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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 LMAMG Rlp Frau B aus E 24.04.2014 14:45
 RE: LMAMG Rlp René Land 24.04.2014 17:04
 RE: LMAMG Rlp Rheinhesse 27.08.2014 21:05
 RE: LMAMG Rlp Rheinhesse 28.08.2014 14:15
 RE: LMAMG Rlp Frau B aus E 25.04.2014 08:28
 RE: LMAMG Rlp ziemer 27.04.2014 09:46
 RE: LMAMG Rlp ziemer 20.05.2014 12:41
 RE: LMAMG Rlp Stadtverwaltung Frankenthal 27.05.2014 10:23
 RE: LMAMG Rlp MaPfi 17.06.2014 10:06
 RE: LMAMG Rlp wyhlmaus50 17.06.2014 14:04
 RE: LMAMG Rlp Rheinhesse 20.06.2014 10:10
 RE: LMAMG Rlp Frau B aus E 23.06.2014 10:11
 RE: LMAMG Rlp TobiP 23.06.2014 12:11
 RE: LMAMG Rlp J. Simon 23.06.2014 10:10
 LMAMG - § 6 Spezialmarkt MaPfi 24.06.2014 10:42
 RE: LMAMG Rlp M.Wehr 24.06.2014 11:52
 RVO Marktsonntage stschps 26.01.2015 13:08
 LMAMG Rlp Stadtverwaltung Frankenthal 24.06.2014 13:39
 RE: LMAMG Rlp Rheinhesse 24.06.2014 13:53
 RE: LMAMG Rlp M.Wehr 24.06.2014 15:05
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Frau B aus E Frau B aus E ist weiblich
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Achtung LMAMG Rlp

Hallo Allerseits,

bin neu hier (auch neu in der Fachrichtung) und hab bisher nichts in dem Forum zum LMAMG gefunden. Kopfkratz

Seit dem 17.04.2014 ist das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) veröffentlicht.
Hierzu hätte ich zwei fragen:

1. Beziehen sich die 8 Marktsonntage auf das komplette Gebiet der Verbandsgemeinde oder auf die Einzelnen Ortsgemeinden?

2. Hat vielleicht schon jemand einen Festsetzungsbescheid dazu gemacht?

Falls über das Thema hier schon diskutiert wurde wäre ich über eine Verlinkung erfreut. Danke

Grüße aus dem (aktuell) sonnigen Unkel!
1 24.04.2014 14:45 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
Solon
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RE: LMAMG Rlp

Hallo nach RLP,

gibt es irgendwo schon einen Link zum LMAMG.
Habe leider nur Entwürfe im Netz gefunden.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
16 24.04.2014 17:04 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Kaiser


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RE: LMAMG Rlp

Moin aus Rheinhessen,
es soll zu dem LMAMG einen recht kritischen Beitrag eines Rechtsanwaltes geben, der kürzlich in einer Fachzeitschrift veröffentlich worden ist. Kennt den Artikel zufällig jemand und könnte mir den als PN zukommen lassen??
Danke.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

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William Somerset Maugham Formulier
16 27.08.2014 21:05 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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RE: LMAMG Rlp

Moin aus Rheinhessen,
vielen Dank werte Kollegin, habe heute im Internet weiter recherchiert und glaube den Artikel gefunden zu haben.

LMAMG - Kritik

Kommen Sie evtl. im Oktober auch nach Wetzlar??

__________________
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William Somerset Maugham Formulier
16 28.08.2014 14:15 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Moin

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/po...true#focuspoint
1 25.04.2014 08:28 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
ziemer ziemer ist männlich
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Guten Morgen,

die 8 Marktsonntage beziehen sich auf die jeweilige Ortsgemeinde. Sonst wären verbandsfreie Gemeinden besser gestellt als die Ortsgemeinden. Das kann meines Erachtens nicht sein. Ein Festsetzungsbescheid habe ich bisher noch nicht gemacht.

