AlexLandAC
Grünschnabel
Dabei seit: 08.10.2020
Beiträge: 1
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.296
Nächster Level: 1.454
|
|
Abmeldung Rückwirkend möglich? |
|
Hallo zusammen,
eine Firma in unserem Stadtgebiet hat die Tätigkeiten des Gewerbes zum 01.06.2017 umgemeldet.
Ist es möglich, wenn ein Bürger ein Gewerbe ummelden will, dieses Gewerbe rückwirkend umzumelden?
Gibt es da irgendwelche Fristen? Gibt es Zeiträume ab dem man sein Gewerbe nicht mehr ummelden darf.
Zum Beispiel:
Ummeldung will der Bürger zum 01.06.2017 durchführen.
Tag der Abgabe des Formulars der Gewerbe-Ummeldung: 08.10.2020
Ist die Ummeldung problemlos nach § 14 GewO möglich?
Vg
Alex
|
|
1
08.10.2020 15:53 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
SteBa
Haudegen
Dabei seit: 19.09.2012
Beiträge: 605
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.563.332
Nächster Level: 3.025.107
|
|
RE: Abmeldung Rückwirkend möglich? |
|
Der § 14 GewO spricht ja davon, dass der Beginn der Selbständigkeit bzw. auch die Änderung der gewerblichen Tätigkeit etc. gleichzeitig bei der Behörde anzuzeigen ist. Gleichzeitig bedeutet also zum Zeitpunkt der Änderung und nicht erst Jahre später.
Ein Verstoß gegen die Anmeldepflichten nach § 14 GewO stellt nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden kann.
Viele Grüße
SteBa
|
|
16
09.10.2020 07:39 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Jannes
Routinier
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.545.126
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
diese Frage wurde hier schon sehr oft diskutiert. Meine Meinung, und ich weiß, viele teilen diese:
Das Register soll so weit als möglich die Wirklichkeit darstellen.
Die Aktivität endete im Sommer 2017?
Dann wird auch zu diesem Termin abgemeldet!
Und dann, kann man zur Strafe noch ein Verwarnungsgeld "anbieten" oder eine Owig drauß machen.
Meine Erfahrung: Je mehr Einwohner ein Ort hat, umso strenger. Klaro, denn irgendwie muss man die Menschen im Großstadtmoloch zur Ordnung und zur Raison bringen.
Übrigens: Wenn man nicht so vorgehen müsste, warum haben die Anwenderprogramme dann zwei Datumsfelder? Eines ist dazu da anzugeben, wann die Veränderung eintritt (An-, Um- oder Abmeldung), das andere gibt an, wann der Bürger die Meldung vorgenommen hat und seine Unterschrift geleistet hat.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
|
|
1
09.10.2020 08:01 |
|
|
Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.284
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.550.174
Nächster Level: 22.308.442
|
|
Moinsen,
ich stimme @ Jannes ausdrücklich zu und würde noch eine kleine Ergänzung wagen:
Sollte der Zeitpunkt des Meldepflichtigten Sachverhaltes deutlich in der Vergangenheit liegen, würde ich mit etwas vorlegen lassen, was die Plausibilität der Behauptung belegt. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass die rückwirkende Bescheinigung, wenn sie falsch wäre, missbräuchlich eingesetzt werden könnte.
|
|
1
12.10.2020 10:59 |
|
|
J. Simon
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.121.825
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Wir akzeptieren idR rückwirkende Abmeldungen über drei Jahre nicht, dann meist soll irgendeine Zahlpflicht (Finanzamt; Stzadtkasse, IHK, HWK usw.) "bereingt " werden.
Lediglich in Ausnahmefälen, wenn plausibel oder bekannt drücken wir ein Auge zu. Bußgeld kommt dennoch immer hinterher.
Aber das muss jeder in eigener Zuständigkeit entscheiden.
|
|
1
12.10.2020 11:31 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 100.535 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.706.570
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|