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Moinsen,

ich stimme @ Jannes ausdrücklich zu und würde noch eine kleine Ergänzung wagen:

Sollte der Zeitpunkt des Meldepflichtigten Sachverhaltes deutlich in der Vergangenheit liegen, würde ich mit etwas vorlegen lassen, was die Plausibilität der Behauptung belegt. Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass die rückwirkende Bescheinigung, wenn sie falsch wäre, missbräuchlich eingesetzt werden könnte.



Gepostet am 12.10.2020 um 10:59 von:
Benutzer: Civil Servant
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