Viele Grüße
1 27.04.2014 09:46 ziemer ist offline E-Mail an ziemer senden Beiträge von ziemer suchen
ziemer ziemer ist männlich
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Liebe Mitglieder,

gem. dem neuen LMAMG müssen die Marktsonntage als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin müssen Festsetzungsbescheide an die jeweiligen Antragsteller erlassen werden. Hat jemand von euch schon solch einen Festsetzungsbescheid bzw. Rechtsverordnung erlassen? Für entsprechende Muster wäre ich euch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Rheinland-Pfalz

Ziemer
1 20.05.2014 12:41 ziemer ist offline E-Mail an ziemer senden Beiträge von ziemer suchen
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Moin
wir bräuchten bitte auch "Muster"

was noch nicht ganz klar ist... ist die RV für den "Marktsonntag" identisch mit der Festsetzung..?

wir sind uns nicht einig wie dies zu sehen ist... ich dachte eigentlich, ich erlasse eine RV für einen Marktsonntag (was auch immer das heißt) und setze zusätzlich an einem solchen einen Spezialmarkt (z.B. Blumenmarkt) fest... mein Kollege denkt, er macht eine RV für den Blumenmarkt und setzt diesen gleichzeitig fest... dies wäre für mich irgendwie doppelt gemoppelt... Kopfkratz
1 27.05.2014 10:23 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei eine Rechtsverordnung für die Marktsonntage 2014 zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir die bereits eingegangenen Festsetzungsanträge, für die je ein Marktsonntag in Frage kommt. Als Orientierungshilfe dienen die bereits erlassenen Rechtsverordnungen über die Verkausoffenen Sonntage.

Weißnicht

Gruß
16 17.06.2014 10:06 MaPfi ist offline E-Mail an MaPfi senden Beiträge von MaPfi suchen
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Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),
eine Festsetzung ein Verwaltungsakt (Executive).

Also nicht vermischen!
1 17.06.2014 14:04 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
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Moin aus Rheinhessen,
nach meiner Lesart des Gesetzes hat der Gesetzgeber des LMAMG sich dabei folgendes "gedacht".
Die jeweilige Kommune überlegt sich, an welchen Sonntagen im Jahr sie (außer den verkaufsoffenen Sonntagen) noch weitere Sonntage durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Marktveranstaltungen öffnet. Hierfür erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde dann eine Rechtsverordnung, die öffentlich bekannt gemacht werden muss.

Aufgrund dieser Rechtsverordnung treten dann die Marktveranstalter auf den Plan und beantragten dann die Festsetzung einer Veranstaltung als Flohmarkt oder Spezialmarkt an den freigegebenen Sonntagen, hierzu ist dann eine gesonderte Festsetzung erforderlich.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

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16 20.06.2014 10:10 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Guten Morgen,


hier läuft das in der Praxis genau anders herum.
Ich hatte schon mehr als 10 Anträge auf eine Festsetzung bevor die gemeinden sich da überhaupt Gedanken drüber gemacht haben.
31 23.06.2014 10:11 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
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Zitat:
Original von wyhlmaus50
Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),


Das ist leider nur bedingt richtig.

Eine Rechtsverordnung ist niemals ein Rechtsakt der Legislative, sondern immer der Exekutive. Eine Rechtsverordnung darf immer nur aufgrund eines Gesetzes im materiellen und formellen Sinne erlassen werden, ist aber selbst keines, auch wenn diese abstrakt-generelle Regelungen enthält (sog. Gesetz im materiellen Sinn). Insofern ist die Verwendung von Anführungszeichen wenn man bei Rechtsverordnungen von "Gesetz" spricht, durchaus richtig.

Auch hat eine kommunale Gebietskörperschaft kein legislatives Organ, da sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat (Kreistag, VG-Rat, etc.) Organe der Exekutive sind, siehe § 28 Abs. 1 GemO-RLP:
"Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Sie verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes."
Auch wenn das demokratisch gewählte Organ der Gemeinde berechtigt ist, abstrakt-generelle Regelungen (Satzungen, Rechtsverordnungen) zu erlassen, so ist es doch kein legislatives Organ, da es sich bei Satzungen und Rechtsverordnungen nur um Gesetze im materiellen Sinne handelt, nicht jedoch im formellen Sinne.

__________________
Alt aber wahr:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Lesen
16 23.06.2014 12:11 TobiP ist offline E-Mail an TobiP senden Homepage von TobiP Beiträge von TobiP suchen
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Und wieder ist eine neue Runde im Zerstückeln bzw. Föderalisieren von Gesetzne eingeläutet worden. ich bin gespannt, welches Land das nächste Marktgesetz erlässt .
1 23.06.2014 10:10 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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LMAMG - § 6 Spezialmarkt

Guten Morgen Zusammen,

ich habe ein kleines Denkproblem mit § 6 LMAMG Spezialmarkt.
Mir geht es um die Unterscheidung des Absatz 1 Spezialmarkt, und Absatz 2 Privilegierter Spezialmarkt.

