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Geschrieben von Frau B aus E am 24.04.2014 um 14:45:

Achtung LMAMG Rlp

Hallo Allerseits,

bin neu hier (auch neu in der Fachrichtung) und hab bisher nichts in dem Forum zum LMAMG gefunden. Kopfkratz

Seit dem 17.04.2014 ist das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) veröffentlicht.
Hierzu hätte ich zwei fragen:

1. Beziehen sich die 8 Marktsonntage auf das komplette Gebiet der Verbandsgemeinde oder auf die Einzelnen Ortsgemeinden?

2. Hat vielleicht schon jemand einen Festsetzungsbescheid dazu gemacht?

Falls über das Thema hier schon diskutiert wurde wäre ich über eine Verlinkung erfreut. Danke

Grüße aus dem (aktuell) sonnigen Unkel!



Geschrieben von René Land am 24.04.2014 um 17:04:

  RE: LMAMG Rlp

Hallo nach RLP,

gibt es irgendwo schon einen Link zum LMAMG.
Habe leider nur Entwürfe im Netz gefunden.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Frau B aus E am 25.04.2014 um 08:28:

 

Moin

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/10x4/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-MAMGRPrahmen&documentnumber=1&numberofresults=28&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint



Geschrieben von ziemer am 27.04.2014 um 09:46:

 

Guten Morgen,

die 8 Marktsonntage beziehen sich auf die jeweilige Ortsgemeinde. Sonst wären verbandsfreie Gemeinden besser gestellt als die Ortsgemeinden. Das kann meines Erachtens nicht sein. Ein Festsetzungsbescheid habe ich bisher noch nicht gemacht.

Viele Grüße



Geschrieben von ziemer am 20.05.2014 um 12:41:

 

Liebe Mitglieder,

gem. dem neuen LMAMG müssen die Marktsonntage als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin müssen Festsetzungsbescheide an die jeweiligen Antragsteller erlassen werden. Hat jemand von euch schon solch einen Festsetzungsbescheid bzw. Rechtsverordnung erlassen? Für entsprechende Muster wäre ich euch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Rheinland-Pfalz

Ziemer



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 27.05.2014 um 10:23:

 

Moin
wir bräuchten bitte auch "Muster"

was noch nicht ganz klar ist... ist die RV für den "Marktsonntag" identisch mit der Festsetzung..?

wir sind uns nicht einig wie dies zu sehen ist... ich dachte eigentlich, ich erlasse eine RV für einen Marktsonntag (was auch immer das heißt) und setze zusätzlich an einem solchen einen Spezialmarkt (z.B. Blumenmarkt) fest... mein Kollege denkt, er macht eine RV für den Blumenmarkt und setzt diesen gleichzeitig fest... dies wäre für mich irgendwie doppelt gemoppelt... Kopfkratz



Geschrieben von MaPfi am 17.06.2014 um 10:06:

 

Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei eine Rechtsverordnung für die Marktsonntage 2014 zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir die bereits eingegangenen Festsetzungsanträge, für die je ein Marktsonntag in Frage kommt. Als Orientierungshilfe dienen die bereits erlassenen Rechtsverordnungen über die Verkausoffenen Sonntage.

Weißnicht

Gruß



Geschrieben von wyhlmaus50 am 17.06.2014 um 14:04:

 

Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),
eine Festsetzung ein Verwaltungsakt (Executive).

Also nicht vermischen!



Geschrieben von Rheinhesse am 20.06.2014 um 10:10:

 

Moin aus Rheinhessen,
nach meiner Lesart des Gesetzes hat der Gesetzgeber des LMAMG sich dabei folgendes "gedacht".
Die jeweilige Kommune überlegt sich, an welchen Sonntagen im Jahr sie (außer den verkaufsoffenen Sonntagen) noch weitere Sonntage durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Marktveranstaltungen öffnet. Hierfür erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde dann eine Rechtsverordnung, die öffentlich bekannt gemacht werden muss.

Aufgrund dieser Rechtsverordnung treten dann die Marktveranstalter auf den Plan und beantragten dann die Festsetzung einer Veranstaltung als Flohmarkt oder Spezialmarkt an den freigegebenen Sonntagen, hierzu ist dann eine gesonderte Festsetzung erforderlich.



Geschrieben von J. Simon am 23.06.2014 um 10:10:

 

Und wieder ist eine neue Runde im Zerstückeln bzw. Föderalisieren von Gesetzne eingeläutet worden. ich bin gespannt, welches Land das nächste Marktgesetz erlässt .



Geschrieben von Frau B aus E am 23.06.2014 um 10:11:

 

Guten Morgen,


hier läuft das in der Praxis genau anders herum.
Ich hatte schon mehr als 10 Anträge auf eine Festsetzung bevor die gemeinden sich da überhaupt Gedanken drüber gemacht haben.



Geschrieben von TobiP am 23.06.2014 um 12:11:

 

Zitat:
Original von wyhlmaus50
Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),


Das ist leider nur bedingt richtig.

Eine Rechtsverordnung ist niemals ein Rechtsakt der Legislative, sondern immer der Exekutive. Eine Rechtsverordnung darf immer nur aufgrund eines Gesetzes im materiellen und formellen Sinne erlassen werden, ist aber selbst keines, auch wenn diese abstrakt-generelle Regelungen enthält (sog. Gesetz im materiellen Sinn). Insofern ist die Verwendung von Anführungszeichen wenn man bei Rechtsverordnungen von "Gesetz" spricht, durchaus richtig.

