unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 28 Treffern Seiten (2): [1] 2 nächste »
Autor Beitrag
Thema: Zusatzgeräte Fungames und Gutachten
ASS-Automaten

Antworten: 54
Hits: 24.185
25.08.2007 09:29 Forum: Spielrecht


Hallo an alle,
schönes Wochenende und eine schöne weitere Zeit ohne mich.


@ Meike
Gruß an Alle,
vielleicht solltet Ihr mal alle Eure Meinung dazu sagen, was von einem Gutachten zu halten ist, in dem nur von
"Spielabläufen"
"Spielmöglichkeiten"
"Spielgeschehen"
gesprochen wird, aber nie das Spiel erklärt oder zumindest mal erwähnt wurde.
Ein Gutachten, in dem noch nicht mal die Speichermöglichkeiten des Geräts vom Gutachter beschrieben und erläutert werden, vielen Dank für Ihren Beitrag, den ich als absolute Wertschätzung meiner Freizeitgestaltung hier betrachte, da ich Probleme an der Wurzel anpacke und nicht nur Kosmetik betreibe.

Wieder mal nur Andeutungen, nichts konkretes. Welche Speichermöglichkeiten ?
Du solltes wissen §6a b) wenn auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben ,ausgezahlt ,auf Konten,Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden....
Warum sollte ein Gutachten (egal welches, Du hast ja alle) auf etwas eingehen was verboten ist ?
Oder muss genau stehen Speichermöglichkeiten sind nicht vorhanden ?
Wenn in dem Gutachten steht es ist mit der SpielVo konform – ist doch alles gesagt, oder ?

@ Meike
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Gutachter vorzugehen, die als vereidigter Gutachter, bzw. von Kammer XY bestellter Gutachter ein "Geschreibsel" unterschreiben und abstempeln, welchem es an einer tatsächlichen gutachterlichen Tätigkeit komplett fehlt
Falls ich noch einmal ein Gutachten vom TÜV benötige, werde ich auch diese Aussagen vorlegen, damit sie es berücksichtigen.


Wenn das Deine Antwort darauf ist .... o.K Die ist diemal klar.

@ Meike
Hallo Peter,
warum denn so sauer?
Mir liegt es nicht, mich als irgend was aufzuspielen, sondern mir geht es um Gradlienigkeit und Rechtssicherheit.


Ich bin weder verschnupft, sauer oder ähnliches !
Ich bin es nur Leid, Anspielungen zu folgen, Deinen Fragen zu folgen und dann doch keine konkreten Antworten zu erhalten. Oder es wird z,B das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 (Definition Fun Games) aufgegriffen, um gegen PTB zugelassene Punkte-Geldspieler Stimmung zu machen.
Euer Spielchen, bzw Taktik gehr doch bis dato gut auf.
Anspielen – Verunsichern – Sand in die Augen streuen. Und wenn es konkret wird ?

@ Meike
Ich werde mich hier aber auch nicht zukünftig dazu animieren lassen, mehr zu schreiben, als ich darf.
Es geht hier nicht darum, dass ich gegen irgend jemanden persönlich Verfahren führen würde, sondern es geht darum, dass ich aufgrund meines dienstlichen Status bestimmte Sachen nicht darf. Dazu gehört u.a., bestimmte Fragen nicht beantworten zu dürfen.


Diese Aussage ist für mich, sorry schwachs... jeder hat eine Meinung ob Sie richtig oder falsch ist sei dahin gestellt ? Selbst ein Richter sagte mich nach einer Verhandlung „ so das öffentliche Verfahren ist abgeschlossen und jetzt bin ich Privatperson“. Dies ist meine pers. Meinung und kann in einem Berufungsverfahren nicht verwendet werden (!) und dann hatten wir offen diskutiert.

Aber was für mich viel gravierender ist hier keine Beiträge mehr einzustellen, seit ca. 3 Monaten haben wir (interessierte Bürger, bzw Automatenaufsteller) es nur noch mit Dir – Meike zu tun ?
„gmg“ Steuerfahnder lassen wir mal außen vor, er hat nur ein Interesse wie komme ich an Daten für
Fun Games ran. (Auch er will nur das Beste für uns Chancengleichheit)
Es scheint für alle anderen OA`s ist alles klar oder abgeschlossen, was die SpielVo und deren Problematik angeht, Poker, Werben für Gewinnspiele etc.
Antworten tut nur eine, Meike.
Oder gab es ein „Maulkorb“ (Anweisung Thema Spielrecht) für die anderen Beamten ?

Deshalb – ADE
Es gibt andere Foren – Kizina.de wo wir Automatenaufsteller uns austauschen können.
Fragen und Antworten und eine offene Diskussion.

Ich hoffe einige Automatenaufsteller werden mir folgen.
Andere OA`s haben keine fragen, warum sollten wir noch welche haben ?

Wenn sich jemand verletzt oder beleidigt fühlt, bitte ich dies zu Entschuldigen es ist mein letzter Beitrag.
Ich hatte immer das Bestreben sachlich und fachliche Fragen zu stellen.

Meine persönliche Meinung, wenn Ihr die neue SpielVo ändern wollt, nehmt den §6a raus und schreibt
Unterhaltungsspiele sind in Deutschland verboten. Dann ist Ruhe. Dann brauchen wir uns auch nicht mehr fragen warum darf ein Flipper 40 Freispiele geben und ist erlaubt und warum dürfen Punktespieler (Unterhalter) nur 6 Freispiele gewähren (?) Sollte man trotzdem eine Lösung gefunden haben werden neue Verwaltungsvorschriften erlassen.

Gruß
Peter
Thema: Zusatzgeräte Fungames und Gutachten
ASS-Automaten

Antworten: 54
Hits: 24.185
23.08.2007 19:16 Forum: Spielrecht


@ Meike
Gruß an Alle,

ich muss dieses alte Thema noch mal aufgreifen.
Letzte Woche erhielt ich wiedereinmal ein "neues" Gutachten, welches von einem Kammerangehörigen unterschrieben wurde.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen Gutachter vorzugehen, die als vereidigter Gutachter, bzw. von Kammer XY bestellter Gutachter ein "Geschreibsel" unterschreiben und abstempeln, welchem es an einer tatsächlichen gutachterlichen Tätigkeit komplett fehlt. Diese "Gutachten" werden anschließend zur "Täuschung im Rechtsverkehr", bei Beschwerden in Owi-Verfahren eingesetzt.

Ist das Deine Antwort – wie kann ich gegen Gutachter vorgehen ?
Hat Dir ein Gutachten mal wieder nicht gefallen, oder entsprach es nicht Deinen frei aufgestellten Eckdaten „ wie behandele ich ein Unterhaltungsgerät nach § 6a „ ?

Dann zitiere doch mal Gutachten die Dir vorliegen ?
„dass ich aufgrund dieses Gutachtens,meine Top Ten der Schlechtesten neu sortieren musste“
dies hilft keinen, wie gestern wurde im Wetterbericht gesagt „ es regnet“ ,es hat dann aber nicht geregnet.

@ Meike
Als Beispiel:
Aufgabenstellung ist eigentlich grundsätzlich:" Prüfung ob Spielgerät §6a SpielV konform ist", aber keins der Gutachten prüft alle Tatbestandsmerkmale des §6a SpielV durch, kommt dann aber zum Fazit, dass es konform sei.

