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Autor Beitrag
Thema: Reisegewerbe abmelden
LoryGlory

Antworten: 8
Hits: 358.137
17.01.2023 09:53 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallöchen,

hierzu habe ich auch nochmal eine Frage:

Ein Reisegewerbetreibender hat aufgrund bevorstehender Auswanderung seine Karte abgegeben und das Formular GEW3 ausgefüllt (kam per Post). Dies würde ich jetzt als "Verzichtserklärung" werten und das Reisegewerbe mit einem entsprechendem Aktenvermerk abmelden.

Der Herr hat aber auch geschrieben, dass die Karte für ihn mit sehr vielen Erinnerungen verbunden ist und er würde diese gerne nach Entwertung wieder zurück bekommen wollen. Es handelt sich dabei noch um eine alte graue RGK mit Foto.

Habt ihr schonmal eine RGK entwertet und wieder ausgehändigt? Ich stell mir das jetzt wie bei den alten Personalausweisen vor, indem ich vielleicht einfach oben rechts die Ecken abschneide o.ä.?

Vielleicht hat jemand ja ein paar Tipps oder Ideen. smile
Thema: Betriebsstätte = Firmensitz?
LoryGlory

Antworten: 2
Hits: 206.630
Betriebsstätte = Firmensitz? 25.05.2022 15:26 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

es geht um eine UG, die als Betriebsstätte sowie als private Anschrift die gleiche Adresse (unserer Zuständigkeitsbereich) angegeben hat. Nichts schlimmes also. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Gastronomie, Catering, Veranstaltungsmanagement als Schwerpunkt und als weitere Tätigkeit Verkauf von Saucen.

Nun gibt der Gewerbetreibende an, dass der Betrieb (Restaurant) in einem anderem Ort eigentlich ist (anderer Zuständigkeitsbereich), aber die Firmenanschrift so ist, wie sie anfangs angemeldet ist.

Im Handelsregister ist als Geschäftsadresse für sämtliche Tätigkeiten auch die hier vor Ort Adresse angegeben. Wobei tatsächlich unter der Adresse keine Gastronomie stattfindet.

Sollte man hier 2 Hauptniederlassungen anmelden (Tätigkeiten aufteilen; Gastronomie im Meldebezirk der anderen Behörde und den Rest hier) ?

Euer Schwarmwissen ist gefragt.
Thema: Gewerbeanmeldung mit 17?
LoryGlory

Antworten: 28
Hits: 500.088
05.08.2021 14:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo smile

Das müssten Sie mir bitte noch einmal erklären.. Die GewAnzVwV war eine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung.
Eben gerade nicht zum Vollzug des § 55 Gewo?

Die ReisegewVwV spricht gar nicht von minderjährigen Gewerbetreibenden; wobei ich da aber auch eigentlich nicht das Problem sehe, da der Junge ja erst nach seinem 18. Geburtstag mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt ?

Weißnicht
Thema: Gewerbeanmeldung mit 17?
LoryGlory

Antworten: 28
Hits: 500.088
05.08.2021 10:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin ,
ich weiß wir sind hier im -stehenden Gewerbe- aber da ich leider im -Reisegewerbe- nichts gefunden habe, möchte ich hier einfach anknüpfen:


Spricht etwas dagegen, wenn ein 17-Jähriger einen Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte stellt, die ganzen Zuverlässigkeitsprüfungen dann jetzt schon durchgeführt werden und er die Karte erst nach seinem 18. Geburtstag (31.08.) ausgehändigt bekommt ?

Dafür müsste er dann m.E. auch keine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einholen oder ?

Augen rollen
Thema: Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA
LoryGlory

Antworten: 15
Hits: 393.288
Stiftung & Co. KG, p.h.g. Handels Stiftung HRA 07.06.2021 12:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

folgender Sachverhalt macht mich derzeit ratlos:

Angemeldet: AG & Co. KG

Jetzt habe ich eine Ummeldung erhalten, da sich die Firma geändert hat in eine Stiftung & Co. KG mit der selben HRA Nummer. Persönlich haftender Gesellschafter lt. Handelsregisterauszug: Handels Stiftung (eingetragen HRA) handelnd auch als Komplementärin der Stiftung & Co. KG, (ebenfalls eingetragen HRA).

