Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?   |
AlsunaSB
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Hallo Meike ,
wie du so schön schon gesagt hast,
Zitat: es gibt die neue SpielV seit dem 01.01.2006. - Was soll diese Diskussion?
Die Regelt ganz klar wie ein Spiel aussieht.
Ich kenn kein Gerät welches die Richtlinien nicht einhält.
Na da woll ma doch mal schaun .
Ein Spiel dauert min. 5 Sek. Und wenn ich im eigentlichen Spiel noch mal 100 unterspiele mache , dann ist das halt so. Es wurde nicht festgelegt wie das Spiel ablaufen soll sondern nur:
Einsatz pro Spiel und Gewinn pro Spiel.
Wenn ich beim WW 30000 Punkte habe kann ich nicht hingehen du sagen: So jetzt alles sofort auszahlen. Ne Punke in Geld umwandeln . Alle 5 sek. 2€ . Umgedreht alle 5sek. 20 Cent Einsatz.
Max. Verlust in der Stunde / 80€
Ich kenn kein Gerät bei dem das nicht der Fall ist. Verlust ist gleich das was in den Kasten reingeht und nicht was ich erspielt habe und kurz danach wider verspielt habe.
Zitat: Ich möchte auch mit kleinem Einsatz (10 bis 20ct je Spiel) einen anständigen Gewinn erreichen können.
Warum soll das nicht gehen.
Bei Punkte Geräte aller Winner, Criss Cross u.s.w kann ich doch auch bis 10000 Punkte drücken ohne das ich hohe Einsätze spielen muss.
Und wenn mir Novo oder WW 10mal 5€ gibt , dann sind das auch 50€. Und wenn sie wollen dann geben die auch über Kleingewinne genug. Dauert halt nur länger.
Jackpot und Spielpause ist ne andere Sache, ist aber nicht Vorgeschrieben wann man ein Jackpot gewinnen kann.
Ach so , noch was : Langfristig jedoch nicht mehr als 33€/Std. Die meisten Geräte liegen bei 22€/Std. wenn nicht sogar noch niedriger.
Aber wie gesagt : es gibt die neue SpielV seit dem 01.01.2006. - Was soll diese Diskussion?
Meine Meinung darüber werde ich nicht kundtun, es zählen nur Fakten.
Zitat tfis : Wenn du wirklich der Meinung bist, die PTB verstösst gegen die Spielverodnung und unterstützt somit das illegale Glücksspiel, solltest du schleunigst etwas unternehmen.
Genau so is es .
Gruß Stefan
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101
13.07.2007 04:59 |
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Solon
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Meike
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Hallo Stefan,
hallo Tfis,
das Problem ist der angebliche Paradigmenwechsel.
Wie bei allen Dingen im Leben muss man auch da systematisch vorgehen.
- Gesetzeslage / Rechtsprechung analysieren
- Zulassungsvoraussetzungen / objektive Prüfbarkeit analysieren
- dann kommt der Praxistest
Und recht hast Du, die SpielV gibt es seit 01.01.2006, aber mit der habe ich auch keine Probleme.
- Da diskutiere ich auch nicht drüber.-
Die Technischen Richtlinien waren aber seit 01.01.2006 schon erheblichen Schwankungen unterlegen und da habe ich Probleme.
einfaches Beispiel:
wenn zuerst etwas zu 100 % verboten war, nämlich die externe Einwirkungsmöglichkeit auf ein GSG, via Netzanbindung Veränderungen aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus vornehmen zu können
und dann, ohne das ein Gesetz geändert wurde oder ein Gericht ein Urteil gefällt hatte
wird das plötzlich erlaubt,
dann fange ich nicht nur das Diskutieren an.
Stell Dir vor Du fährst Morgen mit Deinem Auto zum TÜV und der vor Dir hat "Schluppen" drauf, die weit aus den Radkästen rausschauen und darf auf kleinen Hockern ohne Sicherheitsgurte fahren und der TÜV gibt ihm mit der Begründung, dass die Überprüfungsrichtlinien des TÜV geändert wurden eine Plakette.
