LMAMG Rlp |
Frau B aus E
Grünschnabel
Dabei seit: 14.04.2014
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 18.337
Nächster Level: 22.851
|
|
LMAMG Rlp |
|
Hallo Allerseits,
bin neu hier (auch neu in der Fachrichtung) und hab bisher nichts in dem Forum zum LMAMG gefunden.
Seit dem 17.04.2014 ist das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) veröffentlicht.
Hierzu hätte ich zwei fragen:
1. Beziehen sich die 8 Marktsonntage auf das komplette Gebiet der Verbandsgemeinde oder auf die Einzelnen Ortsgemeinden?
2. Hat vielleicht schon jemand einen Festsetzungsbescheid dazu gemacht?
Falls über das Thema hier schon diskutiert wurde wäre ich über eine Verlinkung erfreut.
Grüße aus dem (aktuell) sonnigen Unkel!
|
|
1
24.04.2014 14:45 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.282.749
Nächster Level: 8.476.240
|
|
|
2
24.04.2014 17:04 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Frau B aus E
Grünschnabel
Dabei seit: 14.04.2014
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 18.337
Nächster Level: 22.851
Themenstarter
|
|
|
3
25.04.2014 08:28 |
|
|
ziemer
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 30
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 116.526
Nächster Level: 125.609
|
|
Guten Morgen,
die 8 Marktsonntage beziehen sich auf die jeweilige Ortsgemeinde. Sonst wären verbandsfreie Gemeinden besser gestellt als die Ortsgemeinden. Das kann meines Erachtens nicht sein. Ein Festsetzungsbescheid habe ich bisher noch nicht gemacht.
Viele Grüße
|
|
4
27.04.2014 09:46 |
|
|
ziemer
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 30
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 116.526
Nächster Level: 125.609
|
|
Liebe Mitglieder,
gem. dem neuen LMAMG müssen die Marktsonntage als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin müssen Festsetzungsbescheide an die jeweiligen Antragsteller erlassen werden. Hat jemand von euch schon solch einen Festsetzungsbescheid bzw. Rechtsverordnung erlassen? Für entsprechende Muster wäre ich euch sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus Rheinland-Pfalz
Ziemer
|
|
5
20.05.2014 12:41 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.157.778
Nächster Level: 10.000.000
|
|
wir bräuchten bitte auch "Muster"
was noch nicht ganz klar ist... ist die RV für den "Marktsonntag" identisch mit der Festsetzung..?
wir sind uns nicht einig wie dies zu sehen ist... ich dachte eigentlich, ich erlasse eine RV für einen Marktsonntag (was auch immer das heißt) und setze zusätzlich an einem solchen einen Spezialmarkt (z.B. Blumenmarkt) fest... mein Kollege denkt, er macht eine RV für den Blumenmarkt und setzt diesen gleichzeitig fest... dies wäre für mich irgendwie doppelt gemoppelt...
|
|
6
27.05.2014 10:23 |
|
|
MaPfi
Grünschnabel
Dabei seit: 12.02.2013
Beiträge: 3
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.281
Nächster Level: 13.278
|
|
Hallo Zusammen,
wir sind gerade dabei eine Rechtsverordnung für die Marktsonntage 2014 zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir die bereits eingegangenen Festsetzungsanträge, für die je ein Marktsonntag in Frage kommt. Als Orientierungshilfe dienen die bereits erlassenen Rechtsverordnungen über die Verkausoffenen Sonntage.
Gruß
|
|
7
17.06.2014 10:06 |
|
|
wyhlmaus50
Tripel-As
Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 749.049
Nächster Level: 824.290
|
|
Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),
eine Festsetzung ein Verwaltungsakt (Executive).
Also nicht vermischen!
|
|
8
17.06.2014 14:04 |
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.975.577
Nächster Level: 5.107.448
|
|
aus Rheinhessen,
nach meiner Lesart des Gesetzes hat der Gesetzgeber des LMAMG sich dabei folgendes "gedacht".
