unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
LoryGlory LoryGlory ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 11.01.2018
Beiträge: 74
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 167.150
Nächster Level: 195.661

28.511 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA

Hallo,

folgender Sachverhalt macht mich derzeit ratlos:

Angemeldet: AG & Co. KG

Jetzt habe ich eine Ummeldung erhalten, da sich die Firma geändert hat in eine Stiftung & Co. KG mit der selben HRA Nummer. Persönlich haftender Gesellschafter lt. Handelsregisterauszug: Handels Stiftung (eingetragen HRA) handelnd auch als Komplementärin der Stiftung & Co. KG, (ebenfalls eingetragen HRA).

Also habe ich jetzt drei HRA Nummern vorliegen.

Nachdem das Gewerbeprogramm dann auch meckerte, dass die Register Art HRA für eine Handels Stiftung (also m.E. eine rechtsfähige Stiftung?) nicht zulässig sei, habe ich dann nochmal das Handbuch geöffnet und siehe da: Eine Stiftung & Co. KG braucht als komplementär eine Stiftung unter HRB.
Aber das habe ich tatsächlich ja hier nicht vorliegen.

Was kann ich also nun tun? verwirrt
1 07.06.2021 12:25 LoryGlory ist offline E-Mail an LoryGlory senden Beiträge von LoryGlory suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.256
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.251.868
Nächster Level: 22.308.442

2.056.574 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Die Frage ist, ob die Handels Stiftung über so etwas wie einen perönlich haftenden Gesellschafter verfügt. Dieser wäre wohl meldepflichtig.
2 07.06.2021 15:32 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.235.040
Nächster Level: 8.476.240

241.200 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde,

da der Kreis der betroffenen Gewerbebehörden bei den hier vorliegenden Ummeldungen recht groß sein dürfte (bekannter Lebensmittelhändler), habe ich den Fall mal an das BMWi weitergespielt.
Aus meiner Sicht handelt es sich um eine mehrstöckige GmbH&Co.KG bei der der Gewerbetreibende (eine AG) ausgeschieden ist und damit eine Abmeldung betreffend diese vorgenommen werden müsste. Statt dieser AG agiert nun eine im HRA eingetragene Stiftung, die jedoch (wahrscheinlich) als rechtsfähig anzusehen ist. Diese wäre als neuer Gewerbetreibender im Kontext des etwas umfangreichen Gewerbebetriebes (KG) anzumelden.

Sorry für die recht kurze und aus Gründen des Datenschutzes verklausulierte Antwort.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
3 08.06.2021 11:27 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
joppe joppe ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 26.03.2015
Beiträge: 1
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.281
Nächster Level: 4.033

752 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Halli hallo,


genau dieses Problem habe ich auch gerade vor mir liegen. Ich würde dann mal auf die Antwort des BMWi warten

4 08.06.2021 14:36 joppe ist offline E-Mail an joppe senden Beiträge von joppe suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.161
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.830.520
Nächster Level: 7.172.237

341.717 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA

Moin ,

rechtsfähige Stiftungen werden i. d. R. nur am Satzungssitz in das Stiftungsregister/-verzeichnis des jeweiligen Bundeslandes eingetragen und verfolgen meist einen gemeinnützigen Zweck.

Bei der hier vermutlich gemeinten Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige juristische Person, die jedoch auf Grund des Führens eines kaufmännischen Eigenbetriebes in das Handelsregister der Abteilung A einzutragen war (§ 33 HGB i. V. m. § 3 Abs. 2 > HRV). Die Angabe zur Rechtsform eines Unternehmens ist im Übrigen zu finden auf www.handelsregister.de unter der Karteikarte „UT - Unternehmensträgerdaten“.

Es bedarf keinesfalls einer GewA 2 wegen "Umfirmierung", sondern jeweils der GewA 3 der bisherigen Komplementärs-AG und der GewA 1 für die Stiftung wegen des Wechsels des persönlich haftenden Gesellschafters. Nach meiner Erfahrung ist es empfehlenswert (zumal der Wechsel des phG schon ein paar viele Wochen her ist), sich betreffs der Erfüllung der Gewerbeanmeldepflicht direkt an die Stiftungsverwaltung am hanseatischen Sitz zu wenden.

