Forum-Gewerberecht

» LMAMG Rlp «

 Moin   aus Rheinhessen,
ich bin mit der Formulierung auch nicht so ganz glücklich, wenn Ihnen nun für diesen Sonntag ein Antragsteller einen Flohmarktantrag übermittelt, würde diese RV nicht passen.
Auch der Passus mit dem "Aushang in den Verkaufsstellen" (§ 4 der RV) sollte vielleicht noch mal überdacht werden. Wo soll der Marktveranstalter (oder die Händler) die RVO denn aushängen?
Geh ich Recht in der Annahme, dass der Antrag für den Spezialmarkt bereits vor in Kraft treten des LMAMG vorlag und Sie die RVO deswegen so abgefasst haben?
Im Übrigen warte ich auch auf eine Muster RVO des Ministeriums, vielleicht kommt ja was oder es kommt eine Info-Veranstaltung.



Gepostet am 24.06.2014 um 13:53 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=90761#post90761


Beitrags-Print by Breuer76