walterf
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Um vielen Dingen aus dem Weg zu gehen, schafft euch eine Vernetzung an, auch wenn man nur eine Halle betreibt.
Dann ist man auf der sicheren Seite .
1. Finanzamt in Bezug auf V1 Geräte, wenn die Software GobD konform ist.
2. Freischalten von der Aufsichtskanzel aus, wenn gewollt auch mit Drucker und Aushändigen des personenungebundenen/gerätegebundenen Codes für einmalige Verwendung.
3.Ausloggen des Gerätes über die Aufsichtskanzel
4.
Viele andere legale Dinge, welche über das Büro möglich sind.
Abrufen der Geräteumsätze, Technikereinsätze, Störungen etc.
Ich habe für meine Mimik mit allem drum und dran unter 4000 EUR bezahlt.
Ich betreibe MerkurNet, gibt es aber auch von Novo, Bally etc.
etc
gmg sagte übrigens u.a. auf meine Frage hier im Forum, welche Software GobD konform sei, das müsste der Prüfer entscheiden.
Toll, also der Prüfer soll entscheiden, ob jemand pleite ist oder nicht!
Kaum zu glauben, so eine Antwort.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 22.11.2018 18:41.
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1
22.11.2018 18:28 |
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Solon
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gmg
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Walter,
es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung.
Oder kann der Hersteller ein entsprechendes Zertifikat mit einer entsprechenden Einstufung anbieten?
Grüße
__________________ gmg
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16
23.11.2018 07:22 |
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Solon
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PeterSt
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Zur GoBD-Zertifizierung ein kleiner Auszug aus GoBD:
Zitat: |
12. Zertifizierung und Software-Testate
(Rz 179)
Die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination der DV-Systeme für die Erfüllung außersteuerlicher oder steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Dies gilt umso mehr, als weitere Kriterien (z. B. Releasewechsel, Updates, die Vergabe von Zugriffsrechten oder Parametrisierungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten) erheblichen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems und damit auf Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen haben können.
(Rz 180)
Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.
(Rz 181)
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
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Unabhängig davon sollte man den Hersteller einer Software zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Sachverhalte danach (schriftlich) fragen, warum er sein Produkt für GoBD-konform hält. Die Beschreibung und das Bedienerhandbuch eignen sich als Anlage der Verfahrensdokumentation (Abschnitte "technische Systemdokumentation" bzw. "Anwenderdokumentation"), die jeder Unternehmer im eigenen Interesse erstellen bzw. zusammenstellen sollte, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt.
__________________ PeterSt
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31
23.11.2018 08:44 |
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gmg
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zur GoBD-Zertifizierung ein kleiner Auszug aus GoBD:
Zitat: |
12. Zertifizierung und Software-Testate
(Rz 179)
Die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination der DV-Systeme für die Erfüllung außersteuerlicher oder steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Dies gilt umso mehr, als weitere Kriterien (z. B. Releasewechsel, Updates, die Vergabe von Zugriffsrechten oder Parametrisierungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten) erheblichen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems und damit auf Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen haben können.
(Rz 180)
Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.
(Rz 181)
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
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Unabhängig davon sollte man den Hersteller einer Software zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Sachverhalte danach (schriftlich) fragen, warum er sein Produkt für GoBD-konform hält. Die Beschreibung und das Bedienerhandbuch eignen sich als Anlage der Verfahrensdokumentation (Abschnitte "technische Systemdokumentation" bzw. "Anwenderdokumentation"), die jeder Unternehmer im eigenen Interesse erstellen bzw. zusammenstellen sollte, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt. |
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Die "DV- Anlagen" (also auch z. B. Geldspielgeräte oder Wett-Terminals) sind nun mal Teil unserer digitalen Welt.
Die GoBD [Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)--> Neufassung wird demnächst veröffentlicht] gelten für alle Nutzer von DV-Anlagen.
Grüße
__________________ gmg
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46
23.11.2018 09:48 |
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PeterSt
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Zitat: |
Original von walterf:
Hier nochmal der Hinweis in der Anzeige von adp auf GobD Konformität, sollte man sich eigentlich drauf verlassen können, aber eine schriftliche Auskunft ist natürlich besser....
walterf hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt: [...] |
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Im Prinzip ist das die werbliche Kurzform der Aussage, die ich empfahl, sich abzuholen. Nachfragen bildet aber weiter ... Unter Umständen sogar beide Seiten.
