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Autor Beitrag
Thema: rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden?
H. Allgaier

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13.03.2024 10:49 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Falls hierzu eine schriftliche Bestätigung des Finanzamts vorliegt, könnte ich darüber nachdenken. Sonst müsste sich die Witwe wohl noch um Nullabrechnungen oder dergleichen für die Jahre kümmern. Ggf. gibt es auch andereweitige Belege, dass der Verstrobene den Betrieb aus gesundheiitlichen Gründen nicht mehr weiterführen konnte (Pflegegrad, etc.)
Thema: Führungszeugnis und GZR von Amts wegen
H. Allgaier

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Hits: 2.248
20.02.2024 13:54 Forum: Gewerberecht


Falls man nicht das erforderliche Programm hat:

Zentrale Register
Formulare
Faxnummer +49 228 410-5050
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
H. Allgaier

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12.02.2024 08:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


@Marcel Fromm

Oder eine GewA1 mit HL und Betriebsstätte und für jedes Objekt eine weitere GewA1 als unselbständige Zweigstelle. Sollten in Zukunft weitere Örtlichkeiten dazukommen, dann einfach eine neue GewA1 oder auch eine GewA3, falls eine Örtlichkeit irgendwann wegfällt.


@Civil Servant
Darüber musste ich mir noch keine Gedanken machen. Ich hatte einen derartigen Fall noch nie. Und hier im Ort wird er wohl nie eintreffen. Vom Grundsatz her finde ich den Ansatz auf jeden Fall gut, dass nicht nur auf das Geld geschaut werden soll.
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
H. Allgaier

Antworten: 152
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09.02.2024 11:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Schönen guten Tag,

Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.

Nach Auffassung des BLA stellt der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines selbstgenutzten Gebäudes grundsätzlich keine gewerberechtlich relevante Tätigkeit dar, da es u.a. an einer gewissen Intensität des Gewinnstrebens fehlt. Entsprechend muss dann keine Gewerbeanzeige erfolgen.

Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen z.B. auf eigenen, betrieblich genutzten Gebäuden (z.B. bei großen landwirtschaftlichen Betrieben) könnte jedoch eine Gewerbeanzeige erforderlich sein. Dies sei z.B. dann der Fall, wenn eine wertende Gesamtbetrachtung ergibt, dass „die Gewinnerwartungen aus der Stromerzeugung gegenüber denen aus dem Geschäftsbetrieb von eigenständiger Bedeutung sind.“
Thema: Nächste Änderung der GewO
H. Allgaier

Antworten: 36
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21.11.2023 17:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


In dem Fall empfehle ich beim Softwareanbieter nachzufragen. Prinzipiell lese ich das so, dass nur Gewerbetreibende gemeldete werden sollen, die einen Aufenthaltstitel haben.
Thema: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread
H. Allgaier

Antworten: 27
Hits: 730.728
18.10.2023 08:58 Forum: Bundesfachtagung Gewerberecht


Das hört sich ja gut an.

Werden die Vorträge aus den vergangenen Jahren auch noch hochgeladen? Database

Danke für eine Info und allgemein auch für das Betreiben des Forums und der Bundesfachtagung. Ein absoluter Mehrwert für uns alle.
Thema: GmbH & Co. KG --> GmbH
H. Allgaier

Antworten: 6
Hits: 186.559
28.02.2023 09:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich hätte in dem Fall zu Folgendem tendiert:

1) Abmeldung GmbH & Co. KG (nicht mehr im HR existent)
2) Ummeldung YX Verwaltungs GmbH in XY GmbH (gleiche HR Nr.). Inkl. Änderungen der Tätigkeiten etc.

Oder war die YX Verwaltungs GmbH nie im Gewerberegister gemeldet?
Thema: Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt
H. Allgaier

Antworten: 1
Hits: 216.478
10.01.2023 10:19 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

bleibt die Höhe des Eintrittsgeld gleich oder wird für den Zeitraum des Jahrmarkts ein höheres Eintrittsgeld verlangt?

Falls das Eintrittsgeld nicht erhöht wird, dann wäre es m.A.n. in Ordnung. Das Eintrittsgeld bezieht sich schließlich nicht auf den Jahrmarkt, sondern auf das gesamt Gelände inkl. den Badesee. Das während des Jahrmarkts alle kostenfreien Zugang, auch zu den restlichen Angeboten des Geländes haben, ist m.A.n. nicht vertretbar.

In Zoos, Freizeitparks oder dergleichen finden auch saisonale Märkte statt. Denoch bleibt das Eintrittsgeld für die jeweilige Anlage bestehen.

Von daher würde ich den Jahrmarkt in der Form festsetzen, wenn sonst nichts dagegen spricht.

