GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal |
Meike
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Hallo rosebud,
es geht nicht darum, ob die Ptb "ihren Job gemacht hat",
sondern ob Verwaltungshandeln rechtmäßig war oder nicht.
Gerichte (und im OLG und BFH entscheiden dann jeweils mehr als ein Jursit)
entscheiden darüber, ob Verwaltung rechtmäßig gehandelt hat.
Sowohl der BFH, als auch das OLG haben hier ganz eindeutig nachlesbar die Aussagen und Zulassungen der PTB negativ beschieden.
VG
Meike
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41
05.11.2013 04:48 |
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Solon
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angela
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Hatte der Spieler denn die 7400€ auf dem Geldspeicher oder auf dem Punktespeicher stehen ???
Ist das im Urteil ersichtlich ?
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42
05.11.2013 09:30 |
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Solon
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immo2012
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Zitat: |
Original von angela
Hatte der Spieler denn die 7400€ auf dem Geldspeicher oder auf dem Punktespeicher stehen ???
Ist das im Urteil ersichtlich ? |
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beides ist ja nicht möglich nach tr4
ich vermute mal 700 ag
Der Gewinn von 7500 euro auf einem novo2 kann ansich fast nur ein Forscher Vollbild auf €1,50 sein
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43
05.11.2013 09:46 |
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angela
Doppel-As
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Stimmt - NL2 waren ja TR4 Geräte - da sind 7400€ links als auch 7400oo Punkte rechts unmöglich.
Somit muss es sich um eine Manipulation gehandelt haben. Evtl die altbewährte Akzeptor Simulation...
Das Urteil geht somit völlig in Ordnung.
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45
05.11.2013 15:42 |
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gmg
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NL 2 waren zuerst TR 3 GSG.
Und damit war alles möglich....
Grüße
__________________ gmg
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46
05.11.2013 15:55 |
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immo2012
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Die Frage ist warum nun nicht die Ordnungsämter in Brandenburg "überprüfen" ob es möglich ist an einem GSG mehr als €500 in einer Stunde zu Gewinnen und das GSG dann ne Nutzungsunetrsagung machen
Haben die Angst?
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47
05.11.2013 16:10 |
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angela
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Irgendwann wird das Urteil zu lesen sein - ich denke dann wird die Sachlage klarer
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48
05.11.2013 16:28 |
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sunrise
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Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise
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49
05.11.2013 20:37 |
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Carlo
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Zitat: |
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise |
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Du hast den zeitfaktor leider vergessen.
Mehr als 500 € die Stunde kommen da nicht raus ohne Manipulation.
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50
05.11.2013 20:55 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise |
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hi,
nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !
Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.
grüsse
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51
05.11.2013 21:11 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise |
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hi,
nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !
Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.
grüsse |
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Hi Rosebug,
diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.
Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen.
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52
05.11.2013 21:27 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise |
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hi,
nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !
Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.
grüsse |
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Hi Rosebug,
diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.
Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen. |
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hi imzo,
das stimmt nicht !
Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft; sonst hätten die ja dem Novoline 2 keine Zulassung erteilen dürfen.
grüsse
P.S.: Dieses Fehlurteil hätte vermieden werden können, wenn das Gericht einen Sachverständigen Prüfer oder einen Mitarbeiter der PTB zum Sachverhalt angehört hätte.
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53
05.11.2013 23:44 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.
Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.
es grüßt sunrise |
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hi,
nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !
Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.
grüsse |
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Hi Rosebug,
diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.
Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen. |
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hi imzo,
das stimmt nicht !
Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft; sonst hätten die ja dem Novoline 2 keine Zulassung erteilen dürfen.
grüsse
P.S.: Dieses Fehlurteil hätte vermieden werden können, wenn das Gericht einen Sachverständigen Prüfer oder einen Mitarbeiter der PTB zum Sachverhalt angehört hätte. |
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06.11.2013 00:52 |
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Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
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Hallo rosebud,
wie kommst Du denn auf die Idee?
Zitat:
"Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft"
Die PTB überprüft das Spiel nicht!
Hallo Carlo,
als Steuerberater müsstest Du doch wissen, dass ein Zeitfaktor für das bestehen eines geldwerten Anspruchs unerheblich ist, sondern nur ausschlaggebend wann etwas physisch erlangt werden kann.
Wenn Du in der Spielbank 1500 Jetons gewonnnen hast und Dir die nette Dame an der Kasse mitteilt, dass sie aber immer nur 500 Jetons pro Stunde wechseln darf, weil das angeblich Spielerschutz sei, glaubst Du dann, dass Dein zivilrechtlicher Anspruch gegen die Spielbank pro Stunde berechnet wird?
Und genau aus diesem Grund, weil Zivilrecht eigentlich recht eindeutig ist und ein Finanzermittler sich immer um "das Erlangte" kümmert, d.h. physisch erlangt oder durch Anspruch erlangt, hatte ich damals die Frage an die PTB zum Zeitpunkt der Verfügungsgewalt gestellt.
Und warum glaubst Du,
hat die Zulassungsbehörde genau diese erheblichen Fragen bis heute nicht beantwortet?
VG
Meike
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55
06.11.2013 05:01 |
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dieter116
König
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Zitat: |
Original von tfis
Wenn von einem Gewinn gesprochen wird, muss es sich um den Geldspeicher handeln.
Edit:
Anscheinend hat tatsächlich der Gast zusammen mit einer Servicekraft das Gerät manipuliert. |
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So steht es im Urteil.
" Ein Ausdruck über den Verlauf des Spieles zeige Eingriffe in die Software des Gerätes. "
Meike, du kennst den Langtext schon lange.
Warum hast du uns das verschwiegen ?
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56
06.11.2013 06:07 |
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rosebud
Routinier
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hi,
dann war das ja wohl eine Diskussion um des Kaisers Bart !
Das Gerät war fehlerfrei - aber manipuliert !
grüsse
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57
06.11.2013 08:47 |
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petergaukler
Kaiser
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das möchte ich jetzt aber genauer wissen !
" Ein Ausdruck über den Verlauf des Spieles zeige Eingriffe in die Software des Gerätes. "
wie wird dies angezeigt ?
wer hat dies festgestellt ? -
wohl jemand v. herstellers , dann wundert mich nichts !
gruss
pg.
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58
06.11.2013 09:15 |
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tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
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Zitat: |
Original von dieter116
....
Meike, du kennst den Langtext schon lange.
Warum hast du uns das verschwiegen ? |
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Ich denke über derartge Fragestellungen sind wir schon längst hinaus.
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59
06.11.2013 13:15 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
natürlich kenne ich das Urteil im Langtext, wie jeder andere hier auch,
der einen juris oder beck-online Zugriff hat.
Ich finde es nur immer erstaunlich,
das hier einige spekulieren über eine Rechtsprechung,
ohne diese tatsächlich gelesen zu haben.
VG
Meike
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60
06.11.2013 17:57 |
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