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Geschrieben von Wittgensteiner am 20.02.2007 um 08:28:

  Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Moin

zur Zeit sind wir dabei unsere Festsetzungen für Märkte zu überarbeiten. Bei Durchsicht der bisherigen Festsetzungen ist aufgefallen, dass immer getreu dem Motto " es lebe der Vorgang" die Auflagen vom Vorjahr übernommen sind verwirrt . Kann uns eine aktuelle Marktfestsetzung nach der neuester Gesetzeslage zur Verfügung gestellt werden? Die Sache eilt, da wir für das Wochenende 24./25.02. einen Ostermarkt festsetzen müssen.

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 20.02.2007 um 09:51:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Zitat:
Original von Wittgensteiner
da wir für das Wochenende 24./25.02. einen Ostermarkt festsetzen müssen.
Kopfkratz Kopfkratz




Geschrieben von Ziska am 06.03.2007 um 08:04:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Das läuft bei uns ganz ähnlich!!!
Wäre super nett, wenn mir ebenfalls eine übersandt wird!
Danke im Voraus...



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 06.03.2007 um 08:11:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes




Geschrieben von Sigi2910 am 15.03.2007 um 16:29:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Würde auch mal gerne die Festsetzungen meines Marktmeisters mit denen eines anderen vergleichen...



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 15.03.2007 um 16:36:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Hallo aus Raisdorf,




Geschrieben von Sigi2910 am 15.03.2007 um 16:37:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Danke



Geschrieben von DieLeh am 15.03.2007 um 17:25:

 

Hallo Ihr Leidensgefährten,

damit nicht alle E-Mail-Postfächer überlaufen, hier ein Muster der Festsetzung eines Spezialmarktes zum Downloaden.

Euer Mitkämpfer



Geschrieben von mischmi am 16.03.2007 um 08:42:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Weisse Flagge Grüße aus dem Westerwald,

könnten Sie mir auch mal Ihre Musterbescheide " Marktfestsetzung " § 69 zu faxen? FaxNr.: 02681812300.
Haben Ihre Bescheide einer gerichtlichen Prüfung " überlebt" ?

Unser Jurist bemängelt meine Auflagen und möchte gerne Bescheide anderer Verwaltungen mal sehen.
Habe aus besonderen Gründen eine Auflage im Bescheid aufgenommen, nach Beendigung des Marktes eine Teilnehmerliste mit vollständiger Anschrift vorzulegen. Das VG Koblenz hat dies in einem Urteil aus 1988 beanstandet.
Es wurden verbotener Gegenstände auf einem Markt erworben. Der Marktorganisator war nicht in der Lage der Polizei eine Liste seiner Marktbeschicker vorzulegen. Das kann doch wohl nicht sein!!



Geschrieben von DieLeh am 16.03.2007 um 10:18:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Hallo Kollege mischmi,
unser Bescheid hat bisher jeder gerichtlichen Nachprüfung standgehalten (auch im Fall von Körperverletzung auf der festgesetzten Fläche z. B. durch Sturz). Viele Sachen stammen aus der Rechtsprechung, die in der Vergangenheit im Gewerbearchiv veröffentlicht wurden. Mein Musterbescheid kann man einfach als pdf-Datei downloaden. Wir können vor der Festsetzung nur eine vorläufige Teilnehmerliste vom Veranstalter verlangen (zur Prüfung des Gegenstandes der Veranstaltung sowie der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschicker). Aber zum Zeitpunkt der technischen Abnahme ist die endgültige Liste vom Veranstalter zwingend vorzulegen. Die Rechtssprechung geht jedoch bei Trödelmärkten sogar bis 3 Tage danach aus, durch die Vielzahl auch privater Anbieter. Ein Exemplar geht dann auch immer an die Kripo. Verbotene Gegenstände kann und sollten die zuständige Behörden auch selbst entdecken und dagegen vorgehen (Finanzamt, Zoll, Staatsschutz). Daher werden auch diese Behörden über die Festsetzung informiert.

Viele Grüße

DieLeh



Geschrieben von mischmi am 16.03.2007 um 11:06:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

Vielen Dank Kollege, wie komme ich an die Musterbescheide?



Geschrieben von DieLeh am 16.03.2007 um 11:19:

  RE: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes

guckst Du hier



Geschrieben von LoryGlory am 11.03.2019 um 12:06:

 

Huhu,

ich hole das Thema hier mal hoch, ist ja schon ein paar Jahre her großes Grinsen

Kann mir jemand eine aktuelle Musterfestsetzung zusenden? Danke
Evtl. auch gleich eine Muster- Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz? anbeten



Geschrieben von JNit am 04.06.2019 um 12:01:

 

Hallo,
auch bei uns ist dieses Thema gerade aktuell und wäre auch an einem Muster sehr interessiert smile
Danke vorab und liebe Grüße



Geschrieben von OrdnungsGuy am 30.01.2020 um 08:47:

 

Guten Tag,

da ich das Thema auch erstmalig bei mir auf dem Schreibtisch habe wäre ich ebenfalls an einem Musterbescheid interessiert smile

Frage anbei:

Für die Marktfestsetzung an Sonntagen bedarf es einer Behördlichen Verordnung in der 8 Sonntage pro Jahr bestimmt werden können wenn ich das recht verstanden habe? Hat jemand eine solche Verordnung in seiner Kommune die er verlinken kann? Bei unseren Nachbargemeinden wird dies nicht gehandhabt.

Danke vorab.



Geschrieben von Fini469 am 10.08.2022 um 14:01:

 

Guten Tag,

könnte mir auch jemand eine aktuelle Marktfestsetzung zur Verfügung stellen Applaus

Viele Grüße
aus dem südlichen Siegerland


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