Schöne Grüße
Thema: Änderung einer GmbH
H. Allgaier

Antworten: 3
Hits: 216.519
11.11.2022 12:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


so lange die HR Nummer gleich bleibt, machen wir in so einem Fall eine Gewa2.
Thema: Gewerbemeldung e.K.
H. Allgaier

Antworten: 13
Hits: 70.817
25.10.2022 16:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Korrektur (Gewa4): ich bin kein Fan davon. Mich stört es bereits, wenn ich nur die Telefonnr. oder E-Mail aktualisiere und daraufhin eine Berichtigung erstellt wird. Die nachfolgenden Behörden können - wie bei der BFT erwähnt - gar nicht nachvollziehen, was geändert/korrigiert wurde.

Der Bürger hat gar keine Bescheinigung angefordert. Die Mitteilung über die Änderung kam vom Amtsgericht. Ich sehe jedoch keinen Grund, ihn zur Anzeigenpflicht aufzufordern. Dennoch möchte ich sehr wohl, dass der Datensatz aktuell im System hinterlegt ist.

Vielleicht hat auch jemand eine überzeugende Formulierung, die den Gewerbetreibenden dazu bewegt, eine Gewa2 anzuzeigen smile . Diese könnte dann sogar kostenpflichtig generiert werden. großes Grinsen

Fragen, über Fragen Weißnicht
Thema: Gewerbemeldung e.K.
H. Allgaier

Antworten: 13
Hits: 70.817
25.10.2022 15:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

mein Amtsgericht hat mir eine Änderungsmitteilung zu einem "e.K." gesendet.

Die "ABC e.K." heisst nun "XY e.K.". Alle anderen Daten sind gleich geblieben. Der Gewerbetreibende ist auch nicht umgezogen. Meiner Ansicht nach besteht hier keine Meldepflicht - oder irre ich mich?

Frage: Wie geht man hier am besten vor?
- Korrektur der Gewerbemeldung?
- Gewa2 anbieten? (ggf. auch kostenfrei)

Bzgl. der Datenübermittlung wäre die Gewa2 ideal.

Danke für die Gedankengänge.
Thema: Kein Gewerbe, aber Werbeschilder
H. Allgaier

Antworten: 5
Hits: 120.032
12.10.2022 16:02 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Bei uns würde sich der Baumschutz für die Thematik interessieren. Je nachdem, wie die Schilder an den Bäumen befestigt sind (Nagel, Reiszwecke, Schnur, Band, Klebefolie, ...).
Thema: Photovoltaik- Wenn Anmeldung: Wie?
H. Allgaier

Antworten: 19
Hits: 776.611
09.08.2022 09:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die 10 kWp wird immer wieder bei den Finanzbehörden als Grenze genannt. Bei mir kommt bei Gewerbeanzeigen meistens die Aussage: "Das Finanzamt hat gesagt, dass ich ein Gewerbe anmelden muss".

Zudem:

Der BLA „Gewerberecht“ hat sich auf seiner 107. Tagung am 14./15.04.2010 nochmals mit der Gewerbeanmeldung von Photovoltaikanlagen beschäftigt (siehe GewArch 2010 S. 296).

Er kam dabei fast einvernehmlich zu folgendem neuen Beschluss:

„Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf fremd genutztem Gelände. Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.“

siehe auch:
Betreiben einer Photovoltaikanlage
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
H. Allgaier

Antworten: 152
Hits: 1.956.711
25.04.2022 12:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Thomas Mischner
Hallo,

es tut mir leid, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass in Brandenburg die Finanzämter darüber befinden, wer ein Gewerbe anzumelden hat. Kopfkratz


manchmal versuchen Sie es zumindest klingt komisch, ist aber so. Ein Anruf hilft oft.
Thema: Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit ?
H. Allgaier

Antworten: 10
Hits: 26.468
23.02.2022 15:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Roesje

Unter Bekanntmachungen suchen können Sie das machen wie Sie wollen. Sie bzw. Ihre Behörde muss sich dort aber registrieren.



Ah, Danke für den Tipp. Registriert sind wir auch schon. Das lege ich mir gleich auf den Monatsersten als Dauertermin.
Thema: Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit ?
H. Allgaier

Antworten: 10
Hits: 26.468
23.02.2022 11:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


kann man sich auf Handelsregister.de die aktuellen Eintragungen/Änderungen/Löschungen z.B. wöchentlich oder monatlich anzeigen lassen?