Es ist kein Zufall, dass alle großen Aufstell-Ketten schon lange Vernetzungen einsetzen (nicht nur, weil deren Läden so groß sind, dass es unübersichtlich werden könnte ...). Mit einer regelmäßigen Auslesung, z.B. täglich oder noch häufiger ohne Löschen, und der gegen Veränderung gesicherten Speicherung wird ein Maß an Transparenz hergestellt, mit dem alle steuerlich relevanten Sachverhalte genügend dokumentiert werden, und zwar auf Basis der Erfahrungen aller bisherigen Außenprüfungen, soweit bekannt.
Ich habe es immer stark bedauert, dass, nicht zuletzt in diesem Forum, Vernetzungen "madig" gemacht wurden, auch von denen, die jetzt unstrukturiert dazwischen labern. Ich glaube, dass auch in der Gastronomie die Zeit für Vernetzungen gekommen ist.
__________________ PeterSt
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61
23.11.2018 10:20 |
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gmg
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von walterf:
Hier nochmal der Hinweis in der Anzeige von adp auf GobD Konformität, sollte man sich eigentlich drauf verlassen können, aber eine schriftliche Auskunft ist natürlich besser....
walterf hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt: [...] |
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Im Prinzip ist das die werbliche Kurzform der Aussage, die ich empfahl, sich abzuholen. Nachfragen bildet aber weiter ... Unter Umständen sogar beide Seiten.
Es ist kein Zufall, dass alle großen Aufstell-Ketten schon lange Vernetzungen einsetzen (nicht nur, weil deren Läden so groß sind, dass es unübersichtlich werden könnte ...). Mit einer regelmäßigen Auslesung, z.B. täglich oder noch häufiger ohne Löschen, und der gegen Veränderung gesicherten Speicherung wird ein Maß an Transparenz hergestellt, mit dem alle steuerlich relevanten Sachverhalte genügend dokumentiert werden, und zwar auf Basis der Erfahrungen aller bisherigen Außenprüfungen, soweit bekannt.
Ich habe es immer stark bedauert, dass, nicht zuletzt in diesem Forum, Vernetzungen "madig" gemacht wurden, auch von denen, die jetzt unstrukturiert dazwischen labern. Ich glaube, dass auch in der Gastronomie die Zeit für Vernetzungen gekommen ist. |
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Vernünftig programmierte und eingesetzte Vernetzungen sind auf jeden Fall besser als die GSG, deren Gerätebuchführung eher nicht den steuerlichen Vorgaben der Abgabenordnung entspricht, da eine dauerhafte Datenspeicherung im GSG nicht erfolgt.
Habe allerdings gehört, dass da von den Herstellern Änderungen angedacht worden sind. Ich lasse mich gern überraschen.
Grüße
__________________ gmg
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76
24.11.2018 15:37 |
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gmg
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......dann riskieren wir eine neue Spielverordnung oder zumindest eine neue technische Anweisung.......
Er wies die Unternehmer in aller Dringlichkeit darauf hin, ihr Unternehmen auf eine GoBD-konforme Datenverarbeitung hin zu überprüfen. Besonders in diesem Bereich habe sich die Betriebsprüfung derart gewandelt, dass man heute nicht mehr diskutieren und seine Sicht der Dinge einbringen könne, vielmehr erlasse die Finanzverwaltung sofort Bescheide oder reiche Erkenntnisse gar an die Steuerfahndung weiter.....
Wichtig sei vor allen Dingen, dass es im Unternehmen eine Verfahrensdokumentation bezüglich aller Datenflüsse gebe. Auch müsse die Zertifizierung der Software nachgewiesen werden, die man für das Datenmanagement benutze. Abschließend bat van Kerkom noch einmal eindringlich, dies nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Jürgen Stühmeyer sagte zu, dass eine Zertifizierung für die Software "MerkurNet" jetzt beim Unternehmen abgefragt werden könne.
Volker Nottelmann, die juristische Stimme des Hauses Gauselmann, wies mit Nachdruck darauf hin, dass man im Fokus von Politik und Ordnungsämtern stehe. Er warb dafür, überall wo möglich, den Einfluss geltend zu machen, damit die neuen "Spielregeln" auch in der Praxis Niederschlag finden. Aus den Reihen der Merkur Beiräte wurde berichtet, dass verdeckte Ermittler unterwegs seien und in Spielhallen darauf insistieren, dass man ihnen Wege der Mehrfachbespielung, etwa mit einer weiteren Spielerkarte, ermögliche.