- So komme ich mir im Moment vor.-
Gruß Meike
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102
13.07.2007 07:16 |
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Solon
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Corleis
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103
13.07.2007 12:55 |
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Meike
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Gruß an Alle,
vor allen die, die wie David die neuen Technischen Richtlinien nicht gelesen haben und daher nicht verstanden haben, warum ich hier so viel schreibe.
Ich möchte nämlich auch Rechtssicherheit.
Zitat
ie Vernetzungsfrage ist klar. Fernabfragen ja, Fernwirken nein.
David, lies bitte und stelle fest, dass Deine Aussage falsch ist!
2.9 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät
Im Zusammenhang mit der Sicherung des Geldspielgerätes und seiner Kompo-nenten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 7, mit § 9 Abs. 2 sowie mit den Anforderungen 1.4, 1.5 sowie 1.15 ist zu sichern, dass das Spielsystem nicht durch externe Einwirkungen von außerhalb der Bauart (z.B. durch Veränderung von Punkte-, Jackpot-, Bonus oder anderen Spielzuständen) beeinflusst werden kann. Vorkehrungen, die für solche Beeinflussungen geeig-net sind, sind nicht erlaubt. Das betrifft alle Medien, Kommunikationsformen, Zusatz- oder Servicegeräte, über die bzw. mit dessen Hilfe die Einwirkung er-folgen könnte.
Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät, wenn nachweislich das Spielsys-tem oder Spielzustände nicht beeinflusst werden können (z.B. Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben).
Die extern bewirkte Umschaltung zwischen Spielsystemen bzw. Voreinstellung von Spielvarianten ist dann erlaubt, wenn die Anforderungen zur Kennzeich-nung gemäß 1.9 und 1.15.2, Buchstabe b, beachtet sind, das Gerät sich im vor-definierten Anfangszustand befindet und über die Umstellung bzw. Voreinstel-lung hinaus keine weiteren Einwirkungen erfolgen können.
Gruß Meike
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104
13.07.2007 13:52 |
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play-j
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Gruß an Alle,
Hallo Meike,
ich habe eine rege Fantasie, aber die reicht anscheinend nicht aus um mir zu verdeutlichen was die PTB mit; Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät...Funktionen für das Geldmanagement!!! meint.
Vieleicht kannst Du mir das näher beibringen?
Gruß play-j
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105
13.07.2007 14:24 |
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AlsunaSB
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Hallo Meike ,
Wir haben nicht über Vernetzung gesprochen sondern :
Zitat : Wenn man solche Beiträge dann mal gem. der Spielverordnung analysiert, kommt da schon einiges zusammen:
- Mindestspieldauer 5 sec nicht eingehalten
- Höchstgewinnmöglichkeit von 23,-€ beim 75 sec-Spiel nicht eingehalten
- Höchsteinsatz von 2,30,-€ pro Spiel beim 75 sec-Spiel nicht eingehalten
usw.
Und dann kommt auch noch §33 e GewO mit den unagemessen hohen Verlusten.
Zur Vernetzung halt ich mich raus.( Habe da keine Erfahrung mit und somit auch keine Ahnung)
Aber persönlich gesehen brauch ich keine Vernetzung.
Gruß Stefan
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106
13.07.2007 14:39 |
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Meike
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Hallo play-j,
in diesen Bereichen habe ich berufsbedingt eine sehr rege Fantasie, welche ich Mitarbeitern der PTB bereits vor Monaten mitgeteilt hatte.
Daraufhin hörte ich sinngemäß:
"Dafür würde aber hohe kriminelle Energie benötigt."
"Wenn Sie das mal feststellen, müssen Sie uns sofort informieren."
Ich sprach mit einigen Geschäftsführern großer Spielhallenketten im Bundesgebiet, um deren Meinung, bzw. Notwendigkeit zu erfahren.
Glaubhaft versichert man mir, dass man davon nichts wisse und sie sind wie David davon ausgegangen, dass es eigentlich nur um die Auslesung ging.
