Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?   |
Meike
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Hallo magnum,
willkommen im Forum.
Man kann sicherlich gerne über einen Definitionsanhang zur Spielverordnung diskutieren, aber wenn man sich z.B. das Wort "Pause" ansieht, wo mancher Mann (Entschuldigung will nicht sexistisch sein, aber habe bis jetzt noch keine Frau getroffen, die das Wort nicht verstanden hat) meint die Bedeutung nicht zu verstehen, dann ist dies ein Scherz.
Pause von Pausis (griechisch) = aufhören
Wenn es also heißt, dass ein Spiel eine Pause machen muss, dann müsste dies doch eigentlich eindeutig sein.
Die von Jasper angeführten Beispiele zur Vernetzung und Einwirkung sind noch viel extremer.
Da geht es nämlich nicht um ein Definitionsproblem, sondern wie ich oben schon erläutert habe um die Negierung des Wortlauts der SpielV.
Und wenn gesagt/geschrieben wird , "die strengen Vorgaben der SpielV müssen effizienter durch die Vollzugsbehörden umgesetzt werden."
Dann würde ich es doch sehr begrüßen, wenn Angehörige der Vollzugsbehörden mal nach der Möglichkeit der Umsetzung gefragt würden.
Augenscheinlich gibt es z.Zt. in Entscheidungspositionen nur Menschen, die keine Probleme mit der externen Einwirkung und Vernetzung haben.
Das liegt eventuell daran, dass es sich um Personen handelt, welche nicht aus den Vollzugsbehörden kommen.
Es gibt eventuell einige strategische Gesichtspunkte, welche nicht gesehen wurden, warum diese Möglichkeiten z.Zt. für einige Hersteller (denn nur die werden einen Vorteil ziehen) geschaffen werden müssen.
Ich werde jede Anfrage gerne und ausführlich, natürlich in meiner Freizeit, beantworten.
Gruß Meike
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81
05.06.2007 18:41 |
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Solon
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Lingna
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Hallo, Meike, Jasper, UAVD, anders und nun auch Magnum,
nun gibt es auf dieser informativen Plattform 4 weitere Themen:
1. Checkliste für Fun Games
2. Punktespeicher etc.
3. Risikostufen kaufen?
4. Zusatzgeräte Fungames und Gutachten
Seid Ihr nicht auch meiner Meinung, dass all dieses Themen auch zur Überschrift
5. Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?
passen würden und diese Themen nicht notwenig wären, wenn die Verantwortlichen im Wirtschaftsministerium die Drucksachen zur SpielV richtig durchgelesen hätten? Okay, hätten – hätten – hätten, das nutz uns heute auch nichts. Ich finde es erschreckend, dass die PTB genau an den Unzulänglichkeiten vom Wirtschaftsministerium anknüpft. Das führt nun dazu, dass die Theorie der SpielV durch die PTB-Richtlinien in die Praxis umgesetzt werden kann. Egal was nun passiert, die Verlierer sind die Aufsteller und die Gewinner die Hersteller.
Noch ist es aber nicht soweit. Scheinbar muss das Vernetzungs- u. Fernsteuerungsproblem erst aus den Kinderschuhen herauswachsen, bis das die Problematik von Politik (BMWI) und Behörde (PTB) ernst genommen wird. Das Token- und Jackpotproblem wurde auch erst nach mehren Jahren – von den entscheidenden Personen - erkannt.
Wenn ich solche Zeilen von einer Bundesbehörde lese:
Zitat PTB:„Technische Richtlinie dient der Sicherung der Prüfbarkeit von Geldspielgeräten und der Durchführung von Bauartprüfungen.......
Zu Ihrer Anmerkung betreffend der von Ihnen vermissten Definition des Begriffs „Geldmanagement“ verweise ich auf § 12 Abs. 2 d und § 13 Abs.1 Nr.8 SpielVO, wonach das Spielgerät eine Kontrolleinrichtung beinhalten muss, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Schon deshalb muss ein Geldmanagement in bestimmten Umfang erlaubt werden."
