" wird, bzw. werden darf.


Hat schon mal irgend jemand gelesen, dass das Gesundheitsministerium mit dem Kokabauern oder Marihuana-Plantagenbesitzer nachverhandelt, ab welchem THC-Gehalt seine Pflanzen als Rauschgift zu klassifizieren sind und bis wann er straffrei ausgeht?
- Sorry, ist ein etwas harter Vergleich, aber in allen anderen Strafrechtsbereichen schaut man auf Kausalitäten und dem Verursacherprinzip, nur beim Glücksspiel dreht sich das.-


Der Hanfbauer, der anbaut um Rohstofflieferant für ökologische Dämmstoffe zu sein, muss einen Wust an Auflagen erfüllen, der darf auch nicht irgend was anderes nachsähen, nur weil das bei der ersten Ernte nicht so funktioniert hat.

Aber der Lieferant von Glücksspielgeräten darf neue und wieder neue Softwarepakete auf seine Spielgeräte packen, weil es Probleme gab, so dass wir bei manchen GSG in Deutschland vier verschiedene Softwarepakete bei der Überprüfung vorfinden können.



Gruß Meike
67 23.05.2007 07:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike

Hat schon mal irgend jemand gelesen, dass das Gesundheitsministerium mit dem Kokabauern oder Marihuana-Plantagenbesitzer nachverhandelt, ab welchem THC-Gehalt seine Pflanzen als Rauschgift zu klassifizieren sind und bis wann er straffrei ausgeht?
- Sorry, ist ein etwas harter Vergleich, aber in allen anderen Strafrechtsbereichen schaut man auf Kausalitäten und dem Verursacherprinzip, nur beim Glücksspiel dreht sich das.-

Gruß Meike


Nein, das hab´ ich noch nicht gelesen, aber das hier;

Zitat:
"Respected people of Helmand. The soldiers of ISAF and the Afghan national army do not destroy poppy fields," it said. "They know that many people of Afghanistan have no choice but to grow poppy. ISAF and the Afghan national army do not want to stop people from earning their livelihoods."

http://www.guardian.co.uk/afghanistan/st...2067007,00.html

Sowie in Deutschland eine schützende Hand über manche Hersteller zu sein scheint, so ist eine schützende Hand über den Mohnbauern von Afghanistan. U.a. sind auch Deutsche Soldaten beteiligt.
Hohe Schule der Politik.
Man muss nur die Stelle in der Hierarchie finden, der die Hand befielt.

Gruß play-j

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von play-j: 23.05.2007 14:16.

68 23.05.2007 14:06 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
jasper
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Moin

Zur Frage "SpielVo richtig umgesetzt", hier eine weitere Frage:

Dürfen wir nun statt 12 tatsächlich 24 Geräte aufstellen?

Ich warte schon auf die ersten 4-fach Platzgeräte großes Grinsen großes Grinsen


Quelle: Krügerautomaten

Hier gibt es eine Spielo da stehen 10 + 2 Doppelgeräte drin.
Mein Händler sagt: Kein Problem! Das Ordnungamt sagt: Schuss ich erstma schaun.

Das ganze Teil besitzt zwar eine Zulassung bietet jedoch 2 Spielplätze.

PTB-Zulassung

Kopfkratz
69 24.05.2007 18:20 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

mit den Doppelspielgeräten hat die neue SpielV nichts zu tun.

Es gibt ein entsprechendes Urteil, dass sich mit einem Doppelspielgerät befasst hatte.

Da ging es zwar nicht um die Frage der Anzahl der Zulassungen, sondern darum, ob die Höchstgrenzen Gewinn / Verlust einzeln oder zusammengerechnet betrachtet werden müssen bei der Zulassung, aber auf dieses Urteil bezieht man sich.

Mir persönlich ist es egal, wenn in einem Gehäuse zwei Spielgeräte sind und dies komplett abgenommen wird und dann eine Zulassung erhält.

An der Anzahl der Spielgeräte ändert sich nichts. Es sind zwei.

Was Dein Händler erzählt ist Quatsch. Frag ihn doch mal woher er das hat.


Ich habe persönlich aber ein kleines Interpretationsproblem mit dem Jackpot, denn den sollte es nach neuer Spielverordnung nun nicht mehr geben.

