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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Hallo rosebud,

es geht nicht darum, ob die Ptb "ihren Job gemacht hat",

sondern ob Verwaltungshandeln rechtmäßig war oder nicht.


Gerichte (und im OLG und BFH entscheiden dann jeweils mehr als ein Jursit)

entscheiden darüber, ob Verwaltung rechtmäßig gehandelt hat.


Sowohl der BFH, als auch das OLG haben hier ganz eindeutig nachlesbar die Aussagen und Zulassungen der PTB negativ beschieden.


VG
Meike
41 05.11.2013 04:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Hatte der Spieler denn die 7400€ auf dem Geldspeicher oder auf dem Punktespeicher stehen ???
Ist das im Urteil ersichtlich ?
42 05.11.2013 09:30 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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immo2012 immo2012 ist männlich
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Zitat:
Original von angela
Hatte der Spieler denn die 7400€ auf dem Geldspeicher oder auf dem Punktespeicher stehen ???
Ist das im Urteil ersichtlich ?


beides ist ja nicht möglich nach tr4
ich vermute mal 700 ag

Der Gewinn von 7500 euro auf einem novo2 kann ansich fast nur ein Forscher Vollbild auf €1,50 sein
43 05.11.2013 09:46 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Wenn von einem Gewinn gesprochen wird, muss es sich um den Geldspeicher handeln.

Edit:
Anscheinend hat tatsächlich der Gast zusammen mit einer Servicekraft das Gerät manipuliert.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tfis: 05.11.2013 11:54.

44 05.11.2013 11:43 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Stimmt - NL2 waren ja TR4 Geräte - da sind 7400€ links als auch 7400oo Punkte rechts unmöglich.
Somit muss es sich um eine Manipulation gehandelt haben. Evtl die altbewährte Akzeptor Simulation...
Das Urteil geht somit völlig in Ordnung.
45 05.11.2013 15:42 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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Themenstarter Thema begonnen von gmg


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NL 2 waren zuerst TR 3 GSG.
Und damit war alles möglich....

Grüße

__________________
gmg
46 05.11.2013 15:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Die Frage ist warum nun nicht die Ordnungsämter in Brandenburg "überprüfen" ob es möglich ist an einem GSG mehr als €500 in einer Stunde zu Gewinnen und das GSG dann ne Nutzungsunetrsagung machen

Haben die Angst?
47 05.11.2013 16:10 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Irgendwann wird das Urteil zu lesen sein - ich denke dann wird die Sachlage klarer
48 05.11.2013 16:28 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.

Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.Applaus


es grüßt sunrise
49 05.11.2013 20:37 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.

Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.Applaus


es grüßt sunrise



Du hast den zeitfaktor leider vergessen.
Mehr als 500 € die Stunde kommen da nicht raus ohne Manipulation.
50 05.11.2013 20:55 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
rosebud rosebud ist männlich
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Zitat:
Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.

Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.Applaus


es grüßt sunrise



hi,

nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !

Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.


grüsse
51 05.11.2013 21:11 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud
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Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.

Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.Applaus


es grüßt sunrise



hi,

nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !

Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.


grüsse



Hi Rosebug,

diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.

Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen.
52 05.11.2013 21:27 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von rosebud
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Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
Jeder Mensch (ob Spieler, Aufsteller oder Richter) mit einem IQ von über 50 (liegt im Bereich der Schwachsinnigkeit) wird einleuchten, dass ich beim Gewinneinlauf 1000.-€ gewonnen habe.

Und genau das hat dieses Gericht zu Recht erkannt.Applaus


es grüßt sunrise



hi,

nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !

Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.


grüsse



Hi Rosebug,

diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.

Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen.



hi imzo,

das stimmt nicht !

Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft; sonst hätten die ja dem Novoline 2 keine Zulassung erteilen dürfen. großes Grinsen


grüsse

P.S.: Dieses Fehlurteil hätte vermieden werden können, wenn das Gericht einen Sachverständigen Prüfer oder einen Mitarbeiter der PTB zum Sachverhalt angehört hätte.
53 05.11.2013 23:44 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
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Original von rosebud
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Original von sunrise
Wenn mit Einsatz 1€ fünf Siebener als Gewinn beim Spiel "Sizzling Hot" einlaufen erhalte ich 500.-€ und 50 AGs.
Während ich umbuche spiele ich die 50AGs ab, die sich in Punkte verwandeln, die aber ebenfalls mit Zeitverzögerung in Geld umgewandelt werden.
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hi,

nein, du hast keine 1000.- € gewonnen !

