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 Moin  

zur Zeit sind wir dabei unsere Festsetzungen für Märkte zu überarbeiten. Bei Durchsicht der bisherigen Festsetzungen ist aufgefallen, dass immer getreu dem Motto " es lebe der Vorgang" die Auflagen vom Vorjahr übernommen sind  verwirrt  . Kann uns eine aktuelle Marktfestsetzung nach der neuester Gesetzeslage zur Verfügung gestellt werden? Die Sache eilt, da wir für das Wochenende 24./25.02. einen Ostermarkt festsetzen müssen.

Gruß aus Wittgenstein



Gepostet am 20.02.2007 um 08:28 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
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