Und das größte Problem habe ich mit Mehrplatzspielgeräten, wie dem elektronischen Roulette und seinem kleinen Bruder dem Glücksrad. - Vor allem deswegen weil ich mir auf der IMA die Geräte habe erklären lassen.-

Ich wunder mich die ganze Zeit warum die staatlichen Casinos nicht langsam auf die Barikaden gehen, denn was da z.Zt. mitgemacht wird, lässt die Grenzen immer mehr verschwinden.



Gruß Meike
70 24.05.2007 20:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike,

genau : Gewinnspeicher heiist es in der SPVO und nicht wir P. Gauselmann schreibt Geldspeicher, und ein Gewinnspeicher ist auch der Bankspeicher.
Hier wid ja bei neuen Geräten nicht in Punkten, die ja auch wie Bargeld sind, sondern gleich in Euro aufgebucht und abgebucht für Einsätze, bis 20 € pro 3 Sek Spiel.
Wenn die Einsätze und Gewinne vom Bankspeicher genau wie die vom Geldspeicher behandelt würden, wäre die Sache damit erledigt.

Solange der Höchstgewinn ( abzüglich Einsätze ) unf Höchstverlust nicht überschritten werden passt das ja.
Wenn aber jemand mit einem Spiel mehrere Tausend € auf Bankspeicher gewinnt und nur die Auszahlung Stunden dauert weil nicht mehr als 500,- / Stunde ausgezahlt werden, passt es nicht mehr.
Ist ja schon ähnlich einer Rechtsbeugung.
Ebenso passt auch die Einsatzhöhe und Dauer nach § 13 nicht bei den Einsätzen vom Bankspeicher.

Wenn also der Bankspeicher der Einsatz- und Gewinnregelung unterliegen würde , hätte der Spuk ein Ende.
71 25.05.2007 05:31 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo,
bei der Umsetzung der SpielVO wird nur das klassische Geldspielgerät gesehen.
Es fällt Euch eigentlich ziemlich spät ein, Geld umbuchen in Punkte und retour, aber ich melde mich ja auch erst später.

Die SpielVO bezieht sich eigentlich nur auf Spielhallenbetreiber ?
Tee-Stuben , Wettbüros etc. sind außen vor.

Aber die Spielhallenbetreiber stehen wie bekannt voll in der Schusslinie.

Es gibt auch andere Geräte und Aufsteller. z.B Warengeräte.
Wer kennt sie nicht die Greifer an Autobahnen, Vergnügungsparks oder die Schieber auf Volksfesten.
Diese Geräte waren m.E nach der „altenSpielVO“ sowie der „neuen SpielVO“ nicht rechtens. (?)
§13 Abs 5 „alte VO“ „neue VO“ §13Abs1 dito
Der Einsatz für ein Spiel darf höchstens 0,20 Euro, der Gewinn höchstens 2 Euro betragen
Damals war der Einwurf min. 1 DM oder 0,50 Cent, und damit eigentlich verboten !
Den Warengewinn (Teddy etc.) hätte man noch rechtfertigen können (Gewinn 2 Euro)
Durch die „neue SpielVO“ §13 Abs.2 wären diese Geräte o.K ,weil der Einsatz und Gewinn durch die Spielverlängerung gewährleistet ist.

Aber ,
Die Bauart muss den in § 13 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 be¬zeichneten Anforderungen entsprechen, wobei sich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze ergibt und nach § 13Abs. 1 Nr. 8 nur sämtliche Einsätze zeitgerecht,unmittelbar und auslesbar zu fassen sind.

alle diese Geräte würden scheitern (verboten) weil,
sie können nicht ausgelesen werden und
alle haben keine PTB-Zulassung ! (?)


Diese Geräte stehen und standen nie in der Schlusslinie, Fun Games schon.
Bei Punktespielern darf man noch nicht einmal die Punkte aufaddieren, dann ist man schon der Butzemann und fördert die Spielsucht.

Denkt mal daran wenn Ihr jetzt über den Schützenplatz schlendert und Eure Kinder sagen gib mir mal 1 € (für ein Spiel) 5 € sind schnell weg und diese stehen doch wahrlich nicht im Verhältnis zum Taschengeld – oder?

Von den Kampf-PC Spielen etc. fange ich erst gar nicht an zu reden.

Gleiches Recht und gleiche Sucht für alle ?

Schöne Pfingsten
Peter
72 25.05.2007 14:14 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
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Hallo Peter,

wir sind froh Dich im Forum dabei zu haben, da Du offensichtlich die Dinge viel schneller erkennen kannst als wir.

