Forum-Gewerberecht

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Heute erreichte mich eine Mail vom Ministerium mit nachfolgendem Inhalt:

Auf Bitten von Thüringen hat sich der BLA Gewerberecht mit o.g. Thema befasst.

In der Vergangenheit wurden die unteren Gewerbebehörden auf die Möglichkeit hingewiesen, die Gewerbeanzeigen zurückweisen zu können wenn die angezeigten Tätigkeiten „offenbar“ weisungsabhängige Dienstleistungen darstellen, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausschließen, sofern nicht durch weitere Umstände eine echte gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Auch wurden die unteren Gewerbebehörden auf die Möglichkeit eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung Bund hingewiesen, die hierfür eine Clearingstelle eingerichtet hat, und dass im Rahmen einer von Amts wegen eingeleiteten Betriebsprüfung untersucht wird, ob die Amazon Flex-Fahrer eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

Da die Prüfung durch die Clearingstelle aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde vorgeschlagen, das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung Bund abzuwarten und dass bis dahin die Gewerbeanzeigen der Paketzusteller grundsätzlich anzunehmen und zu bestätigen sind. Das Saarland wurde zudem gebeten, das einschlägige Statusfeststellungsverfahren zu beobachten und den BLA über den Ausgang zu informieren.

Der BLA Gewerberecht hat beschlossen, dass die Gewerbeanzeigen bis zu einer Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigt werden sollten. Ergänzend wurde vorgeschlagen, dass die zuständigen Stellen die bestätigten Gewerbeanzeigen auf Wiedervorlage (ein halbes Jahr) legen sollten, um auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Abmeldung von Amts wegen zu prüfen. Ob von diesem Vorschlag Gebrauch gemacht wird, ist den unteren Gewerbebehörden freigestellt.“

Erst sollen diese Gewerbeanzeigen zurückgewiesen werden, jetzt sollen diese bis zu einer Entscheidung der Clearingstelle bestätigt werden und später eventuell eine Abmeldung von Amts wegen erfolgen.

Was hier los ist...  Wand    Wand    Wand  



Gepostet am 28.09.2021 um 12:55 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120638#post120638


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