Du hast 50.000 Punkte und 50 AGs gewonnen . Kein Geld.


grüsse



Hi Rosebug,

diese Argumentation welche ja auch von der PTB getragen wurde hat das OLG Brandenburg ja nun wohl die rote Karte gezeigt.

Mann muss auch eingestehen das der Klimmzug mit den Punkten und AGs ja nur gemacht worden ist um die Norm zu umgehen.



hi imzo,

das stimmt nicht !

Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft; sonst hätten die ja dem Novoline 2 keine Zulassung erteilen dürfen. großes Grinsen


grüsse

P.S.: Dieses Fehlurteil hätte vermieden werden können, wenn das Gericht einen Sachverständigen Prüfer oder einen Mitarbeiter der PTB zum Sachverhalt angehört hätte.
54 06.11.2013 00:52 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo rosebud,

wie kommst Du denn auf die Idee?

Zitat:
"Die Einhaltung der Norm wurde doch von der PTB überprüft"


Die PTB überprüft das Spiel nicht!




Hallo Carlo,

als Steuerberater müsstest Du doch wissen, dass ein Zeitfaktor für das bestehen eines geldwerten Anspruchs unerheblich ist, sondern nur ausschlaggebend wann etwas physisch erlangt werden kann.


Wenn Du in der Spielbank 1500 Jetons gewonnnen hast und Dir die nette Dame an der Kasse mitteilt, dass sie aber immer nur 500 Jetons pro Stunde wechseln darf, weil das angeblich Spielerschutz sei, glaubst Du dann, dass Dein zivilrechtlicher Anspruch gegen die Spielbank pro Stunde berechnet wird?


Und genau aus diesem Grund, weil Zivilrecht eigentlich recht eindeutig ist und ein Finanzermittler sich immer um "das Erlangte" kümmert, d.h. physisch erlangt oder durch Anspruch erlangt, hatte ich damals die Frage an die PTB zum Zeitpunkt der Verfügungsgewalt gestellt.


Und warum glaubst Du,
hat die Zulassungsbehörde genau diese erheblichen Fragen bis heute nicht beantwortet?

VG
Meike
55 06.11.2013 05:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von tfis
Wenn von einem Gewinn gesprochen wird, muss es sich um den Geldspeicher handeln.

Edit:
Anscheinend hat tatsächlich der Gast zusammen mit einer Servicekraft das Gerät manipuliert.


So steht es im Urteil.

" Ein Ausdruck über den Verlauf des Spieles zeige Eingriffe in die Software des Gerätes. "

Meike, du kennst den Langtext schon lange.

Warum hast du uns das verschwiegen ?
56 06.11.2013 06:07 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

dann war das ja wohl eine Diskussion um des Kaisers Bart !

Das Gerät war fehlerfrei - aber manipuliert !


grüsse
57 06.11.2013 08:47 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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das möchte ich jetzt aber genauer wissen !

" Ein Ausdruck über den Verlauf des Spieles zeige Eingriffe in die Software des Gerätes. "



wie wird dies angezeigt ?

wer hat dies festgestellt ? -

wohl jemand v. herstellers , dann wundert mich nichts !



gruss


pg.
58 06.11.2013 09:15 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von dieter116
....

Meike, du kennst den Langtext schon lange.

Warum hast du uns das verschwiegen ?


Ich denke über derartge Fragestellungen sind wir schon längst hinaus. großes Grinsen
59 06.11.2013 13:15 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Hallo dieter,

natürlich kenne ich das Urteil im Langtext, wie jeder andere hier auch,

der einen juris oder beck-online Zugriff hat.


Ich finde es nur immer erstaunlich,

das hier einige spekulieren über eine Rechtsprechung,

ohne diese tatsächlich gelesen zu haben.

VG
Meike
60 06.11.2013 17:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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