Hallo Stefan,
eins gehört zum anderen.
Zuerst beginnt man mit dem Paradigmenwechsel, dann lässt man externe Einwirkungsmöglichkeiten zu, so kann nun ein 24-er Roulette mit Schnittstellen via Netzeinwirkung zugelassen werden, demnächst kommt der 36er-Roulette und ich persönlich warte eigentlich nur auf das Zulassungsverfahren für den Tipomaten.
Gruß Meike
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107
13.07.2007 14:46 |
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play-j
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Hallo Meike,
Dieses Bonussystem wird in Industriespielhallen betrieben. Diese Coupons werden an anwesende Spieler raus gegeben. Auffällig ist, dass der Spieler am 09.07.07 den Coupon erhalten hat, diesen jedoch erst ab dem nächsten Tag (10.07.07) einlösen kann. Das System soll also zum Wiederkommen animieren!
Geht aber nur über die Vernetzung, denn nur so sieht er, wieviele Leute zurzeit spielen. 3x am Tag werden dieses Coupons ausgedruckt.
und ich habe geglaubt das Vergünstigungen nicht erlaubt wären, ich muss mich wohl verlesen haben!
Gruß play-j
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108
13.07.2007 15:24 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von Corleis
Zitat: |
Original von AlsunaSB
Zitat: es gibt die neue SpielV seit dem 01.01.2006. - Was soll diese Diskussion?
Die Regelt ganz klar wie ein Spiel aussieht.
Ich kenn kein Gerät welches die Richtlinien nicht einhält.
Na da woll ma doch mal schaun .
Max. Verlust in der Stunde / 80€
Ich kenn kein Gerät bei dem das nicht der Fall ist. Verlust ist gleich das was in den Kasten reingeht und nicht was ich erspielt habe und kurz danach wider verspielt habe.
Zi
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Dem möchte ich mich anschliessen.
Ich denke, dass die PTB einen guten Job macht.
Die Vernetzungsfrage ist klar. Fernabfragen ja, Fernwirken nein.
Aber die PTB Zulassungen sollten uns Aufstellern auch etwas Rechtssicherheit geben.
In sofern würde ich gerne die neue SpielV umgesetzt sehen und nicht schon wieder über eine Änderung sprechen.
Es sei denn, wir sprechen noch einmal über das Mehrplatzgerät und 10Qm!!!
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Oder so 80 € rein, gleich verdaddeln, Gerät macht 55 min Pause, dann weiter zum nächsten.
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109
13.07.2007 18:14 |
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Meike
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Hallo Dieter,
das ist genau der Punkt.
Einwurf ist nicht gleich Einsatz.
Gem. § 13 Abs. 1 Nr.8 SpielV beinhaltet das Spielgerät eine Kontrolleinrichtung, welches sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst.
Da steht nichts von Einwurf !!!
Hallo Play-j,
diese Art von Bon kannte ich noch nicht.
Wieder etwas neues vom Markt der Kundenbindungssysteme, gegen den die Ordnungsämter kämpfen müssen.
Gruß Meike
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110
13.07.2007 19:10 |
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Meike
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Gruß an Alle,
da ich jetzt privat von mehreren angesprochen wurde, weil sie das Problem der Ferneinwirkungsmöglichkeit technisch nicht verstehen, versuche ich es mit einfachen Worten zu erklären (gebe mein Bestes)
Jeder Computer oder jedes Spielgerät hat eine zentrale Recheneinheit welche z.B. 1+1 = 2 ausrechnet.
Damit er weiß, "Rechne" und "Rechne 1+1=2" , benötigt er einen Befehl.
Dieser Befehl kommt üblicher Weise von "kleinen, elektronischen Bauteilen". (ganz einfach formuliert)
Diese kleinen Bauteile heißen z.B. EPROM (erasable programmable read-only-memory).
Diese kleinen Bauteile können dem Rechner aber auch den Befehl geben "Rechne, aber ziehe von dem Ergebnis immer 20% ab"
Diese Bauteile haben sogenannte "Versionen".
