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Thema: Bungee-Trampolin-Anlage |
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und wie immer bin ich begeistert wie schnell man hier hilfe bekommt...
schön dank!
dann werd ich noch eine mitteilung zum kreis schicken!
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Thema: Bungee-Trampolin-Anlage |
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Ein fröhliches
Mir drückt da mal wieder der Sand im Schuh, und ich weiß hier bekomm ich Hilfe...
Folgender Fall:
Ein Herr möchte bei uns am Strand eine Bungee-Trampolin-Anlage aufbauen. Der Pachtvertrag steht. Er hat mir auch eine gültige Reisegewerbekarte und die Versicherungspapiere vorgelegt.
Muss er jetzt trotzdem noch nach 14 das Gewerbe anzeigen?
Habe ich sonst irgendweclhe Auflagen zu erteilen?
Danke schon jetzt für Antworten!
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Thema: Internet-Café |
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Ein fröhliches
aus Schleswig-Holstein,
ich hätte da mal wieder eine kleine Frage...
Gibt es besondere Auflagen, wenn man ein Internet-Café eröffnen möchte??
Nicht im Sinne des Gaststättengesetzes. Ich habe Gedacht, vielleicht wegen Einhaltung des Jugendschutzes oder ähnlichem?!
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Thema: Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren |
Ziska
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also, hier nach reichlicher recherche noch mehr infos:
dem gewerbetreibenden wurde im jahre 1999 rechtkräftig sein gewerbe als "versicherung-Generalagenutr" untersagt.
im Jahre 2006 hat er rückwirkend sein gewerbe als "Versicherungskaufmann, rückwirken zum 01.01.2003 angemeldet.
jetzt beantragt er gerade eine erlaubnis nach § 34d bei der ihk, die ist über den eintrag im gzr gestolpert.
- ist ihm das gewerbe auch alos versicherungskaufmann damit untersagt?
- wie gehe ich jetzt vor? nett auffordern, dass er das gewerbe abmelden soll, weil sonst owi??
bin für tips und tricks gern offen!!
danke von der ostsee
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Thema: Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren |
Ziska
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mensch, mensch, mensch... hätt ich gewusst, dass das ganze solche kreise zieht wär ich gar nicht ans telefon gegangen... aber nun hab ich den salat.
werd ,orgen mal die verfügung anfordern und vielleicht bekomme ich ja auch ne kopie von der gzr-auskunft. werde dann wohl morgen weiteres berichten!!!
schönen feierabend!!!
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Thema: Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren |
Ziska
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schon mal danke...
also soweit ich weiß, ist die GU der anderen stadt bestandskräftig.
das hat mir eine andere stelle mitgeteilt, da diese sich ein gzr angefodert hatten.
das GU wurde aufgrund von steuerschulden begonnen. wobei die steuerschulden meines erachtens nach noch nicht sehr gravierend sind (ich meine es waren ca. 3000 €).
also, ich werde mal sehen. aber es war ja nicht verkehrt, dass er das gewerbe bei uns angemeldet hat?! denn ich konnte ja von dem GU der anderen stelle nichts wissen?!
es handelte sich bei der angemeldeteten tätigkeit um einen versicherungskaufmann. also ein erlaubnisfreien gewerbe.
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Thema: Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren |
Ziska
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Mal wieder ein herzliches
von der Ostsee!
Ich hätte da mal wieder eine (wahrscheinlich für die meisten einfache) Fallfrage:
Ein Herr hat am 30.03.2006 ein Gewerbe rückwirkend zum 01.01.2003 angemeldet. Im Jahre 2005 (war das glaub ich) hat er ein gewerbeuntersagungsverfahren von einer anderen Behörde bekommen.
Wir haben davon ja keine Kenntnis gehabt, da es sich um ein erlaubnisfreies Gewerbe handelt. Muss ich jetzt im nachinein noch etwas veranlassen oder beachten.