Genau so ist es, §6a der SpielVo ist relevant nicht anderes !

Aber Du könntest ja anhand, meiner Betr. Info / Anfrage / Anmeldung für den Betrieb einer Punkte-Spielplatine „12-Top-Casino-Spiele“mit einen Logo § 6a, ja genau verdeutlichen was an dem Spielsystem falsch ist !
Aber Werbeschreiben beantwortest Du ja nicht.
Oder nimm mein Gutachten für die „Run Time Box“ welches der TÜV-Nord erstellt hat.
Wenn es Dir nicht bekannt sein sollte, kann Du es ja nachlesen http://www.ass-automaten.de/rechtliches.html
An welcher Stelle rangiert dieses Gutachten bei Dir, Top 1 der Schlechtesten ?

@ Meike
Über Antworten wäre ich echt dankbar, damit man auch da mal an des Pudels Kern kommt.

Mal Butter bei die Fische, ich warte auf Antworten bezügl. Betr. Info / Anfrage / Anmeldung,
auch von „gmg“ (Steuerfahnder ? - sollte ich von einem Kollegen fragen) sind willkommen.

Für zulassungsfreie Unterhaltungsgeräte braucht man keine Gutachten !
Richtig

Aber die OA`s wollten immer eins sehen, sogar von der PTB
(aber mittlerweile hat sich ja rumgesprochen „die sind dafür nicht zuständig“)
Darum wurden Gutachten angefertigt.

So ein Gutachten kostet auch unnötigerweise Geld.
Und dann lese ich „wie kann ich gegen Gutachter vorgehen“ ?
Jeder Gutachter, denke ich mal, wird sich nicht die Finger verbrennen wollen, sondern handelt nach den gesetzlichen Vorgaben und nach bestem Wissen und Gewissen !

Gruß
Peter
Thema: Anfrage an die Fun-Games Experten
ASS-Automaten

Antworten: 22
Hits: 13.001
23.08.2007 19:02 Forum: Spielrecht


@ tapier und andere ....
wenn ich zB. ein altes Fun-Game mit einem TFT Monitor 'Entkernen' würde
und anstelle desen zb. eine X-Box, Playstation oder einen PC einbauen.
Wie sieht es aus wenn ich dieses 'Gerät' dann zum Zeitarif (50ct/15min) zum Spielen bereitstellen würde ?
In diesem Fall müsste doch SpielV §6a erfüllt sein, es ist nun ja ein einfaches TV-Spielgerät.
Erlaubt oder nicht Erlaubt ?

Meine Meinung, kurz und bündige Antwort – Ja

Entspricht weitläufig dem Spielsystem „Run Time Box“ spielen auf Zeit.


Hinsichtlich der von Ihnen genannten Höhe des Einsatzes von 2,00 € Spieldauer von 10 Minuten, bestehen von hier keine Bedenken.
Dies gilt gleichermaßen auch für die im unmittelbar zeitlichen Anschluss möglichen 6 Freispiele mit jeweils 10-minütiger Dauer.
Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr

Gruß
Peter
Thema: Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007
ASS-Automaten

Antworten: 37
Hits: 33.368
23.08.2007 18:56 Forum: Spielrecht


@ gmg
Unsere Meike hat in dem Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 bekanntgegeben und eigentlich auch veröffentlicht !!
Was hat dieses Urteil nach Eurer Meinung jetzt in der Praxis für eine Bedeutung ???
a) für die Hersteller
b) für die Aufsteller

Müssen die Geld-Punktspielgeräte, obwohl es sich ja um zugelassene Geldgewinnspielgeräte handelt, modifiziert oder abgeschafft werden ??
Das Urteil ist zu den FUNGAMES ergangen, nicht zu den von der PTB zugelassenen Geldgewinnspielgeräten !


Bundesverwaltungsgericht Beschluss v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07:
Definition von Fun-Games

Leitsatz:
Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird.
Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler "nachmünzen" kann oder nicht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag - auch in Form eines Punktekontos - zurückzugewinnen.


Soll jetzt mal wieder versucht werden, etwas ins falsche Licht zu rücken ??
Müssen jetzt die verbotenen Fun Games für neue GSG (in diesem Fall Punktegeldspieler) herhalten ?

Die Taktik kommt mir sehr bekannt vor, Fun Games haben keine PTB-Zulassung also Mülltonne !

Diesmal haben die Punkte-GSG aber eine PTB-Zulassung ?

@ Meike
Das war eine super Idee, diesen Themenbereich zu eröffnen, denn es ist wahrlich das wichtigste Urteil, um zu zeigen,
dass die technischen Richtlinien der PTB falsch sind.

Daher weht der Wind also ?
Spielt Euch bitte nicht als „Retter der kleinen Aufsteller“ auf.

Gruß
Peter
Thema: Checkliste für Fun Games
ASS-Automaten

Antworten: 21
Hits: 15.566
05.06.2007 14:58 Forum: Spielrecht


Hallo Meiske,
mal eine kurze Frage was hat ein Student mit "Fun Games" zu tun ?
Wurde jetzt das letzte schwächste Glied (sorry) aktiviert und damit beauftragt(?)

Wie kommst Du zu der Aussage:
"Ich bin auch der Meinung, dass die Fun Games illegal sind und aus den Spielhallen schnellst möglich entfernt werden müssen"

Da Du ja aus Berlin kommst brauchst Du nur in irgend einen türkischen Imbiss oder Wettbüro gehen und Dir die Batterien von Magic Games ansehen.( 2 GSG und 5-10 Magic Games etc. in einem Imbiss ?) Die benachbarten Spielhallenbetreiber würden dies sicherlich begrüssen und dankbar sein, wenn da "aufgeräumt" wird.
In einer anderen Stadt hätten sie die schon stillgelegt, allein mit dem Argument "Spielhallen ähnlicher Charakter",ob die §6a komform sind ist erst mal egal.
Lass Dich mal bitte ein bischen aufklären von Deinen Kollegen.
Aber ich finde es lobenswert, dass Du erst mal fragst und nicht gleich mit der Axt reinhaust.
Herr Schmitz hat schon recht "in NRW hat sich im April die Rechtsprechung dahingehend geändert, dass umgerüstete Fungames durchaus der neuen SpielV entsprechen können."
Aber warum soll das aber nur für NRW gelten ???

Gruß
Peter Schreiber
Thema: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?
ASS-Automaten

Antworten: 331
Hits: 322.260
25.05.2007 18:38 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,
Ein "Punktespieler" wirft 1,-€ in ein Spielgerät.....
Ich verstehe den Spaßfaktor nicht so ganz.......


Ich sprach ganz gezielt den Warengewinnspiel - Automaten an(Greifer,Schieber etc) § 5 SpielVO.

Ein Geldspieler ist ein Geldspieler §33c, durch den Geld/Punkte-Tranfair bei einigen Geräten werden diese kurz Punktegeldspieler genannt.

Gruß
Peter
Thema: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?
ASS-Automaten

Antworten: 331
Hits: 322.260
25.05.2007 14:14 Forum: Spielrecht


Hallo,
bei der Umsetzung der SpielVO wird nur das klassische Geldspielgerät gesehen.
Es fällt Euch eigentlich ziemlich spät ein, Geld umbuchen in Punkte und retour, aber ich melde mich ja auch erst später.

