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Thema: Verspätete Gewerbemeldung |
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Wir unterscheiden da ein bisschen mehr und haben uns eine Tabelle erstellt, mit den Kriterien: Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Haupterwerb / Nebenerwerb / Hauptniederlassung / Zweigniederlassung / unselbstständige Zweigstelle / Meldung nach Aufforderung / Meldung selbstständig. Jeder Punkt wurde mit einer Summe belegt (je länger die Verspätung umso höher das BG - Hauptniederlassung höher als unselbstständige Zweigstelle usw., so dass wir am Ende immer den Betrag ablesen können und gleiche Verstöße auch gleich geahndet werden. Das erspart uns viele Diskussionen, sollte es einen Widerspruch zum Bußgeldbescheid geben, da wir genau erklären können, wie wir auf die Höhe des BG gekommen sind und die Entscheidung nicht willkürlich getroffen haben.
Und jetzt einen schönen Feierabend!
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Thema: Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten |
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Bei einem Gesetz ohne entsprechende Rechtsfolge, greift doch meines Wissens, die Polizeiliche Generalklausel. Hier bei uns in Sachsen-Anhalt ist das § 13 SOG LSA. Einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit kann man ja grundsätzlich, bei Verstößen gegen die geschriebene Rechtsordnung, bejahen. Bei uns ist beispielsweise das gesamte Bestattungsgesetz ohne Rechtsfolge verfasst - demnach immer Ahnung bzw. Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen mittels SOG.
Sollte bei der Gewerbeordnung auch so sein. Sonst wäre ja sämtlichen "Schlingeln" Tür und Tor geöffnet!
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Thema: Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige |
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Hier muss ich jetzt aber doch einmal etwas loswerden.
Gem. Art. 103 (3) GG darf niemand wegen der selben Tag, aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, mehrfach bestraft werden.
Daran lehnt sich auch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten an. Demnach ist es rechtswidrig, wegen einer Ordnungswidrigkeit - beispielsweise das fehlende Abmelden des Gewerbes - mehrfach Verfahren einzuleiten. Schließlich setzt sich der Tatbestand aus § 146 Abs. 2 Punkt 2a GewO fort. https://forum-gewerberecht.de/images/smilies/kopfkratz.gif
Bußgelder sind Sanktionen für Fehlverhalten und keine Beugemittel.
By the way - wir verhängen Verwarn- bzw. Bußgelder in Abhängigkeit der Zeit der verspäteten Anzeige und danach, ob nach Aufforderung oder selbstständig die Anzeige getätigt wurde.
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Thema: Gebühren für Pfandleiher |
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Unser Gebührenrahmen liegt zw. 88,00 und 1650,00 €. Ich werde also auch die goldene Mitte wählen. SCHILD=1]Danke[/SCHILD]
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Thema: Gebühren für Pfandleiher |
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Wir sind gerade dabei unsere Gebührenordnung zu überarbeiten. Bei der Gebühr für die Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihers sind wir noch unschlüssig über die Höhe. Fragen an alle: Wie hoch sind eure Gebühren und staffelt ihr sie?
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Thema: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? |
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Hi und Hallo !!!
Frage:
Aber eine Gogo-Tänzerin sollte doch zumindest, sofern sie es auf eigene Rechnung betreibt, Ihr Gewerbe gem. § 14 GewO anzeigen, oder ???
Die Künstlerschiene würde ich da nicht mitfahren (äh -tanzen !!!).
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Thema: Gewerbeanmeldung / Unternehmensberatung |
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Hi und Hallo !!!
Kurz und knapp:
Ist ein Existenzgründungs- und Unternehmensberater ein Gewerbe oder einer freier Beruf???
Einziger Anhaltspunkt der Anzeige vom Finanzamt ist, dass das Büro für einen Gewerbetreibenden X
eine steuerliche Unbedenklichkeit beim Finanzamt beantragt hat.
; schon mal im voraus !!!
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Thema: Gewerbeanmeldung für Unternehmensberatung |
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Hi und Hallo !!!
Kurz und knapp:
Ist ein Existenzgründungs- und Unternehmensberater ein Gewerbe oder einer freier Beruf???
Einziger Anhaltspunkt der Anzeige vom Finanzamt ist, dass das Büro für einen Gewerbetreibenden X eine steuerliche Unbedenklichkeit beim Finanzamt beantragt hat.
; schon mal im voraus !!!
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Thema: Umfrage: Zweitschrift Gewerbeanmeldung |
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Hi und Hallo !!!
Also wir nehmen für eine Zweitschrift in A4 gem. der AllGO LSA Anlage 1.03 (Allg. Amtshandlungen lfd. Nr. 1.1.2.) 3,10 €.
Wüßte nicht, dass bei Zweitschriften für Gewerbeanzeigen speziell was geregelt ist.
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Thema: Maklererlaubnis ja/nein |
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ALSO, ...
ich würde meinen, dass, wenn jemand eine Maklererlaubnis besitzt und diese Tätigkeit auch in seiner Gewerbeanzeige stehen hat, dann sollte doch zumindest die Negativerklärung abgefordert werden.
Wie sollen wir sonst die schriftliche Bestätigung von den Maklern dokumentieren und dann evtl. irgendwann feststellen, der war doch sonstig maklerisch tätig.
