Forum-Gewerberecht

» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

Ja, wir hatten das Thema automatischer Tastendrücker schon einmal.

Und natürlich ist eine solche Vorrichtung nicht im Regelwerk der Spielverordnung erfasst, da sich der Verordnungsgeber bestimmt keine Gedanken über solcher Art Mechanismen gemacht hat, die eventuell später mal auf eine Taste gelegt werden könnten.

Da könnte ein Spieler auch seinen Goldhamster dressieren, damit dieser alle 75sek. einen Salto auf der Taste dreht oder seine Oma mitbringen, die für ihn die Knöpfchen drückt....

Und mit der hier aus der Spiel.V. viel zitierten „ Bedienvorrichtung „ ist eine fest verbaute Komponente des zugelassenen Spielgerätes gemeint und NICHT eine lose aufliegende mechanische Drückhilfe.

Trotzdem wird so ein Tastendrücker natürlich für viel Aufregung sorgen, sollte er bei einer Begehung durch das Ordnungsamt vorgefunden werden.

Daher haben auch etliche Aufsteller davon abgesehen, oder eine Bestellung der Drücker wieder storniert, um es nicht gänzlich zu übertreiben.

Und Ja, eine Mehrfachbespielung, Tastendrücker und Zigtausend- Gewinne helfen momentan der Branche so gar nicht sich in das rechte Licht zu rücken und stehen jedem gelebten Sozialkonzept entgegen.



Gepostet am 26.12.2018 um 14:43 von:
Benutzer: NUK-Harburg
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