Also habe ich jetzt drei HRA Nummern vorliegen.

Nachdem das Gewerbeprogramm dann auch meckerte, dass die Register Art HRA für eine Handels Stiftung (also m.E. eine rechtsfähige Stiftung?) nicht zulässig sei, habe ich dann nochmal das Handbuch geöffnet und siehe da: Eine Stiftung & Co. KG braucht als komplementär eine Stiftung unter HRB.
Aber das habe ich tatsächlich ja hier nicht vorliegen.

Was kann ich also nun tun? verwirrt
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage
LoryGlory

Antworten: 152
Hits: 2.041.823
24.02.2021 09:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Huhu smile

Ich würde mich in folgendem Fall auch nochmal freuen, ein paar Tipps und Hinweise über die Anzeigepflicht der Photovoltaikanlage zu bekommen:


Ein Mann hat hier 2008 seine Photovoltaikanlage (wahrscheinlich aufgrund der KWp Leistung, ist aber nichts darüber aus der Akte ersichtlich) angemeldet.

Der Mann ist gestorben und ich habe das Gewerbe von Amts wegen abgemeldet. Dann habe ich die Eigentümerin des Hauses angeschrieben und sie aufgefordert, ein Gewerbe anzumelden aber habe gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nun eine geänderte Auffassung gibt, nämlich dass entscheidend ist, ob die Anlage auf selbst oder fremd genutztem Gebäude installiert ist oder nicht und eben nicht mehr die Leistung.

Eigentlich war ich schon guter Dinge, da die Tochter tatsächlich nicht in dem betreffenden Haus mehr wohnt. Nun hat sich Tochter und Witwe des Gewerbetreibenden gemeldet, es ist so:

Der Tochter wurde das Haus übertragen. Die Anlage besteht weiterhin und erzielt im Monat 400 € Gewinn. Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus und erhält die Erträge aus der Photovoltaikanlage. Die Mutter sagt, sie wollte eben nur vor ihrem Tod alles klären mit der Übertragung des Hauses aber der Rest bliebe bis dahin gleich und wenn nötig, möchte die Mutter das Gewerbe anmelden.


Also :
Eine Gewerbetreibende, die nicht in ihrem Eigentum wohnt, erhält die Erträge aus ihrer PV-Anlage und kümmert sich auch in Sachen Finanzamt etc. um den Papierkram ihrer Anlage. Dann ist es aber eben nicht -fremd genutzt- und auf keinen Fall -Eigentum-.

Was soll ich hier tun? Weißnicht
Thema: GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung
LoryGlory

Antworten: 2
Hits: 125.224
RE: GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung 04.02.2021 10:13 Forum: Gewerberecht


Bei der Variante „Gründung nach Umwandlungsgesetz“ wird für den durch die Umwandlung „unter-gegangenen“ Betrieb eine Abmeldung notwendig, gleichzeitig mit einer Anmeldung für den neu gegründeten Betrieb.
(Landmann/Rohmer GewO, Ergänzende Vorschriften – Kommentar 12. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) Rn. , beck-online)


Problem gelöst :-)
Thema: GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung
LoryGlory

Antworten: 2
Hits: 125.224
GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung 04.02.2021 09:40 Forum: Gewerberecht


Hallo,

ich habe hier eine GmbH & Co. KG angemeldet.

Nun kam heut morgen eine Anmeldung einer GmbH rein mit Grund der Meldung:" Übergang nach Umwandlungsgesetz".

Beide haben natürlich unterschiedliche HRA/HRB Nummern.

Auf telefonische Nachfrage bestätigte mir der Geschäftsführer gerade, dass die GmbH & Co. KG nicht mehr besteht, sondern stattdessen jetzt eben die GmbH.

Im ersten Moment hätte ich gesagt, er muss die alte Firma abmelden und die neue anmelden.

Aber mich macht diese Angabe mit "Umwandlung" ein bisschen nachdenklich: ist das vom Prinzip her nicht quasi eine Ummeldung?

