TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst !     |
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 TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
petergaukler |
25.12.2018 09:48 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
dieter116 |
27.12.2018 07:15 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
27.12.2018 08:22 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
petergaukler |
31.12.2018 10:27 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
07.01.2019 12:35 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
petergaukler |
07.01.2019 13:29 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
07.01.2019 14:07 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
petergaukler |
07.01.2019 14:45 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
dieter116 |
26.12.2018 05:51 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
26.12.2018 07:56 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
petergaukler |
26.12.2018 08:41 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
elyesa |
26.12.2018 12:16 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
26.12.2018 13:36 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
Zeus |
27.12.2018 03:47 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
walterf |
26.12.2018 10:46 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
Pit |
26.12.2018 13:45 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
NUK-Harburg |
26.12.2018 14:43 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
KARO |
26.12.2018 16:27 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
NUK-Harburg |
26.12.2018 16:33 |
 RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
gmg |
26.12.2018 18:04 |
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petergaukler
Kaiser

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TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Hallo Leute,
bei uns sind jetzt die ersten Zusatzgeräte für ALLE Geldspielgeräte nach Tr.5.0 aufgetaucht !
Sie sind aus Kunststoff schwarz mit mini usb buchse zum Laden, ca.4x6cm.,arbeiten also
selbsttätig
haben einen Accu , man setzt sie auf die einsatztaste (mit Magnethalterung)
und wie von Geisterhand (drückt) dieses Teil alle 1-5 sekunden selbstätig die Taste
nun kann der Spieler wieder mehrere Geräte gleichzeitig bedienen / spielen !
Ist diese Variante denn erlaubt?
Bzw. wo steht was/es ,dass es verboten ist ?
pg.
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1
25.12.2018 09:48 |
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Solon
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dieter116
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RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
|
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden.
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16
27.12.2018 07:15 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser

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46
31.12.2018 10:27 |
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gmg
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RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden. |
|
Also sollte man diese "Pusher" suchen gehen.
Eine Aufgabe für die Ordnungsämter im Jahr 2019.
Frohes Neues Jahr!
PS:
Geht auch bei adp und Bally GSG. |
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re,
hi,meine bilder sind nun auch gemacht (leider etwas schlechtere qualität)
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|
Hast Du die Version mit Klebeplättchen und Magnet?
Grüße
__________________ gmg
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61
07.01.2019 12:35 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
§13 Satz 7 SpVO
Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.
Weiter ein nicht in der Bauartzulassung erfasstes Zusatzgerät.
Somit entspricht GSG nicht mehr der Bauartzulassung.
§7
(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen,
2.
das nicht mehr der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt veröffentlichten Bauartzulassung entspricht,
Bei Anbringung durch Betreiber bestimmt strafbar.
Andere Konstellationen werden wohl in Zukunft die Gerichte entscheiden. |
|
Also sollte man diese "Pusher" suchen gehen.
Eine Aufgabe für die Ordnungsämter im Jahr 2019.
Frohes Neues Jahr!
PS:
Geht auch bei adp und Bally GSG. |
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re,
hi,meine bilder sind nun auch gemacht (leider etwas schlechtere qualität)
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Hast Du die Version mit Klebeplättchen und Magnet?
Grüße |
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die sind mit Magnet (3 kleine)halten daher von selbst auf dem Spielpult !
pg.
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76
07.01.2019 13:29 |
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gmg
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RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
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Ich habe die Version gesehen mit einem Magneten am Pusher und als Gegenstück einem Magnetklebetäfelchen, welches auf die Plastikteile des GSG geklebt wird. Dann greift der Magnet und die Sache funktioniert.
Handelt sich natürlich um die Veränderung der zugelassenen Bauart.
Grüße
__________________ gmg
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91
07.01.2019 14:07 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! |
|
Zitat: |
Original von gmg
Ich habe die Version gesehen mit einem Magneten am Pusher und als Gegenstück einem Magnetklebetäfelchen, welches auf die Plastikteile des GSG geklebt wird. Dann greift der Magnet und die Sache funktioniert.
Handelt sich natürlich um die Veränderung der zugelassenen Bauart.
Grüße |
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So wie ich die Sache sehe , hat sich die Lage beruhigt (nach meiner Beobachtung)
die Druckautomaten werden nicht (mehr) eingesetzt, desweiteren verlangen auch die
Stammspieler nicht nach solchen Dingen ,
nun ist sogar der Aufsteller wieder zufrieden (ohne extra Button) ,denn die Kisten ob
Novo oder adp oder Bally
laufen wieder gut ! (Umsatz stabil die letzten 10 Tage)
pg.
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106
07.01.2019 14:45 |
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dieter116
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Hatten wir doch vor Kurzem schon einmal, Pushbutton Robot.
Spielverordnung und nicht erlaubtes Zusatzgerät.
Automat entspricht nicht mehr der Bauartzulassung
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1
26.12.2018 05:51 |
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gmg
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Über eine Aufnahme - gern auch per PN - würden man sich freuen...!
Grüße
__________________ gmg
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16
26.12.2018 07:56 |
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elyesa
Mitglied
 
