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 Weisse Flagge   Grüße aus dem Westerwald,

könnten Sie mir auch mal Ihre Musterbescheide " Marktfestsetzung " § 69 zu faxen? FaxNr.: 02681812300.
Haben Ihre Bescheide einer gerichtlichen Prüfung " überlebt" ?

Unser Jurist bemängelt meine Auflagen und möchte gerne Bescheide anderer Verwaltungen mal sehen.
Habe aus besonderen Gründen eine Auflage im Bescheid aufgenommen, nach Beendigung des Marktes eine Teilnehmerliste mit vollständiger Anschrift vorzulegen. Das VG Koblenz hat dies in einem Urteil aus 1988 beanstandet.
Es wurden verbotener Gegenstände auf einem Markt erworben. Der Marktorganisator war nicht in der Lage der Polizei eine Liste seiner Marktbeschicker vorzulegen. Das kann doch wohl nicht sein!!



Gepostet am 16.03.2007 um 08:42 von:
Benutzer: mischmi
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12238#post12238


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