Thema: Traurig: Direkteinlader Kaffeefahrt trotz Vorwarnung GewA und Hinweisen nur Abgesagt |
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Original von LKKS
Weil ich solche Fälle nicht im öffentlichen Teil diskutiere:
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Da bin ich jetzt platt:
aber da ich keine Namen nenne und ich keine Probleme habe mögliche Inkompetenz offen zu legen ...
Mindestens OWi wegen nicht angemeldetem Wanderlager - was ja erst nach den Voraussetzungen = Verkauf - möglich ist.
Mindestens wohl eine kurze Ansprache vor den Leuten zu bisherigen Erfahrungen genau mit diesem und auch anderen Gewinnmitteilungen und diese Personen fuer die Zukunft wu wappnen:
- leere Versprechungen, keine Gewinne = nur Lockung zur Verkaufsschau
Erweitert:
- meist locker zu bekommen - flsche Aussagen (Medizinisch) zu Nahrungsergaenzungsmitteln oder Matrazen etc.
- Testkauf meines Bekannten um Beteiligte Firmen zu erhalten und Nachweis Wanderlager
P.S.: auf http://www.gewinnbriefe.de/ jetzt schon mehr als 1.000 derartiger Briefe katalogisiert ...
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Thema: Traurig: Direkteinlader Kaffeefahrt trotz Vorwarnung GewA und Hinweisen nur Abgesagt |
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Traurig: Direkteinlader Kaffeefahrt trotz Vorwarnung GewA und Hinweisen nur Abgesagt
Diese Geschichte hier als Beispiel wie es oft läuft und weil einer der Betroffenen hier Mitglied ist.
Hergang:
14.06.2011 -
Ein aufmerksamer Buerger aus Potsdam meldet mir eine geplante Veranstaltung üer den 22.06.2011 im Restaurant Hinzenbergklause, Am Lustgartenwall,14467Potsdam, Beginn 09:30 Uhr
16.06.2011 -
Ich schreibe an das Gewerbeangelegenheiten Potsdam, sowie Info an den Melder
Zitat: |
Sehr geehrter Herr(Melder),
sowie
sehr geehrter Sachbearbeiter(in) im Gewerbeangelegenheiten Potsdam.
die Firma
*/Appollo Vertriebs GmbH, , Quellenstr.28, A-6900 Begrenz/*
unter Herrn W. ist mir und den Verbraucherschutzzentralen bekannt.
Einladungen wie am 22.06.2011 ab 15:00 Uhr in Hinzenbergklause, Am Lustgartenwall, 14467Potsdam
hat es nach meiner Kenntnis und Schätzung jeden Tag !
Nur durch stete Verfolgung derer Taten ist dem entgegen zu wirken !
Es handelt sich um fingierte Gewinnmitteilungen als Lockung zu einer Verkaufsveranstaltung wie sonst zu Kaffeefahrten.
Die Firma hat KEINE Sonderrechte nach Par 4 GewO, da die Tätigkeit dieser Firma in Österreich verboten ist,
und zudem die Sprecher/Verkaeufer vor Ort diese Taetigkeit auch nicht nur vorübergehend in D ausüben.
Zudem ist die Veranstaltung quasi öffentlich, da die Angeschriebenen bisher keine geschäftlichen Kontakte hatten und beliebige weitere Gaeste mitbringen können.
(Siehe Anhang mit genaueren Hinweisen)
Daher aber eine Bitte:
Kontaktieren Sie vorher NICHT das Gasthaus oder die Firma !!
Meist ist das Gasthaus involviert und warnt die Firma - effektiv kann man die nur bekaempfen, wenn man die auf frischer Tat ertappt, also die Veranstaltung laufen lässt um:
- den Verkauf nach zu weisen !
- evtl. sogar die verbotene Anpreisung von Nahrungsergänzungsmitteln mit medizinischer Wirkung zu erkennen und an zu zeigen!
Ich sende die Mail an Sie und das Amt, weil Sie als Betroffener Eintritt haben und von Innen dann das wartende Gewerbeamt samt Ordnungskräften zum richtigen Zeitpunkt warnen können.
Hochachtungsvoll
Thomas Wiegand
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Dazu schickte ich weiterhin die von Herrn Frank Schuster angefertigte Pdf-Datei 'Hinweise für Aemter'Das Gewerbeamt hat sich offensichtlich nicht mit dem Melder in Verbindung gesetzt!Zumindest liegt mir keine Information dazu vor.Was ist am 22.06.2011 passiert
er Melder war mit einem weiteren Freund und Briefempfänger um 9:15 vor Ort.