Die SpielVO bezieht sich eigentlich nur auf Spielhallenbetreiber ?
Tee-Stuben , Wettbüros etc. sind außen vor.

Aber die Spielhallenbetreiber stehen wie bekannt voll in der Schusslinie.

Es gibt auch andere Geräte und Aufsteller. z.B Warengeräte.
Wer kennt sie nicht die Greifer an Autobahnen, Vergnügungsparks oder die Schieber auf Volksfesten.
Diese Geräte waren m.E nach der „altenSpielVO“ sowie der „neuen SpielVO“ nicht rechtens. (?)
§13 Abs 5 „alte VO“ „neue VO“ §13Abs1 dito
Der Einsatz für ein Spiel darf höchstens 0,20 Euro, der Gewinn höchstens 2 Euro betragen
Damals war der Einwurf min. 1 DM oder 0,50 Cent, und damit eigentlich verboten !
Den Warengewinn (Teddy etc.) hätte man noch rechtfertigen können (Gewinn 2 Euro)
Durch die „neue SpielVO“ §13 Abs.2 wären diese Geräte o.K ,weil der Einsatz und Gewinn durch die Spielverlängerung gewährleistet ist.

Aber ,
Die Bauart muss den in § 13 Nr. 3, 6, 7, 8 und 9 be¬zeichneten Anforderungen entsprechen, wobei sich in § 13 Abs. 1 Nr. 3 die Summe der Verluste allein aus der Summe der Einsätze ergibt und nach § 13Abs. 1 Nr. 8 nur sämtliche Einsätze zeitgerecht,unmittelbar und auslesbar zu fassen sind.

alle diese Geräte würden scheitern (verboten) weil,
sie können nicht ausgelesen werden und
alle haben keine PTB-Zulassung ! (?)


Diese Geräte stehen und standen nie in der Schlusslinie, Fun Games schon.
Bei Punktespielern darf man noch nicht einmal die Punkte aufaddieren, dann ist man schon der Butzemann und fördert die Spielsucht.

Denkt mal daran wenn Ihr jetzt über den Schützenplatz schlendert und Eure Kinder sagen gib mir mal 1 € (für ein Spiel) 5 € sind schnell weg und diese stehen doch wahrlich nicht im Verhältnis zum Taschengeld – oder?

Von den Kampf-PC Spielen etc. fange ich erst gar nicht an zu reden.

Gleiches Recht und gleiche Sucht für alle ?

Schöne Pfingsten
Peter
Thema: Zusatzgeräte Fungames und Gutachten
ASS-Automaten

Antworten: 54
Hits: 24.185
RE: Zusatzgeräte Fungames und Gutachten 25.05.2007 14:02 Forum: Spielrecht


Hallo Meike,

aus aktuellem Anlaß möchte ich Euch vor Zusatzgeräten und Gutachten warnen, welche kostspielig für die Aufsteller und Hallenbetreiber und arbeitsintensiv für die Ordnungsämter und Polizei sind.
Welcher akt. Anlaß ?
Schon öfter habe ich meinen Unmut über Gutachten geäußert, welche den Namen kaum verdienen und keine Rechtssicherheit bieten.
Du wolltest ja mal die "besten Zitate" der Gutachten einstellen ?

Aber endlich bringst Du die Sache mal auf den Punkt.

Auch ich habe Gutachten, beschränkte mich aber auf ein Schreiben.

An das Ordnungsamt /

- Betreiber

Betr. Info / Anfrage / Anmeldung für den Betrieb einer Punkte-Spielplatine
Treasure („12-Top-Casino-Spiele“) , das Spiel ist mit einen Logo § 6a in der
Software (Bildschirmanzeige) und einer Info-Taste (Funktionsablauf u. Gesetzt)
nach der Neuen Spielverordnung vom 01-01-2006 versehen.
Die Gesetzte (rechtliches) sowie Spielabläufe (Spiele) und Beschreibungen sind auf der Hompage www.ass-automaten.de nachzulesen.

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 01-01-2006 ist die Neue Spielverordnung in Kraft getreten
für „Fun Games“ mit Betrieb für Weiterspielmarken gilt der § 6a
Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4,5,13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten,
a) wenn diese als Gewinn Berechtigung zum weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder
Chancenerhöhungen anbieten oder
b) wenn auf Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben ,ausgezahlt ,auf Konten,Geldkarten
oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden
Die Rückgewähr getätigter Einsätze ist unzulässig. Die Gewährung von Freispielen ist nur zulässig, wenn sie ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden können.

Die Fa.ASS-Automaten bietet folgende Punkte-Spielplatine Treasure „12-Top-Casino-Spiele“ für den Automatenaufsteller an:
Die Spielplatine kann in alle Automaten eingebaut werden die einen Monitor haben.
Alle Ansteuerungen für Auszahleinheiten (Token, Weiterspielmarken etc.) sind nicht vorhanden.
Das Gerät / Spiel-Platine hat keinen Auszahltaster oder einen Schlüsselschalter um Punkte zu löschen.
Alle „Gewinnpunkte“ werden nicht zum vorhandenen Punktekonto aufaddiert.

Der Spielablauf und die Funktion ist wie folgt :
Der Funktionsablauf ist wie bei einem Flipper.
Der Spieler wirft Geld ein und bekommt dafür einen Kredit.
Ein Kredit (1€uro) sind z.B 100 Spielpunkte.
Diese Spielpunkte kann er einsetzen, alle Punktegewinne werden jetzt extra in eine High-Score Bank aufaddiert und können nicht mehr eingesetzt werden.
Während des Spielablaufs erhält der Spieler max. 6 Freispiele.
1 Freispiel ist wie bei einem Flipper ein Extra-Kredit und wird nach dem bezahltem Spiel abgespielt.
Während des Spiels kann nachgemünzt werden wie bei einem Flipper auch. Die Kredite werden auf der Kreditanzeige gezeigt.
Am Ende des Spiels wenn keine Kredite und keine Spielpunkte mehr vorhanden sind, kann der Spieler sich mit seinen Initialen in eine High-Score Liste eintragen.
Die 10 höchsten werden angezeigt. Hier kann der Spieler sich jetzt mit anderen messen, wer ist der Beste über einen bestimmten Zeitraum. Trägt der Spieler sich nicht in die High-Score Liste ein werden die High-Score Punkte nach erneutem Münzeinwurf automatisch gelöscht.
Der Betreiber kann die Wertigkeit pro Münzung /Kredit frei gestallten
Die max.6 Freispiele können nach Punktevorgabe eingestellt werden.
Beispiel
1. Freispiel bei 200 HS-Punkte
2. Freispiel bei 400 HS-Punkte
3. Freispiel bei 600 HS-Punkte
4. Freispiel bei 800 HS-Punkte
5. Freispiel bei 1000 HS-Punkte
6. Freispiel bei 1200 HS-Punkte

Zusammenfassend ,der Spieler erhält keine Chancenerhöhungen oder Punkte zum weiterspielen für seinen Spieleinsatz. Es dient dem reinen Spielvergnügen ein übermäßiger Verlust ist ausgeschlossen und finanzielle Anreize werden nicht geboten.
Der umgebaute oder neue Spielautomat erfüllt jetzt die Anforderungen Wort wörtlich nach
§ 6a neue SpielVo sowie der SpielVwVo vom 29-05-2006 und ist zulassungsfrei.
Die PTB würde auch keine Genehmigung dafür erteilen, weil sie damit nicht beauftragt ist,
dies stellte auch das VGH Hessen am 16-01-2007 - 8 TG 1753/06 fest.
Vorhandene Automaten (Fun Games) dürfen umgerüstet werden, wenn Sie den §6a der SpielVO
erfüllen. Beschluss OVG NRW 4B 2757/06 vom 03-04-2007.