Denn ich würde mal ganz frech behaupten, dass "einige" Makler uns garantiert nur mitteilen, dass Sie jetzt gebundener Agent sind, aber nicht, dass Sie auf einmal keiner mehr sind !!!
Aber wie bereits gesagt:
Zitat: |
ich seh schon, wir kommen da nicht auf einen Nenner! Macht aber ja nix. |
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Wir müssen ja nicht immer unsere Mitstreiter überzeugen.
Gott sei dank ist die deutsche Rechtsprechung so vielseitig und die Gesetze verschieden auslegbar !!!
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Thema: Maklererlaubnis ja/nein |
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Zitat: |
Im zweiten Fall findet sie Anwendung, allerdings nur bezogen auf die erlaubsnispflichtigen Tätigkeiten. |
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Wenn er glaubhaft macht, dass er darüber hinaus keine weiteren Verträge, also § 34c-Geschichten, vermittelt hat, würde ich zumindest eine Negativerklärung hierfür abfordern !!!
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Thema: Abmeldung eines Betriebes |
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Zitat: |
Da die Forensoftware den Versand von .doc verweigert (oder bin ich zu dumm?) ist ein Muster an Ihre dienstliche mailadresse unterwegs. |
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... und ich zu dumm, die .doc-Dateien zu erhalten.
Leider ist keine Datei als Anlage dabei.
erstmals
und nochmals
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Thema: Abmeldung eines Betriebes |
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@Sonja Mielenz:
@SörenB.:
oder einfach
@alle:
Ihr sprecht von OV mit Androhung eines Zwangsmittels.
Möchte nunmehr auch mit solchem Verwaltungshandeln aufwarten, da es bei uns in der Vergangenheit einfach zu kurz gekommen ist ...
(speziell für mangelnde An- und Abmeldung)
Möchte sagen; - kann mir jemand ein Muster zur Verfügung stellen, um das Rad nicht zum x-ten Mal zu erfinden ???
(Asche auf meine immer weniger werdenden Haare !!!)
Am Besten einfach über PN !!!
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Thema: Maklerprüfberichte & Haftungsdeckungsschutz |
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@Stadt Kassel*Fricke:
Ja da sind doch wieder meine 32 Probleme !!!
Der gute "unwissende" Mann weiß eben nicht, was er möchte.
Als "Verkäufer" des § 34c-Produktes habe ich Ihm ja auch den gesamten 1b-Bereich empfohlen.
Doch er behauptet siegessicher, dass seine Kollegen nur ins Gewerbeamt gegangen wären und hätten zu unseren Kollegen gesagt:
"Ich übe den Makler aus, aber ohne Erlaubnis !!!"
Jedenfalls tendiere ich momentan auch, nachdem ich den Landmann/Rohmer und das Gewerbearchiv hinzugezogen habe,
zum Antrag auf § 34c GewO.
Wie unser Kollege aus Kassel so schön als Vergleich heranzog, weiß der "Unwissende" schließlich nicht,
ob er am Straßenverkehr teilnehmen möchte oder nicht !!!
Frage:
Falls er dennoch keiner Erlaubnis bedarf bzw. keine beantragen möchte, was schreibe ich da nun in das Tätigkeitsfeld ;
Anlagevermittler gem. § 2 Abs. 10 KWG ???
Weil Makler kann ich ja nicht schreiben !!!
; und schönes Wochenende !!!
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Thema: Maklerprüfberichte & Haftungsdeckungsschutz |
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@alle:
; erstmal an alle Beiträge !!!
ABER;
neues Problem hierzu !!!
Heute war ein vorerst "zukünftiger" Gewerbetreibender bei mir und wollte eine § 34c -Erlaubnis !!!
Behauptete jedoch gleichzeitig, dass er unter die Ausnahme nach § 34c Abs. 5 Nr. 3a GewO fällt. (Vermittlungstätigkeiten nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG)
Beharrt jedoch auf die Erteilung einer Maklererlaubnis, kann mir aber nicht sagen, welche Tätigkeiten er braucht !!!
Fragen:
1.) Wer hatte ein solches Problem bereits ???
2.) Wie meldet man einen solchen Vermittler nach o.g. Ausnahme an ???
(Makler gem. § 34c GewO oder Anlagenvermittler gem. § 2 Abs. 10 KWG)
In der Hoffnung auf Hilfe
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Thema: Betreiben eines Flugplatzes |
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Hi und Hallo,
ganz kurz und knapp !!!
Fragen:
1.) Ist das Betreiben eines Flugplatzes Gewerbe ???
2.) Ist das Anbieten von Flugstunden als Fluglehrer für Flugschüler Gewerbe ???
3.) Ist das Anbieten von Rundflügen gegen Entgelt Gewerbe ???
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Thema: Maklerprüfberichte & Haftungsdeckungsschutz |
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@Stadt Kassel*Fricke:
; für den schnellen Beitrag !!!
Zitat: |
Da er nach Deiner Aussage über eine vollumfängliche Erlaubnis gem. § 34c GewO verfügt, unterliegt er für die übrigen Produkte im Bereich der Kapitalanlagevermittlung nach wie vor der Prüfungspflicht nach § 16 MaBV. |
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Was bedeutet "...für die übrigen Produkte im Bereich der Kapitalanlagevermittlung ..." ???
Für welchen Bereich als "Anlagevermittler" würde denn eventuell der Prüfbericht entfallen ???
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