Diese kleinen Bauteile musste man früher, um die alten Befehle (Programmierungen) zu löschen mit UV-Licht bestrahlen, aber heutzutage geht das auch elektronisch, dann heißen sie EEPROM.
Diese kleinen EEPROM können über Internet mit neuen Programmen, sogenannten updates "versorgt" werden. D.h. die "Version" 1+1 = 2 wird plötzlich geändert in "1+1=2 - 20%"
Ob das kleine EEPROM verändert wurde erfährt man, wenn man es ausbaut, ausliest und z.B. sieht, dass die Anzahl/Größe der Informationen/Befehle gegenüber der ursprünglichen Version abweicht.
Wie z.B. damals die PTB im Augsburger Verfahren festgestellt hatte, dass die Anzahl der bits ( Ja-nein-informationen) viel größer war als ursprünglich.
Aber um nun festzustellen, welche neuen/abweichenden Befehle vorhanden sind, müsste man jede Zeile decodieren und auswerten.
Und dann kann es noch böse Sachen geben, z.B.
man hatte dem "kleinen EEPROM" vorher mitgeteilt, wenn da jemand kommt und will an dich ran, aber hatte beim Türeöffnen nicht die richtigen Tasten vorher gedrückt, dann lösch dich und mach alles wieder wie vorher
oder man hatte dem "kleinen EEPROM" kleine Helfer mitgegeben, Induktionsgeber, die die Nähe ihrer Spielhallenwand brauchen und wenn da nun die böse Polizei kommt und will das Zuhause vom EEPROM mitnehmen, dann sagt der Helfer zum EEPROM, "Lösch Dich", die sollen nicht Deine ganze Schönheit erkennen können.
Ich hoffe, dass die Techniker unter uns meine vereinfachte Sprache tolerieren.
Und wenn mir dann jemand sagt:
"Wenn Sie sowas feststellen, müssen Sie uns sofort informieren."
Dann kann ich nur sagen:
"Und Ihr Auto sollten Sie bei uns in der Altstadt auch nicht mit offenen Türen und Schlüssel im Zündschloß stecken lassen."
Gruß Meike
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111
14.07.2007 15:07 |
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play-j
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und wenn sie nicht gestorben sind... Klasse, und nicht vom Hans Christian Andersen.
aber das würde doch eine menge Kriminelle Energie voraussetzen!
und ein Bundesverdienstkreutzträger am Bande würde doch nicht solche Gedanken haben...oder?
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112
14.07.2007 17:01 |
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dieter116
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@ Meike , das ist alles technisch möglich, aber wenn so eione Neuprogrammierung automatisch laufen soll, ausgelöst über Induktion , dann lässt sich das am Gerät nachweisen.
Wohl nicht. was wann gamacht wurde, aber das es möglich ist.
Bei Eprom oder Eeprom kann man das Programm nachvollziehen.
Dies lässt sich auch nicht innerhalb einer Sekunde löschen und neu Programmieren.
Weiter muss die Hardwäre im Gerät dazu geeignet sein eine programmierspannung zu erzeugen, auch dies liesse sich nachweisen.
Anders ist es bei adp Geräten, hier liegt die komplette Software im RAM.
Dies kann innerhalb von Sekundenbruchteilen über Ferneinwirkung gelöscht und neu programmiert werden. Oder z.B. Beispiel unberechtigten Öffnen der Tür werden Programmteile gelöscht.
Selbst die CRC Checksumme könnte gefaket werden.
Die Software von adp Geräten lässt sich auch nicht ohne weiters auslesen.
Sie liegt geschützt im Sicherheitsmodul und löscht sich selbsttätig bei Öffnung von diesem.
Wie die PTB damals bei den Manipulationsvorwürfen in Merkur Spielotheken an die Software direkt gekommen ist, ist mir ein bisschen ein Rätsel.
Das ginge wohl nur, wenn adp der PTB die technischen Möglichkeiten hierzu eingeräumt hat.
