Thema: Marktfestsetzung, Anbieterverzeichnis |
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Hallo Frau Wolf,
ich bin in diesem Sachgebiet nicht mehr tätig. Fundstelle VG Koblenz 3L 104/07 vom 6.2.2007.
Manfred Milbrodt hat den Beschluss am 14.2.07 im Forum veröffentlicht.
Vielleicht kann er Ihnen helfen.
Grüße aus dem Westerwald
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Thema: Rauchen in Gaststätten RLP |
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Hallo Kollegen Raucherpolizei,
aus dem Westerwald.
der 15.2.08 naht mit großen Schritten und damit wahrscheinlich viel Ärger.
Leider ist in RLP in Nebenräumen das Rauchen, sofern der Gastwirt dies gestattet, möglich. Die Frage, was Nebenraum und Hauptraum ist, scheint mir im Gesetz nicht eindeutig zu sein. Jedenfalls sind einige unserer Wällerwirte auf die Idee gekommen, ihren Schankraum, der seit Jahren Herz und Mittelpunkt der Kneipe ist als Nebenraum zu deklarieren und dort das Rauchen zu erlauben. Sie begründen dies mit der Grundfläche und der Anzahl der Sitzplätze. Nichtraucherraum soll der baulich angeschlossene, mit ordentlicher Tür versehene Saal bzw. Speiseraum werden, der nach Grundfläche entweder größer oder gleich groß wie der Schankraum ist; hier soll sich auch eine Theke befinden ( wahrscheinlich mobile Theke ) und auch bedient werden. Dies soll dann der Hauptraum sein.
Man sieht also Fantasie ist vorhanden um das Gesetz auszutricksen.
Frage: Ist dies gesetzlich zulässig?
Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, die Frage, was ist Nebenraum nicht nur von Größe Grundfläche und Sitzplätze abhängig zu machen sondern wo befinden sich die Mehrzahl der Gäste, wo ist überwiegend der Wirt, wo ist Halligalli.
Über viele schnelle Antworten freue ich mich
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Thema: Internet-Versandhandel |
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Hallo und
aus dem Westerwald,
seit kurzem ist eine angemeldete Multi-Media Versandhandelsfirma im Internet tätig. Man bestellt dort, überweist Kaufpreis und hofft dann auf Lieferung.
Nun diese Lieferung erfolgt nicht und auch das überwiesene Geld ist futsch.Ebay hat Händler-Account mittlerweile geschlossen. Die Firma ist weiter tätig. Geprellte Kunden haben sich an uns gewandt und wollen eine Gewerbeuntersagung erreichen. Strafanzeigen sind gestellt.
Wer von Euch hat vergleichbaren Fall gelöst. Wäre eine GU jetzt schon ratsam?
Habe leider im Forum nichts gefunden
?
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Thema: Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes |
mischmi
Antworten: |
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Grüße aus dem Westerwald,
könnten Sie mir auch mal Ihre Musterbescheide " Marktfestsetzung " § 69 zu faxen? FaxNr.: 02681812300.
Haben Ihre Bescheide einer gerichtlichen Prüfung " überlebt" ?
Unser Jurist bemängelt meine Auflagen und möchte gerne Bescheide anderer Verwaltungen mal sehen.
Habe aus besonderen Gründen eine Auflage im Bescheid aufgenommen, nach Beendigung des Marktes eine Teilnehmerliste mit vollständiger Anschrift vorzulegen. Das VG Koblenz hat dies in einem Urteil aus 1988 beanstandet.
Es wurden verbotener Gegenstände auf einem Markt erworben. Der Marktorganisator war nicht in der Lage der Polizei eine Liste seiner Marktbeschicker vorzulegen. Das kann doch wohl nicht sein!!
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Thema: Marktfestsetzung, Anbieterverzeichnis |
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Grüsse aus dem Westerwald,
das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Rahmen eines Antrages nach § 123 VwGO Stellung zum Anbieterverzeichnis genommen.
Sehr interessante Ausführungen zur Notwendigkeit von mindestens 12 gewerblichen Anbietern.
Wer das für seine Bearbeitung brauchen kann, kann sich bei mir gerne melden.