In den Gewerbeprogrammen dürfte die derzeit (noch) seltene Rechtsformkonstellation (mehrstufige Stiftung & Co. KG) nur selten optimal / korrekt eingegeben werden können. Meine Alternativvariante war, bei der Registerart „SR“ (Stiftungsregister) auszuwählen und im Feld für die Register-Nr. habe ich der Nummer die Buchstaben „HRA“ vorangestellt.

PS: Bei der Ausfüllung der GewA’s wäre noch zu beachten, dass gesetzliche Vertreter der Stiftung weder „Generalbevollmächtigte“ des Unternehmensverbundes oder „phG’s“ sind, sondern ausschließlich die im Handelsregister eingetragenen Vorstandsmitglieder.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 09.06.2021 05:16.

5 08.06.2021 20:19 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
H. Allgaier   Zeige H. Allgaier auf Karte H. Allgaier ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-635.jpg

Dabei seit: 10.04.2017
Beiträge: 107
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 271.224
Nächster Level: 300.073

28.849 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das kam vom MWAE Brandenburg:

derzeit kommt es bei einem weit verbreiteten Lebensmittelhändler, der bisher als AG & Co. KG firmierte, zu einer Änderung des persönlich haftenden Gesellschafters. Bisher firmierte der Lebensmittelhändler als AG & Co. KG, deren persönlich haftendender Gesellschafter eine weitere AG & Co. KG war (1. „Vertretungsstufe“), deren persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine AG war (2. „Vertretungsstufe“). Auf der 2. „Vertretungsstufe“ kam es nunmehr zu einer Änderung dahingehend, dass nicht mehr die AG, sondern eine Stiftung des bürgerlichen Rechts tätig werden soll. Die Besonderheiten des vorliegenden Falles bestehen darin, dass es sich zum einen um eine „mehrstufige“ KG handelt (a) und der letztlich persönlich haftende Gesellschafter eine Stiftung des bürgerlichen Rechts ist (b).

a) Wechselt der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss dieser eine Gewerbeabmeldung und der neu eintretende persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige vornehmen. Dies ist damit zu begründen, dass Personengesellschaften im Gewerberecht nicht rechtsfähig sind und es daher auf den jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafter – im Falle einer KG also auf den Komplementär – ankommt. Dies gilt unabhängig von der Zahl der „Vertretungsstufen“, sodass der oben geschilderte Fall genauso wie alle anderen Fälle des Wechsels eines persönlich haftenden Gesellschafters zu behandeln ist.

b) Allerdings ist bei der Gewerbeanzeige dann zu prüfen, ob es sich bei dem persönlich haftenden Gesellschafter (hier auf der 2. „Vertretungsstufe“) um eine rechtsfähige Stiftung handelt. Gem. § 80 Abs. 1 BGB setzt die Erlangung der Rechtsfähigkeit einer Stiftung u. a. voraus, dass die Stiftung von der Stiftungsaufsichtsbehörde des Landes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, anerkannt wird. Nicht rechtsfähige (mithin treuhänderische) Stiftungen haben keine Rechtspersönlichkeit und können daher insbesondere auch nicht Gewerbetreibender sein (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.05.2012, Az.: 6 S 998/11, Rn. 18 – zitiert nach juris). Eine Gewerbeanzeige durch eine nicht rechtsfähige Stiftung ist daher zurückzuweisen.

Dateianhang:
pdf VGH BW_Gewerbeanzeige Stiftung.pdf (71,14 KB, 404 mal heruntergeladen)


__________________
Schöne Grüße aus der Mark.
6 11.06.2021 14:30 H. Allgaier ist offline E-Mail an H. Allgaier senden Beiträge von H. Allgaier suchen
Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 67
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 388.866
Nächster Level: 453.790

64.924 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Am frühen Abend ein frühsommerliches Hallo in die Forenrunde!

Auch mir liegt eine Gewerbe-Ummeldung des fraglichen Discounters vor, der Beiblätter mit den Personalien des ausgeschiedenen sowie seitenweise Handelsregisterauszüge diverser juristischer Personen beigefügt sind.

Ich habe viel Zeit gebraucht, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass nach meiner Ansicht lediglich eine einzige Gewerbeanzeige zu erstatten ist, nämlich die Anmeldung für den neu eingetretenen persönlich haftenden Gesellschafter (die im Handelsregister in Abteilung A eingetragene Handels Stiftung) mit dem Grund "Gesellschaftereintritt". Als gesetzliche Vertreter werde ich die im HR eingetragenen Vorstände (3 natürliche Personen) erfassen.