Wenn nicht, dann könnte adp der PTB auch irgendwas gegeben und behauptet haben, das sei die Software.
Aber nochmal zurück zum Einsatz.
Es wird ja nicht behauptet, das die 80 € Maximalverlust umgangen werden, wie ja auch hier Alsuna SB es richtig darstellt. Der Verlust ist als Einsatz abzüglich der Gewinne definiert.
Hierzu brauch ich keinen Punktespeicher, das geht auch über den normalen Münzspeicher.
Somit ist theoretisch der Höchsteinsatzpro Stunde ( einschliesslich Einsatz der Gewinne ) von 144,- Euro möglich. Was ja auch der Neuen SpVO entspricht.
( Bei der Load Funktion sehe ich dies aber doch anders, hier können locker pro Stunde 500,- an mehreren Geräten verspielt werden, da nützen auch die Abtrennungen der Geräte untereinander nichts. )
Bei der alten SpVO war dies anders, hier zählte der Einsatz der Gewinne genau wie der Einsatz eingeworfenen Geldes.
Dies wurde aber auch zum Ende hin auch durch Punktespeicher umgangen ( Egypt Fun etc.)
Auch diese hätten nie eine Zulassug erhalten dürfen, aber es wurde ja nur um tanzende Jungfrauen gespielt und nicht um Geld.
Weiter heisst es in der neuen SpVO der Spielbetrieb ( was ist der Spielbetrieb ?? , doch das Spielen ansich ??) darf nur auf Euro lautenden Münzen oder Banknoten erfolgen.
diese werden virtuell im Geldspeicher bereitgehalten, also darf nur ein Einsatz vom Geldspeicher oder auf einem auf Euro lautenden Bankspeicher erfolgen und nicht von einem 'Punktespeicher' .
Ein auf Euro lautender Bankspeicher ist aber dem Kontrollmodul zu unterwerfen, also Höchsteinsatz unf Höchstgewinn pro Spiel oder eben Spielzeit.
Über die weiteren Verstösse gegen § 13 (Höchsteinsatz und Gewinn pro Spiel bzw. Spielzeit )
will ich hiernicht weiter schreiben, wurde ja genug breitgetreten.
Die Gefahr, die von den Punktepeichern ausgeht ist ja auch nicht nur die Load Funktion möglichen hohen Verluste des Einzelnen in kurzer Zeit, sondern das durch die Umgehung von Höchsteinsatz und Höchstgewinn erzielte Suchtpotenial der Geräte.
Und dieses ist vorhanden, mit all seinen wirtschaftlich und sozialen Folgen ( z.B. Beschaffungskriminalität).
Insgesamt möchte ich aber noch anmerken, nicht die Aufsteller sind die Buhmänner ( ihnen verbleibt im Durschnitt nur 20,- - 25,- € pro Spielstunde als Kasseninhalt) sondern es ist . . . . ?
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113
15.07.2007 09:26 |
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Meike
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Hallo play-j,
Gruß an Alle,
diese Geschichte kann man im Original nachlesen, im PTB Prüfbericht PTB-8.54-GTA-1/05, aus Juni 2005.- Hatte ich auf der homepage vom UAVD nachgelesen.-
Leider ist damals nicht die Hans-Christian Andersen Version davon veröffentlicht worden, sonst hätten ihn vielleicht mehr Leute verstanden.
In 2005 mussten die kleinen EEPROMS noch etwas umständlicher mit neuen Informationen versorgt werden. Mit der neuen Schnittstelle "Ferneinstellung via Netzanbindung" wird das schneller und für keinen mehr prüfbar werden.
Da die meisten Menschen offensichtlich technische Geschichten nicht so gut lesen können, hier Seite 20 des PTB-Prüfberichts in der Christian-Andersen-Version:
Es begab sich zu der Zeit, dass man sich überlegte, wie man eine kleine Ausleseschnittstelle (VDAI-Schnittstelle) zum neuen Leben erwecken konnte.
