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» TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst ! «

[quote][i]Original von elyesa[/i]
Moin,

vielleicht liege ich falsch, aber ich verstehe es folgendermaße:

5.10 Bedienvorrichtungen zur Geldein- und -ausgabe so¬wie zur Einsatzleistung
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 2, 3 und 7 SpielV
Bei der Geldeingabe darf der Inhalt des Geldspeicher 10 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind entweder zurückzuweisen oder der 10 Euro übersteigende Betrag ist unmittelbar wieder auszuzahlen.
Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen. Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. Die entsprechende Taste ist mit der Aufschrift „Einsatz“ zu versehen..

- Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen... [B]genau dies macht es. Löst einzeln jeden Einsatz aus ?[/B]
- Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. [B]dies is gegeben ?[/B]
- Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. [B]Einsatzautomatiken? Bezogen auf das im Gerät verbaute Modul? oder mobilen/externen Geräten?[/B]

Nach meinen Verständnis nicht so eindeutig ob das Benutzen von so einen Drücker wirklich verboten ist. Da ja der Ablauf des Einsatzes nicht verändert wird.

Ich hatte mal mit einem Juristen geredet, der meint ist er eine Auslegungssache und Ermessenssache, aber definiert nicht strafbar.

LG
und schöne Feiertage[/quote]

... die Spielverordnung bezieht sich auf das Gerät selbst. Wer oder was die Taste drückt (solange die Taste durch den Geldspielautomaten nicht selbst "gedrückt" wird) ist nicht relevant. Sonst würde in der Spielverordung die Bedienung dieser Taste entsprechend definiert worden sein , mit welchen Körperteilen diese bedient werden darf... Ich würde mich über Anzeigen von jeglichen Ämtern freuen um klären zu lassen, wer oder was die Taste drücken darf ohne irgendwelche Diskriminierung zu legitimieren...
einen guten Rutsch wünsche ich euch allen!



Gepostet am 27.12.2018 um 03:47 von:
Benutzer: Zeus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113334#post113334


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