Und dann hier bei Beck-Online, da frag ich mich von welcher Anzeigepflicht nun gesprochen wird (An-und Abmeldung oder Ummeldung?):


Bei der formwechselnden Umwandlung unterscheidet er die Fälle, dass eine Personengesellschaft in eine juristische Person oder umgekehrt umgewandelt wird (neue gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich) von denen, dass eine juristische Person in eine andere, zB eine GmbH in eine AG bzw. eine GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt wird. Hier werde nur die Rechtsform, nicht aber die Identität des Rechtsträgers geändert, der Erlaubnisinhaber bleibe daher derselbe. Dies gelte auch für die letztere Umwandlung, da bei einer GmbH & Co KG immer die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter der Gewerbetreibende bleibe. Gleichwohl befürwortet er auch in den letzten beiden Fällen des Formwechsels aufgrund des Zwecks der Vorschrift eine Anzeigepflicht nach §14, um der zuständigen Behörde die Überwachung des neuen Rechtssubjekts zu ermöglichen.
(Landmann/Rohmer GewO/Marcks, 84. EL Februar 2020, GewO § 14 Rn. 45 ab)
Thema: Erweiterung Ladengeschäft auf Online Shop = Ummeldung?
LoryGlory

Antworten: 1
Hits: 84.913
Erweiterung Ladengeschäft auf Online Shop = Ummeldung? 07.08.2020 10:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

wenn ein Gewerbetreibender nun zusätzlich zu seinem Ladenlokal einen Online Shop aufgebaut hat, ist dies eine Erweiterung der Tätigkeit - also Grund für eine Ummeldung?

Oder ist die Tätigkeit an sich gleich geblieben, weil Verkauf ist Verkauf.

Waren sind gleich geblieben.
Thema: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes
LoryGlory

Antworten: 15
Hits: 477.709
11.03.2019 12:06 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Huhu,

ich hole das Thema hier mal hoch, ist ja schon ein paar Jahre her großes Grinsen

Kann mir jemand eine aktuelle Musterfestsetzung zusenden? Danke
Evtl. auch gleich eine Muster- Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz? anbeten
Thema: Teilnehmerlisten zwingend erforderlich
LoryGlory

Antworten: 1
Hits: 44.169
Teilnehmerlisten zwingend erforderlich 30.11.2018 09:09 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen,

wird ein Antrag auf Festsetzung nur als vollständig gesehen, wenn eine Teilnehmerliste dabei ist ?

Einerseits ist die Frage, wie man sonst prüfen soll, ob es überhaupt die Voraussetzungen für eine Festsetzung erfüllt oder nicht (Vielzahl von Anbietern) und ob es überwiegend gewerbliche oder private Anbieter sind.

Andererseits habe ich jetzt öfter auch mitbekommen, dass Flohmärkte es so machen: Entweder du kommst am Tag des Flohmarktes und baust einen Stand auf oder eben nicht.

Ich hab jetzt mehrere Bewerbungen für 2019 für eine Flohmarkt-Festsetzung. Der Veranstalter sagt, es seien nur private Anbieter dabei. Das ganze soll monatlich an Samstag und Sonntagen stattfinden. Der Veranstalter hat mir auch schon gesagt, dass es ihm nicht möglich ist mir so eine Liste vorher zu geben.

Wie seht ihr das?

Ich verstehe auch nicht so recht... Im "neuen" NFeiertagsG kann nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 eine Ausnahme FÜR Spezialmärkte NACH DER GEWERBEORDNUNG getroffen werden, wenn dafür aber c) mindestens 75 Prozent der Anbieter keine gewerblichen Anbieter sind

Wenn ich 75 % private Anbieter habe... wie kann es dann ein Spezialmarkt nach der GewO sein? Das ist doch dann gar nicht.... "Festsetzungswürdig ?"
Thema: Änderung Registernummer
LoryGlory

Antworten: 2
Hits: 49.344
05.07.2018 08:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Super! Vielen Dank für die schnelle Hilfe! smile

Gibt es das wohl auch in irgendeiner Kommentierung/Vorschrift finden? anbeten
Thema: Änderung Registernummer
LoryGlory

Antworten: 2
Hits: 49.344
Änderung Registernummer 03.07.2018 08:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo smile ,

wenn eine Firma sich komplett ändert (neuer Name, neue Registernummer) dann ist doch eine Abmeldung der alten und eine anmeldung unter der neuen HRB Nummer notwendig oder?