Zitat: "Das fällt Euch eigentlich ziemlich spät ein, Geld umbuchen in Punkte und retour, aber ich melde mich ja auch erst spät."


Ein "Punktespieler" wirft 1,-€ in ein Spielgerät, damit er ca. 3 sec eine Walze, Kugel oder ähnliches betrachten kann, dabei darf er einige Knöpfe drücken und dann ein paar Punkte auf dem Display anschauen. Den Ausgang den Spiels kann er nicht beeinflussen. Geschicklichkeit ist nicht gefragt.
Nach Deiner Darlegung macht eine Punktespieler dies nur zur Unterhaltung und es wäre schön, wenn Du mir dies erklären könntest.
Ich verstehe den Spaßfaktor nicht so ganz.


Gruß Meike
73 25.05.2007 18:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,
Ein "Punktespieler" wirft 1,-€ in ein Spielgerät.....
Ich verstehe den Spaßfaktor nicht so ganz.......


Ich sprach ganz gezielt den Warengewinnspiel - Automaten an(Greifer,Schieber etc) § 5 SpielVO.

Ein Geldspieler ist ein Geldspieler §33c, durch den Geld/Punkte-Tranfair bei einigen Geräten werden diese kurz Punktegeldspieler genannt.

Gruß
Peter
74 25.05.2007 18:38 ASS-Automaten ist offline E-Mail an ASS-Automaten senden Beiträge von ASS-Automaten suchen
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Hallo Peter,

ich hatte Deine Fragen verstanden.

Du meine auch? - § 6 a SpielV -

Gruß
Meike
75 25.05.2007 21:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Da ja eine Änderung der SpVO wegen der Bankspeicher im Gespräch ist, hatte ein Bekannter mal beim
BMWi nachgefragt , die Antwort:

Die Situation ist hier bekannt. Ich kann Ihnen in der Sache keine Auskunft geben, da die Diskussion zu dem Thema noch nicht abgeschlossen ist .

Bundeswmisnisterium für Wirtschaft und Technologie
76 27.05.2007 05:39 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
UAVD ev UAVD ev ist männlich
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Hier eine Stellungnahme der PTB zur Ferneinstellung via Netzanbiendung:

An den
UAVD

29.05.2007

Fernauslesung und –einstellung via Netzanbindung“ bei Geldspielgeräten gem. § 33c GewO

Sehr geehrte Herren,
der Präsident der PTB hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 15.05.2007 zu beantworten.

Unbeschadet dessen, dass Ihre im Betreffschreiben wiederholt aufgeführten Fragestellungen bereits mit E-Mail-Schreiben von Professor Dr. Richter vom 26.04., 09.05., 10.05.2007 sowie zahlreichen weiteren früheren Schreiben erschöpfend beantwortet worden sind, nehme ich zu Ihren Ausführungen nochmals wie folgt zusammenfassend Stellung:

Es ist Ihr gutes Recht, sich gesellschaftlich und politisch für eine Abschaffung bzw. für ein Verbot der „Fernauslesung und -einstellung via Netzanbindung“ einzusetzen. Hierfür ist die Bundesanstalt allerdings nicht der richtige Ansprechpartner, da derartige Möglichkeiten rechtlich zugelassen werden müssen, soweit sie nicht den Anforderungen der §§ 12 und 13 SpielV widersprechen. Dieses wurde Ihnen bereits mehrfach von Herrn Prof. Dr. Richter mitgeteilt und erläutert. Weitere Ausführungen zur Thematik finden Sie zudem im Kapitel „Chipkarten und Vernetzung von Spielgeräten“ unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ der Internetseite www.ptb.de/spielgeraete.

In Ergänzung Ihrer Feststellungen dazu, worum es der PTB bei ihrer „Richtliniengestaltung“ geht, möchte ich klarstellen, dass es der PTB als technisch-wissenschaftlicher Bundesoberbehörde mit einem gesetzlichen und satzungsmäßigen Auftrag und dem für sie handelnden Personal nicht nur „in erster Linie“, sondern nur um die Erfüllung der Vorgaben der Spielverordnung geht. Die von der PTB herausgegebene Technische Richtlinie dient der Sicherung der Prüfbarkeit von Geldspielgeräten und der Durchführung von Bauartprüfungen. Mögliche wettbewerbliche Konflikte zwischen Herstellern und Aufstellern gehören nicht zu den von der PTB zu beachtenden Schutzzielen der Spielverordnung.
Ebensowenig hat die PTB zu beurteilen, inwieweit Vernetzungs- und Fernsteuerungsmöglichkeiten bei Geldspielgeräten für bestimmte zulässige Zwecke „notwendig“ sind oder nicht, soweit diese Möglichkeiten nachweislich das Spielsystem und den Spielverlauf nicht beeinflussen und keine spielerbezogenen Abläufe oder Zustände registrieren. Soweit Aufsteller dieses nicht wünschen, müssen sie sich mit den Herstellern unmittelbar auseinandersetzen.

