Forum-Gewerberecht

» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Als Neuling grüße ich alle Diskussionsteilnehmer!  smile      

Nachdem ich mich innerhalb einiger Foren und
auf Verbandsseiten "schlau" gelesen habe, möchte ich hier an dieser Stelle etwas Grundsätzliches zur Diskussion stellen.
 
Es scheint mir, als kränkelt die SpielV an fehlenden Definitionen maßgeblicher Begriffe, wie z.B. "Gewinnspeicher" etc. . Die erkennbare Lethargie, des verantwortlichen Wirtschaftsministeriums und der PTB, lässt die Vermutung hochkommen, es sei alles so gewollt.  verwirrt  
 
Daher stellen sich mir folgende Fragen:

Was ist die genaue Definition eines Spiels, bzw. wann/wodurch fängt es an und wann/wodurch hört es auf?  Kopfkratz  
 
1.Wodurch ist geregelt, an welchem Ort das Spiel stattfinden darf?

2.Darf das Spiel ausschließlich in der konzessionierten Spielhalle veranstaltet werden?

3.Darf das Spiel ausschließlich an einem zugelassenen Gerät veranstaltet werden?

4.Oder darf es via Datentransfer außerhalb der konzessionierten Sielhalle und außerhalb des zugelassenen Geräts, also innerhalb eines Rechners, der an einem nicht konzessionierten Ort steht, veranstaltet werden?

 
Ich gebe Jasper völlig Recht, solche Eintragungen bzw. Zulassungen lesen sich sehr dubios:
 
Fernauslesung und –einstellung via Netzanbindung:
einschließlich der Einstellung der Spielvarianten
an Schnittstelle (f); zugänglich für den Aufsteller.  Kopfkratz  
 
Und die Stellungnahme der PTB stellt deren Kompetenz oder Unabhängigkeit absolut in Frage.


Schönen Tag!    



Gepostet am 05.06.2007 um 11:45 von:
Benutzer: magnum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13845#post13845


Beitrags-Print by Breuer76