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[quote][i]Original von PeterSt[/i]
Zur GoBD-Zertifizierung ein kleiner Auszug aus GoBD:
[quote]
[b]12. Zertifizierung und Software-Testate[/b]
(Rz 179)
Die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination der DV-Systeme für die Erfüllung außersteuerlicher oder steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzbehörde zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Dies gilt umso mehr, als weitere Kriterien (z. B. Releasewechsel, Updates, die Vergabe von Zugriffsrechten oder Parametrisierungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingegebenen Daten) erheblichen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems und damit auf Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen haben können.

(Rz 180)
Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.

(Rz 181)
„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
[/quote]

Unabhängig davon sollte man den Hersteller einer Software zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Sachverhalte danach (schriftlich) fragen, warum er sein Produkt für GoBD-konform hält. Die Beschreibung und das Bedienerhandbuch eignen sich als Anlage der Verfahrensdokumentation (Abschnitte "technische Systemdokumentation" bzw. "Anwenderdokumentation"), die jeder Unternehmer im eigenen Interesse erstellen bzw. zusammenstellen sollte, auch wenn es dazu keine Verpflichtung gibt.[/quote]

Die "DV- Anlagen" (also auch z. B. Geldspielgeräte oder Wett-Terminals) sind nun mal Teil unserer digitalen Welt.

Die GoBD [Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)--> Neufassung wird demnächst veröffentlicht] gelten für alle Nutzer von DV-Anlagen.


Grüße



Gepostet am 23.11.2018 um 09:48 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112741#post112741


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