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Moin,
vielleicht liege ich falsch, aber ich verstehe es folgendermaße:
5.10 Bedienvorrichtungen zur Geldein- und -ausgabe so¬wie zur Einsatzleistung
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 2, 3 und 7 SpielV
Bei der Geldeingabe darf der Inhalt des Geldspeicher 10 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind entweder zurückzuweisen oder der 10 Euro übersteigende Betrag ist unmittelbar wieder auszuzahlen.
Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen. Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. Die entsprechende Taste ist mit der Aufschrift „Einsatz“ zu versehen..
- Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen... genau dies macht es. Löst einzeln jeden Einsatz aus ?
- Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. dies is gegeben ?
- Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Einsatzautomatiken? Bezogen auf das im Gerät verbaute Modul? oder mobilen/externen Geräten?
Nach meinen Verständnis nicht so eindeutig ob das Benutzen von so einen Drücker wirklich verboten ist. Da ja der Ablauf des Einsatzes nicht verändert wird.
Ich hatte mal mit einem Juristen geredet, der meint ist er eine Auslegungssache und Ermessenssache, aber definiert nicht strafbar.
LG
und schöne Feiertage
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46
26.12.2018 12:16 |
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gmg
Foren Gott
 

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Ebenfalls MOIN,
kannst Du eine Aufnahme von dem "Drück-Automaten" einstellen oder per PN zusenden?
Grüße
__________________ gmg
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61
26.12.2018 13:36 |
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Zeus
Tripel-As

Dabei seit: 23.03.2006
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 |
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Zitat: |
Original von elyesa
Moin,
vielleicht liege ich falsch, aber ich verstehe es folgendermaße:
5.10 Bedienvorrichtungen zur Geldein- und -ausgabe so¬wie zur Einsatzleistung
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 2, 3 und 7 SpielV
Bei der Geldeingabe darf der Inhalt des Geldspeicher 10 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind entweder zurückzuweisen oder der 10 Euro übersteigende Betrag ist unmittelbar wieder auszuzahlen.
Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen. Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. Die entsprechende Taste ist mit der Aufschrift „Einsatz“ zu versehen..
- Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen... genau dies macht es. Löst einzeln jeden Einsatz aus ?
- Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. dies is gegeben ?
- Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Einsatzautomatiken? Bezogen auf das im Gerät verbaute Modul? oder mobilen/externen Geräten?
Nach meinen Verständnis nicht so eindeutig ob das Benutzen von so einen Drücker wirklich verboten ist. Da ja der Ablauf des Einsatzes nicht verändert wird.
Ich hatte mal mit einem Juristen geredet, der meint ist er eine Auslegungssache und Ermessenssache, aber definiert nicht strafbar.
LG
und schöne Feiertage |
|
... die Spielverordnung bezieht sich auf das Gerät selbst. Wer oder was die Taste drückt (solange die Taste durch den Geldspielautomaten nicht selbst "gedrückt" wird) ist nicht relevant. Sonst würde in der Spielverordung die Bedienung dieser Taste entsprechend definiert worden sein , mit welchen Körperteilen diese bedient werden darf... Ich würde mich über Anzeigen von jeglichen Ämtern freuen um klären zu lassen, wer oder was die Taste drücken darf ohne irgendwelche Diskriminierung zu legitimieren...
einen guten Rutsch wünsche ich euch allen!
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61
27.12.2018 03:47 |
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walterf
Routinier
 