Für weitere Fragen steht Ihnen jederzeit die Fa. ASS-Automaten zur Verfügung.
Hochachtungsvoll


Dieses Schreiben sollte eigentlich genügen - oder ?

Schöne Pfingsten
Peter
Thema: Internet-Terminals in Spielhallen
ASS-Automaten

Antworten: 37
Hits: 27.805
06.03.2007 12:21 Forum: Spielrecht


Hallo daddel,
bist ja richtig schnell.

Gottseidank hat der EuGH heute ein richtungsweisendes Urteil gefällt:

Mal sehen was jetzt passiert um das Monopol zu Schützen, neue Gesetze, Konzessionsvergabe erst mal beraten 1-5 Jahre ?

Ich wette, es wird alles versucht damit das Monopol erhalten bleibt, nimmst Du an ?

Gruß
Peter
Thema: Lotteriestaatsvertrag
ASS-Automaten

Antworten: 31
Hits: 14.842
RE: Lotteriestaatsvertrag 24.02.2007 13:57 Forum: Spielrecht


Hallo Frau Meike,
auch am Wochenende aktiv ?

@Meike
Es hat sich ein Bündnis gegen das Glücksspielmonopol formiert, welches z.Zt. äußerst offensiv politische Entscheidungsträger anschreibt. Da ich eines der Schreiben vorliegen habe, weiß ich, dass niemand von der Automatenindustrie zu den "Partnern" gehört.

Es handelt sich hier um Partner, die online-Sportwetten anbieten, Fernsehsender und Zeitungen betreiben und natürlich viele Sportvereine mit Jugendarbeit
.


Bitte mal so ein Schreiben offen legen, damit man auch diese Meinung kennt ?

@Meike
Also nun meine Fragen:

Wie schätzen Spielhallenbetreiber, Automatenaufsteller und -hersteller ihre Umsätze ein, wenn es Spielern plötzlich straffrei möglich wird, ihre Spielleidenschaft zu Hause am PC, Fernsehen und per Handy zu befriedigen?

Findet doch schon täglich statt !!!
Mal nachts TV einschalten, auf allen Programmen Gewinn-Spiele und Abzocke der feinsten Art.
Bei uns gilt der §9 SpielVO.

Wird mit Spielerabwanderungen aus Spielhallen gerechnet?
Können sich kleinere Spielhallen, die nicht großen Ketten angeschlossen sind, noch halten?

Wir kämpfen ums überleben, spiele Lotto, gehe ins Casino, aber bitte nicht in eine Spielothek da kann man nur sein Geld verlieren.
Der Spielerschutz ist dort nicht gewahrt.
Wird mit Schließungen und Entlassungen von Mitarbeitern gerechnet?
Das ist doch so gewollt – oder?

Es lebe die Doppelmoral !
Der Staat darf alles und der „freie Unternehmer“ nichts.
Wir sollten eine EU-Dienstleistungsfreiheit haben ? Aber der Staat unternimmt alles dies mit Füssen zu treten, siehe Lotteriestaatsvertrag.
Wir zahlen Vergnügungs-, Mehrwert- ,Gewerbe- ,Einkommenssteuer und sonstige Abgaben ?
Wie ist das mit der UST Erhöhung auf 19 %? Wir werden vom Gesetzgeber dazu verdonnert, die Erhöhung aus unseren Kassen selber zu tragen und die Spielbanken zahlen einfach weniger Spielbankabgabe, so einfach ist das.

Man könnte alles regeln wenn man wollte, Wettkonzessionen mit einer Abgabe an den Staat.
Warum haben Sportvereine auf einmal kein Geld mehr ? Weil der Staat krampfhaft an seinem Monopol festhält.
Teilen tut weh, aber auf lange Sicht kann es nur Vorteile haben.
Mal sehen was die EU-Richter am 06-03 sagen.

Aufgeschnappt
Die fünfte Jahreszeit und somit das närrische Treiben sind nun vorbei. Zumindest für die Karnevalisten unter uns.
Im täglichen Umgang mit den Ordnungsbehörden und deren Willkür stellt sich manch einem die Frage, ob man denn nicht ganzjährig die Narrenkappe aufhat...
Die Deutsche Telekom AG stellt seit einigen Wochen öffentlich zugängliche Onlineterminals an vermeintlich publikumsträchtigen Plätzen in Bochum auf.
An diesen Geräten kann jederman nach Münzeinwurf beliebig die unendlichen Weiten des Internets erforschen.
Die Bedienung erfolgt u.a. per Touchscreen. Es handelt sich also um "Tip-O-Maten".
Da diese öffentlich zugänglich sind, ist eine Kontrolle dieser schwer bis gar nicht möglich, d.h. selbst Minderjährige können diese Terminals nutzen, um z.B. an Online-Glücksspielen teilzunehmen.
Stadt Bochum
Parallel dazu werden Onlineterminals, welche nach dem gleichen Prinzip der Telekom-Terminals arbeiten und in geschlossenen Räumen sicher vor dem Zugang durch Minderjährige stehen, durch eifrige Ordnungsbeamte mit Abräumverfügungen, Zwangsgeldern oder gar Schließungsverfügungen versehen.

Siehe auch Beiträge PC in der Spielhalle.
Schönes tolles Internet, aber am besten staatlich kontrollieren.
Deutschland ist wie ein Schlauchboot in den EU-Gewässern. Hoffentlich lässt mal bald einer die Luft raus.
Italien hat schon gelernt, der Wettmarkt ist offen.

Gruß
Peter
Thema: IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game
ASS-Automaten

Antworten: 78
Hits: 55.895
24.02.2007 13:37 Forum: Spielrecht


aufgeschnappt....

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen Gauselmann-Manager mangels Tatverdacht ein

- SPIEGEL-Story fällt in sich zusammen -


Vor wenigen Tagen hatte der SPIEGEL auf einer Doppelseite (Seite 48/49) berichtet „Fahnder nehmen Deutschlands größtes Spiel-Imperium ins Visier“ (Heft 7/2007). Es war die Rede von Überwachung und computergesteuerter Manipulation. Wie schon so oft in der Vergangenheit hatten wirtschaftlich gescheiterte Außenseiter und Neider aus der eigenen Branche den wiederholten Versuch unternommen, das Unternehmen Gauselmann und seinen Gründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann zu denunzieren. Obwohl die Unternehmensgruppe auch gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL bereits im Vorfeld der Veröffentlichung die haltlosen Verdächtigungen mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte, ließ sich der SPIEGEL nicht von dieser scheinbar spektakulären Story abbringen. Bundesweit wurde dieses „Top-Thema“ von den Medien aufgegriffen und die dort zitierten Haltungen und Verdächtigungen verbreitet.

