Forum-Gewerberecht

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Hier ein Urteil wegen Zusammenhang Kaffeefahrten und Resiegewerbekarte:

[URL]http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=056002009001106
12+A[/URL]


Leitsatz/Leitsätze

Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer in der Vergangenheit an unzulässigen Wanderlagern (Kaffeefahrten) beteiligt war (hier: Leerung von Postfächern bei unzulässigen Gewinnversprechungen)

Um der Gefahr der Übervorteilung geschäftlich unerfahrener Menschen zu begegnen, verbietet die GewO die Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen, um gerade zu verhindern, dass ältere Menschen einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden. Der Kläger hat sich an der Durchführung von Wanderlagern, die den Anforderungen des § 56a GewO nicht genügten - wenn auch, wie der Prozessbevollmächtigter meint, als "kleine Schraube" - beteiligt.



Gepostet am 24.09.2010 um 03:41 von:
Benutzer: Wiegand
Der Original-Beitrag :
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