Die jeweilige Kommune überlegt sich, an welchen Sonntagen im Jahr sie (außer den verkaufsoffenen Sonntagen) noch weitere Sonntage durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Marktveranstaltungen öffnet. Hierfür erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde dann eine Rechtsverordnung, die öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Aufgrund dieser Rechtsverordnung treten dann die Marktveranstalter auf den Plan und beantragten dann die Festsetzung einer Veranstaltung als Flohmarkt oder Spezialmarkt an den freigegebenen Sonntagen, hierzu ist dann eine gesonderte Festsetzung erforderlich.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
9
20.06.2014 10:10 |
|
|
J. Simon
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.126.050
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Und wieder ist eine neue Runde im Zerstückeln bzw. Föderalisieren von Gesetzne eingeläutet worden. ich bin gespannt, welches Land das nächste Marktgesetz erlässt
.
|
|
10
23.06.2014 10:10 |
|
|
Frau B aus E
Grünschnabel
Dabei seit: 14.04.2014
Beiträge: 5
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 18.337
Nächster Level: 22.851
Themenstarter
|
|
Guten Morgen,
hier läuft das in der Praxis genau anders herum.
Ich hatte schon mehr als 10 Anträge auf eine Festsetzung bevor die gemeinden sich da überhaupt Gedanken drüber gemacht haben.
|
|
11
23.06.2014 10:11 |
|
|
TobiP
Mitglied
Dabei seit: 16.12.2011
Beiträge: 45
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 203.291
Nächster Level: 242.754
|
|
Zitat: |
Original von wyhlmaus50
Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),
|
|
Das ist leider nur bedingt richtig.
Eine Rechtsverordnung ist niemals ein Rechtsakt der Legislative, sondern immer der Exekutive. Eine Rechtsverordnung darf immer nur aufgrund eines Gesetzes im materiellen und formellen Sinne erlassen werden, ist aber selbst keines, auch wenn diese abstrakt-generelle Regelungen enthält (sog. Gesetz im materiellen Sinn). Insofern ist die Verwendung von Anführungszeichen wenn man bei Rechtsverordnungen von "Gesetz" spricht, durchaus richtig.
Auch hat eine kommunale Gebietskörperschaft kein legislatives Organ, da sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat (Kreistag, VG-Rat, etc.) Organe der Exekutive sind, siehe § 28 Abs. 1 GemO-RLP:
"Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Sie verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes."
Auch wenn das demokratisch gewählte Organ der Gemeinde berechtigt ist, abstrakt-generelle Regelungen (Satzungen, Rechtsverordnungen) zu erlassen, so ist es doch kein legislatives Organ, da es sich bei Satzungen und Rechtsverordnungen nur um Gesetze im materiellen Sinne handelt, nicht jedoch im formellen Sinne.
__________________ Alt aber wahr:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung."
|
|
12
23.06.2014 12:11 |
|
|
MaPfi
Grünschnabel
Dabei seit: 12.02.2013
Beiträge: 3
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.281
Nächster Level: 13.278
|
|
Guten Morgen Zusammen,
ich habe ein kleines Denkproblem mit § 6 LMAMG Spezialmarkt.
Mir geht es um die Unterscheidung des Absatz 1 Spezialmarkt, und Absatz 2 Privilegierter Spezialmarkt.
Wie grenze ich beide voneinander ab.
Es geht mir hier konkret um einen Spezialmarkt, der Waren im Bezug auf das Thema Afrika anbietet. Auch afrikanische Musik und Kulturdarbietungen werden präsentiert. Um eine privilegierten Spezialmarkt handelt es sich nach meiner Prüfung nicht.
Keine Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert, keine regionale Identität.
Könnte der Markt aber zur Tourismusförderung geeignet sein? Ich denke da höchstens für eine Afrikareise, aber ich sehe hier den regionalen Tourismus als ausschlaggebend. Obwohl in Absatz 2 nicht direkt von regionalem Tourismus die Rede ist.
Welche Spezialmärkte nach Absatz 1 kann es denn überhaupt noch geben?
Wer kann da etwas dazu sagen?