……….. dann muss das Lobbyistennetzwerk schon sehr eng gestrickt sein.
Zitat PTB:„Prüfbarkeit von Geldspielgeräten“ durch Vernetzung und Fernsteuerung der Spielsysteme.
- Da komme ich nicht mit klar.
Zitat PTB:
„Definition des Begriffs „Geldmanagement“ verweise ich auf § 12 Abs. 2 d und § 13 Abs.1 Nr.8 SpielVO,…“
Eine Definition für ein vernetztes und ferngesteuertes „Geldmanagement“ konnte ich weder im § 12 Abs. 2 d und § 13 Abs.1 Nr.8 noch an einer anderen Stelle der SpielVO finden.
Bevor die PTB solch eine Rechtsunsicherheit fabriziert, sollte sie bei ihrem „Mutterministerium“ um schnellstmögliche Nachbesserung ersuchen und die SpielVo nicht mit dem Wunschzettel einiger Gerätehersteller verwechseln.
Jasper hat es auf dem Punkt gebracht:
„Die SpielV ist nur so gut bzw. schlecht wie das, was die PTB innerhalb ihrer Richtlinien daraus macht.“
Meike, was meist Du, wo kann ich als Aufsteller den „Hebel“ wirksam ansetzen damit ich nicht in ein – zwei Jahren vor einem riesigen Scherbenhaufen stehe. Die Hersteller fabrizieren zwar die Geräte, in der Verantwortung und im finanziellen Risiko stehen jedoch wir Aufsteller.
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82
06.06.2007 10:35 |
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Solon
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play-j
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Nein, nein, Ihr habt das falsch gesehen, die Spielordnung ist nicht unzureichend umgesetzt. Der Hersteller...und er hats allen anderen vorgemacht, hat die Grenze des erlaubten mal wieder überschritten. Frei nach dem Motto, mal sehen wie weit man die Begriffe, bzw. das geschriebene dehnen kann. Da muss man sich aber nicht wundern das dem so ist , wenn ein
Herrn Ministerialrat Ulrich Schönleiter sich damit brüstet, niemals eine Spielhalle von innen gesehen zu haben, Spiel-Casino jedoch schon. Hier war jemanden federführend der sich genau so gut mit Spielautomaten auskennt wie ich von Atomreaktoren...Frei nach dem Lateinischen Idiota...i
«Laie», «Pfuscher», «Stümper», «unwissender Mensch» ...passt hervorragend!
Das traurige ist nur, wir (Automatenaufsteller)
werden mal wieder zur Kasse gebeten, wenn der Riegel vorgeschoben wird. Es werden neue Spielautomaten verkauft, der Hersteller wird sich freuen und alle Schuld von sich weisen.
Da wird kommen: da hat alleine der UAVD schuld dran das Ihr jetzt neue Automaten kaufen müsst. Der schwarze Peter ist jetzt schon vergeben.
Gruß play-j
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83
06.06.2007 12:39 |
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Meike
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Hallo play-j
in einer Sache muss ich Dir absolut recht geben, wer sich auf welcher Ebene auch immer mit der Thematik SpielV auseinander setzt, sollte sich regelmäßig in Spielhallen informieren und wenn er es selbst aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, dann sollte er sich die Informationen von unbeteiligten Dritten, d.h. Beamten, die in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis stehen, geben lassen.
Es heißt so schön "omnia non posumus omnes" - wir können nicht alle alles-, ist nicht schlimm, aber man sollte immer wissen wen man fragen kann.
Hallo Lingna
Du hast absolut recht, alle anderen aktuellen Themen laufen auf dieses hinaus.
Deine Frage nach dem wirksamen Hebel kann ich nicht beantworten.
Ich stelle daher mal einige provokative Thesen dar und da Ihr in diesem System integriert seid
und Euch daher dort besser auskennt, solltet Ihr den Hebel finden:
1. Mit Hilfe der Verbände haben die Hersteller euch fungames aufgeschwatzt und Ihr seid den ersten Schritt in die Illegalität gegangen. Klang ja alles verlockend und die Umsätze sind gestiegen und da bleibt die eigene Berufsethik schon mal auf der Strecke.
