Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Zitat: |
Original von Wittgensteiner
da wir für das Wochenende 24./25.02. einen Ostermarkt festsetzen müssen.
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2
20.02.2007 09:51 |
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Solon
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Ziska
Mitglied
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Das läuft bei uns ganz ähnlich!!!
Wäre super nett, wenn mir ebenfalls eine übersandt wird!
Danke im Voraus...
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3
06.03.2007 08:04 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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4
06.03.2007 08:11 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Würde auch mal gerne die Festsetzungen meines Marktmeisters mit denen eines anderen vergleichen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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5
15.03.2007 16:29 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Hallo aus Raisdorf,
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6
15.03.2007 16:36 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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7
15.03.2007 16:37 |
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DieLeh unregistriert
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Hallo Ihr Leidensgefährten,
damit nicht alle E-Mail-Postfächer überlaufen, hier ein Muster der Festsetzung eines Spezialmarktes zum Downloaden.
Euer Mitkämpfer
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8
15.03.2007 17:25 |
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mischmi
Jungspund
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Grüße aus dem Westerwald,
könnten Sie mir auch mal Ihre Musterbescheide " Marktfestsetzung " § 69 zu faxen? FaxNr.: 02681812300.
Haben Ihre Bescheide einer gerichtlichen Prüfung " überlebt" ?
Unser Jurist bemängelt meine Auflagen und möchte gerne Bescheide anderer Verwaltungen mal sehen.
Habe aus besonderen Gründen eine Auflage im Bescheid aufgenommen, nach Beendigung des Marktes eine Teilnehmerliste mit vollständiger Anschrift vorzulegen. Das VG Koblenz hat dies in einem Urteil aus 1988 beanstandet.
Es wurden verbotener Gegenstände auf einem Markt erworben. Der Marktorganisator war nicht in der Lage der Polizei eine Liste seiner Marktbeschicker vorzulegen. Das kann doch wohl nicht sein!!
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9
16.03.2007 08:42 |
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DieLeh unregistriert
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Hallo Kollege mischmi,
unser Bescheid hat bisher jeder gerichtlichen Nachprüfung standgehalten (auch im Fall von Körperverletzung auf der festgesetzten Fläche z. B. durch Sturz). Viele Sachen stammen aus der Rechtsprechung, die in der Vergangenheit im Gewerbearchiv veröffentlicht wurden. Mein Musterbescheid kann man einfach als pdf-Datei downloaden. Wir können vor der Festsetzung nur eine vorläufige Teilnehmerliste vom Veranstalter verlangen (zur Prüfung des Gegenstandes der Veranstaltung sowie der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschicker). Aber zum Zeitpunkt der technischen Abnahme ist die endgültige Liste vom Veranstalter zwingend vorzulegen. Die Rechtssprechung geht jedoch bei Trödelmärkten sogar bis 3 Tage danach aus, durch die Vielzahl auch privater Anbieter. Ein Exemplar geht dann auch immer an die Kripo. Verbotene Gegenstände kann und sollten die zuständige Behörden auch selbst entdecken und dagegen vorgehen (Finanzamt, Zoll, Staatsschutz). Daher werden auch diese Behörden über die Festsetzung informiert.
Viele Grüße
DieLeh
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10
16.03.2007 10:18 |
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mischmi
Jungspund
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RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
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Vielen Dank Kollege, wie komme ich an die Musterbescheide?
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11
16.03.2007 11:06 |
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LoryGlory
Foren As
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Huhu,
ich hole das Thema hier mal hoch, ist ja schon ein paar Jahre her
Kann mir jemand eine aktuelle Musterfestsetzung zusenden?
Evtl. auch gleich eine Muster- Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz?
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11.03.2019 12:06 |
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JNit
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Hallo,
auch bei uns ist dieses Thema gerade aktuell und wäre auch an einem Muster sehr interessiert
Danke vorab und liebe Grüße
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04.06.2019 12:01 |
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OrdnungsGuy
Grünschnabel
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Guten Tag,
da ich das Thema auch erstmalig bei mir auf dem Schreibtisch habe wäre ich ebenfalls an einem Musterbescheid interessiert
Frage anbei:
Für die Marktfestsetzung an Sonntagen bedarf es einer Behördlichen Verordnung in der 8 Sonntage pro Jahr bestimmt werden können wenn ich das recht verstanden habe? Hat jemand eine solche Verordnung in seiner Kommune die er verlinken kann? Bei unseren Nachbargemeinden wird dies nicht gehandhabt.
Danke vorab.
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15
30.01.2020 08:47 |
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Fini469
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Guten Tag,
könnte mir auch jemand eine aktuelle Marktfestsetzung zur Verfügung stellen
Viele Grüße
aus dem südlichen Siegerland
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16
10.08.2022 14:01 |
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