Zitat: |
Als wir beide dort ankamen in der Klause
(Hinzenberg) war sie schon Rand voll mit Rentnern und es strömten immer mehr Rentner in die Klause, die alle eine Einladung hatten!
Alles was jetzt noch ankam an Rentnern, wurde nach Hause geschickt.
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Zwei Personen - offensichtlich vom Gewerbeamt waren schon da !Ob man sich um die Veranstaltung gekuemmert hat ist dem Melder nicht bekannt, aber eine der Personen (junge Frau) wollte vom Melder wissen warum er sie fotographiert hatte.
Zitat: |
Ich hatte meinen Fotoapparat in der Hand vor dem Bauch, so zirka Bauchnabel Höhe
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Der Melder musste sich sogar gefallen lassen, das ihn dann die Polizei anhielt, seinen Ausweis verlangte und seinen Namen laut vorlass!(Er hatte tatsaechlich noch keine Fotos gemacht !)Dazu meine Anmerkung, weil die Beamten wohl noch mehr Bildung benötigen ! siehe: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/d...am_eigenen_Bild
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Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
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Das Anfertigen ist also nicht verboten ! - Und bei Personengruppen ab 7 Personen ist sogar, soweit ich noch weiss - die Veröffentlichung nicht mehr untersagbar.
Aber an den Beamten war der Melder gar nicht interessiert - sondern an den Sprechern.
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Die junge Frau hörte meinen Namen und sagte, das ich doch der wer, der mit ihrem Kollegen E-Mails ausgetauscht hätten.
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Ach - Klick - etwas spät gelle ?
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Dort angekommen, mit dem Polizisten, wurde die Veranstaltung abgesagt und die Rentner wurden nach Hause geschickt!
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Schade - ich frage mich, wozu ich hier täglich fast 5 Stunden zubringe und Warnungen veteile wenn dann so etwas daraus wird ?
Kann ein Bürger so noch Vertrauen zu den Staaatsbediensteten haben ?
Wie kann ich da von Bürgern etwas Tatendrang erhoffen, wenn das so zunichte gemacht wird ?
Ok, die Veranstaltung sit ausgefallen, aber hat den MEnschen vor Ort jemand erklaert was es damit auf sich hatte ?
Nein - und somit ist NICHTS ereicht worden !
Ich bin hier Stinksauer !
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Thema: Warn-Liste Wanderlager, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen |
Wiegand
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Original von Sigi2910
Zwei Fragen am frühen Montagmorgen:
1. Kennt jemand die beil. Geschichte näher?
2. Kann man das Ding nicht in den nicht-öffentlichen Teil schieben? |
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http://www.vzhh.de/recht/30393/telefonwe...kmedienhtm.aspx
Gegen die liegt sogar eine Unterlassung vor.
nmv - Nick Medien Vertriebsunion GmbH & Co.KG
Bittelbronner Str. 42-46
74219 Möckmühl
Waere eher interessant von Bertelsmann zu erfahren wieso die die Adressen hergeben oder 'illegal' als Empfehler genannt werden,
ob es denn Gewinn wirklich gibt ?
Zudem ist der Textinhalt schon seltsam, Hinweis auf gezogene Gewinnnummer, aber keine auf Schreiben enthalten. Wer weiss was die bei der Registrierung noch so wollen ...
Der Empfaenger des Schreibens soll doch mal ein T5F an die Schicken, woher und was ueebr ihn gespeichert ist!
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Thema: Versagung einer Reisegewerbekarte |
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Hier ein Urteil wegen Zusammenhang Kaffeefahrten und Resiegewerbekarte:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsch...0200900110612+A
Leitsatz/Leitsätze
Gewerberechtlich unzuverlässig ist, wer in der Vergangenheit an unzulässigen Wanderlagern (Kaffeefahrten) beteiligt war (hier: Leerung von Postfächern bei unzulässigen Gewinnversprechungen)
Um der Gefahr der Übervorteilung geschäftlich unerfahrener Menschen zu begegnen, verbietet die GewO die Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen, um gerade zu verhindern, dass ältere Menschen einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden. Der Kläger hat sich an der Durchführung von Wanderlagern, die den Anforderungen des § 56a GewO nicht genügten - wenn auch, wie der Prozessbevollmächtigter meint, als "kleine Schraube" - beteiligt.