Der Austritt der bisherigen Aktiengesellschaft (die später auch noch formwechselnd in eine GmbH umgewandelt worden ist) hat auch mich zunächst zu dem Ergebnis gebracht (verleitet), dass auch eine Gewerbe-Abmeldung nötig sei. Dieser Austritt betrifft allerdings nur die schon zitierte 2. Vertretungsstufe.

Die AG war gar nicht p.h.G. der - ich nenne sie mal - "Hauptgesellschaft" (bisher AG & Co. KG, jetzt Stiftung & Co.KG), sondern ihrerseits p.h.G. des bis Anfang 2021 einzigen p.h.G. der Hauptgesellschaft (im Folgenden "1. p.h.G.", weil auf 1. Stufe).

Diese 1. p.h.G. wurde ebenso wie die Hauptgesellschaft von einer AG & Co. KG in eine Stiftung & Co. KG geändert. Das stellt für mich keinen anzeigepflichtigen Vorgang dar. Beides waren und sind weiterhin Kommanditgesellschaften
, die unter den selben HR-Nummern weitergeführt werden (also: kein Rechtsformwechsel).

Der Name beider juristischen Personen hat sich geändert (AG/Stiftung), also: Aktualisierung des Gewerberegisters wie nach der Eheschließung von Gewerbetreibenden, die danach anders heißen.

Für mich stellt sich die Frage somit nicht, ob ich es mit einer rechtsfähigen Stiftung zu tun habe und ob für diese überhaupt eine Anmeldung erfolgen kann.

Interessanter ist die Frage, welche Gebühren für die Gewerbe-Anmeldung aufgrund des eingangs erwähnten Gesellschaftereintritts nach der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgebührenordnung zu erheben sind.

Der neue p.h.G. ist eine Stiftung, das ist eindeutig eine juristische Person (ob nach bürgerlichem oder anderem Recht ist mir dabei egal). Nach Tarifstelle 12.1.3 b) des Gebührentarifs zur Allg. VerwGebO NRW sind damit auf jeden Fall 33,00 € fällig.

Diese Stiftung hat 3 Vorstände. Würde ich zwei davon als "weitere gesetzliche Vertreter" im Sinne der Tarifstelle 12.1.3 c) ansehen, kämen pro Person jeweils 13,00 € dazu, insgesamt würde die Gebühr dann also 59,00 € betragen.

Das wäre eindeutig so, wenn der neue p.h.G. eine GmbH mit 3 Geschäftsführern wäre. Für die Stiftung wäre ich persönlich auch mit "nur" 33,00 € zufrieden.

Wer hat noch eine Idee zur Gebührenerhebung in diesem wirklich verzwickten Fall? Bin für alles offen, kann nur bei der Hitze nicht mehr ganz klar denken und mache Feierabend!

Hoffentlich sind meine obigen Gedankengänge nachvollziehbar...

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
7 17.06.2021 18:01 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 586
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.271.219
Nächster Level: 2.530.022

258.803 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

laut § 1 der Satzung der Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung.

Bzgl. der Verfahrensweise schließe ich mich den Auffassungen von René Land, Puz_zle und den Ausführungen des MWAE Brandenburg an.

Grüße
HBinder
8 18.06.2021 10:07 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
A.Manthey
Grünschnabel


Dabei seit: 03.03.2020
Beiträge: 2
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 2.954
Nächster Level: 4.033

1.079 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde,

auch wir haben im gesamten Landkreis diese aktuelle Fragestellung vorliegen. Renè Land haben Sie schon eine Antwort vom BMWi???

Wir favorisieren die freiwillige GewA2 für die "Namensänderung" des p.h.G 1. Ebene und sehen eine GewA1 als erforderliche Meldung für die Stiftung&Co. KG mit neuem p.h.G in Form der Stiftung bürgerlichen Rechts (so ist unsere Fallgestaltung).

Liebe Grüße aus Meißen
9 30.06.2021 10:48 A.Manthey ist offline E-Mail an A.Manthey senden Beiträge von A.Manthey suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.569
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.364
Nächster Level: 8.476.240

75.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich habe die besagten Ummeldungen jetzt für 2 Zweigniederlassungen in unserem Bereich auch vorliegen. Ich habe sie mir noch nicht genau angeschaut.

Aber so oder so habe ich keine Ahnung, wie ich das programmtechnisch sowie gewerberechtlich jetzt korrekt umsetze.