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Thema: Festsetzung von 2 Weihnachtsmärkten im gleichen Ortsteil und am gleichen Wochenende |
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Hallo Kollege, habe ähnliches Problem.Mehrere wollen 2007 Jahrmärkte im gleichen Ort veranstalten.
Bei einem Weihnachtsmarkt handelt es sich m.E. nicht um einen Spezialmarkt sondern um einen Jahrmarkt § 68Abs. 2. Anders wäre dies zu beurteilen wenn ganz spezielle nur für das Weihnachtsfest benötigte Sachen angeboten würden. Dies ist allgemein auf Weihnachtsmärkten nicht der Fall.
Unterscheiden sich beide Märkte im Angebot, könnte man einen als Jahrmarkt und den anderen als Spezialmarkt festsetzen.
Habe für 2007 zwei Antragsteller für Jahrmärkte im gleichen Ort. Beide können sich nicht dahingehend einigen, dass jeder 6 Termine im Jahr hat. Daraufhin habe ich einen Losentscheid angekündigt. Ergebnis: Jeder kam mit weiteren Firmennennungen an um sich einen Vorteil beim Losverfahren zu verschaffen. Als bringt dies auch nichts.
Zur Zeit prüfe ich das beigefügte Teilnehmerverzeichnis. Hier konnte ich feststellen, dass weniger als 12 gewerbliche Anbieter genannt wurden, mit der Folge, dass eine Festsetzung nicht möglich ist. Habe die Ablehnung des Marktes angekündigt, mit der Folge, dass bei Gericht ein Antrag gem. § 123 VwGO gestellt wurde.
Trotzdem macht mir meine Arbeit noch Spass, wenn auch die Marktangelegenheiten nur ein Bruchstück der eigentlichen Arbeit ist.
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Thema: Klauenpfleger |
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Hallo Nette Tante, schön wäre es, wenn das Hufbeschlagsgesetz Anwendung finden würde.
Es handelt sich aber um Klauenpflege.
Im Tierschutzgesetz ist die Rede von Vorsatz. Dies könnte man dann bejahen, wenn die nächste Tierherde zugerichtet worden ist. Nur möchte ich dies nicht zulassen.
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Thema: Klauenpfleger |
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Frohes Neues Jahr 2007 aus dem Westerwald.
Vielen Dank für die schnellen Tips. Habe heute einen aktuellen Befähigungsnachweis angefordert sowie einen Nachweis über Versicherungsschutz. Gleichzeitig habe ich den Klauenpfleger aufgefordert, seine nächsten Termine mit uns abzustimmen, damit seine Arbeit von einem Fachmann beobachtet werden kann.
Habe auf seine Pflichten gem. § 29 GewO hingewiesen.
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Thema: Klauenpfleger |
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Habe mit Interesse Forum-Gewerberecht entdeckt und mich angemeldet.
Bin seit 33 Jahren tätig, aber erst seit 2 Jahren auf im Ordnungsamt u.a. Bereich Gewerbeordnung. Hier mein Problem:
Seit 2 Jahren treibt ein Klauenpfleger sein Unwesen mit einem Tätigkeitsumfeld bis nach Hessen und NRW. Dieser hat sein Gewerbe 2004 angemeldet. Als Qualifikation legte er bei der Gewerbeanmeldung eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer NRW, Haus Riswick, Kleve vor.Da bei uns in RLP die Ausübung des Klauenpflegers kein geschützter Beruf ist, kann jeder nach Besuch eines Lehrganges sich auf diesem Gebiet selbständig machen.
Jetzt hat besagter eine Herde von ca. 100 Tieren "bearbeitet" und viele Tiere so stark verletzt, dass sie getötet werden mußten. Eine Anzeige wegen § 17 Tierschutzgesetz wurde gestellt. Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt das Verfahren einzustellen, weil kein Vorsatz nachzuweisen ist.
Ist hier § 35 GewO anwendbar? Kann man ihn zur Nachschulung zwingen? Wie ist ihm das Handwerk zu legen?
Über hilfreiche Anworten würde ich mich freuen.
Allen ein frohes neues Jahr 2007
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