Im Frühjahr 2005 übernahm die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen die Ermittlungen; diese stellte das Verfahren allerdings Anfang 2006 wieder ein. Nach einer Beschwerde eines Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Diese „Bielefelder-Anzeige“ geht auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg zurück, das bereits am 1. März 2006 endgültig eingestellt wurde.

„Hätte der SPIEGEL nachhaltiger recherchiert, so wäre ihm nicht verborgen geblieben, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld kurz vor der Verfahrenseinstellung stand“, so Paul Gauselmann. Nur vier Tage nach der SPIEGEL-Veröffentlichung hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen Manager und Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe mit Datum vom 16. Februar 2007 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt! Mit dieser Einstellung, die am 23. Februar 2007 zugestellt wurde, haben sich die SPIEGEL-Story und die darin erhobenen massiven Vorwürfe und Verdächtigungen in Luft aufgelöst.

„Ich hoffe, dass nun auch die wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider endlich verstanden haben, dass ihre haltlosen und verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufwirbeln, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann.
Thema: IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game
ASS-Automaten

Antworten: 78
Hits: 55.895
04.02.2007 22:20 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Meike
Hallo Herr Schreiber,

zu Ihren Geräten hatte ich schon etwas geschrieben, die sind nicht SpielV konform.

Ihre Geräte geben die Freispiele nicht direkt im Anschluß an das entgeldliche Spiel, sondern aus mehreren Einzelspielen werden die Punkte gesammelt.

Was ein Freispiel ist, hatte der BGH schon Ende der 60-iger festgelegt und wurde so in die SpielV übernommen.

Und dann sollte man bei den Spielgeräten auch immer schauen, ob da die entsprechenden Speichermedien/Hinterlegungsspeicher vorhanden sind, bzw. nicht vorhanden sind.

Den Ausführungen von Herrn Kramer schließe ich mich absolut an, dann muss man eben nochmal den Hamburger Weg gehen.

Gruß Meike



Hallo Rolf,

hatte mich schon drum gekümmert und kann Herrn Kramer nur zustimmen.

Und so wie Du deine "Kaugummiautomatenwette" mit Deinem Freund schilderst, habe ich keine rechtlichen Bedenken, da fehlen nämlich ein paar Tatbestandsmerkmale.

Gruß
Meike


Hallo ,
ich dachte Sie hätten meine Spielsysteme verstanden, aber da kann man sich nur Rolf anschließen -
"Denn das ist ja wohl genau das Problem hier. Wer nicht 100% in Ihr ( Nicht Ihr Herr Kramer sondern Ihr OÄ) Schema paßt gehört halt gleich zu den Bösen. Da lohnt auch kein schreiben oder diskutieren. Die Fronten sind da einfach zu verhärtet."

Die RUN-TIME-BOX - Spielen auf Zeit z.B wurde vom TÜV-Nord unter Vorlage des Bundesratsbeschluss 655 und der SpileVO als rechtens eingestuft. Wenn ich ein Unterhaltungsspiel, wie das Roulette oder andere Casino-Spiele in Unterhalter nach der neuen SpielVO wie geschildert umwandele und kennzeichne und diese dann genauso wie ein Flipper im Spielablauf funktionieren müssen Sie den Beweiss antreten - es ist nicht so !
@Meike
Und dann sollte man bei den Spielgeräten auch immer schauen, ob da die entsprechenden Speichermedien/Hinterlegungsspeicher vorhanden sind, bzw. nicht vorhanden sind
Ihre Spitzen können Sie sich sparen, ich kann auch ein neues Gutachten erstellen - aber es kostet mich nur Geld.
Sie sollten langsam merken, ich habe die Gesetze und andere Verordnungen gelesen und begriffen - ich setze sie nur um für ein zulassungsfreies Unterhaltungsspiel nach § 6a!

Sie müssen sich ganz einfach damit abfinden - ein Unterspiel nach §6a ist möglich ob es Ihnen passt oder nicht.

Alle weiteren Argumente sind hier wohl sinnlos.
Leider müssen Sie Gerichtskosten,Anwälte,Gutachten nicht aus eigener Tasche bezahlen, währe aber vielleicht in der Wahl der Mittel angemessen.

@ AlsunaSB
1. Wie ist die rechtslage wenn ich alle Fungames in ein Raum stelle , sie auf free-play stelle und nur die zeit berechne die die kunden in der FunArena verbringen ?
Gib mir eine PN dann werde ich Sie aufklären.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: Internet-Terminals in Spielhallen
ASS-Automaten

Antworten: 37
Hits: 27.805
31.01.2007 14:49 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gewerbe-sgh
@AlsunaSB:
Was sind Lan-Spiele ???

@alle:
Müssen derartige Internetplätze als Unterhaltungsspielgeräte steuerlich angemeldet und geführt werden, wenn daran gespielt wird ???
Eigentlich soll doch das Internet nur zum chatten etc. da sein ???

Danke



Alle Einnahme aus Automaten müssen angemeldet sein !
Lan Spiele, sind vernetzte Spiele.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game
ASS-Automaten

Antworten: 78
Hits: 55.895
31.01.2007 14:43 Forum: Spielrecht


@Meike
Was ist ein Spiel?

Da ich schon immer gerne gespielt habe, ein bekennender Flipper-, Billard- und Kartenspieler bin, dachte ich immer, dass dies klar zu definieren ist, aber habe mich da offensichtlich geirrt.

Auch dachte ich immer, dass es da die Sache mit dem auszuhängenden Spielplan gibt, an dem man dies festmachen könnte.


Schön das ich es Ihnen mal aus meiner Sicht erklären konnte.

Aber warum rege ich mich auf,
jetzt geht die Masche wieder los…, da gab es Geräte (Mehrplatz-Roulette etc 40.000 €)
Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.

Wer soll denn daran spielen …. man kann es nur illegal betreiben.

Meine Spielsysteme laufen automatisch von der Münzannahme über das Spiel bis zur Ermittlung des High-Scores und der Vergabe der max.6 Freispiele.
Der Spieler muss am Ende selbst seine Initialen eingeben, so schlau sind meine Spielsysteme nicht, dass sie dies auch noch machen.
Der Kostenpunkt von ca. 1300,- bis zum kompl. Gerät 3.190,- ist auch bezahlbar, da muss man keine illegalen Wege suchen.

Ich wundere mich nur warum Punktespieler wie Herz As etc. über 20 Jahre bespielt wurden ?
Alle Just for Fun.

Aber ich kenne alle Argumente.
1. geht nicht
2. entspricht nicht der SpielVO
3. wo ist die Genehmigung
4. da spielt doch keiner dran
5. man kann es wirtschaftlich nur illegal betreiben

Meine Erfahrungen zeigen alle Punkte treffen für mich nicht zu.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: Internet-Terminals in Spielhallen
ASS-Automaten

Antworten: 37
Hits: 27.805
31.01.2007 14:07 Forum: Spielrecht


Hallo,
überall kann Internet angeboten werden - außer in Spielhallen.
- hier soll es gefählich sein ?

Ich dachte immer Intenet sei der Fortschritt.

Gruß
Peter
Thema: IMA - 2007 in Düsseldorf -Einladung
ASS-Automaten

Antworten: 7
Hits: 4.071
25.01.2007 19:07 Forum: Spielrecht


Hallo Frau Meike,
@Meike
Herr L. wird Ihnen vielleicht auch gesagt haben, dass ich ihm sagte, dass man sich auf der IMA noch mal unterhalten könnte, aber er sich klar darüber werden sollte, was das Gerät nun wirklich ist.