Den vollständigen Bericht gibt es
hier.
Wie war, wie war....
Grüße
__________________ gmg
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91
04.12.2018 18:07 |
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walterf
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Zitat: |
Original von gmg
(...)
Wichtig sei vor allen Dingen, dass es im Unternehmen eine Verfahrensdokumentation bezüglich aller Datenflüsse gebe.,
(...)
Grüße |
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Moin,
ist mit dieser Verfahrensdokumentation die Beschreibung der verwendeten Software gemeint?
In diesem Fall Merkur Net?
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106
04.12.2018 19:42 |
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walterf
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Zitat: |
Original von gmg
In den GoBD wird unter 10.1 zur sog. Verfahrensdokumentation ausgeführt.
Grüße |
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Dafür ein freundliches Danke!
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136
05.12.2018 08:44 |
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gmg
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Gern!
In dem vg. Artikel gab es noch eine Passage, welche mich irritierte:
Erstmals seit der neuen Automatenzeitrechnung Anfang der fünfziger Jahre, habe man von einer Branche verlangt, ihren gesamten am Markt befindlichen Gerätepark bis zu einem Stichtag vollkommen umzustellen. "So behandelt man nur uns", so der Vertriebsvorstand, "...
Klick
Hat "der gute Stühmeyer" (O-Ton PG) wohl die Umstellung von TR 3.3 auf TR 4.0 vergessen???
3.3 vs 4.0
Hat er die 4 Jahre Übergangsfrist lt. SpielV vergessen?
Schuld an der Eile sind nur die Hersteller mit ihrem Start-Up zur Geräteumstellung in diesem Jahr.
Die nunmehr verwendete Technik wurde mir bereits im Jahr 2013 durch PG und seine Mitarbeiter vorgeführt.... Das war doch nix.
Grüße
__________________ gmg
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151
06.12.2018 08:15 |
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PeterSt
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Die erste Zulassung eine TR5-Gerätes ist lauf Zulassungsdatenbank der PTB auf den 20.1.2016 datiert.
Außerdem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn neue Technologien im Feld ausgiebig getestet werden (...). Das geht aber heute, anders als früher nicht mehr vor der Zulassung: Richtige "Erlkönige" findet man heute kaum noch.
Damit hat es 2013 maximal einen Blick ein die Zukunft gegeben.
__________________ PeterSt
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166
06.12.2018 10:33 |
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gmg
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Zitat: |
Original von PeterSt
Die erste Zulassung eine TR5-Gerätes ist lauf Zulassungsdatenbank der PTB auf den 20.1.2016 datiert.
Außerdem hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn neue Technologien im Feld ausgiebig getestet werden (...). Das geht aber heute, anders als früher nicht mehr vor der Zulassung: Richtige "Erlkönige" findet man heute kaum noch.
Damit hat es 2013 maximal einen Blick ein die Zukunft gegeben. |
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Die SpielV wurde auch erst 2014 gezeichnet.
Die TR 5.0 erst im Jahr 2015 veröffentlicht / notifiziert.
Natürlich war das damals ein Blick in die [damals bereits erledigten] Zukunftsaufgaben.
Grüße
__________________ gmg
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181
06.12.2018 12:12 |
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gmg
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Gibt es im Merkur-Net auch ein Kassiermodul für den Thekenverkauf?
Grüße
__________________ gmg
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196
08.12.2018 15:56 |
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gmg
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GoBD Neufassung mittlerweile veröffentlicht |
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Zwischenzeitlich ist der sog. Referentenentwurf der Neufassung der GoBD öffentlich zugänglich bei Audicon.
Grüße
__________________ gmg
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226
28.01.2019 10:35 |
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walterf
Routinier
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RE: GoBD Neufassung mittlerweile veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von gmg
Zwischenzeitlich ist der sog. Referentenentwurf der Neufassung der GoBD öffentlich zugänglich bei Audicon.
Grüße |
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Schon runtergeladen.
Wann wird denn dieser Referentenentwurf in der Regel rechtsverbindlich?
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241
29.01.2019 16:20 |
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