2. Mit Hilfe von Herstellern und Gutachtern lasst Ihr Euch Umbausätze und Zusatzgeräte aufschwatzen, obwohl Ihr genau wisst, dass kein Zocker an einem der Geräte nur zur Unterhaltung spielt.
- Ich "besuche" nämlich regelmäßig Spielhallen und unterhalte mich sogar mit den Menschen die dort arbeiten und spielen.-
3. Aufgrund des geringen Herstelleraufkommens (und daran haben viele gearbeitet, dass es so ist wie es ist) ist keine freie Marktwirtschaft mehr gegeben.
Ihr habt Euch durch Leasing-, Finanzierungs- und Mietverträge in ein absolutes und unberechenbares Abhängigkeitsverhältnis gebracht.
4. Eure Existenz und die sicheren Arbeitsplätze Eurer Mitarbeiter sind durch die Vernetzung und Zugriffsmöglichkeit aufs Geldmanagement in Gefahr. ( Das wird der letzte Stoß über die Klippe für die Kleinen sein, die nichts mehr im Rücken haben.)
Es wurden bewusst die technischen Richtlinien mit den Wortfinessen geschaffen, um das z.Zt. bestehende System in den Spielhallen komplett zu kippen.
(das kann der sagen, der in Spielhallen geht und sich völlig unabhängig Infos von allen Seiten holt)
Bei 1. und 3. könnt Ihr nichts mehr machen.
Bei 2. und 4. habt Ihr noch Einflußmöglichkeiten.- Aber alleine schafft das niemand.
Für jeden, der sich jetzt persönlich angegriffen fühlt, entschuldige ich mich, aber ich habe es nicht so sehr mit der Diplomatie.
Und um auf Dieters ganze Fragen nur knapp zu antworten:
Ich kann hier öffentlich nicht jeden Schritt erzählen den ich gehen werde.
Gruß Meike
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84
06.06.2007 20:11 |
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play-j
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Dein analytischer Verstand ist nicht zu übertreffen, aber wie sagt man so schön:
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Das gleiche hätte man auch den Herrn Ministerialrat Schönleiter vorher sagen sollen.
Gruß play-j
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86
06.06.2007 21:28 |
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Meike
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Hallo play-j, Gruß an Alle,
mal schaun was Ihr zu meiner "Analyse" sagt, wirtschaftliche Ausnutzung der neuen technischen Richtlinien.
Ich bringe jetzt kein Beispiel aus dem Finanzsektor, obwohl eine große deutsche Bank bereits heute mit ihrem Pin-System offensiv im Internet wirbt, dass man sich damit beim Spielen und Wetten beteiligen kann. - Da müsste man mal ins Kreditwesengesetz schauen und Kontakt mit der BAFIN aufnehmen.-
Ein praktisches Beispiel:
Traditionell ist ein GSG ein abgeschlossenes Spielsystem.
So sollte es eigentlich auch nach neuer SpielV aussehen.
Einfach formuliert: Ein Kasten mit Spielen, in dem sich einiges an Technik befindet und wo der Spielausgang von einem internen Zufallsgenerator abhängig ist. In den Kasten wirft man Bargeld rein, damit man spielen darf und es kommt Bargeld aus dem Kasten raus, wenn man gewonnen hat.
Alle "Kästen" einer bestimmten Baureihe sollten gleich sein.
Wenn man aber nun die Möglichkeit der externen Einwirkung auf das Geldmanagement und andere "Kleinigkeiten" hat, dazu die Möglichkeit der Vernetzung erhält und dann noch sagt, dass das Spiel frei gestaltbar ist, erhält man zahlreiche Möglichkeiten.
Nur eine dieser Möglichkeiten ist es z.B., dass der Zufall selbst nach Außen verlagert wird.