Bei uns wurde im Jahre 2006 ebenfalls beantragt für die Person ein Gewerbeuntersagungsverfahren zu veranlassen. Dies haben wir aber gestoppt, weil ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde...
Was soll ich tun? Muss ich überhaupt etwas tun?
Danke für Eure Hilfe!!!
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Thema: Rauchen in Gaststätten |
Ziska
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Hab da ein bißchen geschaut.. hab auch auf die eine oder andere frage ne antwort gefunden.
nun noch was anderes:
ein bürger sagte mir, er würde aus den ganzen vorschriften rauskommen, wenn er aus seiner kneipe einen club macht.
ist das richtig? gibt es für einen club besonderes was das ordnungsamt beachten, erlauben oder überprüfen muss??
gruß von der ostsee!!
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Thema: Rauchen in Gaststätten |
Ziska
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und mal wieder ein herzliches
von der sonnigen ostsee...
ich hätt da mal wieder ein interessantes thema was ich gerne mal anreissen würde.
irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher was das rauchverbot in gaststätten angeht...
ist das jetzt durch? wann geht das los? auch in schleswig-holstein? wie müssen sich die örtlichen ordnungsbehörden damit befassen und was beachten?
ich weiß, dass sind viele fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen??
Vielen dank im voraus!
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Thema: Gewerbeanmeldung erforderlich??? |
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So wie ich sie verstanden habe, soll sie nur kontakt aufnehmen, angebote unterbreiten und evtl. verträge vorbereiten aber nicht unterschreiben!
Sie meinte, dass sie wohl dann eine provision erhält, wenn ein vertrag zustande gekommen ist...
problem ist auch, dass sie nebenbei noch bei einer zeitarbeitsfirma angemeldet ist. muss da noch irgendwas berücksichtigt werden???
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Thema: Gewerbeanmeldung erforderlich??? |
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ein herzliches
von der schönen sonnigen ostsee...
ich hab da mal wieder eine frage. folgender fall:
eine bürgerin hat mich folgendes gefragt: ein bekannter von ihr basitzt einen fichten- oder eichenwald in kroatien. er hat hier in deutschland ein sägewerk in dem er das holz zu schnittholz verarbeitet. jetzt hat er sie gefragt ob sie sich um kunden kümmern könnte. das heisst sie soll verschiedene geigenbauer etc. anrufen ob die interesse am holz haben. sie (und auch ich) ist sich jetzt unsicher ob sie hierfür ein gewerbe anmelden muss, oder ob das über den besitzer des sägewerkes laufen muss...
freue mich schon auf eine rege diskussion...
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Thema: Konzession und Sondernutzung |
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Das hatte ich mir schon gedacht...
Ich hab die Gesetzestexte von Jünglin-gbb (Aßfalg, Lehle, Rapp, Schwab) wo find ich das denn dort? Denn hier gehen die Randnummern zu § 2 nur bis Nr. 14... :o)
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Thema: Konzession und Sondernutzung |
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
schöne grüße con der verregneten Ostsee!
Ich würde gerne mal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Folgendes Problem:
Wenn ich eine Konzession für einen ganz normalen Schank- und Speichebetrieb erteile, müssen ja alle Schankräume aufgelistet werden. Wir nehmen auch alle Freiflächen und Außenplätze in der Konzession mit auf. Jetzt stellt sich uns die Frage, gibt es da einen Zusammenhang mit der Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege??
Bisher mussten immer alle Gaststätteninhaber für Ihre Freiflächen (wenns es sich nicht um Privateigentum handelt) eine Sondernutzungserlaubnis beantragen, die selbstverständlich auch wieder gebührenpflichtig ist... Ist das so OK?
Ich hoffe ihr wisst wie ich das meine...