Nach hiesiger Kenntnis sind mehrere technische Lösungen unterschiedlicher Marktteilnehmer zur Datenfernauslesung patentrechtlich geschützt. Das von Ihnen angesprochene Vernetzungssystem ist also nur eine Lösung. Auch von daher findet eine Bevorzugung oder Benachteiligung eines Marktteilnehmers nicht statt. Im übrigen spielen patentrechtlichen Fragen bei der Bauartzulassung keine Rolle.

Zu Ihrer Anmerkung betreffend der von Ihnen vermissten Definition des Begriffs „Geldmanagement“ verweise ich auf § 12 Abs. 2 d und § 13 Abs.1 Nr.8 SpielVO, wonach das Spielgerät eine Kontrolleinrichtung beinhalten muss, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Schon deshalb muss ein Geldmanagement in bestimmten Umfang erlaubt werden. Darüber hinaus bietet der eine oder andere Hersteller weitere Möglichkeiten (z.B. Kontrolle der Münzröhrenfüllstände, Nachweise für Geldnachfüllungen durch Wirte/Spielhallenpersonal) an, die unter dem Begriff Geldmanagement subsumiert werden können. All dies ist zu erlauben, solange es nicht im Widerspruch zu den Anforderungen der Spielverordnung und insbesondere zu den in der Technischen Richtlinie, Punkte 2.9 bis 2.11 präzisierten Anforderungen steht.

Die von Ihnen erwähnte „VDAI-Schnittstelle“ ist im Grunde keine Angelegenheit der PTB, sondern kann als Industriestandard eingeordnet werden. Ein Hersteller muss diese Schnittstelle nicht gemäß diesem Standard realisieren; er kann auch auf andere Weise sicherstellen, dass die steuerrelevanten Daten auslesbar sind. Dass der Markt nun möglicherweise genau diese Schnittstellen einfordert, liegt auf einer anderen Ebene. Für die PTB besteht kein Handlungsbedarf.

Aus den vorgenannten Gründen kann ich Ihrem Wunsch, für eine unverzügliche Abschaffung jeglicher Art einer Fernsteuerungsmöglichkeit von Geldspielgeräten und/oder deren vernetzten Zusatzgeräte zu sorgen, nicht entsprechen.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Tampier

__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
77 03.06.2007 20:19 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
dieter116
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Um Änderungen zu bewirken ist die PTB auch nicht der richtige Ansprechpartner, die sind nur ausführendes Organ.
Ansprechpartner wäre die Politik, bzw. die Ministerien etc.

oder wendest du sich auch an die Polizei, wenn du meinst rechts überholen in der Stadt sollte verboten werden und die sollen da mal was machen ?
78 04.06.2007 06:32 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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@uavd
vielen Dank für eure Transparenz. Stammt diese Stellungnahme wirklich von der PTB?

@dieter116
Dein Vergleich mit der Polizei hinkt ein wenig stark der Realität hinterher. Die PTB ist keine Vollzugsbehörde. Sie legt ihre „Richtlinien“ anhand der SpielVo fest, deren Einhaltung dann von den Ordnungsbehörden zu kontrollieren ist.

Was da die PTB von sich gibt, scheint ihre eigene freie Interpretation der SpielV zu sein. Selbst ich als Aufsteller wusste bis vor kurzem nicht, dass es solche PTB-Richtlinien gibt. Jetzt ist mir klar, dass die SpielV nur so gut bzw. schlecht sein kann, wie das, was die PTB innerhalb ihrer Richtlinien daraus macht. Denn nur die PTB lässt die Geräte nach IHREN Richtlinien zu, mit denen wir uns dann teilweise recht heftig rumärgern müssen oder die von den Suchtberatern kritisiert werden.