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 |
|
Zitat: |
Original von dieter116
(...)
Automat entspricht nicht mehr der Bauartzulassung |
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genau...
weiter geht`s noch, weil dann illegales Glücksspiel nach §284 stattfindet
und hier hört der Spaß wirklich auf.....
Frohe Weihnachten
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16
26.12.2018 10:46 |
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Pit
Tripel-As

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|
das ist dann eine ähnliche Geschichte wie mit der Mehrfachbespielung
an V2 Geräten.
Eine nicht eindeutig geschriebene Verordnung lässt Interpretationen in
alle Richtungen zu.
Diese Lücke wäre m.E. aber viel schwerwiegender. Denn die Einsatztaste
ist das eigentlich wirklich funktionierende Instrument die Mehrfachbespielung
weitestgehend zu unterbinden.
Für die Highroller werden die Geräte wieder interessanter weil das Vorbuchen
wieder möglich ist. Bleibt nur noch der maximale Stundenverlust von 60€.
Ich hatte mal bezüglich der Mehrfachbespielung auf das Sozialkonzept hingewiesen.
Das geht in die Richtung " Spielerschutz".
Um so überraschter war ich, das in unserer Kommune bei zwei großen Aufstellen
(ADP/Schmidtgruppe) der Kunde beliebig viele Geräte bespielen kann.
Bei ADP wurde eine Konzession (12 Geräte) von 2 Spielern bearbeitet.
Da wird groß propagiert das nur Spielhallen überleben die auf einem
hohen qualitativen Standard arbeiten (TÜV etc.), aber in den eigenen Hallen
wird sich um den Spielerschutz ein Dreck gekümmert.
__________________ Gruß Pit
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1
26.12.2018 13:45 |
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NUK-Harburg

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Ja, wir hatten das Thema automatischer Tastendrücker schon einmal.
Und natürlich ist eine solche Vorrichtung nicht im Regelwerk der Spielverordnung erfasst, da sich der Verordnungsgeber bestimmt keine Gedanken über solcher Art Mechanismen gemacht hat, die eventuell später mal auf eine Taste gelegt werden könnten.
Da könnte ein Spieler auch seinen Goldhamster dressieren, damit dieser alle 75sek. einen Salto auf der Taste dreht oder seine Oma mitbringen, die für ihn die Knöpfchen drückt....
Und mit der hier aus der Spiel.V. viel zitierten „ Bedienvorrichtung „ ist eine fest verbaute Komponente des zugelassenen Spielgerätes gemeint und NICHT eine lose aufliegende mechanische Drückhilfe.
Trotzdem wird so ein Tastendrücker natürlich für viel Aufregung sorgen, sollte er bei einer Begehung durch das Ordnungsamt vorgefunden werden.
Daher haben auch etliche Aufsteller davon abgesehen, oder eine Bestellung der Drücker wieder storniert, um es nicht gänzlich zu übertreiben.
Und Ja, eine Mehrfachbespielung, Tastendrücker und Zigtausend- Gewinne helfen momentan der Branche so gar nicht sich in das rechte Licht zu rücken und stehen jedem gelebten Sozialkonzept entgegen.
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1
26.12.2018 14:43 |
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KARO
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Hallo ,
hier wird zu Recht oder Unrecht über automatische Tastendrücker spekuliert , richtig !!
Im TV und Internet laufen ( soweit ich es weiss) verbotene Werbung , rauf und runter ,
der Online Casinos täglich ab .
Das wäre doch einmal eine ausgiebige Diskussion wert .
Gruß
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1
26.12.2018 16:27 |
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NUK-Harburg

Foren As
   
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Das ist ein sehr gutes Thema und ein gutes Beispiel dafür, wie verzerrt gerade der Wettbewerb im Glückspielmarkt tatsächlich läuft.
Mach doch einen neuen Thread auf und warte ab, wie viele Forenmitglieder sich dieser Thematik anschließen.
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1
26.12.2018 16:33 |
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