Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
Garten
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rn
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Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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Hallo liebe Leute,
ich muss jetzt erstmal eine Frage los werden, da ich im Forum so direkt nicht's gefunden habe.
Bei uns ist folgendes passiert:
Ein Gewerbetreibende ist vor ein paar Tagen bei uns gewesen und fragte nach einer aktuellen Gewerbeanzeige. Daraufhin erklärte ich ihm, dass die letzte Gewerbeanzeige, die er von uns bekommen hat, die aktuellste ist.
Problem an der ganzen Sache ist, dass er zur Verifizierung seines Amazon-Accounts eine Gewerbeanzeige einreichen muss, die nicht älter als 90 Tage sein darf.
Das fande ich doch sehr verwirrend. Solange das Gewerbe nicht abgemeldet ist, muss ich doch zunächst davon ausgehen, dass die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung noch aktuell ist.
Wenn ich eine Zweitschrift ausstelle und diese absiegel, bringt das ja auch nichts, denn da steht kein anderes Datum drauf als vorher.
Jetzt möchte ich gerne mal in die Runde fragen, ob dieser Fall auch schon wo anders aufgetreten ist und wie damit verfahren wurde.
Es hat sich nämlich noch ein weiterer Gewerbetreibende mit demselben Anliegen gemeldet.
LG
__________________ Gärtnerin
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1
30.06.2014 16:35 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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Frau Kollegin,
im gegebenen Fall würde ich (evtl. kostenpflichtig) eine Bestätigung darüber ausstellen, dass das Gewerbe gemäß der Anzeige aktuell gemeldet ist.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
30.06.2014 16:40 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) |
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aus Rheinhessen,
mittlerweile drei ähnliche Fälle aus meinem Beritt habe ich auch. Offenbar hat Amazon eine Vielzahl von dort verzeichneten Händlern angeschrieben und aufgefordert eine geeignete Bescheinigung vorzulegen.
M. E. darf der Betreiber der Online-Plattform gerne selbst entsprechende Auskünfte bei mir einholen, wenn er Zweifel hat dass seine Händler noch aktiv sind, denn die Anmeldebestätigung selbst, ob aktuell ausgedruckt oder nicht, hat doch eigentlich keine Aussenwirkung (auch wenn wir alle schon erlebt haben, dass dies immer öfter anders gesehen wird. Auch bin ich nicht bereit in großem Ausmaß (kostenfrei) irgendwelche Bescheinigungen auszustellen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
01.07.2014 07:33 |
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Motcha
Doppel-As
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Guten Morgen,
wenn ich eine Gewerbemeldung erneut ausdrucke steht unten rechts das aktuelle Datum drauf. Für 8,-€ bekommt jeder gerne eine Zweitschrift von uns.
Was ich auch manchmal mache ist ein kleiner Zweizeiler dass das Gewerbe bei uns aktuell noch angemeldet ist. Dafür verlange ich aber keine Gebühren.
Grüßle
__________________ Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.
- Joseph Freiherr von Eichendorff -
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01.07.2014 08:06 |
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Christiane
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Hallöchen,
ich denke, das Problem liegt eigentlich darin, dass es keine Vorschrift gibt eine Gewerbeanmeldung bei der Gewerbeabmeldung ungültig zu machen. So hat also auch jeder abgemeldete Gewerbetreibende nach wie vor eine Empfangsbestätigung für die Gewerbeanmeldung in der Hand, die er überall einreichen kann.
Ich kann die großen Onlineplattformen schon verstehen.
Aber wir schreiben auch keine Bestätigung über die Aktualität der Anmeldung oder erteilen eine Zweitschrift (die bei uns 20 € kostet und kein aktuelles Datum enthällt).
Vielleicht kann ja das Finanzamt eine Bestätigung schreiben, dass der Gewerbetreibende aktuell geführt wird.
Die Plattformbetreiber können natürlich hier eine kostenpflichtige Anfrage stellen, ob sie das aber tun wollen ist fraglich.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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5
01.07.2014 12:31 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
Gewerbetreibende die Lottostellen betreiben müssen auch regelmäßig nachweisen das ihr Gewerbe noch aktiv ist.
Derartige Anfragen erledige ich mit einer Auskunft aus dem Gewerberegister, an den Gewerbetreibende. Steuerliche Nachweise müssen die Gewerbetreibenden in diesem Fall separat auch nachweisen, so dass mir nicht mal die Möglichkeit bleibt sie zum Finanzamt zu schicken. Nun weiß ich aus dem Kopf leider nicht welche Aufsichtsstelle den aktuellen Nachweis haben wollte, jedoch empfand ich es als unsinnig den Gewerbetreibenden fortzuschicken.