Allerdings hat mein Softwarehersteller soeben eine Mail geschickt mit u.a. diesem Inhalt bzgl. der besagten Discounter-Sache:
"Das Bundesministerium für Wirtschaft wurde bereits von Gewerbeämtern zwecks Klärung einer einheitlichen Vorgehensweise kontaktiert. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) Brandenburg hat Mitte Juni Stellung bezogen:Wechselt der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft, muss dieser eine Gewerbeabmeldung und der neu eintretende persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige vornehmen. Dies ist damit zu begründen, dass Personengesellschaften im Gewerberecht nicht rechtsfähig sind und es daher auf den jeweiligen persönlich haftenden Gesellschafter – im Falle einer KG also auf den Komplementär – ankommt. Dies gilt unabhängig von der Zahl der „Vertretungsstufen“, sodass der oben geschilderte Fall genauso wie alle anderen Fälle des Wechsels eines persönlich haftenden Gesellschafters zu behandeln ist. [...]Allerdings ist bei der Gewerbeanzeige dann zu prüfen, ob es sich bei dem persönlich haftenden Gesellschafter (hier auf der 2. „Vertretungsstufe“) um eine rechtsfähige Stiftung handelt. [...]Nicht rechtsfähige (mithin treuhänderische) Stiftungen haben keine Rechtspersönlichkeit und können daher insbesondere auch nicht Gewerbetreibender sein (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.05.2012, Az.: 6 S 998/11, Rn. 18 – zitiert nach juris). Eine Gewerbeanzeige durch eine nicht rechtsfähige Stiftung ist daher zurückzuweisen.Folgende Auffassungen bestehen bezüglich der unselbständigen Netto-Zweigniederlassungen bundesweit: Der Vorgang ist nicht anzeigepflichtig. Ummeldung „AG & Co. KG“ in die „Stiftung & Co. KG“ als „Änderung des Firmennamens“, da der Registereintrag gleich bleibt und unter der selben Handelsregisternummer fortgeführt wird. Die Kommanditgesellschaft wird fortgeführt. Es findet kein Rechtsformwechsel statt. Es handelt sich somit lediglich um eine Aktualisierung. Gegebenenfalls könnte dies auch als Abmeldung der „AG & Co. KG“ wegen „Wechsel der Rechtsform´´ und dann Anmeldung in der neuen Rechtsform „Stiftung & Co. KG“ unter dem gleichen Grund erfolgen. Für die reine Abbildung der Netto-Zweigniederlassung spielt der Unterbau keine Rolle.Die Strukturveränderung im Unterbau der mehrstöckigen Gesellschaft greift weiter, betrifft aber hinsichtlich der Registereinträge nicht die Zweigstellen, sondern die 2.Stufe der persönlich haftenden Gesellschafter. Das brandenburgische Wirtschaftsministerium empfiehlt daher zu prüfen, in wie weit die Stiftung „rechtsfähig“ ist. Ist sie es nicht, sei eine Gewerbeanzeige zurückzuweisen. Eine Ummeldung der alten „AG“ ist evtl. erforderlich, sofern diese weiter besteht bzw. eine Abmeldung der „AG“ von Amts wegen, wenn diese nicht mehr aktiv ist. Der Stiftung liegt unseren Informationen eine GmbH zu Grunde. Sofern diese am Standort des Gewerbeamtes tätig ist, ist diese anzumelden."

Ich verstehe nur Bahnhof...ganz ehrlich. Das wird immer doller mit diesen Konstrukten...

Ist hier zwischenzeitlich schon jemand weiter und weiß, wie man das jetzt macht?

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
10 30.06.2021 15:18 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.569
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.364
Nächster Level: 8.476.240

75.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich möchte das Thema nochmal hervorkramen. Ich bin diesbezüglich immer noch nicht weiter gekommen. Ich hatte dem besagten Unternehmen die Einschätzung des Ministeriums mitgeteilt und um Ab- und Anmeldungen sowie einem Nachweis der Rechtsfähigkeit der Stiftung gebeten.

An- und Abmeldung kamen auch, allerdings fehlt weiterhin ein entspr. Nachweis und m.E. sind die Gewerbeformulare nicht korrekt ausgefüllt.