Man nimmt damit von Außen keinen Einfluß auf das Spielsystem selbst, sondern es wird von Außen nur die Info ins Gerät eingespeist, ob die Münze beim Wurf Kopf oder Zahl zeigt (einfach formuliert, denn nichts anderes ist der Zufall).
Somit hat man den ersten großen Schritt erreicht für z.B. einen PTB zugelassenen Live-Wetten-Terminal.
Nun überlegt Euch (Automatenaufsteller / Hallenbetreiber ) was dies für Euch bedeutet:
- die Investitionen in neue Geräte und Vernetzungen
- die entstehenden zusätzlichen Abhängigkeiten durch Drittverträge mit Lizenzinhabern z.B. in Italien oder Österreich
- die Überschwemmung des Marktes
- die Möglichkeit des Ausblutens kleiner Unternehmen
- die absolute Fremdbestimmung Eurer Hallen
Und dann mit großer zeitlicher Verzögerung erkennt auch der ein oder andere Entscheidungsträger wer wie und womit ursächlich verantwortlich war für eine Förderung der Glücksspielsucht, des daraus resultierenden Kippens des Staatslotterievertrags, des daraus droheneden Kippens des gesamten Glücksspielmonopols und dann wird mit aller Härte ( kurz bevor das letzte Fell wegschwimmt) dazwischen gehauen.
Dann wird es eine knallharte neue SpielV geben, um die letzten Pfründe für den Staat und staatlichen Casinos zu sichern und alle von Euch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bis dahin noch nicht in einen großen Mutterkonzern aufgenommen worden seid, bekommen den Gnadenstoß.
Sorry, möchte nicht der apokalyptische Reiter sein, aber bin es aus der freien Wirtschaft gewohnt, dass man kurz-, mittel- und langfristige Risikoanalysen erstellt.
Bin ich auf Abwegen oder stimmt Ihr mir zu?
Gruß Meike
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87
07.06.2007 07:45 |
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anders
Kaiser
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Meike,
Du hast mit Deinen Ausführungen die Ist-Situation in der Automatenbranche nicht nur richtig sondern auch sehr umfassend und fast vollständig beschrieben. Wenn man diese dann noch um die Politik, Lobbyisten, Presse, Glücksspielsuchtvereinigungen und den Handel ergänzt, dann hat sich der „Glücksspiel-Kreis“ erst komplett geschlossen.
Offenbar hat der „Glücksspielkreis“ nicht nur kommerzielles Interesse daran, die Handlungsfähigkeit der Behörden und Gewerbetreibenden durch ständig neu geschaffene Gesetze, Erlasse, Weisungen, etc. auf der untersten Ebene zeit- und kostenträchtig in Schacht zu halten.
In diesem Zusammenhang kommt eine Sache nie auf den Tisch: Die „Verkehrsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen in Deutschland“.
Es müsste doch ein großer Handlungsbedarf und zwingendes, öffentliches Interesse bestehen, wenn jemand „Waren bereithält, anbietet und in den Verkehr bringt“, die in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht gestattet sind. Unabhängig davon dürften sich hieraus dann auch noch Haftungsansprüche bei den Erwerbern, Betreibern und Nutzern gleich welcher Art ergeben.
Fazit: Wenn sich die Behörden (Ordnungsämter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter) auch mit dieser Grundproblematik befassen würden, dann gibt es bei den Automatenaufstellern kaum noch etwas zu tun.
Meike, wenn man sich für etwas entschuldigt oder zurücknimmt, was seit vielen JAHRZEHNTEN Fakt ist, dann zweifelt man an der Richtigkeit seiner Aussage. Bei Dir ist (leider) aber alles RICHTIG!
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88
07.06.2007 09:25 |
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Meike
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Hallo anders,
der Wunsch an die "Wurzel des Übels" zu gehen, d.h. strafrechtlich den zu belangen, der die Waren, die in Deutschland ausschließlich illegal verwendet werden können, herstellt, anbietet und in den Verkehr bringt, haben viele Kollegen aus den Vollzugsbehörden.
Aber leider sind uns da rechtlich absolut die Hände gebunden.