Der König dachte sich, dass es doch langweilig für sein Volk ist, eine so wunderbare Schnittstelle, so einseitig, nur zum Lesen von Geschichten, zu nutzen.
Natürlich wusste der König, dass man das eigentlich nicht durfte, aber wer sollte ihn schon kontrollieren.
OK, da gab es einen mächtigen grauen Geist, der seinen Gefolgsleuten sagte ( am 12.01.1998 ), alles was Du an diese Schnittstelle anschließen willst, musst Du mir erst zeigen. Ich will das kontrollieren.
Das war echt gemein.
Aber er kannte ja auch noch einen anderen mächtigen braunen Geist, der viel netter zu ihm war und da machte sich der König selbst mit drei Gefolgsleuten auf und sprach mit ihm (04.02.1998 ). Dieser Geist sagte ihm dann, dass es natürlich ausreicht, wenn der König versichert, dass er nur das Beste für sein Volk will.
Es begab sich zu jener Zeit als jemand aus dem Volk sich gegen den König stellte und schlimme Sachen erzählte.
Da musste der graue Geist und einige andere Geister die Arbeit des Königs und seiner Getreuen kontrollieren.
Da stellten sie fest, dass der mächtige König es geschafft hatte, diese Schnittstelle zu neuem, unbekannten Leben zu erwecken.
Der König hatte etwas von seinen Zauberen erfinden lassen, die es möglich machten, dass man nicht nur Geschichten lesen kann, sondern auch neue Geschichten erfinden konnte.
Dafür brauchte man ein kleines teuflisches Gerät (MAS 3000) und das konnte ganz sonderbare Sachen machen, die noch keiner der Geister zuvor gesehen hatte.
........................
Na, ja, manchmal muss man die Sachen nur übersetzen, vielleicht versteht es dann der Ein oder Andere.
Gruß Meike
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114
15.07.2007 09:55 |
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Meike
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Hallo Dieter,
klasse technische Ausführung.
Man kann nachweisen, dass "da was" verändert wurde, aber dann wird es auch schwer.
Das ist ja was mich etwas säuerlich macht, wenn man mir sagt "wenn Sie da was feststellen".
Aber dies kann kein Polizeibeamter und kein Ordnungsamtsmitarbeiter vor Ort bei einer Überprüfung feststellen.
Das kann nur jemand feststellen, der aus dem gleichen business kommt. Der wird dann als "Vaterlandsverräter verbal hingerichtet". Und zum Schluß kommt eine verwaltungsrechtlicher Vertrag raus. - Na klasse, hat sich echt gelohnt.-
Wie sprechen ja nicht über ISO-Zertifizierung, bei denen ich mir auch 50% Ausschuß in der Produktion zertifizieren lassen kann und sage dann immer noch, "Mein Betrieb ist zertifiziert", sondern wir sprechen davon, dass etwas gegen Veränderungen gesichert gebaut sein muss.
Und das sehe ich hier nicht.
Und wenn ich das schon sehen kann,- mit meinem von Geburt an bestehenden technisch-genetischen Defekt (weiblich, blond) -, dann müsste das jeder erkennen können.
Dass die Aufsteller nicht die Buhmänner sind, sondern viele absolut am Fliegenfänger hängen, ist mir klar.
Gruß Meike
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115
15.07.2007 10:37 |
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Zeus
Tripel-As

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Hi,
irgendwie verstehe ich nicht, was das Problem mit der Vernetzung sein soll!
Wenn per "Fernwirkung" das Spielsystem geändert wird, wirkt sich das nicht sofort aus! Das Gerät verhält sich genau so, wie von Hand umgestellt!
Wenn per Vernetzung die Software des Gerätes überspielt werden sollte, ist das Gerät für einige Minuten nicht Spielbereit. Und das fällt der Kundschaft auf! Es reicht ja schon wenn man per Notebook ein Softwareupdate am Gerät durchführt, und ein Kunde bekommt das mit. Dann heißt es direkt "die Geräte werden manipuliert".