Bei den Abmeldungen (wir haben 2 Märkte) drücke ich von mir aus ein Auge zu, weils eben nur formal wegen dieser Änderungen um eine Abmeldung geht und das ansonsten wahrscheinlich eine never ending story wird, aber die Anmeldungen bereiten mir Bauchschmerzen:

Unter Ziffer 1: "AG & Co. KG"

Unter Ziffer 4: anstatt Angaben zu nat. Personen oder wenigstens dem Namen der Stiftung Nennung einer anderen AG & Co. KG

keinerlei Unterlagen/Angaben zu Menschen dahinter

Unterschrieben und geschickt von einer offenbar generalbevollmächtigten GmbH.

Ich weiß jetzt nicht so recht, wie ich damit umgehen soll. Da ich mir selbst auch immer noch unsicher bin, wie das richtig auszusehen hätte und wie ich das in mein Gewerberegister reinbekomme, wollte ich jetzt nochmal hier fragen, wie ihr das gelöst habt?

Freue mich über Antworten

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
11 20.09.2021 14:45 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 67
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 388.866
Nächster Level: 453.790

64.924 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Roesje!

Ich habe diesen verzwickten Fall inzwischen für mich durch Bescheinigung einer Anmeldung (Eintritt eines neuen p.h.G.) und Erteilung eines gebührenfreien Gewerberegisterauszuges für die umbenannte "Hauptgesellschaft" (von AG & Co. KG in Stiftung & Co. KG) und den umbenannten p.h.G. (ebenfalls von AG & Co. KG in Stiftung & Co. KG) gelöst.

Warum eine Abmeldung vorgenommen werden soll (wie es auch das nordhein-westfälische Wirtschaftsministerium kommuniziert hat), erschließt sich mir nach wie vor nicht. Es ist kein p.h.G. aus der jetzigen Stiftung & Co. KG ausgeschieden (das wäre für mich zweifelsfrei anzeigepflichtig gewesen), sondern einer umbenannt worden und einer dazugekommen.

Knackpunkt nach Erfassung und Bescheinigung waren die von mir bei der Bearbeitung erfassten Rechtsformen, die hinsichtlich der XGewerbe-Weitermeldungen mehrere Fehlermeldungen ausgelöst hatten. Nach mehreren Änderungsversuchen sind die fraglichen juristischen Personen jetzt wie folgt im hiesigen Gewerberegister eingetragen:

die Stiftung & Co. KG mit genau dieser Angabe;
die Handels Stiftung (lauf öffentlicher Bekanntmachung des Registergerichts eine Stiftung des bürgerlichen Rechts) mit der Angabe "Alle übrigen Rechtsformen". Damit waren die Fehlermeldungen Geschichte, die Datenübertragung scheint funktioniert zu haben.

Hoffentlich hilft das weiter.

Viele Grüße

A. Goldmann

P.S. Ich nutze die Software eines bekannten norddeutschen Anbieters...

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Andreas Goldmann: 20.09.2021 15:24.

12 20.09.2021 15:12 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.235.040
Nächster Level: 8.476.240

241.200 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Kollege Goldmann,

der phG ist in diesem Fall nicht einfach umbenannt sondern komplett ausgetauscht. Dies ist über die entsprechenden HR-Auszüge nachvollziehbar. Da der phG gewerberechtlich betrachtet unser Gewerbetreibender ist, muss es somit eine An- und eine Abmeldung geben. Die Personengesellschaft ändert in der Tat nur den Namen bzw. Rechtsformzusatz.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
13 20.09.2021 21:22 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.569
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.364
Nächster Level: 8.476.240

75.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von René Land
Hallo Kollege Goldmann,

der phG ist in diesem Fall nicht einfach umbenannt sondern komplett ausgetauscht. Dies ist über die entsprechenden HR-Auszüge nachvollziehbar. Da der phG gewerberechtlich betrachtet unser Gewerbetreibender ist, muss es somit eine An- und eine Abmeldung geben. Die Personengesellschaft ändert in der Tat nur den Namen bzw. Rechtsformzusatz.

Freundliche Grüße

R. Land


Vielen Dank Herr Land für Ihre Einschätzung. Danke auch an den Kollegen Herrn Goldmann.

Ich bin allerdings immer noch etwas irritiert, wie eine Gewerbeanmeldung für dieses Konstrukt richtig ausgefüllt auszusehen hätte.
Ich hatte ja die Hoffnung nach Anforderung, die Gesellschaft würde mir das schon richtig vorlegen, da sie das ja mutmaßlich nun schon etliche Male in DE veranlasst hat, aber offenbar ist dem nicht so Heul

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
14 21.09.2021 08:34 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 28.04.2008
Beiträge: 67
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 388.866
Nächster Level: 453.790

64.924 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen Kollege Land,

ich interpretiere die Handelsregisterauszüge so, dass ein neuer p.h.G. dazu gekommen ist (unbestritten mit einer Anmeldung anzeigepflichtig).