Ich hatte von Herrn L. nur am Rande gehört, dass Sie sich treffen wollten ?
Das ist aber nicht meine Sache.

Alles weitere unter IMA – es lebe der Jackpot….

Gruß
Peter Schreiber
Thema: IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game
ASS-Automaten

Antworten: 78
Hits: 55.895
25.01.2007 19:03 Forum: Spielrecht


Sehr geehrte Frau Meike
@ all
Fehden zu veranstalten, ist quatsch. Es geht darum sich mit Thematiken sachlich und auch ruhig recht kritisch auseinander zu setzen.

Dies war auch immer meine Meinung.
@Meike
wie erlangt man für Sie eine ausreichende Qualifikation, um ein Unterhaltungsgerät beurteilen oder bewerten zu können?
Eine Antwort fände ich klasse.


Diese Frage sollten mir eigentlich die Behörden geben können.
Für mich brauchen Sie keine Qualifikation, wir haben ein Gesetz „die SpielVO“, leider wird diese sehr unterschiedlich interpretiert - ein grundlegende Problem. Die Frage für mich ist welches Amt oder welcher Gutachter wird von Seiten der Behörden akzeptiert? Es sieht bald so aus als müssten Automatenaufsteller einen Juristen einstellen um weiter in ihrem Beruf tätig sein zu können ? Wenn Sie bei der PTB oder beim TÜV arbeiten ist dies bestimmt kein Lehrberuf. Grundsätzliche Voraussetzung ist wohl ein technisches und mathematisches Grundwissen in einer Berufsausbildung oder ein Fachhochschulabschluss, alles weitere ist mit Sicherheit in diesem speziellen Fachbereich jahrelange Berufserfahrung.
Als Polizistin müssen Sie Verstöße ahnden Grundlage ist die StVO und das BGB.
Je länger man in einem Beruf tätig ist desto besser kennt man sich mit der Gesetzgebung und deren Auslegung aus.
Jetzt haben wir die unschöne Problematik, dass die OA`s oder Sie die SpielVo anwenden sollen, welches nie Ihr Aufgabengebiet war. Hilfe von außen oder innen erhalten Sie nicht, oder es kommt eine DurchführungsVO die sie noch mehr verwirrt. Einige Beamte geben sich die größte Mühe Licht ins Dunkel zu bringen und eine klare Linie zu entwerfen. Aber wie unter Volljuristen gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen. Als Bonus für alle beteiligten Seiten kam das Urteil für Fun Games vom BVG- Leipzig. Jetzt wurde bewusst oder unbewusst alles miteinander vermengt.

Als ich den letzten Entwurf der SpielVO lass war mir klar, es sieht böse aus, was das Unterhaltungsspiel betrifft. Ich warf das Szenario an die Wand, in Zukunft kann alles verboten werden auch harmlose bestehende Punktespieler, weil sie den § 6a der SpielVO nicht einhalten. Ich wurde von vielen Aufstellern belächelt „ das glaubst du doch wohl selbst nicht, das können die doch nicht machen !“ Heute lacht keiner mehr von den damaligen Kritikern, weil es so gekommen ist.

Am schlimmsten ist jetzt die Wettbewerbsverzerrung, weil einige OA`s die SpielVO gnadenlos durchsetzen und andere OA`s aus Rechtsunsicherheit oder Überarbeitung dies nicht oder nur oberflächlich anwenden. Diese Umsetzung der SpielVO seitens der OA`s trägt natürlich dazu bei, dass die Automatenaufsteller höchst unzufrieden sind.

Aber nun zu meinem Thema, oder Ihrer Frage.
@Meike
Die Funktion, wie Sie diese oben geschildert haben, kann ich bestätigen. Es wird aufgebucht. Ihren Mehrplatz-Roulette denke ich, habe ich ausführlich bespielt.
Das direkte Abspielen des Freispiels nach "dem entgeldlichen Spiel" gem. Spielverordnung findet nicht statt. Vielmehr schildern Sie oben selbst, dass erst, wenn die Kredits Null sind, d.h. Geld verspielt und nicht nur in einem Einzelspiel, sondern in mehreren Spielen, es zu dem Freispielmodus kommt.


Mein Roulette ist ein Einzelspiel, man kann es aber auch verlinken, so kann jeder die Einsätze der anderen Mitspieler sehen.
Ich unterscheide erst einmal grundsätzlich Fun Games und Unterspieler. Das Fun Game zeichnete sich dadurch aus, dass „Punktegewinne in Geld umgewandelt werden konnten“ durch die Tokenauszahlung.
Klassische UHA`s haben keine Auszahlvorrichtung, sie werden jetzt aber durch den § 6a (6 Freispiele) reglementiert.
Ich stelle jetzt erst einmal fest, was ist ein Spiel und was ist ein Gewinn. Ein Spiel hat ein Anfang und ein Ende.
Ein Gewinn ist ein geldwerter Vorteil. 6 Freispiele wären eigentlich auch ein geldwerter Vorteil, dieses lässt aber jetzt der Gesetzgeber m.E in seinem § 6a zu.
Wann ziehen wir die Grenze zwischen legales und illegales Spiel ? Wenn wir Mau Mau, Skat Billard etc. spielen ist dies ein Unterhaltungsspiel. Wenn die Spieler untereinander oder der Betreiber aber Einsätze für das jeweilige bis jetzt harmlose Unterhaltungsspiel nehmen ist die Grenze zum illegalen Glücksspiel überschritten.
So kann man aus jedem Spiel ein illegales Glücksspiel veranstalten. Sie haben das Problem, dass Sie dies im Einzelfall nachweisen müssen. Der Richter wird nur das Strafmaß nach § 284 festlegen und dies wahrscheinlich in Abhängigkeit nach der Höhe der Einsätze und der Gewinne festmachen (?)

Flipper-Mode ?Jedes Spiel hat seine eigenen Spielregeln. Wo steht geschrieben, dass ein Flipper nur 3-5 Kugeln pro Spiel haben darf ?
Wir kennen es nur so, weil es die Entwickler einmal so eingeführt haben.
Stellen Sie sich doch einmal vor ein Flipper hätte pro Spiel 100 Kugeln ?
Dann hätten wir ein bezahltes Spiel welches aus „100 Einzelspielen“ besteht und doch nur ein bezahltes Spiel ist (?).
Nichts anderes wende ich für das Roulett oder andere Spiele an. Für 50 Cent oder einen Euro bekommen Sie 100 Spielpunkte. Beim meinem Roulette oder z.B. 12 Top-Casino-Spiele können sie den Einsatz 100 Punkte pro Spiel wählen (wenn der Aufsteller die Einstellung zulässt) Sie setzen z.B 100 Spielpunkte auf die Null. Es läuft die zahl 7 ein, das Spiel ist vorbei. Wenn aber die Null einläuft erhalten Sie 3.600 „Gewinnpunkte“. Jetzt kommt der entscheidende Punkt, die Gewinnauslegung ! Bei mir werden die „Gewinnpunkte“ nicht zu den Kreditpunkten aufaddiert sondern separat in einer High-Score- Bank gezählt. Wenn ich die Punkte zu den Kreditpunkten aufaddiert hätte wäre es falsch und ich hätte dem Spieler eine Chancenerhöhung gewährt. Aus der High-Score-Bank leite ich jetzt die max. 6 Freispiele ab z.B. für 1.000 Punkte erhalten Sie ein Freispiel. In diesem Fall 3.600 Punkte = 3 Feispiele jeweils ein Extra-Kredit wie beim Flipper auch. Ich lasse aber nur in der Software max. 6 Freispiele zu. Nehmen wir den theoretischen Wert an High-Sore-Bank 360.000 Punkte, der Spieler erhält nur 6 Freispiele, weil in diesem Fall es bei 6.000 Punkte das letzte Freispiel gibt. Die High-Score-Bank Punkte sind lediglich dafür gedacht eine Liste zu erstellen für die besten 10 hier kann der Spieler sich eintragen. So hat der Spieler einen gewissen Anreiz zu spielen a) zum Vergnügen und b) sich mit anderen zu messen.

