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mit Musterbescheid kann ich nicht dienen, allerdings mit der Empfehlung erst einmal eine umfassende Zuverlässigkeitsprüfung durchzuziehen. Dazu gehören Finanzamt, Amtsgericht, die eigene Gemeinde, die IHK, die Sozialversicherungsträger (soweit die Person Arbeitnehmer beschäftigt hat/te).

Sicherlich kann auf andere Musterbescheide zu Gewerbeuntersagung/Widerruf zurückgegriffen werden, da es in allen Fällen um gewerberechtliche Zuverlässigkeit geht. Nur der Tenor weicht doch deutlicher ab.

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Gepostet am 02.06.2014 um 15:46 von:
Benutzer: Civil Servant
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