Auch hat eine kommunale Gebietskörperschaft kein legislatives Organ, da sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat (Kreistag, VG-Rat, etc.) Organe der Exekutive sind, siehe § 28 Abs. 1 GemO-RLP:
"Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Sie verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes."
Auch wenn das demokratisch gewählte Organ der Gemeinde berechtigt ist, abstrakt-generelle Regelungen (Satzungen, Rechtsverordnungen) zu erlassen, so ist es doch kein legislatives Organ, da es sich bei Satzungen und Rechtsverordnungen nur um Gesetze im materiellen Sinne handelt, nicht jedoch im formellen Sinne.



Geschrieben von MaPfi am 24.06.2014 um 10:42:

  LMAMG - § 6 Spezialmarkt

Guten Morgen Zusammen,

ich habe ein kleines Denkproblem mit § 6 LMAMG Spezialmarkt.
Mir geht es um die Unterscheidung des Absatz 1 Spezialmarkt, und Absatz 2 Privilegierter Spezialmarkt.

Wie grenze ich beide voneinander ab.
Es geht mir hier konkret um einen Spezialmarkt, der Waren im Bezug auf das Thema Afrika anbietet. Auch afrikanische Musik und Kulturdarbietungen werden präsentiert. Um eine privilegierten Spezialmarkt handelt es sich nach meiner Prüfung nicht.
Keine Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert, keine regionale Identität.
Könnte der Markt aber zur Tourismusförderung geeignet sein? Ich denke da höchstens für eine Afrikareise, aber ich sehe hier den regionalen Tourismus als ausschlaggebend. Obwohl in Absatz 2 nicht direkt von regionalem Tourismus die Rede ist.
Welche Spezialmärkte nach Absatz 1 kann es denn überhaupt noch geben?

Wer kann da etwas dazu sagen?

Gruß aus meinem sonnigen Zimmer Danke



Geschrieben von M.Wehr am 24.06.2014 um 11:52:

 

Hallo meine Lieben!

Ich habe mal eine Rechtsverordnung fertig gemacht... (hoffe die ist ok) Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann man die Rechtsverordnung genauso machen, wie für einen verkaufsoffenen Sonntag.
Ich habe die Rechtsverordnung mal angehängt. Vielleicht hilft die ja jemanden weiter.

Lieben Gruß



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 24.06.2014 um 13:39:

  LMAMG Rlp

hallo Herr/Frau Wehr,
wir basteln auch gerade unsere erste RV... wenn ich ehrlich sein soll, gefällt mir ihr Muster nicht so ganz...
ich dachte eigentlich, mit der RV regeln wir nur, dass an einem bestimmten Tag ein Marktsonntag ist... den Spezialmarkt würde ich darin nicht nennen, da dieser für mich per Festsetzung geregelt wird... aber offensichtlich weiß keiner so recht wie die RV aussehen soll... wir haben jetzt mal unser Ministerium befragt, aber noch keine Antwort erhalten... es bleibt also spannend...



Geschrieben von Rheinhesse am 24.06.2014 um 13:53:

  RE: LMAMG Rlp

Moin aus Rheinhessen,
ich bin mit der Formulierung auch nicht so ganz glücklich, wenn Ihnen nun für diesen Sonntag ein Antragsteller einen Flohmarktantrag übermittelt, würde diese RV nicht passen.
Auch der Passus mit dem "Aushang in den Verkaufsstellen" (§ 4 der RV) sollte vielleicht noch mal überdacht werden. Wo soll der Marktveranstalter (oder die Händler) die RVO denn aushängen?
Geh ich Recht in der Annahme, dass der Antrag für den Spezialmarkt bereits vor in Kraft treten des LMAMG vorlag und Sie die RVO deswegen so abgefasst haben?
Im Übrigen warte ich auch auf eine Muster RVO des Ministeriums, vielleicht kommt ja was oder es kommt eine Info-Veranstaltung.



Geschrieben von M.Wehr am 24.06.2014 um 15:05:

 

Ja genau. Den Antrag auf den Spezialmarkt hab ich schon seit Wochen bzw. Monaten hier liegen. Ich wollte den Spezialmarkt aber gerne in der RVO reinbringen damit ersichtlich ist, dass an dem Sonntag nur eine Marktveranstaltung (Spezialmarkt) stattfinden kann. Bei Floh- und Trödelmärkten könnten sonst ja mehrere Marktveranstaltungen an diesem Sonntag stattfinden. oder nicht? Kopfkratz



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 24.06.2014 um 15:13:

  LMAMG Rlp

ja, so habe ich das auch verstanden- sie geben den Termin als Marktsonntag per RVO frei und an diesem Tag dürfen mehrerer festgesetzte Veranstaltungen stattfinden...d.h., die Veranstaltungen machen sich gegenseitig Konkurrenz- was aber wohl politisch gewollt ist...



Geschrieben von M.Wehr am 24.06.2014 um 15:19:

 

Ja aber bei Spezialmärkten darf nur eine Marktveranstaltung im Stadtgebiet durchgeführt werden und nicht wie bei Floh- und Trödelmärkten.



Geschrieben von MaPfi am 25.06.2014 um 09:47:

 

Das sehe ich anders.
An einem Marktsonntag können mehrere privilegierte Spezialmärkte und zugleich auch Floh- und Trödelmärkte sattfinden.


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