Ein großes Problem ist der § 284 StGB, der nämlich noch nicht einmal den Versuchstatbestand hat.
Nur im Rahmen des § 286 StGB über die Einziehung kann man an der Wurzel etwas kratzen, aber da muss man das Glücksspiel auch schon nachgewiesen haben.
Und das Hauptproblem, ich wiederhole mich da, aber sage es trotzdem, sind dann die tollen Rechtsgutachten, die von Herstellerseite und im Auftrag von den Verbänden erstellt wurden und werden.
Wir erinnern uns noch alle lebhaft an die Gutachten zu den Fungames und den Möglichkeiten der Weiterspielberechtigung mittels Token.
Auch damals haben sich Entscheidungsträger durch einseitige Meinungsbildung und geblendet von den Gutachten dazu hinreißen lassen, dies als unproblematisch zu bezeichnen.
Das Problem haben wir heute auch mit den Umrüstsätzen, den Highscores, der Vernetzung und der Möglichkeit des Einwirkens aufs Geldmanagement.
Da sprechen und entscheiden Leute, die auf der einen Seite sitzend nie im praktischen Einsatz mit den Geräten konfrontiert werden und auf der anderen Seite, die nur Geld verdienen wollen.
Die Entscheidungsträger und die Verbände müssen bei der "Wurzel" ansetzen.
Die müssen auf die Hersteller einwirken, damit Ihre Verbandsangehörigen nicht wieder in die Illegalität getrieben werden und damit die Vollzugsbehörden eine Chance haben.
- und immer daran denken, wie viele der honorigen Hersteller (und das sind die, die auf den Teilnehmerlisten stehen, wenn es um die SpielV und die technischen Richtlinien geht) in Osteuropa Produktionsstätten für Slotmachines und elektronische Roulettetische aufgebaut haben und diese über ihre Drittfirmen in Deutschland vertreiben lassen -
Gruß Meike
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89
10.06.2007 11:17 |
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anders
Kaiser
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Meike,
hier meine ergänzenden Gedankengänge zu den vielen engagierten Vorberichten:
Ich frage mich schon seit längerer Zeit: “Macht es wirklich noch einen Sinn, sich für oder gegen das Glücksspiel und andere im persönlichen Interesse einiger weniger stehendem Themen auf nationaler Ebene zu engagieren, wenn die Macht der Entscheidungen so einseitig, demokratisch festgelegt ist?“
Im Grunde genommen befassen wir uns, der „kleine Kreis“ (die ausführende Behörden und Gerichte, Automatenaufsteller und Glücksspielinteressierte, etc.), doch immer nur mit den unausgegorenen Gesetzen, Verordnungen, Anweisungen, etc.
Nach den vielen Vorberichten zum Thema „Glückspiel“ durch die einzelnen und wirklich Betroffenen des „kleinen Kreises“, aber auch die Pressemitteilungen des „erweiterten Kreises“ (der Parteien, Lobbyisten und Lobbyistenvereinigungen des Bundestages, Glückspielsuchtvereinigungen, Glücksspiel-Gutachter, Automatenindustrie und –handel, privaten und staatlichen Spielbanken, privaten und staatlichen Lotto- und Sportwetten-Gesellschaften, Internet- und Fernseh-Glücksspiele, etc.), scheint das vom Gesetzgeber ja wohl auch so gewollt zu sein.
Man kann sich des Eindruckes einfach nicht erwehren, dass die verantwortlichen Politiker die Opfer des „erweiterten Kreises“ geworden sind, weil sie ja nach ihrer Bundestagstätigkeit nicht wieder in ihren angestammten Beruf zurückwollen, sondern lieber einen „Job“ als Aufsichtsrat, Beirat, Vorstand, Geschäftsführer, Berater, etc. im „erweiterten Kreis“ des Glückspiels beanspruchen.
Bedeutet: Nie im Vordergrund, aber immer ständig dabei! Nie einem mysteriösen Gewerbe angehörend, aber bis zur persönlichen Vertragsbeendigung mit einer guten Weiterversorgung oder finanziellen Zusatzansprüchen ausgestattet.
