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» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

[quote][i]Original von gmg[/i]
Über eine Aufnahme - gern auch per PN - würden man sich freuen...!    

Grüße[/quote]

mache ich
die tage

pg.
p.s.


gefunden habe ich diesen text:

5.10 Bedienvorrichtungen zur Geldein- und -ausgabe so¬wie zur Einsatzleistung
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 2, 3 und 7 SpielV
Bei der Geldeingabe darf der Inhalt des Geldspeicher 10 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind entweder zurückzuweisen oder der 10 Euro übersteigende Betrag ist unmittelbar wieder auszuzahlen.
[B]Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen. Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz[/B] gegeben ist. Die entsprechende Taste ist mit der Aufschrift „Einsatz“ zu versehen.



Gepostet am 26.12.2018 um 08:41 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113319#post113319


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