Wie grenze ich beide voneinander ab.
Es geht mir hier konkret um einen Spezialmarkt, der Waren im Bezug auf das Thema Afrika anbietet. Auch afrikanische Musik und Kulturdarbietungen werden präsentiert. Um eine privilegierten Spezialmarkt handelt es sich nach meiner Prüfung nicht.
Keine Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert, keine regionale Identität.
Könnte der Markt aber zur Tourismusförderung geeignet sein? Ich denke da höchstens für eine Afrikareise, aber ich sehe hier den regionalen Tourismus als ausschlaggebend. Obwohl in Absatz 2 nicht direkt von regionalem Tourismus die Rede ist.
Welche Spezialmärkte nach Absatz 1 kann es denn überhaupt noch geben?

Wer kann da etwas dazu sagen?

Gruß aus meinem sonnigen Zimmer Danke
1 24.06.2014 10:42 MaPfi ist offline E-Mail an MaPfi senden Beiträge von MaPfi suchen
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Hallo meine Lieben!

Ich habe mal eine Rechtsverordnung fertig gemacht... (hoffe die ist ok) Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann man die Rechtsverordnung genauso machen, wie für einen verkaufsoffenen Sonntag.
Ich habe die Rechtsverordnung mal angehängt. Vielleicht hilft die ja jemanden weiter.

Lieben Gruß

Dateianhang:
pdf Rechtsverordnung Marktsonntag.pdf (11 KB, 723 mal heruntergeladen)
1 24.06.2014 11:52 M.Wehr ist offline E-Mail an M.Wehr senden Beiträge von M.Wehr suchen
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RVO Marktsonntage

Ich würde in die RVO nicht mehr reinschreiben, als nötig:

Rechtsverordnung
über die Festsetzung von Marktsonntagen in der ...

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetztes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 wird für die .... folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Folgende Tage werden als Marktsonntage festgelegt:

 14. September 2014
 12. Oktober 2014
 9. November 2014
 7. Dezember 2014

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

...., den 08.09.2014
Unterschrift

__________________
St
16 26.01.2015 13:08 stschps ist offline E-Mail an stschps senden Homepage von stschps Beiträge von stschps suchen
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LMAMG Rlp

hallo Herr/Frau Wehr,
wir basteln auch gerade unsere erste RV... wenn ich ehrlich sein soll, gefällt mir ihr Muster nicht so ganz...
ich dachte eigentlich, mit der RV regeln wir nur, dass an einem bestimmten Tag ein Marktsonntag ist... den Spezialmarkt würde ich darin nicht nennen, da dieser für mich per Festsetzung geregelt wird... aber offensichtlich weiß keiner so recht wie die RV aussehen soll... wir haben jetzt mal unser Ministerium befragt, aber noch keine Antwort erhalten... es bleibt also spannend...
1 24.06.2014 13:39 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: LMAMG Rlp

Moin aus Rheinhessen,
ich bin mit der Formulierung auch nicht so ganz glücklich, wenn Ihnen nun für diesen Sonntag ein Antragsteller einen Flohmarktantrag übermittelt, würde diese RV nicht passen.
Auch der Passus mit dem "Aushang in den Verkaufsstellen" (§ 4 der RV) sollte vielleicht noch mal überdacht werden. Wo soll der Marktveranstalter (oder die Händler) die RVO denn aushängen?
Geh ich Recht in der Annahme, dass der Antrag für den Spezialmarkt bereits vor in Kraft treten des LMAMG vorlag und Sie die RVO deswegen so abgefasst haben?
Im Übrigen warte ich auch auf eine Muster RVO des Ministeriums, vielleicht kommt ja was oder es kommt eine Info-Veranstaltung.

__________________
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16 24.06.2014 13:53 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Ja genau. Den Antrag auf den Spezialmarkt hab ich schon seit Wochen bzw. Monaten hier liegen. Ich wollte den Spezialmarkt aber gerne in der RVO reinbringen damit ersichtlich ist, dass an dem Sonntag nur eine Marktveranstaltung (Spezialmarkt) stattfinden kann. Bei Floh- und Trödelmärkten könnten sonst ja mehrere Marktveranstaltungen an diesem Sonntag stattfinden. oder nicht? Kopfkratz
1 24.06.2014 15:05 M.Wehr ist offline E-Mail an M.Wehr senden Beiträge von M.Wehr suchen
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