Forum-Gewerberecht

» Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes «

Hallo Kollege mischmi,
unser Bescheid hat bisher jeder gerichtlichen Nachprüfung standgehalten (auch im Fall von Körperverletzung auf der festgesetzten Fläche z. B. durch Sturz). Viele Sachen stammen aus der Rechtsprechung, die in der Vergangenheit im Gewerbearchiv veröffentlicht wurden. Mein Musterbescheid kann man einfach als pdf-Datei downloaden. Wir können vor der Festsetzung nur eine vorläufige Teilnehmerliste vom Veranstalter verlangen (zur Prüfung des Gegenstandes der Veranstaltung sowie der Prüfung der Zuverlässigkeit der Beschicker). Aber zum Zeitpunkt der technischen Abnahme ist die endgültige Liste vom Veranstalter zwingend vorzulegen. Die Rechtssprechung geht jedoch bei Trödelmärkten sogar bis 3 Tage danach aus, durch die Vielzahl auch privater Anbieter. Ein Exemplar geht dann auch immer an die Kripo. Verbotene Gegenstände kann und sollten die zuständige Behörden auch selbst entdecken und dagegen vorgehen (Finanzamt, Zoll, Staatsschutz). Daher werden auch diese Behörden über die Festsetzung informiert.

Viele Grüße

DieLeh



Gepostet am 16.03.2007 um 10:18 von:
Benutzer: DieLeh
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