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Thema: Gewerbemeldung durch Prokuristin |
*noob*
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Guten Morgen und
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die mit Einzelprokura im HR eingetragen Prokuristin einer UG bzw. eines e. K. möchte die Verlegung der Betriebssitze der beiden Unternehmen melden (Ummeldung). Sie verweist auf Ihre Prokura bzw. auf die Vorschriften HGB und BGB.
Ist eine derartige Meldung ohne Vollmacht des GF bzw. des Kaufmanns ohne weiteres möglich? Wie wird das anderswo gehandhabt?
Wie sieht es aus, wenn die Prokuristin das Gewerbe um Tätigkeiten erweitern oder verkleinern möchte?
Für kurzfristige Antworten wäre ich dankbar!!!
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Thema: Transport von Hartgeld = Sicherheitsgewerbe? |
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eine Person möchte für die S***kasse Hartgeld von Filialen zur Hauptstelle fahren. Diese bedient sich hierzu eines handelsüblichen VW Kastenwagens.
Ist hierfür eine Erlaubnis nach § 34 a eine Erlaubnis notwendig?
Bewachung im Sinne des § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.
Ich sehe hier in erster Linie eine Transporttätigkeit, allerdings handelt es sich faktisch um einen Geldtransport. Das transportierte Gut bedarf zumindest einer gewissen Wachtätigkeit.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gehe ich daher von einer erlaubnisbedürftigen Tätigkeit aus.
Wie seht Ihr das?
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Thema: Grillen vor der Gaststätte |
*noob*
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wärme ich mal das ältere Thema auf:
Eine Tanzschule mit Ausschank möchte im Rahmen eines griechischen Abends - wohl im Rahmen des Tanzschulbetriebes - ein paar Souflaki grillen. Das geht allerdings nicht im konzessionierten Bereich der Tanzschule (wegen Geruch und so).
Die Betreiber möchten ausschließlich die Zubereitung draußen vornehmen und den Verzehr drinnen stattfinden lassen.
Muss da aus gaststättenrechtlicher Sicht irgendwas erfolgen, wenn ausschließlich die Zubereitung draußen erfolgt?
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Thema: Versagung einer Reisegewerbekarte |
*noob*
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miteinander,
würdet ihr jemanden wegen nachfolgender Vorfälle die Reisegewerbekarte versagen?
1. Körperverletzung, § 223 StGB
- Einstellung gem. § 170 StPO (Verweisung auf Privatrechtsweg mangels öffentlichem Interesse)
2. Körperverletzung, § 223 StGB
- Einstellung gem. § 170 StPO (Verweisung auf Privatrechtsweg mangels öffentlichem Interesse)
3.- Urteil rechtskräftig seit 22.10.2008
- vorsätzliche Körperverletzung, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB
- Freiheitsstrafe von 3 Monaten auf Bewährung
4.Urteil vom 01.12.2009
- vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, § 223 StGB
- Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten
Das sind alles Straftaten, die unter Alkoholeinfluss auf der lokalen Feiermeile begangen wurden.
Vielen Dank schon mal im Voraus...
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Thema: Anzahl Geldspielgeräte |
*noob*
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Ich hatte das in der Kommentierung aus Landmann Rohmer so verstanden, dass sich das Urteil auf die alte Fassung des § 7 SpielVO bezieht und insbesondere auf Spielhallen nicht anwendbar ist.
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Thema: Anzahl Geldspielgeräte |
*noob*
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@Harmut Fries.
Schon klar. Ich wollte damit nur in erster Linie darstellen, dass es in meinem Fall weniger um die Bereitstellung zum Bespielen sondern eher um die Frage "überzählige Geräte" ging.
Die Ahndung nach § 7 Abs. 4 SpielVO ist mir bis heute gar nicht in den Sinn gekommen.
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Thema: Anzahl Geldspielgeräte |
*noob*
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die augenscheinlich nicht von Hand zu bewegenden Geräte standen sich direkt ohne Zwischenraum gegenüber und mitten in einem quasi nicht genutzten Bereich der konzessionierten Fläche. Der Aufwand zur Herstellung der Betriebsbereitschaft (lässt man mal den angegebenen Defekt mal raus) war erheblich und nicht kurzfristig zu regeln.
Das Problem ist, dass die Spielhallenbetreiber kaum Lagerflächen haben, da sie ja soviel Spielgeräte wie möglich unterbringen wollen. Und da die Sachen dann bis zur Abholung nicht zwischengelagert werden können, stehen die Geräte dann im konzessionierten Bereich.
Hatte zuletzt den großen Geräteaustausch bei einer Mehrfachspielhalle. Keinen Lagerraum. Da standen dann auf einmal 24 Geräte mehr in der Halle (allerdings auf Paletten und eingeschweißt).
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Thema: Anzahl Geldspielgeräte |
*noob*
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vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ich wäre zunächst auch dem reinen Wortlaut des Gesetzes gefolgt. Das Urteil klingt aber erheblich plausibler.
Da die Geräte vom Strom getrennt waren und auch nicht so ohne erheblichen Aufwand betriebsbereit zu machen waren, und eigentlich relativ eindeutig war, dass die Geräte nicht mehr bespielt werden, tendiere ich da zu der Lösung hier kein OWi Verfahren einzuleiten - insbesondere da mittlerweile die Geräte auch entfernt sind.