Falls ja, wo finde ich diese Funktion?
Thema: Amazon "Flex"
H. Allgaier

Antworten: 8
Hits: 452.223
08.09.2021 11:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Amazon Flex - Kurierfahrer & Scheinselbständigkeit?

der Post kann auch gerne gelöscht werden. Ich hatte im falschen Thread geantwortet.
Thema: Gewerbeanmeldeformular Geschäftsbezeichnung
H. Allgaier

Antworten: 4
Hits: 60.409
13.07.2021 17:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Formularpool

Hier der Link zum Formularpool.
Thema: Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA
H. Allgaier

Antworten: 15
Hits: 385.856
11.06.2021 14:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das kam vom MWAE Brandenburg:

derzeit kommt es bei einem weit verbreiteten Lebensmittelhändler, der bisher als AG & Co. KG firmierte, zu einer Änderung des persönlich haftenden Gesellschafters. Bisher firmierte der Lebensmittelhändler als AG & Co. KG, deren persönlich haftendender Gesellschafter eine weitere AG & Co. KG war (1. „Vertretungsstufe“), deren persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine AG war (2. „Vertretungsstufe“). Auf der 2. „Vertretungsstufe“ kam es nunmehr zu einer Änderung dahingehend, dass nicht mehr die AG, sondern eine Stiftung des bürgerlichen Rechts tätig werden soll. Die Besonderheiten des vorliegenden Falles bestehen darin, dass es sich zum einen um eine „mehrstufige“ KG handelt (a) und der letztlich persönlich haftende Gesellschafter eine Stiftung des bürgerlichen Rechts ist (b).

a) Wechselt der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss dieser eine Gewerbeabmeldung und der neu eintretende persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige vornehmen. Dies ist damit zu begründen, dass Personengesellschaften im Gewerberecht nicht rechtsfähig sind und es daher auf den jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafter – im Falle einer KG also auf den Komplementär – ankommt. Dies gilt unabhängig von der Zahl der „Vertretungsstufen“, sodass der oben geschilderte Fall genauso wie alle anderen Fälle des Wechsels eines persönlich haftenden Gesellschafters zu behandeln ist.

b) Allerdings ist bei der Gewerbeanzeige dann zu prüfen, ob es sich bei dem persönlich haftenden Gesellschafter (hier auf der 2. „Vertretungsstufe“) um eine rechtsfähige Stiftung handelt. Gem. § 80 Abs. 1 BGB setzt die Erlangung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung u. a. voraus, dass die Stiftung von der Stiftungsaufsichtsbehörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, anerkannt wird. Nicht rechtsfähige (mithin treuhänderische) Stiftungen haben keine Rechtspersönlichkeit und können daher insbesondere auch nicht Gewerbetreibender sein (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.05.2012, Az.: 6 S 998/11, Rn. 18 – zitiert nach juris). Eine Gewerbeanzeige durch eine nicht rechtsfähige Stiftung ist daher zurückzuweisen.
Thema: Abforderung Mietvertrag / Stellplatznachweis bei der Gewa
H. Allgaier

Antworten: 7
Hits: 122.569
19.03.2021 06:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und einen schönen guten Morgen.

Dessen bin ich mir (leider) auch bewusst. Hatte dazu auch schon zahlreiche Gespräche mit meinem örtlichen Bauamt. Hat für diese Problematik jemand einen Lösungsvorschlag? Unser örtliches Bauamt hatte bereits einen Fragebogen für neue Gewerbetreibende entwickelt, die Bauordnungsbehörde des Kreises hat diesem leider nicht zugestimmt. Selbst kam aber keinerlei Hilfestellung oder Zuarbeit.

Mir geht es hier hauptstächlich darum, dass Gewerbetreibende von mir/uns als Behörde umfassend informiert werden und nicht, sei es aus deren Unkenntnis, Unwissenheit oder sonst was, ins Messer laufen gelassen werden. Es muss doch auch innerhalb von Behörden möglich sein, dass man gewisse Themen, die rechtsübergreifende Auswirkung haben, gemeinsam angehen kann.

Wenn ich, wie im jetztigen Fall sehe, dass eine Gewerbetreibende mit einer mittleren 5-stelligen Investition ggf. von der Bauordnungsbehörde die Nutzung des Objektes untersagt wird, nur weil die Zusammenarbeit innerhalb der Behörden nicht funktionieren will, dann kann ich das einfach nicht mehr nachvollziehen. Die zuständige Behörde schreitet jetzt ein. Der Schaden ist leider da.

Hat jemand hier positive Erfahrungen mit seiner Bauordnungsbehörde? Hat jemand evtl. schon Konzepte, Fragebögen, Merkblätter etc vorliegen, die erfolgreich umgesetzt werden?

Es geht mir nicht darum, dass ich artfremde Rechtsgebiete prüfe. Das dürfen gerne die machen, die die fachliche Kompetenz dazu haben.

Vielen Dank für jegliche Unterstützung.
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