Freu mich schon auf eine rege Diskussion
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Thema: Trageerlaubnis |
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ein herzliches hallo von der schönen ostsee...
immer wieder bin ich begeistert von der schnellen hilfe die man hier bekommt, deshalb mal wieder eine frage:
wir haben ende märz eine veranstaltung die gem. § 69 GewO festgesetz wird. am abend wird dann noch in einem festzelt etwas musik zum tanzen angeboten. für das festzelt wurde angkündigt, dass ein security-mann eingesetzt wird. dieser beantragt jetzt bei uns eine trageerlaubnis für eine art gasspray. zusätzlich hat er noch einen wachhund dabei.
bekommt er die trageerlaubnis von der örtlichen ordnungsbehörde??
brauch er für den hund eine erlaubnis??
danke schon mal im voraus!!!
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Thema: Bekanntgabe der Konzession |
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also keine ablichtung der gaststättenerlaubnis...
ich glaube das wird dem nicht gefallen. aber man muss ja nur richtig argumentieren. vielen dank euch erstmal...
was mir grad dabei einfällt, wie würde es denn mit rechtsanwälten aussehen? dürften die eine haben?
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Thema: Bekanntgabe der Konzession |
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Ein herzliches Hallo von der schönen Ostsee!
Immerwieder bin ich begeistert von diesem Forum, da ich schon so oft Hilfe bekommen habe. Deshalb wende ich mich mal wieder mit einer Frage an euch:
Wem darf ich den Inhalt einer Gaststättenerlaubnis mitteilen?
Wir haben eine Gaststätte in einem Gebäude, in dem auch noch Ferien- und Eigentumswohnungen sind. Zwischen den Mitbewohnern und der Gaststätte ist zur Zeit Streit. Jetzt hat sich die Hausverwaltung an mich gerichtet und bittet um eine Kopie der Konzession. Darf ich die so einfach rausgeben? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage???
Jetzt schon mal Danke für eure Antworten...
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Thema: Poker ist Trend |
Ziska
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Vielen Dank für Eure Hilfe.
Habe jetzt noch von meiner Aufsicht den sogenannten Pokererlass erhalten, aus dem ich hier kurz zitieren möchte (Vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderen...):
Aufgrund der Zunahme von Veranstaltungen in Form von Pokerturnieren möchte ich auf die hierzu vertretene Rechtsauffassung aufmerksam machen.
Bei der Veranstaltung von Pokerturnieren handelt es sich nach der Art des Spiels um die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels. Gemäß § 3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Lot-teriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag, GVOBl. Schl.-Holst. 2004, S. 169) liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Beim Pokerspiel ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ent-scheidung über den Gewinn vom Zufall abhängt, da es hier nicht auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des Spielers ankommt.
Entscheidend für die Abgrenzung des Pokerspiels als unerlaubtes Glücksspiel vom er-laubnisfreien Spiel kommt es daher auf das Merkmal eines Entgelts für die Teilnahme an dem Spiel an. Werden durch den Teilnahmebeitrag nur die Unkosten zur Durchführung gedeckt, wie z. B. Raummiete, so ist hierin nicht das Vorliegen eines Entgelts zu sehen. Um ein Entgelt handelt es sich aber dann, wenn die Einnahmen ganz oder zum Teil als Gewinne wieder ausgezahlt werden. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist ein Unkostenbeitrag bei dieser Art von Veranstaltung in Höhe von 15,- € üblich. Gewährleistet sein muss dabei, dass dieser Unkostenbeitrag von jedem Spieler nur einmalig erhoben wird und nicht durch nochmalige Bezahlung des Beitrags eine wiederholte Teilnahme, z. B. nach erfolgtem Ausscheiden des Spielers, erfolgt. Hält sich der Veranstalter an diese Vorgaben, liegt ein erlaubnisfreies Spiel vor.
Nun liegt es an dem veranstalter mir noch mal den genauen Spielablauf zu erläutern...
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Thema: Poker ist Trend |
Ziska
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Komme aus dem hohen Norden (Schleswig-Holstein)...
Haben wir hier die gleichen Rechtsgrundlagen??
Aber schon mal vielen dank!!
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