In den anderen Fällen, wo eine schnelle Inbetriebnahme z. B. durch Einstecken eines Stromkabels möglich ist, ist das natürlich was anderes.
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Thema: Anzahl Geldspielgeräte |
*noob*
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Hallo Zusammen.
Habe folgenden Sachverhalt.
Spielhalle ist für die Aufstellung von 11 GSG geeignet. Mmt. stehen da aber 2 GSG mehr drin, die allerdings augenscheinlich vom Strom getrennt sind und ausgeschaltet da hängen. Der Betreiber weigert sich hartnäckig, diese abzuhängen, da diese Geräte ja nicht in Betrieb seien.
Meiner Meinung nach reicht das bloße Vorhandensein von überzähligen GSG für einen Verstoß ja "dicke" aus oder liege ich da falsch? Wie geht ihr da vor.
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
*noob*
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Wäre das nicht eher was für ne Pressestelle, die sowas in die örtlichen Zeitungen setzen lässt oder ggf. eine Meldung auf die Website
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Das Amtsblatt liest doch kein durchschnittlicher Bürger - oder sehe ich das so falsch...
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Thema: Gewerbeauskunft-Zentrale |
*noob*
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Hallo,
habe gerade den Anruf einer Bürgerin bekommen. Sie ist selbst im Rentenalter und hatte selbst nie ein Gewerbe. Der Vater hatte allerdings mal eine Gaststätte. Habe die Bürgerin davon überzeugt, dass das nix öffentlich-rechtliches ist und habe sie an die Verbraucherzentrale verwiesen.
Kann es sein, dass sich diese Firma in der Hauptsache an ältere Personen wendet, die dann eher mal anfällig für diese "behördenahnlichen" Schreiben sind???
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Thema: windows 7 |
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Ist denn die aktuellste no exploit Version drauf? Meine mich dunkel zu erinnern, dass es ein entsprechendes Update für Windows 7 gibt.
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Thema: Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ??? |
*noob*
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mal hier (wikipedia) und hier (Text WoEiG) kucken.
Die WEG ist demnach teilrechtsfähig. Ich verstehe darunter, dass die WEG in der Lage ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn die Tätigkeit die WEG im Gemeinschaftsbereich trifft. Ím vorliegenden Fall tragen alle WEG Mitglieder die Kosten und teilen den Nutzen der Anlage. Solche Sachen sind kein Sondereigentum.
Vertreten wird die Gemeinschaft durch einen Verwalter, der die Beschlüsse der WEG durchführen muss und im Namen der WEG Willenserklärungen abgeben kann (vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 1 WoEigG).
Würde demnach eine entsprechende Anmeldung auf den ersten Blick wahrscheinlich zulassen.
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Thema: Bußgeld gegen jur. Person oder GF? |
*noob*
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Der Anwendungsbereich einer Bußgeldvorschrift kann nach § 9 Abs. 1 OWiG auf den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person oder gemäß § 9 Abs. 2 OWiG auf einen beauftragten Vertreter, der durch den Vertreter der juristischen Person entsprechende Pflichten übertragen bekommen hat, ausgeweitet werden.
Fraglich wäre hier, inwieweit es sich bei einem "einfachen" Mitarbeiter um einen beauftragten Vertreter nach § 9 Abs. 2 OWiG handelt.
Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
Von daher würde ich gegen den gesetzlichen Vertreter vorgehen (Hoffentlich gibts da nur einen von..
). Dieser ist meiner Meinung nach verantwortlich, die Mitarbeiter so einzunorden, dass entsprechende Belästigungen nicht passieren.
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Thema: Abgrenzung Freiberuf - Gewerbe > Fotograf EILT |
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Hallo,
würde das genauso sehen. Sehe hier keinen Hinweis auf freiberufliche Tätigkeit, da - zumindest so wie sich der Sachverhalt darstellt - weder eine freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art vorliegt bzw. die Tätigkeit eine persönliche Dienstleistung höherer Art ist, die eine höhere Bildung (abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium) erfordert.
(vgl. Landmann/Rohmer, GewO (I), § 14 Rdn. 24 ff)
Wie das Finanzamt das wiederum einstuft ist aus gewerberechtlicher Sicht uninteressant.
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Thema: Sex vor laufender Kamera - Webcam |
*noob*
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Also bezüglich des künstlerischen Anspruchs von GV vor laufender Kamera möchte ich mal den Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichts anführen (so gesehen und geliehen bei wikipedia
"Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Alle künstlerische Tätigkeit sei ein Ineinander von bewussten und unbewussten Vorgängen, die rational nicht aufzulösen sind. Beim künstlerischen Schaffen wirkten Intuition, Fantasie und Kunstverstand zusammen; es sei primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers".
Die Frau als Medium des Künstlers? GV als Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers?
Eher nö....da könnte man vielleicht was reininterpretieren, wäre aber letztendlich arg abwegig...
Würde das vielleicht wie das Herstellen von Pornofilmen behandelen. Solange hierbei Jugendschutzrechtliche Maßgaben beachtet werden, seh ich da eher kein Problem...seh das genauso wie Raindancer.
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Thema: Tanzschule - Gewerbe? |
*noob*
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also bei uns sind die Tanzschulen auch angemeldet. Es wird ja eine Dienstleistung, also das Vermitteln von Tanzschritten und solchen Sachen angeboten. Dafür zahlt man dann zumeist eine Menge Geld.
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