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[quote][i]Original von PeterSt[/i]

(...)

Unabhängig davon sollte man den Hersteller einer Software zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Sachverhalte danach (schriftlich) fragen, warum er sein Produkt für GoBD-konform hält.(...) ,[/quote]

Ja, mache ich, über das Ergebnis werde ich berichten.

Hier nochmal der Hinweis in der Anzeige von adp auf GobD Konformität, sollte man sich eigentlich drauf verlassen können, aber eine schriftliche Auskunft ist natürlich besser....



Gepostet am 23.11.2018 um 09:45 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112740#post112740


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