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Hallo zusammen,
eine Firma in unserem Stadtgebiet hat die Tätigkeiten des Gewerbes zum 01.06.2017 umgemeldet.
Ist es möglich, wenn ein Bürger ein Gewerbe ummelden will, dieses Gewerbe rückwirkend umzumelden?
Gibt es da irgendwelche Fristen? Gibt es Zeiträume ab dem man sein Gewerbe nicht mehr ummelden darf.
Zum Beispiel:
Ummeldung will der Bürger zum 01.06.2017 durchführen.
Tag der Abgabe des Formulars der Gewerbe-Ummeldung: 08.10.2020
Ist die Ummeldung problemlos nach § 14 GewO möglich?
Vg
Alex
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