Ich meine das hier mal so gelesen zu haben, möchte aber nochmal nachfragen weil ich den Beitrag auch nicht wiederfinde.. Weißnicht
Thema: Sonntage, Festsetzungen
LoryGlory

Antworten: 3
Hits: 15.815
23.02.2018 09:58 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Dankeschön für die schnelle Antwort!

Rein theoretisch, eine Ausstellung festsetzen für Samstag 10-17 uhr und Sonntag 11-17 uhr und mit einer Auflage den Verkauf am Sonntag gem. § 4 Abs. 1 NFeiertagsG nicht zuzulassen.. wäre sowas möglich? wäre sowas notwendig?

Oder reicht die Festsetzung Sa+So 10-17Uhr als Ausstellung ohne weitere Auflagen?
Thema: Sonntage, Festsetzungen
LoryGlory

Antworten: 3
Hits: 15.815
RE: Sonntage, Festsetzungen 23.02.2018 09:23 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Die nachstehenden gewerblichen Bestimmungen (Privilegierungen) sind auf festgesetzten Veranstaltungen nicht anwendbar:

• Verpflichtung zur Einhaltung der allgem. Ladenschlusszeiten (§ 3 Ladenschlussgesetz findet auf Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkten keine Anwendung).
___________
↑ Ist das so ? Dann gäbe es ja garkein Problem.. ↑
Thema: Sonntage, Festsetzungen
LoryGlory

Antworten: 3
Hits: 15.815
Sonntage, Festsetzungen 23.02.2018 08:45 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen,

ich habe mittlerweile meinen Flohmarktveranstaltern mitgeteilt, dass wir an die regelmäßigen Flohmarkttermine nur noch Mo-Sa festsetzen können.

Jetzt stellt jemand einen Antrag auf Festsetzung -Spezialmarkt-, bei uns in der Stadthalle eine Katzenausstellung mit einem einzigen Stand für Katzenzubehör durchzuführen. Dienstag war Eingang des Antrages und diesen Samstag und Sonntag soll das ganze stattfinden.

Sind die beiden Veranstaltungen gleich zu werten? Dürfen die Katzen am Sonntag nun nicht ausgestellt werden? Kopfkratz

Ich bin sehr unsicher in diesem ganzen Thema Festsetzungen.

Danke schonmal im Voraus für jede Hilfe Danke
Thema: Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren
LoryGlory

Antworten: 11
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19.01.2018 08:09 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Guten Morgen! Danke für die Antworten.

Müssen denn alle Anbieter eine Reisegewerbekarte haben, damit der Markt Samstags keiner Festsetzung bedarf? Oder kann das auch gemischt sein; z.B. 10 mit RGK und 5 Private ohne?
Thema: Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren
LoryGlory

Antworten: 11
Hits: 66.640
Flohmarktfestsetzung Auswahlverfahren 15.01.2018 09:18 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

ich bin komplett neu in dem Bereich und kenne mich noch nicht so gut aus.

Nachdem ich unseren Flohmarktveranstaltern mitgeteilt habe, dass Sonntags keine Flohmärkte mehr stattfinden werden, haben sich 12 von 21 dazu ausgesprochen, stattdessen auch nur an einem Samstag den Flohmarkt zu betreiben. Vergeben sollen Samstage von März bis Novemeber.

In Vorjahren wurde es immer so gemacht, dass das Eingangsdatum der Bewerbung entscheidend war für die Terminvergabe. So nach dem Motto "wer zuerst kommt mahlt zuerst". Bei Taggleichen Bewerbungen entschied das Los.

Da nun aber schon viel hin und her gegangen ist, wollte ich fragen, ob ich einfach nur das Los entscheiden lassen kann. Ich weiß gar nicht, wonach sowas gerichtet ist.

Ich würde jetzt einfach den Veranstaltern schreiben, dass ich an Termin X auslosen werde, sie gerne dabei sein können und fertig. Kann ich das einfach so machen?

- Aber dass Flohmärkte auch Samstags überhaupt festgsetzt werden müssen ist richtig, oder? -

Wie habt ihr das gehandhabt mit den Flohmärkten?

Liebe Grüße und vielen Dank im voraus! Danke
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