Der bisherige p.h.G. (eine AG & Co.KG) ist mit Beibehaltung derselben Handelsregisternummer laut der Handelsregistereintragung vom 28.01.2021 zu einer Stiftung & Co.KG (= wie vorher immer noch eine Kommanditgesellschaft, deshalb keine neue Rechtsperson) gemacht worden ist. Deshalb ist das für mich eine reine Umbenennung (wie eine Namensänderung durch Eheschließung).

Das habe ich für die hier angezeigte Zweigniederlassung für mich wie gestern beschrieben gelöst und bin da aber eher ergebnisorientiert herangegangen, damit mein Gewerberegistereintrag den aktuellen "Gesamtstand" präzise wiedergibt.

Das Ausscheiden des p.h.G. beim p.h.G. habe ich in der Inhaberkartei nachrichtlich vermerkt. Das war schon einmal als 2. Vertretungsebene beschrieben worden. Damit werden sich die Kollegen im Gewerbeamt der Firmensitze/Hauptniederlassungen bestimmt schon genug abgemüht haben.... Eine Anzeigepflicht für die hier ansässige Zweigniederlassung sehe ich da nach wie vor nicht.

Es wäre natürlich schöner, wenn die Firmengeflechte nicht so vielschichtig wären und man bei einem sehr detaillierten Blick darauf nicht immer verwirrter wird, aber so ist das offenbar gewollt.

Grüße aus Steinhagen (Westf.)

A. Goldmann

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
15 21.09.2021 10:12 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.569
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.364
Nächster Level: 8.476.240

75.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







seufz

nochmal nach Vorne hol...

Ich habe das mittlerweile gelöst und schließe mich der Einschätzung des Kollegen Land an.

Nun macht jedoch die Gesellschaft, die da offenbar für die Stiftung & Co. KG deutschlandweit tätig ist in Sachen Gewerbemeldungen Stress, man könne unsere Gebühren nicht zahlen, da als Rechnungsempfänger nicht die Gesellschaft der 1. Vertretungsstufe eingetragen ist.

Ich hatte das wie folgt gelöst:

Adressfeld: besagte bevollmächtigte Gesellschaft (weil die die Kostenbescheide explizit dahin geschickt haben wollten)

Betreff Kostenbescheid an Rechnungsempfänger: Stiftung (da phG und somit Gewerbetreibende, anzeigepflichtig und somit auch zahlungspflichtig) unter Benennung der KG's der 1. und 2. Vertretungsstufe und Angabe der Orte der hier vorliegenden Niederlassungen.

Gründe, warum die das so nun nicht zahlen können, werden bisher auch auf Nachfrage nicht genannt. Es wird nur gesagt, dass Rechnungsempfänger die KG der 1. Stufe sein müsse.

Ich halte das aber aus o.g. Gesichtspunkten für rechtlich falsch, weil eben der Rechnungsempfänger die phG ist. Oder nicht?

Meinungen? Erfahrungswerte?

Stelle ich nun 4 Rechnungen nochmal einfach aus wie die es wünschen aus Gründen die ich nicht nachvollziehen kann und mir nicht offenbart werden, oder soll meine Kasse gucken, wie sie weiter vorgeht?

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
16 12.10.2021 15:25 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2023 10:37 von Bernie     23.11.2023 12:24 von Roesje   Views: 6.040
Antworten: 1
Anmeldung einer KG in Gründung Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.08.2010 14:38 von Jannes     16.11.2023 11:00 von Thomas Mischner   Views: 244.201
Antworten: 23
Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.10.2023 14:04 von theresaschiessl     14.10.2023 23:12 von hans-im-glück1986   Views: 75.350
Antworten: 5
account löschen Offtopic - Fun - Sonstiges   15.09.2023 13:17 von paralyser     15.09.2023 13:17 von paralyser   Views: 135.597
Antworten: 0
GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.10.2010 15:59 von Sonnenschein82     26.06.2023 13:22 von Civil Servant   Views: 797.224
Antworten: 59

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 148.681 | Views gestern: 375.087 | Views gesamt: 878.536.656


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 216 | Gesamt: 0.324s | PHP: 99.69% | SQL: 0.31%