Bei uns sind übrigens die Geräte vernetzt, und ich will darauf nicht verzichten! Der Grund: bei eventuellen Manipulationen an den Geräten ist die Beweislage wesentlich klarer, wenn man z.B. einen Ausdruck vor der Manipulation hat und einen direkt nach dieser!
Ich musste einige Male erleben, wie trotz Videoaufzeichnungen gesagt wurde: "Die Aufzeichnung reicht nicht als Beweis aus, da die kleine Schachtel mit der der Kunde rumfummelt auch nur ne Zigarettenschachtel sein kann!" Echt klasse...
Und: wenn man den Verdacht hat, das Geräte ohne zugelassenes Spielsystem laufen, kann man auf die schnelle per mehrmaliges drücken der Risikotasten sogar die Checksumme der Software anzeigen lassen, die dann mit den angegebenen Checksummen der PTB übereinstimmen sollte!
Falls das nicht reichen sollte, kann man immer noch einen Sachverständigen für Geldspielgeräte bestellen, der die Geräte überprüft!
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116
15.07.2007 15:41 |
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Meike
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Hallo Zeus,
den Ausdruck eines Spielgeräts kannst du Dir auch ohne Vernetzung mit Ferneinwirkung holen.
Und wo ist das Problem, wenn das Gerät einige Minuten nicht spielbereit ist.- Hast Du einen 24-Stundenbetrieb und 100%ige Auslastung und Deine Geräte legen keine Spielpausen ein? Das merkt kein Mensch.-
Und falls Du von cheats sprichst, so solltest Du daran denken, dass die Geräte nur das machen, was ihnen vorher die Programmierer "gesagt" haben oder habt ihr neuronale Netze in Euren Geräten, so dass die auf einmal lernfähig werden?
Es geht nur darum, dass die SpielV eingehalten wird:
"gegen Veränderungen gesichert gebaut"
Und dann für alle, die sich um die Finanzen kümmern (Oberbegriff Geldmanagement) :
Lest den PTB-Prüfbericht S. 23, 31,32,36,37
Da gibt es die spannende Geschichte von dem Zauberer, der Geld verschwinden lassen kann.
Gruß Meike
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117
15.07.2007 16:28 |
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Zeus
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeus,
den Ausdruck eines Spielgeräts kannst du Dir auch ohne Vernetzung mit Ferneinwirkung holen.
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...indem ich jedes mal zum Gerät laufe und mit dem Drucker auslese?
Zitat: |
Und wo ist das Problem, wenn das Gerät einige Minuten nicht spielbereit ist.- Hast Du einen 24-Stundenbetrieb und 100%ige Auslastung und Deine Geräte legen keine Spielpausen ein? Das merkt kein Mensch.-
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Sorry, hast du schon einmal so ein Softwareupdate erlebt?
Zitat: |
Und falls Du von cheats sprichst, so solltest Du daran denken, dass die Geräte nur das machen, was ihnen vorher die Programmierer "gesagt" haben oder habt ihr neuronale Netze in Euren Geräten, so dass die auf einmal lernfähig werden?
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... nein ich rede von der "normalen " Überprüfungsmöglichkeit am Geldspielgerät, die beim unbespielten Gerät ohne Probleme durch jeden durchgeführt werden kann!
Dies ist übrigens für die Zulassung eines GGSG vorgeschrieben! In den Zulassungen ist explizit beschrieben durch welche Tastenkombinationen diese Daten angezeigt werden!
Ist auch für die kriminelle Kundschaft interessant, da diese erst garnicht ausprobieren müssen ob das Gerät die alte, fehlerbehaftete Software hat oder ob schon die aktuelle, bereinigte Software installiert ist! Bei den ADP Geräten drückt man einfach auf beide Risiko-Tasten und schon erscheint die Zulassungsnummer, Laufzeit, Softwareversion und die Checksumme!
Zitat: |
Es geht nur darum, dass die SpielV eingehalten wird:
"gegen Veränderungen gesichert gebaut"
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Das ist Sache der PTB.