Dieses ist natürlich quergedacht, aber nach dem mehrmaligem Lesen der SpielVO war es für mich die Lösung noch ein einigermaßen Unterhaltungsspiel anbieten zu können (?)

Ihr Knackpunkt ist nur „ was ist ein Spiel“ sie halten mir vor ich mache z.B 100 Einzelspiele für ein bezahltes Spiel. Dann wären es beim Flipper (3 Kugeln) theoretisch auch 3 Einzelspiele. Wie gesagt jedes Spiel hat seine eigenen Spielregeln. Für Entwickler ist es natürlich sehr schwer etwas „Neues“ zu verkaufen und auch noch eine Logik die auf Grundlage der Gesetze beruht darzustellen.
Entscheidend ist doch in jedem Fall, die Automaten haben keine Auszahlvorrichtung und es werden keine Gewinne zum Weiterspielen oder eine Chancenerhöhung gewährt (?)

Wenn ich mir dann die Entwicklung der Automatenindustrie ansehe wo Geld in Punkte gewandelt werden und mit diesen Punkten dann gespielt und gewonnen wird, ist für mich m.E die Grenze der SpielVO überschritten. Hier wurde auch quergedacht. In der SpielVO steht der max. Einsatz pro Spiel ist 0,20 € und max Gewinn 2,00 €. Durch das Wandeln von Geld in Punkte sind die gesetzlichen Eckpunkte ausgehebelt. Jedes Casino-Spiel kann jetzt in einen Geldspieler ungewandelt werden (?) So kann man nach Ihrer Betrachtungsweise pro Einzelspiel einen Einsatz pro Spiel mit z.B 5 € machen (weil es nur Punkte sind). Das einzige was uns jetzt noch vom Casinospiel trennt ist der max. Gewinn von 500 €.
Im Casino kann ich gleich den Gewinn von z.B 5.000€ einstecken, bei uns muss man 10 Stunden dafür spielen um 5.000 € einzustecken. Aber dies ist legal, weil es zugeslassen ist. Mit diesem Statement handele ich mir jetzt natürlich sehr viel Kritik ein. Aber ich muss meine Ideen auch immer erfahrungsgemäß verteidigen für ein eigentlich zulassungsfreies Unterhaltungsspiel.

Ich hoffe ich konnte Ihnen und anderen fachlich und sachlich eine umfassende Antwort geben.
Die Hexenjagd sollte doch mal ein Ende haben, oder ?
Ich sehe immer, Seminare für Ordnungsämter betr.Spielrecht.
Sollte man nicht mal auch die "Gegenseite" einlanden und deren Argumente hören ?

Über ein kleines Statement Ihrerseits würde ich mich freuen.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: IMA 2007- es lebe der Jackpot und das Fun-Game
ASS-Automaten

Antworten: 78
Hits: 55.895
22.01.2007 17:14 Forum: Spielrecht


Hallo Frau Meike,

„…… weiß ich jetzt, dass ich auf lange Sicht immer mehr Arbeit bekommen werde.“

Damit haben Sie recht, weil Ordnungsämter oder Beamte leider nicht dafür qualifiziert sind
Unterhaltungsgeräte zu beurteilen oder diese bewerten können.

@ Jasper
Ich finde es mehr als traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden. Ein Grund dafür ist die Vergnügungssteuer, die teilweise höher ist, als das mtl. Einspielergebnis. – Die Verdrängung der tatsächliche UHGs ist eine „kommunalpolitische Entscheidung“.

Leider wird von den Kommunen das Spiel am UHG schon durch hohe V-Steuer unmöglich gemacht,
oder gleich in den Topf „Fun-Game-Verbot“ (Leipziger-Urteil) gewollt oder ungewollt geworfen.
@Meike
Der Karibik Piraten - Flipper von Gauselmann. Lässt sich super bespielen, macht wirklich Spaß.
Ich finde es echt traurig, dass so wenige tatsächliche UHGs vorgestellt wurden.

Der Vorschritt, die Entwicklungen und die Bedürfnisse der Spieler sind sehr rasant.
Da Sie den Spielablauf des Flippers kennen, dürfte es Ihnen eigentlich bei näherer Betrachtungsweise nicht schwer fallen, dass ich diesen Flipper-Spielablauf direkt in die Software Roulette und 12 Top-Casino-Spiele umgesetzt habe (Flipper-Mode-Platine).

Die RUN-TIME-Box Spielen auf Zeit hat einen anderen Spielablauf. Das Nds Ministerium äußerte dazu :
„Hinsichtlich der von Ihnen genannten Höhe des Einsatzes von 2,00 € pro Spiel, bei einer Spieldauer von 10 Minuten, bestehen von hier keine Bedenken. Dies gilt gleichermaßen auch für die im unmittelbar zeitlichen Anschluss möglichen 6 Freispiele mit jeweils 10-minütiger Dauer.
Flipper-Mode-Platine
Ein Flipperspiel kostet z.B 50 Cent und man bekommt dafür 3 bis 5 Kugeln pro Spiel. Am Spielende kann man sich in eine High-Score-Liste (Initialen) eintragen. Grundlegende Frage ist „was ist ein Freispiel“ – ein Freispiel ist bei einem Flipper ein Extra-Kredit. Diesen kann man a) versetzt weiterspielen oder b) sogar verkaufen. Damit wäre der Flipper (sowie alle Video-Spiele) eng betrachtet sogar mach der SpielVO verboten ! Ich bekomme dann immer wieder Frage „wollen Sie dass die Flipper auch verboten werden ? „ – Natürlich nicht, das gibt schon der Bundesratsbeschluss 815 vom Okt 2005 her und der Gesetzeswille lautet „es sollen für Unterhaltungsspiele nur noch max. 6 Freispiele möglich sein“ um das illegale Fun Game einzugrenzen. Alles andere oder weitere ist vom Gesetzgeber nicht gewollt oder er hätte es weiter differenzieren müssen (siehe VG Dresden)
Für mich gilt dann nur gleiches Recht für alle UHA`s, man kann nicht das eine wollen und das andere versuchen zu verbieten.
Ich ersetze nur die klassischen Flipperkugeln durch Spielpunkte.
Wir haben ein Gesetzt und das heißt SpielVO. In diesem steht der § 6a ausführlich beschrieben, daran ändert auch eine weiterführende Verwaltungsvorschrift nichts.
@Meike
Ich habe z.B. auf der IMA gesehen, dass es einen Automatenhersteller gibt, der mit einem TÜV-Zertifikat für seine Spielgeräte wirbt.
Der TÜV habe seine Spielgeräte auf §6a SpielV - Konformität geprüft.