Fazit: Der „kleine Kreis“ hat somit nicht einen Hauch einer Chance zu einer rechtsicheren Grundlage und damit können auch nie die Verursacher in Regress genommen werden.
Ergebnis: Nur die „Abhängigen“ vom „erweiterten Kreis“ können gegenwärtig zu Straftätern im Glücksspielbereich werden!
Gruß anders
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10.06.2007 15:23 |
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tapier
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Ich habe hier mal etwas für die Verwaltung der Stadt Gladbeck/NRW.
Auf der Marienstraße. gibt es mittlerweile gut 10 Intenet Cafés, diverse Kulturvereine und ehemalige Kneipen nun in ausländischer Hand.
Wenn man dort nach einbruch der Dunkelheit langfährt kann man wunderbar erkennen das es überall von Fungames und Magic-Games nur so wimmelt.
1. Frage
Wieso wird hier nicht eingegriffen ?
2. Frage
Habt ihr Angst vor Personen mit Migrationshintergrund oder haben diese Leute einfach nur einen Freibrief bei euch ?
3. Frage
Ist es nicht so das jeder der Spielautomaten aufstellt, und seien es auch Unterhaltungsgeräte, eine Aufstellererlaubniss nach §33 GeWO benötigt ?
Ich kann mir nicht vorstellen das sich daran gehalten wird, immerhin kostet diese Erlaubniss in NRW bis zu 1900.-€ und die Vorraussetzungen dafür sind ja auch nicht ohne.
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91
22.06.2007 12:24 |
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AlsunaSB
Doppel-As
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Hallo tapier,
das Problem ist doch bekannt.
Die Spielhallen mussten ihre Geräte abräumen und die Gastro und Internet Cafes freuen sich.
Meike hat ja schon geschrieben das es dank Gutachten noch genug Geräte gibt die betrieben werden.
§6a war völlig falsch angesetzt worden.
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92
22.06.2007 13:43 |
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tapier
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Was mich nur wundert:
Es weiss ja jeder das es den Städten im Revier nicht gut geht.
Gladbeck hat eine pauschale VgSt. auch für UHG's (76.-€ ??).
Warum lassen sich die Kämmerer also diese Gelder entgehen ?
Es ist ja wohl jedem klar das nicht eins dieser Geräte Ordnungsgemäß angemeldet ist, geschweige denn die Betreiber überhaupt über eine Erlaubniss zu Aufstellen verfügen.
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93
22.06.2007 14:28 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Jasper,
mir wurden beide Geräte bereits auf der IMA zum Kauf angeboten mit dem Hinweis "Zulassung kommt in Kürze".
Auf der PTB-Seite habe ich heute noch keine Zulassung dafür finden können.
Ich hatte beide Geräte bereits auf der IMA bespielt und kann bestätigen was im link geschrieben wurde, "50,-€ Verlustmöglichkeit in einem Spiel".
Das Glücksrad ist auch schon seit einigen Wochen im "Promotioneinsatz" in den Spielos.
Das Roulette hatte ich aber noch nicht in den Spielos gesehen.
Meine Meinung zu den technischen Richtlinien und den angeblich unproblematisch tanzenden Jungfrauen kennt Ihr.
Gruß Meike
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95
27.06.2007 21:14 |
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play-j
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Wie Dumm, wie Naiv, wie rücksichtlos eine Branche gegenüber kann man noch werden.
Da kann man nur sagen:
Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
und dann durchlaufen wir alle dem Tal der Tränen.
play-j
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96
27.06.2007 21:32 |
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dieter116
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Bei dem neuen Quadroliner ist Risiko direkt auf 1000,- Euro möglich.
Da frag icjh mich, wie lange es noch dauert, bis die 5000,- er Risikostufe kommt ?
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97
03.07.2007 07:52 |
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Meike
Foren Gott
 

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Gruß an Alle,
mache z.Zt. eine Sammlung auf mit Spielbeschreibungen (Spiel-/Gewinnplan) von GSG der neuen Generation und gleiche diese mit dem Echtbetrieb ab.
