Versagung einer Reisegewerbekarte |
Frau Lange unregistriert
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Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hallo
Hat jemand einen Musterbescheid bzgl. Versagung einer Reisegewerbekarte (§ 57 GewO) für mich?
Bei mir wurde ein Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte gestellt. Feilbieten von Waren aller Art. Aus dem FZ und der Akte geht hervor, dass die Person zuletzt 2000 wegen "Schwerer räuberischer Erpressung" verurteilt wurde und bis Juni 2006 unter Führungsaufsicht stand.
Ich möchte den Antrag wegen fehlender Zuverlässigkeit ablehnen.
(Das ist auch noch mein erster Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte)
schon mal!
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1
09.11.2006 14:52 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hi,
ich habe einen Bescheid, der allerdings sehr "abstrakt" gehalten ist und auf die individuellen Verhältnisse abgestimmt werden muss, was die Begründung betrifft.
Vielleicht können Sie ja damit was anfangen. Ich mail ihn einfach 'mal zu.
Viele Grüße
A. Thien
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2
09.11.2006 16:08 |
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Solon
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gewerbe-sgh
Tripel-As
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RE: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hi und Hallo !!!
@Antonia Thien:
Könnte ich freundlicherweise ebenfalls Ihren "Abstrakten" Bescheid erhalten, da ich mich momentan mitten in der Prüfung der Zuverlässigkeit zur Erteilung der Reisegewerbekarte befinde.
Schon jetzt tun sich mir Zweifel auf, ob derjenige die Zuverlässigkeit besitzt.
Könnte somit etwas Vorlauf gewinnen.
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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3
10.11.2006 11:40 |
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Antonia Thien
König
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RE: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Sorry, hab' Ihre Nachricht gerade erst gelesen. Seit ich einen neuen PC bekommen habe, stürze ich ständig ab.
Wird gleich gemailt.
Viele Grüße und schönes Wochenende
A. Thien
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4
10.11.2006 12:14 |
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Antonia Thien
König
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RE: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hat es jetzt geklappt?
Die erste Mail kam als unzustellbar zurück! Hab's gerade nochmal versucht.
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5
10.11.2006 12:27 |
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SE-Schwarzarbeit
Routinier
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Ich kann eine Versagung wegen Unzuverlässigkeit anbieten, weil die nötigen Unterlagen nicht begebracht wurden und der Gebührenbescheid nicht bedient wurde. Anfrage bitte über PN oder ePost.
Ist allen bewußt, dass wir hier im öffentlichen Forum sind?
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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6
10.11.2006 12:41 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
von zu Hause!
Derzeit sehe ich noch keinen Grund, das Thema in den geschlossenen Bereich zu verschieben, denn personenbezogene oder sensible Daten habe ich bisher nicht gesehen.
Diejenigen, die unzuverlässig sind, dürfen doch gerne wissen, dass uns bekannt ist, wie damit umzugehen ist und das sich die Kolleginnen und Kollegen jederzeit und umfangreich austauschen und unterstützen.
Auch wir wissen, wie man RGK versagt. (Wäre ja auch ein Wunder, wenn nicht!!!
)Wenn noch mehr Bescheide hierzu benötigt werden, ggf. eine PN mit weiteren Infos senden.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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7
10.11.2006 19:32 |
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M. Mieth
Eroberer
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Musterbescheid - Versagung Reisegewerbekarte |
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aus Köthen, der Stadt an der Ziethe,
ich arbeite gerade an einem Fällchen´und bräuchte Ihre/eure Hilfe.
Der Antragsteller hat
1. keinen Eintrag im Führungszeugnis.
2. vier Verfahren - Verdacht der Volksverhetzung, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen- Verfahren wurden eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO
3. ein Verfahren - Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, Verfahren eingestellt, Verweisung auf den Weg der Privatklage
4. ein Verfahren - Volksverhetzung und Gewaltdarstellung- verurteilt zu einer Geldstrafe von 40 TS á 15,00 €
5. ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren - Verdacht der Volksverhetzung, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen- hier wurde bereits von mir ein Bußgeld erhoben, nach § 145 GewO Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe - Anzeige der Polizei - er wurde auf frischer Tat beim Anbieten bzw. Feilbieten der Ware erwischt.
Ich werde ihm die Erteilung der Reisegewerbekarte versagen.
Wer kann mir mit einem Musterbescheid helfen?
schöne Grüße
M.Mieth
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8
15.11.2007 14:23 |
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_Daniel_
Grünschnabel
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Hallo,
ich weis ich bin extrem neu und komme dennoch mit einer bitte. Da der Fall sehr akut ist und ein schnelles Handeln notwendig macht.
Ich muss die Ausstellung einer Reisegewerbekarte versagen, wegen Unzuverlässigkeit. Wenn jemand ein Muster hat oder auch irgend eine andere Art von Formular/Beispiel. Ich würde mich sehr freuen. Da in unserer Behörde solche Bescheide noch nicht ergangen sind, stehe ich komplett bei Null. Ich bedanke mich schon mal im vorraus bei euch allen.
Wenn jemand einen Tipp oder Musterbescheid für mich hat, dann ruhig per PN an mich oder per Mail.
Vielen vielen Dank!
Gruß
Daniel
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9
12.04.2010 16:15 |
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*noob*
Doppel-As
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miteinander,
würdet ihr jemanden wegen nachfolgender Vorfälle die Reisegewerbekarte versagen?
1. Körperverletzung, § 223 StGB
- Einstellung gem. § 170 StPO (Verweisung auf Privatrechtsweg mangels öffentlichem Interesse)
2. Körperverletzung, § 223 StGB
- Einstellung gem. § 170 StPO (Verweisung auf Privatrechtsweg mangels öffentlichem Interesse)
3.- Urteil rechtskräftig seit 22.10.2008
- vorsätzliche Körperverletzung, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB
- Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung
4.Urteil vom 01.12.2009
- vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, § 223 StGB
- Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten
Das sind alles Straftaten, die unter Alkoholeinfluss auf der lokalen Feiermeile begangen wurden.
Vielen Dank schon mal im Voraus...
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10
15.09.2010 07:33 |
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Wiegand
Jungspund
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Untersagung Reisegewerbekarte |
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Hier ein Urteil wegen Zusammenhang Kaffeefahrten und Resiegewerbekarte:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsch...0200900110612+A
Leitsatz/Leitsätze
Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer in der Vergangenheit an unzulässigen Wanderlagern (Kaffeefahrten) beteiligt war (hier: Leerung von Postfächern bei unzulässigen Gewinnversprechungen)
Um der Gefahr der Übervorteilung geschäftlich unerfahrener Menschen zu begegnen, verbietet die GewO die Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen, um gerade zu verhindern, dass ältere Menschen einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden. Der Kläger hat sich an der Durchführung von Wanderlagern, die den Anforderungen des § 56a GewO nicht genügten - wenn auch, wie der Prozessbevollmächtigter meint, als "kleine Schraube" - beteiligt.
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11
24.09.2010 03:41 |
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M. Schnee
Grünschnabel
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RE: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hallo zusammen,
ich muss wegen Unzuverlässigkeit eine Reisegewerbekate nach § 57 GewO versagen. Habe dies allerdings auch noch nicht machen müssen.
Hat jemand die Möglichkeit mir einen Musterbescheid zur Orientierung zuzusenden?
Laut Amtsgericht wurde eine eidesstattliche Versicherung mit Eintragung im Schuldnerverzeichnis abgegeben. Kann dann schon von einer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
__________________ Viele Grüße
M. Schneider
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02.06.2014 15:03 |
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