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Thema: Warn-Liste Wanderlager, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen |
Wiegand
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Zitat: |
Original von Sigi2910
Neu (bei uns zumindest) hereingekommen: Das bundesweite Wertpunkte Verwaltungs-Institut möchte, dass seine Gewinner unter der Rufnummer 090 03 - 10 1882 995 ihren Gewinn abrufen (vgl. auch Anlage)! |
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Derartiges wegen Rufnummernmisbrauch melden oder dem Melder den Hinweis geben:
= Rufnummernmissbrauchh - Spam - Unerlaubte Telefonwerbung
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Ver...werbung_xy.html
Zitat: |
Original von Claudia Komnick
Informiert ihr in solchen Fällen denn immer die Presse? Ich hätte das Dingen (Telefongewinnspiel, Twistringen) an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet. |
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Kontrolliert ob die Meldung schon enthalten ist in:
- http://www.lahn-dill-kreis.de/ldk_internet_standard_51803.html
- http://www.antispam.de/forum/forumdisplay.php?62-2.6-Kaffeefahrten
- http://www.gewinnbriefe.de/
sonst mindestens dort melden/hinweisen
Wettbewerbszentrale hat doch den Nachteil das nur Firmen aus gleicher Branche den 'Mitbewerber' anprangern koennen ...
Zitat: |
Original von Sigi2910
So, jetzt scheine ich es endlich einmal geschafft zu haben...
.... Man habe gerade ganz frisch eine Anmeldung zum Wanderlager bekommen, offensichtlich hätten die Betreiber kurzfristig was gerochen. Aber damit hatte es sich auch schon. Keine vorzeitige "richtige" Anmeldung, nix. Also schnell hin in Schnelldorf. Denkste! Hingehen, Polizei hinschicken, was auch immer... nein, nein. Ja, man wüsste, dass man in Baden-Württemberg strenger wäre, als in Bayern...
Also ran an das zuständige Landratsamt Ansbach und dort fand ich im Kollegen Gewerbeamtsleiter ein offenes Ohr. Ja, er wisse, dass die Gemeinden da nicht so erpicht seien... Er würde die Polizei hinschicken.
Was draus geworden ist, weiß ich noch nicht. Aber ich gehe mal davon aus, dass dieses Wanderlager unterbunden wurde und seine Folgen für die Betroffenen hat. |
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Ja und:
- Anmeldung doch mind. 14 Tage vorher ?
- Wer hat gemeldet ? Miondestangaben laut Anmeldung (Firma, Ort)
- Hinweis auf Einladungstrick ?
- B-W Strenger ? - Ne, die halten sich einfach an Gesetz und Vorschriften zum Schutz deren Buerger ...
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Thema: Warn-Liste Wanderlager, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen |
Wiegand
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Ich bin zurueck.
Ich konnte mir vor wenigen Tagen wieder die Domain Gewinnbriefe.de sichern, nachdem ich schon einige Zeit wieder aktuelle Gewinnschreiben mit starker Neigung als Verlockung zu Verkaufsveranstaltungen auf der Seite Gewinnbriefe.wiegand-thomas.de begonnen hatte.
Vor allem bin ich an Hintergrundinformationen interessiert, die natuerlich legal zu ermitteln waren, aber nicht jedem so schnell ersichtlich waren, wie Aushaenge bei Verkaufsveranstaltungen.
Gruesse
Thomas
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Thema: Warn-Liste Wanderlager, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen |
Wiegand
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Original von 4X4
Ich denke, die meisten Firmen in dem Bereich die kritisch zu hinterfragen sind, finden sich auf dieser Seite
Ich find es bei der Seite nur bedauerlich, dass das Impressum wenig aufschlußreich ist. Und wenn ich über denic den Domaininhaber suche, lande ich in Thailand????
Scheint ´ne schwierige Branche mit viel Angst zu sein;-) |
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Guten Morgen,
ich moechte mich fuer die Verluste der Daten insoweit entschuldigen, als dass die Bereitschaft der Bekannten da zu helfen von mir falsch eingeschaetzt wurde. Beide Domains sind wohl verloren.
Kopien der Seite existieren aber noch im Interent und sind verfuegbar, wenn auch unterschiedlich aktualisiert:
- http://free.pages.at/gewinnbriefe/
- http://gewinnbriefe.freebyte.us/
- http://gewinnbriefe.iamspace.com/
- http://gewinnbriefe.1free.ws/
Derzeit versuche ich soweit Kontakte herzustellen, dass auch Aktualisierungen wieder laufen oder eine neue Seite zu bauen. Als Recherchegrundlage frueherer Daten jedoch sind die Seiten ausreichend. Neue gute Warnlisten gibt es ja.