Dabei habe ich am Montag noch eine für mich nicht richtig erklärbare "Variabel" gefunden.
- Vielleicht habt Ihr im Echtbetrieb auch schon Unterschiede festgestellt und ich würde mich freuen, wenn Ihr diese ins Forum setzt.-
Bei mir was es der Novoliner:
An einem Gerät stellte ich fest, dass ich beim ersten Geldeinwurf die Taste Collect drücken musste, um Bargeld in die Punktbank zu buchen.
Bei einem anderen Gerät lief dies automatisch schon beim ersten Einwurf.
Habt Ihr auch Novoliner bei denen in der Pause weitergespielt werden kann, wenn noch Punkte auf der Punktebank vorhanden sind?
Zum Hintergrund meiner Anfrage:
Ich möchte eine Sammlung von Verstößen gegen die Spielverordnung aufmachen an zugelassenen GSG, um Aufzuzeigen wo das Problem bei den Technischen Richtlinien und dem angeblichen Paradigmenwechsel ist.
Ich glaube, dass wir nur etwas bewirken können, wenn man für jeden nachvollziehbare Beispiele hat, möglichst mit Bild und schematischen Zeichnungen, damit auch Laien es einfach visuell erfassen können.
Wenn Ihr sowas habt oder links kennt, wäre es daher hilfreich dies hier einzustellen.
Da auch viele Beamte aus Ministerien in diesem Forum lesen, sollten wir die Möglichkeit der Information nutzen.
Gruß Meike
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98
12.07.2007 08:29 |
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Meike
Foren Gott
 

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Gruß an Alle,
hier z.B. ein Eintrag aus einem anderen Forum:
Was ich an allen Kisten mit variablem Punkteeinsatz hasse:
Ich möchte auch mit kleinem Einsatz (10 bis 20ct je Spiel) einen anständigen Gewinn erreichen können.
Am Wild Water und anderen Fruchtkisten kann ich mit einfachem Einsatz (5ct) lächerliche €5 gewinnen, mit zweifachem Einsatz gerade mal €10 und mit fünffachem, schon schmerzlichem Einsatz von 25ct in 3 Sekunden lächerliche €25.
Man wird doch geradzu genötigt, höher zu spielen, um überhaupt was gewinnen zu können (ja, ich empfinde einen vom Punktespeicher verspielten Betrag als Verlust).
An klassischen Geldspielern mit festem Einsatz von 20ct in 8 Sek., z.B. Neon, kann ich bis €500 gewinnen, ohne Riesensummen investieren zu müssen. Ich habe Leute am WW in 5 Minuten €200 verspielen sehen, das ist doch krank.
Klar muss die Chance auf den grosse Gewinn bei 500ct Einsatz pro Spiel wesentlich höher sein als bei 5ct. Warum wird das nicht realisiert. Kein linearer Gewinnplan mit Kleingewinnen für Kleineinsätze, sondern unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten. Das Mittel Ungleichverteilung der Walzen bietet sich an und muss heutzutage nicht mal umständlich auf der Scheibe dokumentiert sein.
Wenn man solche Beiträge dann mal gem. der Spielverordnung analysiert, kommt da schon einiges zusammen:
- Mindestspieldauer 5 sec nicht eingehalten
- Höchstgewinnmöglichkeit von 23,-€ beim 75 sec-Spiel nicht eingehalten
- Höchsteinsatz von 2,30,-€ pro Spiel beim 75 sec-Spiel nicht eingehalten
usw.
Und dann kommt auch noch §33 e GewO mit den unagemessen hohen Verlusten.
Gruß Meike
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99
12.07.2007 20:40 |
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tfis
Tripel-As

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Wenn du wirklich der Meinung bist, die PTB verstösst gegen die Spielverodnung und unterstützt somit das illegale Glücksspiel, solltest du schleunigst etwas unternehmen.
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100
12.07.2007 22:58 |
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