Amazon "Flex" |
chhen
Grünschnabel
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Hallo Leute,
aktuell liegt mir eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit: "Zusteller Amazon Flex" vor. Da hier ja keine freie Berufsgestaltung (gerade im Bereich Auftragswahrnehmung) vorliegt, habe ich den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.
Habt ihr schon Erfahrungen hiermit? Wie werden die Anmeldungen bei euch behandelt?
Vielen lieben Dank vorab und schöne Grüße aus Neustadt/Weinstraße
Christoph
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1
08.10.2020 17:03 |
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Solon
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Jannes
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Hallo lieber Freund aus der Exekutive,
hatte ich jetzt auch in 14 Tagen zwei mal und das bei gerade mal 34.000 Einwohner.
Dem ersten habe ich mitgeteilt, dass wir das nicht anmelden.
Die zweite hat von selbst zurückgezogen, da amazon.com sie um die 50 km entfernt vom Heimatort als Ausfahrerin einsetzen wollte.
Einsetzen? Da klingeln doch alle Alarmglocken! Scheingewerbe in seiner reinsten Form!
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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2
09.10.2020 08:05 |
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Solon
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Roesje
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3
09.10.2020 08:35 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Hier übrigens mal meine Zurückweisung Scheinselbständigkeit bzgl. Amazon Flex.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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4
09.10.2020 08:40 |
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domar
Haudegen
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War bereits Thema in anderen Forenbereichen
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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5
09.10.2020 09:41 |
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B.R.
Eroberer
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Kommt drauf an, wieviel Auftaggeber die haben. Bei nur einem Auftaggeber geht es in Richtung Scheinselbständigkieit. Bisher hat man von politischer Seite aber noch keinen Handlungsbedarf gesehen.
__________________ B.R.
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7
07.09.2021 21:59 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Heute erreichte mich eine Mail vom Ministerium mit nachfolgendem Inhalt:
Auf Bitten von Thüringen hat sich der BLA Gewerberecht mit o.g. Thema befasst.
In der Vergangenheit wurden die unteren Gewerbebehörden auf die Möglichkeit hingewiesen, die Gewerbeanzeigen zurückweisen zu können wenn die angezeigten Tätigkeiten „offenbar“ weisungsabhängige Dienstleistungen darstellen, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausschließen, sofern nicht durch weitere Umstände eine echte gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Auch wurden die unteren Gewerbebehörden auf die Möglichkeit eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung Bund hingewiesen, die hierfür eine Clearingstelle eingerichtet hat, und dass im Rahmen einer von Amts wegen eingeleiteten Betriebsprüfung untersucht wird, ob die Amazon Flex-Fahrer eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Da die Prüfung durch die Clearingstelle aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde vorgeschlagen, das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung Bund abzuwarten und dass bis dahin die Gewerbeanzeigen der Paketzusteller grundsätzlich anzunehmen und zu bestätigen sind. Das Saarland wurde zudem gebeten, das einschlägige Statusfeststellungsverfahren zu beobachten und den BLA über den Ausgang zu informieren.
Der BLA Gewerberecht hat beschlossen, dass die Gewerbeanzeigen bis zu einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigt werden sollten. Ergänzend wurde vorgeschlagen, dass die zuständigen Stellen die bestätigten Gewerbeanzeigen auf Wiedervorlage (ein halbes Jahr) legen sollten, um auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Abmeldung von Amts wegen zu prüfen. Ob von diesem Vorschlag Gebrauch gemacht wird, ist den unteren Gewerbebehörden freigestellt.“
Erst sollen diese Gewerbeanzeigen zurückgewiesen werden, jetzt sollen diese bis zu einer Entscheidung der Clearingstelle bestätigt werden und später eventuell eine Abmeldung von Amts wegen erfolgen.
Was hier los ist...
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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9
28.09.2021 12:55 |
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