Schnelle Überprüfung ist ja möglich, s.o.
Grüße Zeus...
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118
15.07.2007 17:57 |
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Meike
Foren Gott
 

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Sorry Zeus,
Du hast es leider nicht verstanden.
1.
Du meinst Fernauslesung und ich spreche von Ferneinwirkung.
Einmal geht was aus dem Gerät raus und bei dem anderen geht was ins Gerät rein.
2.
Ja, ich habe fast wöchentlich umfangreiche software updates auf meinem PC, deswegen laufen die auch nachts, wenn ich nicht dran arbeite.
3.
Die Sache mit den Cheats bezog sich auf die von dir angesprochenen Manipulationen, die Du der Polizei mittels Auslesestreifen beweisen willst.
4.
Wenn Du wüsstest, wie das mit den EEPROMS funktionierst, dann würdest Du nicht glauben, dass man das mal eben alles über das Drücken der Risikotaste überprüfen könnte.
- Dieter hatte es auch schon erklärt.-
Gruß Meike
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119
15.07.2007 18:14 |
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jasper
Kaiser
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Zeus:
Falls das nicht reichen sollte, kann man immer noch einen Sachverständigen für Geldspielgeräte bestellen, der die Geräte überprüft!
Mein Erlebnis der dritten Art: Bei meinem letzten Besuch einer Industriespielhalle drückte ich diese besagten beiden Knöpfe an einem Gerät, welches auch ich in meiner Halle betriebe. Anstatt wie bei mir CC 2, wurde da jedoch CC 7 angezeigt. Als ich ans nächste Gerät ging, wurde ich von einer „aufmerksamen“ Hallenaufsicht gefragt, ob sie mir helfen könne. Das verneinte ich freundlich, weil ich durchaus selbst in der Lage bin 2 Knöpfe auf einmal zu betätigen.
Zurück im Büro rief ich nun meinen Großhändler an um mir das Update von CC 2 auf CC 7 zu bestellen. Aussage des Verkäufers: „CC 2 ist das aktuelle Programm CC 7 gibt es nicht.“ Nun fühlte ich mich echt ein wenig vera….t!
Ich fuhr nochmals in die Industriespielhalle um evtl. hier ein schönes Foto rein setzen zu können. Aber nichts ging mehr, denn das Gerät wurde bereits ausgetauscht ………….. – Zeitlicher Ablauf etwa 5 Stunden!
So und nun kommst Du „Zeus“ mit Deinem Sachverständigen. Wann wäre der wohl gekommen? Und wer hätte seine Kosten getragen wenn er dann das gleiche festgestellt hätte wie ich? Und beachte bitte die Darstellung von
dieter 116:
Die Software von adp Geräten lässt sich auch nicht ohne weiters auslesen. Sie liegt geschützt im Sicherheitsmodul und löscht sich selbsttätig bei Öffnung von diesem.
Schau Dir mal den PTB-Prüfbericht genau an und Du weißt was für einen Aufwand notwenig war und ist, um diesen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen und was schlussendlich für eine Lachnummer dabei raus kam bzw. raus kommen kann. Hinzu kommt, dass wenn man unseren sog. Fachmagazinen glaubt, dann sind die wahren Verbrecher diejenigen, die solch ein illegales Glücksspiel zur Anzeige bringen oder gebracht haben!!
Die Vernetzung hat daher solange zu verschwinden, bis sichergestellt ist, dass Daten tatsächlich nur noch aus dem Gerät an zugelassenen Zusatzgeräten geleitet werden können und es unmöglich ist, dass Daten ins Gerät gesendet werden können.
Meike hat völlig Recht! Alle andere Aussagen sind Weltfremd und triefen vor Naivität, was zur Folge hat, dass da draußen getan werden kann was einer will. Evtl. bedarf es ja ein persönliches Erlebnis der dritten Art, damit auch Zeus wach wird.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 15.07.2007 20:50.
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120
15.07.2007 20:46 |
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