Wer sonst ? Keine Behörde konnte mir auf anfragen ein Amt nennen.

Wenn ich darüber hinaus noch für ein zulassungsfreies Unterhaltungsspiel ein TÜV-Zertifikat anbiete, sollte dies wohl ausreichen um einen Automaten zu beurteilen.
Steckenweise musste ich mir anhören, dass man „mit einem gekauften Gutachten“ alles begründen kann. Der TÜV sollte doch wohl unabhängig genug sein (?)
Dieses Gutachten sollte eine Hilfestellung für Aufsteller und Ordnungsbeamte sein – nichts anderes.
Alle Seiten wissen „die PTB ist für ein zulassungsfreies Unterhaltungsspiel nicht zuständig“.

Ich weiß, die Ordnungsbeamten sind in einer sehr schwierigen Lage, aber man sollte dann auch Hilfestellungen annehmen und diese nicht kategorisch ablehnen.
Wenn ich dann dem Aufsteller rate, vor der Aufstellung des UHA`s beim OA nachzufragen, und dieses dann ohne eine Antwort bleibt, finde ich dies traurig. Ich weiß, dass Ordnungsamt ist auch bei einer Fehlentscheidung schadensersatzpflichtig, aber daher gar nichts zu tun ist auch falsch.
Oder er stellt meine Geräte auf und bekommt dann nach einer Kontrolle folgende Antwort
Sehr geehrter Herr Schreiber,
offensichtlich bestehen immer noch Missverständnisse. Die Landeshauptstadt H….. erteilt keine Genehmigungen für einzelne oder mehrere oder generell für Spielgeräte! Hierfür gibt es keine gesetzliche Ermächtigung.
Wir haben Ihnen wiederholt die gesetzlichen Bestimmungen erläutert. Untersagungsverfügungen werden wir nur im Einzelfall erlassen, wenn wir ein oder mehrere unzulässige Geräte vorfinden, die in Betrieb sind. Im Betrieb …… hat unser Außendienst beispielsweise ein Gerät von Ihnen vorgefunden, das nach erster Beurteilung zulässig ist, es wurde daher natürlich nicht stillgelegt.


Im Prinzip konnte der Aufsteller vor 2006 sowie nach der neuen SpielVO zulassungsfreie Unterhaltungsgeräte aufstellen wie er wollte.
Wir müssen uns nur an neue Spielabläufe,Spielideen gewöhnen z.B Spielen auf Zeit oder Flipper-Mode-Spiele sowie geänderte neue Gehäuseformen.
Wenn ich dann diese Spielsystem in bestehende Automaten einbaue und anbiete ist dies auch in Ordnung, wie stelle ein Richter treffend fest, „dies ist ja ein Neubau und kein Umbau, das alte Spiel wird entfernt und durch ein neues ersetzt. Es wird ja nur die Automatenhülle und Gebrauchtteile des alten Automaten verwendet, dass dürfte ja unbedenklich sein.“

@ Kramer
Was wird das Ergebnis sein?? Neue, noch schärfere Ausführungsbestimmungen und weitere massive Einschränkungen der Aufsteller und Spielhallenbetreiber.

Dies glaube ich weniger, Sie wissen wie lange es dauerte um die SpielVO zu verabschieden, die VerwaltungsVO hat auch keine weiteren Erkenntnisse für Sie gebracht



Von meiner Person kann ich nur anraten, informieren Sie sich bei mir, sonst haben wir hinterher unnötige Schreibarbeit.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: IMA - 2007 in Düsseldorf -Einladung
ASS-Automaten

Antworten: 7
Hits: 4.071
22.01.2007 16:38 Forum: Spielrecht


Hallo Frau Meike,

es ist schade, dass Sie sich nicht persönlich in einem Gespräch mit dem Hersteller informiert (in diesem Fall ich) haben.
Denn nur so hätten Sie eine direkte umfassende Auskunft über den Spielablauf und die Konformität des §6a für UHA`s erhalten können.

….aber das Bekleben eines Buttons mit einem Aktenzeichen aus Leipzig macht das Gerät nicht SpielV-konform.

Wenn ich nur „einen Aufkleber“ verwand hätte, wäre das Thema UHA mit §6a wohl zu leicht abgehandelt ?

Ich bin, einer der wenigen der sich mit der SpielVO und deren weiteren Gerichtsentscheidungen umfassend auseinandersetzt und diese auch realisiert.

Die von ihnen genannten Aufkleber sind in der Scheibe bzw. bei den Spielen 12-Top-Casino-Spiele und Roulette mit in der Software eingefügt!
Sie hätten bloß beim dem Roulette auf das ? drücken müssen oder auf die Info-Taste.
Dort ist dann zu lesen :
einmal der §6a und weiter
Funktion :
Nach Münzeinwurf wird der Wert auf Kredite gebucht. 1 Spiel / Kredit entspricht eine
Punktewertigkeit pro Spiel. Alle „Punkt-Gewinne“ werden in einer High-Score-Bank aufaddiert.
Das Spiel ist vorbei wenn die Punkteanzeige Null anzeigt. Nach Spielende werden max.
6 Freispiele / Kredite gewährt, dies ist abhängig von der Wertigkeit der High-Score-Bank.
1 Freispiel ist ein „Extra-Kredit“. Nach Spielende kann der Spieler seine Initialen in die High-Sore-Liste eintragen.
Nach einer bestimmten Zeit wird die HS-Bank automatisch auf Null gesetzt.


Der Spielablauf entspricht dem § 6a und ist mit dem Spielablauf eines Flipper vergleichbar.


Sie sollen den Ordnungsbeamten oder der Polizei schon von außen signalisieren „das Gerät entspricht dem §6a“.

Ich weiß nicht wie oft ich einigen „verdeckten Ordnungsbeamten“ meine Ausführungen und Automaten demonstriert habe, aber die 2 die sich geoutet haben, kamen dann zu dem Entschluss – unbedenklich !

Sie hatten auch einen Termin mit der Firma AniCard den Sie nicht wahrgenommen haben?

Alles weitere im Thema – IMA 2007-es lebe der Jackpot und das Fun Game.

Gruß
Peter Schreiber
Thema: IMA - 2007 in Düsseldorf -Einladung
ASS-Automaten

Antworten: 7
Hits: 4.071
08.01.2007 23:54 Forum: Spielrecht


Schade Herr Wiesemeier,
vielleicht nutzen andere Kollegen von Ihnen die Einladung.
Aber ich werde noch eine Produkt-CD erstellen. (z.Zt noch nicht ganz fertig)
In der auch auf "Rechtliches" eingehe. Mit Gesetzen von Januar bis heute.
Die würde ich Ihnen oder andere Beamte gerne zusenden.

MFG
Peter Schreiber
Zeige Beiträge 1 bis 20 von 28 Treffern Seiten (2): [1] 2 nächste »

Views heute: 121.075 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.395.600


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.270s | PHP: 99.63% | SQL: 0.37%