Forum-Gewerberecht

» Abmeldung Rückwirkend möglich? «

Wir akzeptieren idR rückwirkende Abmeldungen über drei Jahre nicht, dann meist soll irgendeine Zahlpflicht (Finanzamt; Stzadtkasse, IHK, HWK usw.) "bereingt " werden.

Lediglich in Ausnahmefälen, wenn plausibel oder bekannt drücken wir ein Auge zu. Bußgeld kommt dennoch immer hinterher.

Aber das muss jeder in eigener Zuständigkeit entscheiden.



Gepostet am 12.10.2020 um 11:31 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118790#post118790


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