Ich lebe weiter in Thailand, aber nicht wegen der Kaffeefahrtenmafia, sondern weill ich entschieden hatte nicht mehr in grossen Firmen oder Behoerden zu arbeiten. Ist so schoen ruhig hier ...
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Thema: Warnhinweis - Gewerbeauskünfte!!! |
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Ich suche im Zusammenhang mit der Recherche von wahrscheinlich früher existierenden und jetzt schon längst abgemeldeten Firmen mögliche Auskünfte.
Welche Wege (legal) gibt es ohne jedoch hohe Kosten zu verursachen. Zudem ist die Laufzeit eines Briefes (sofern notwendig) ins Ausland zu berücksichtigen.
Grund:
Ich fand heute eine Liste bei Wirtschaftsfahndung über Firmen mit Gewinnspielen und Gewinnreisen:
http://www.wirtschaftsfahndung.de/Servic...gewinnspiel.htm
Einige dieser Firmen sind vom Namen und vom Ort her sehr interessant für Recherchen zur Vergangenheit und möglichen Übereinstimmung von
- Straße
- Geschäftsführer
zu heutigen einschlägig bekannten Firmen im Bereich Gewinnbriefe.
Schwerpunkte dabei:
- Cappeln, Cloppenburg - Umfeld
- Stukenbrock, Bielefeld ?
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Thema: Wanderlager |
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Guten Morgen,
ich frühstückte gerade mit 'guten Bekannten' und wurde auf folgende Tatsache aufmerksam:
Bezogen auf die Firma
'C... T... GmbH, I....., E....'
die ja auch wie schon berichtet am
'O... 7, Clp' einen Sitz haben könnte,
wurden unter gleichem Firmennamen sogar mit Nennung der gleichen Person "U." weitere Adressen genutzt:
Zum Esch 4, 49685 Emstek
und
Otto Brenner Str. 209, 33604 Bielefeld
Ist das rechtlich zulässig ?
Angabe der Handelsregistereintragung war identisch zur Angabe in I... in E... !
Müsste bei Firmenverlegung nicht eine Ummeldung oder Anpassung erfolgen ?
Grüße aus
Thailand ...
Quelle: http://www.gewinnbriefe.info/
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Thema: Sollen wir nicht Du zu Ihnen sagen? |
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Das mit dem Du finde ich gut und befürworte das, auch wenn ich als 'Externer' ja irgendwie in keines der Fälle passe ...
Zitat: |
Original von Boshamer
... aber ob unsere Schmutzbuben ausgerechnet hier im Internet auf dieser Seite rumstromern? Glaube ich eigentlich nicht. ... |
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Ich bin mir dagegen ganz sicher, dass diese auch hier GENAU aufpassen.
Beispiel:
Durch eine 'Unachtsamkeit' eines Beamten einer Gemeindeverwaltung konnte ich einen Namen unter einem Schreiben mit mir sehr bekannten Firmenlogo erkennen.
Dieses war keine 3 Stunden im internet bekanntgegeben, erhielt die Person einen Anruf !
Also, seid wachsam !
Der Gag:
Ich hingegen kann dann aber weitere Informationen hier veröffentlichen - bin ja kein Amt.
Grüße
P.S.: Ich habe meinen Wohlort schon mal geändert. Ein Hinterherfahren dieser 'Typen' ist jetzt recht unwahrscheinlich ...
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Thema: Werbeverkaufsveranstaltungen - Wanderlager |
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Da es derzeit um einige Firmen im Raum Cloppenburg schlecht bestellt ist zwei Anmerkdungen:
Ist im Zusammenhang mit der evtl. hier genannten Firma C. aus E. schon aufgefallen, dass diese Firma ja 'Nagelneu' ist und trotzdem in den Anschreiben an die Betroffenen folgende Wortwahl genutzt wurde ?
Zitat: |
"Sehr geehrte (Person),
Wir haben von einer Werbeagentur eine Auswahl von reiselustigen Personen aus Ihrer Region erstellen lassen. Sämtliche Erwartungskunden haben in den letzten Tagen unseren Reisekatalog erhalten. Ein kleiner Teil dieser Auswahl ist jedoch zuerst in unsere Frühjahrs-Stammkunden-Verlosung eingeflossen. Hier sind 100 Reisen für jeweils 2 Personen aus unserem Reisekatalog verlost worden. Die Endverlosung hat jetzt stattgefunden und Sie sind als einer unserer Hauptgewinner gezogen worden.