Gruß
Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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6
01.07.2014 13:32 |
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Hilde
Mitglied
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Hallo,
ich denke auch, dass eine Auskunft aus dem Gewerberegister zusammen mit der Gewerbeanzeige des Gewerbetreibenden genügen sollte, um den Bestand des Gewerbebetriebes nachzuweisen.
Letztendlich ist die Auskunft doch fix erstellt und ausgedruckt. Das dauert keine 5 min!
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7
01.07.2014 13:46 |
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Garten
Mitglied
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Themenstarter
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Halli Hallo,
erst einmal Danke für die vielen schnellen Antworten.
Ich kann die Plattform schon verstehen, wenn Sie gerne wissen möchten, ob das Gewerbe noch existiert, aber der Gewerbetreibende ist doch derjenige den es nachher trifft. Sollte er keine aktuelle Anzeige vorlegen können, hat er mit den Konsequenzen zu leben.
Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob die das überhaupt so abverlangen dürfen?
Eine Bestätigung rauszugeben wäre so an sich kein Problem, wenn es nur ein paar Leute betrifft. Problematisch finde ich es erst, wenn es nachher Überhand annimmt und wir die ganze Zeit kostenlose Bestätigungen austeilen. So wie es Rheinhesse schon geschrieben hat.
Ich denke aber auch nicht, dass das Finanzamt sich dazu bereit erklärt solch eine Bestätigung auszustellen. Des Weiteren ist fragwürdig, ob das von der Internetplattform auch akzeptiert wird. Denn in anderen Foren haben einige Betroffene geschrieben, dass ihre Unterlagen zurückgewiesen wurden.
Eine Zweitschrift zu machen wäre sicherlich auch eine Möglichkeit nur steht bei uns nicht das aktuelle Datum drauf. Es ist ja auch Sinn und Zweck einer Zweitschrift, dass sie mit dem Original übereinstimmt.
Ich habe auch schon überlegt, wie Herr Balzer, dem Gewerbetreibenden einen Auszug aus unserem Gewerberegister mitzugeben. Dort steht alles nötige drauf und ich würde es als einfache Auskunft werten.
Ich weiß nur nicht, ob das so akzeptiert wird.
Aber Versuch macht Klug und vielmehr Möglichkeiten gibt es fast schon nicht mehr. ^^
LG
__________________ Gärtnerin
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8
01.07.2014 13:49 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Gewerbeanzeige für Amazon |
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hallo,
also wir haben öfters mal einen Gewerbetreibenden, der seine Anmeldung nicht findet, jetzt aber eine Ausfertigung für die Krankenkasse etc. benötigt...
wir drucken dann ein die letzte Meldung seinerseits aus, schreiben Bestätigung drauf, das aktuelle Datum, Stempel, Unterschrift und Dienstsiegel und kassieren dafür 5,00 Euro...
hat bislang ohne Probleme geklappt... hört sich immer gut an... "mit 5 Euro sind sie dabei"
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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9
01.07.2014 14:15 |
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Steffen Balzer
Haudegen
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Zitat: |
Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob die das überhaupt so abverlangen dürfen? |
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Genau aus diesem Grund und der Kostenersparnis fragen die Unternehmen nicht bei uns an, sondern überlassen es den Gewerbetreibenden. Es ist dann ihre Entscheidung ob sie es machen oder nicht, alles andere ist Vertragsfreiheit.
Zitat: |
Ich weiß nur nicht, ob das so akzeptiert wird. |
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Die Auskunft enthält alle Informationen die notwendig sind und ist tagesaktuell und super schnell zu bearbeiten
Also, versuchen und uns aufm laufenden halten
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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10
01.07.2014 14:30 |
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Garten
Mitglied
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Themenstarter
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Hallöchen an Alle,
also wir haben das jetzt auch so wie die Stadtverwaltung Frankenthal geregelt.
Zweitschrift ausdrucken, aktuelles Datum, Siegel und Unterschrift raufsetzen, dazu noch die Bestätigung "Gewerbe wird noch ausgeübt" und 5,00 € kassieren.
Also bisher kam noch keiner zurück und sagte, dass das nicht funktioniert hat.
Grüße
__________________ Gärtnerin
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11
26.09.2014 10:42 |
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Ullrich
Tripel-As
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Hallo zusammen,
wir handhaben es in Form einer einfachen Auskunft an den Betroffenen. Bisher gab es keine negativen Rückmeldungen, dass es nicht ausreichend wäre.
Allerdings geben wir die Auskunft kostenlos raus, da wir es als "Einsichtnahme" über die eigenen Daten sehen. Und darauf hat Jeder einen Rechtsanspruch.
Es handelt sich ja um keine fremde Person, welche die Daten als klassische Auskunft abfordert, um evtl. Ansprüche geltend zu machen.
Viele Grüße ins Forenland!
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12
16.10.2014 10:36 |
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