Gruß aus meinem sonnigen Zimmer
|
|
13
24.06.2014 10:42 |
|
|
M.Wehr
Mitglied
Dabei seit: 03.11.2009
Beiträge: 38
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.036
Nächster Level: 242.754
|
|
Hallo meine Lieben!
Ich habe mal eine Rechtsverordnung fertig gemacht... (hoffe die ist ok) Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann man die Rechtsverordnung genauso machen, wie für einen verkaufsoffenen Sonntag.
Ich habe die Rechtsverordnung mal angehängt. Vielleicht hilft die ja jemanden weiter.
Lieben Gruß
|
|
14
24.06.2014 11:52 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.157.778
Nächster Level: 10.000.000
|
|
hallo Herr/Frau Wehr,
wir basteln auch gerade unsere erste RV... wenn ich ehrlich sein soll, gefällt mir ihr Muster nicht so ganz...
ich dachte eigentlich, mit der RV regeln wir nur, dass an einem bestimmten Tag ein Marktsonntag ist... den Spezialmarkt würde ich darin nicht nennen, da dieser für mich per Festsetzung geregelt wird... aber offensichtlich weiß keiner so recht wie die RV aussehen soll... wir haben jetzt mal unser Ministerium befragt, aber noch keine Antwort erhalten... es bleibt also spannend...
|
|
15
24.06.2014 13:39 |
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.975.577
Nächster Level: 5.107.448
|
|
aus Rheinhessen,
ich bin mit der Formulierung auch nicht so ganz glücklich, wenn Ihnen nun für diesen Sonntag ein Antragsteller einen Flohmarktantrag übermittelt, würde diese RV nicht passen.
Auch der Passus mit dem "Aushang in den Verkaufsstellen" (§ 4 der RV) sollte vielleicht noch mal überdacht werden. Wo soll der Marktveranstalter (oder die Händler) die RVO denn aushängen?
Geh ich Recht in der Annahme, dass der Antrag für den Spezialmarkt bereits vor in Kraft treten des LMAMG vorlag und Sie die RVO deswegen so abgefasst haben?
Im Übrigen warte ich auch auf eine Muster RVO des Ministeriums, vielleicht kommt ja was oder es kommt eine Info-Veranstaltung.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
16
24.06.2014 13:53 |
|
|
M.Wehr
Mitglied
Dabei seit: 03.11.2009
Beiträge: 38
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.036
Nächster Level: 242.754
|
|
Ja genau. Den Antrag auf den Spezialmarkt hab ich schon seit Wochen bzw. Monaten hier liegen. Ich wollte den Spezialmarkt aber gerne in der RVO reinbringen damit ersichtlich ist, dass an dem Sonntag nur eine Marktveranstaltung (Spezialmarkt) stattfinden kann. Bei Floh- und Trödelmärkten könnten sonst ja mehrere Marktveranstaltungen an diesem Sonntag stattfinden. oder nicht?
|
|
17
24.06.2014 15:05 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.157.778
Nächster Level: 10.000.000
|
|
ja, so habe ich das auch verstanden- sie geben den Termin als Marktsonntag per RVO frei und an diesem Tag dürfen mehrerer festgesetzte Veranstaltungen stattfinden...d.h., die Veranstaltungen machen sich gegenseitig Konkurrenz- was aber wohl politisch gewollt ist...
|
|
18
24.06.2014 15:13 |
|
|
M.Wehr
Mitglied
Dabei seit: 03.11.2009
Beiträge: 38
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 201.036
Nächster Level: 242.754
|
|
Ja aber bei Spezialmärkten darf nur eine Marktveranstaltung im Stadtgebiet durchgeführt werden und nicht wie bei Floh- und Trödelmärkten.
|
|
19
24.06.2014 15:19 |
|
|
MaPfi
Grünschnabel
Dabei seit: 12.02.2013
Beiträge: 3
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 12.281
Nächster Level: 13.278
|
|
Das sehe ich anders.
An einem Marktsonntag können mehrere privilegierte Spezialmärkte und zugleich auch Floh- und Trödelmärkte sattfinden.
|
|
20
25.06.2014 09:47 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 370.308 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.761.921
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|