Die PTB meint also, dass sie ihre Richtlinien auf folgende Teile der SpielV stützen:

§ 12 Abs. 2.)
Der Antragsteller hat mit dem Antrag eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass bei dem von ihm zur Prüfung eingereichten Geldspielgerät
a) Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,
b) die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden,
c) bei Beginn einer gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 erzwungenen Spielpause alle auf dem Münz-sowie Gewinnspeicher aufgebuchten Beträge bis auf Restbeträge, die in der Summe unter dem Höchsteinsatz gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 liegen, automatisch ausgezahlt werden und
d) die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuer-liche Erhebungen zu dokumentieren.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist berechtigt, weitere Untersuchungen zur Einhaltung der in den Buchstaben a bis d aufgeführten Angaben durchzuführen.“
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

§13 Abs. 1 Nr. 8
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
8. Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen.

Von „„Geldmanagement“ oder „Fernsteuerung via Netzanbindung“ steht da jedoch nicht eine Silbe! Woher die PTB aus diesen Teilen der SpielV folgende Richtlinie (Vers. 3.3 vom 04.05.2007) ableiten will ist mir nicht klar:

2.9 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät
„Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät, wenn nachweislich das Spielsystem oder Spielzustände nicht beeinflusst werden können (z.B. Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben).“

„…………… wenn nachweislich das Spielsystem oder Spielzustände nicht beeinflusst werden können“

Welche Mittel haben denn die vollziehenden Behörden an die Hand bekommen, damit sie kontrollieren können, dass Spielsystem oder Spielzustände wirklich nicht beeinflusst werden können?

Die neuen PTB-Zulassungen 05/07 sind draußen:
Interessant PTB_ZULASSUNG Nr. 2076 S. 8:

Fernauslesung und –einstellung via Netzanbindung:
einschließlich der Einstellung der Spielvarianten
an Schnittstelle (f); zugänglich für den Aufsteller.

Ist das „Einstellen der Spielvarianten“ keine Beeinflussung vom Spielsystem oder Spielzustände? Wo finde ich die Definitionen der Begriffe: „Spielvarianten“, „Spielsystem“, „Spielzustände“?

Kopfkratz Auch das Auslesen von Daten hat doch nun wirklich nichts mit einer Fernsteuerung des „Geldmanagement“ zu tun. Und über das Fernsteuern von Licht und Ton kann ich nur lachen großes Grinsen großes Grinsen . Wer wird sich seine Spielhalle für viele tausende von EUROS vernetzen lassen, nur damit der Ton und Licht ferngesteuert werden kann?

Respekt Respekt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 04.06.2007 13:13.

79 04.06.2007 13:10 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
magnum magnum ist männlich
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Als Neuling grüße ich alle Diskussionsteilnehmer! smile

Nachdem ich mich innerhalbeiniger Foren und
auf Verbandsseiten "schlau" gelesen habe, möchte ich hier an dieser Stelleetwas Grundsätzliches zur Diskussion stellen.

Es scheint mir, als kränkelt die SpielV an fehlenden Definitionen maßgeblicher Begriffe, wie z.B. "Gewinnspeicher" etc. . Die erkennbare Lethargie, des verantwortlichen Wirtschaftsministeriums und der PTB, lässt die Vermutung hochkommen, es sei alles so gewollt. verwirrt

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

Was ist die genaue Definition eines Spiels, bzw. wann/wodurch fängt es an und wann/wodurch hört es auf? Kopfkratz

1.Wodurch ist geregelt, an welchem Ort das Spiel stattfinden darf?

2.Darf das Spiel ausschließlich in der konzessionierten Spielhalle veranstaltet werden?

3.Darf das Spiel ausschließlich an einem zugelassenen Gerät veranstaltet werden?

4.Oder darf es via Datentransfer außerhalb der konzessionierten Sielhalle und außerhalb des zugelassenen Geräts, also innerhalb eines Rechners, der an einem nicht konzessionierten Ort steht, veranstaltet werden?


Ich gebe Jasper völlig Recht, solche Eintragungen bzw. Zulassungen lesen sich sehr dubios:

Fernauslesung und –einstellung via Netzanbindung:
einschließlich der Einstellung der Spielvarianten
an Schnittstelle (f); zugänglich für den Aufsteller. Kopfkratz

Und die Stellungnahme der PTB stellt deren Kompetenz oder Unabhängigkeit absolut in Frage.


Schönen Tag!
80 05.06.2007 11:45 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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