Herzlichen Glückwunsch (Person), Sie haben eine 4tägige Reise nach Böhmen oder wahlweise nach Thüringen für 2 Personen gewonnen incl. aller im Prospekt aufgeführten, garantierten Leistungen.
Der Wert Ihres Gewinns beträgt 2 mal 299,00 Euro = 598,00 Euro ! Eine Barauszahlung ist leider nicht möglich. ..."
"Einladung zum Sektempfang ... zur Übergabe eines Reisegewinns ...
Gewinn einer 4-tägigen Reise nach Böhmen oder wahlweise nach Thüringen für 2 Personen"
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- Eine Werbeagentur: soso
- Stammkunden-Verlosung: jetzt schon ?
Und unter dem Aktenzeichen
400 Js 39448/05 bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück
läuft ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der großangelegten Nutzung von Postfächern.
Quelle: Bericht Focus 48/2005 vom 28.11.2005
Einige der Ihnen bekannten Firmen könnten da mit involviert sein.
Sie haben ja die Möglichkeit des Informationsaustausches.
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Thema: Werbeverkaufsveranstaltungen - Wanderlager |
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Diese Art der 'Anbietung' von Reisen ist nicht neu und war bisher - meiner Erfahrung aus 2,5 Jahren Beobachtung und Auswertung von mehr als 6.000 Mails früher - auch schon in den meisten Veranstaltungen enthalten.
Ich persönlich erhielt im März 2003 auch den 'Reise-Sponsorenscheck' in Höhe von 289 Euro, der sich aber nur als Rabatt zu einem Angebot entpuppte, das - auch hier liegen mehrere Berichte aus z.B.: Spanien vor - dann noch enorme Nebenkosten nach sich zog.
Erhalten habe ich diesen Reisescheck im Rahmen einer derartigen Veranstaltaung (war Verkaufsveranstaltung) unter Briefangaben mit Postfach !
OK Sache der 'Gewinner' wenn Sie buchen ohne zu vergleichen oder Nebenksoten zu bedenken ...
Zu beachten auch die AGB der Reiseveranstalter den man auch oft erst dann erfährt ...
Hintergrund auch hier die Art und Weise der Adressbesorgung, des Anschreibens (Formulierungen, Offenheit, Adressangaben) sowie der Ursprung des Gewinnspieles.
Mögen die Veranstalter auch noch so legal sein und die Veranstaltung anmelden, so wäre ein Blick hinter die Kulissen (Vorzeigen von Einladungen der Betroffenen vor Ort) dringend zu empfehlen.
Zu vermuten ist hier auch wieder:
Briefe ohne jedigliche nachvollziehbare Adress oder Firmenangaben !
Wie beides rechtlich (oder moralisch) zu vereinbaren sei ist eine andere Sache ...
Wieso sollte sich ein legaler Vermittler, der ja nur Reisen vermitteln will, sich die 'Gäste' durch derartige Briefe mit Postfächern und 'schweren' Texten bedienen ?
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Thema: Werbeverkaufsveranstaltungen - Wanderlager |
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Zur Info:
Die Informationsseite Gewinnbriefe ist umgezogen.
Es erfolgt derzeit eine automatische Weiterleitung nach
http://www.gewinnbriefe.info/
Zusatz Frage:
Im Forum hier erkenne ich einige Anfragen zu Reisegewerbeanmeldungen 'bekannter' Firmen bzw. Adressen/Orte.
Ist es für die Anmeldung und vor allem Zulassung durch die Ämter nicht auch mal interessant, wie diese Teillnehmer eingeladen (angelockt) werden ?
Eine Möglichkeit zur Recherche gäbe es im Terminkalender im Forum von Gewinnbriefe wo viele Betroffene Ihren Brief und somit Veranstaltungstag mit Abfahrtsort eingetragen haben.
Auch wenn den 'Gewinnern' das Ziel der Reise noch nicht bekannt ist, so lässt sich doch grob die Region feststellen, in der Abholungen oder sogar Direkteinladungen zum Gasthof hinführen.
Damit liese sich zumindest aufdecken, dass die Veranstaltungsanmelder über Informationen verfügen die durch Postfachadressen und nicht bekannte Firmenbezeichnungen in den Briefen 'dort' bei den Reservierungsfirmen eigentlich NICHT bekannt sein dürften ... oder es gibt da offensichtlich eine Verbindung zu dem genutzten 'Postfach' für die Teilnahmebestätigungen der 'Gewinnbriefe'.
Über eine Reaktion zu dem Punkt würde ich mich freuen ...
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