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» Abmeldung Rückwirkend möglich? «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

diese Frage wurde hier schon sehr oft diskutiert. Meine Meinung, und ich weiß, viele teilen diese:
Das Register soll so weit als möglich die Wirklichkeit darstellen.
Die Aktivität endete im Sommer 2017?
Dann wird auch zu diesem Termin abgemeldet!

Und dann, kann man zur Strafe noch ein Verwarnungsgeld "anbieten" oder eine Owig drauß machen.

Meine Erfahrung: Je mehr Einwohner ein Ort hat, umso strenger. Klaro, denn irgendwie muss man die Menschen im Großstadtmoloch zur Ordnung und zur Raison bringen.

Übrigens: Wenn man nicht so vorgehen müsste, warum haben die Anwenderprogramme dann zwei Datumsfelder? Eines ist dazu da anzugeben, wann die Veränderung eintritt (An-, Um- oder Abmeldung), das andere gibt an, wann der Bürger die Meldung vorgenommen hat und seine Unterschrift geleistet hat.



Gepostet am 09.10.2020 um 08:01 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118775#post118775


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