Meike
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Hallo sunrise,
eine "verbindliche Zweieraufstellung" gibt es doch nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__3.html
Du kannst die Automaten auch alle einzeln aufstellen.
Ich habe keine Änderungen erkennen können.
Hallo zusammen,
was für ein Schmuh, der Halbsatz auf Seite 1 ist
Zitat:
"um Steuerhinterziehung oder Geldwäsche zu verhindern"
kann man in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Heitzer, BMWI vom 10.05.2013 nachlesen:
Zitat:
"Die Experten der Finanzbehörden haben in der Sitzung erklärt, dass sie den Zugriff auf weitere Daten, darunter den Umgang mit geldwerten Surrogaten, für erforderlich halten.
Das BMWI hat hierzu darauf verwiesen, dass auf Grund der Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung in der Spielverordnung lediglich Regelungen zum Spielerschutz getroffen werden können...."
ALSO
im Klartext:
Die Experten teilen mit, wie man Steuerverkürzung und Geldwäsche maximal verhindern kann und das BMWI sagt
dass es dazu angeblich keine Ermächtigungsgrundlage in der SpielV geben würde.
Dann sollte sich doch jeder mit Fachverstand fragen, warum der Bundesrat anders informiert wurde
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711416.pdf
Darüber hinaus verwiesen die Koalitionsfraktionen
darauf, dass sowohl in den Medien als auch bei der
öffentlichen Anhörung des Ausschusses (siehe Abschnitt
III.) durch mehrere Sachverständige die Nichtaufnahme
von Spielhallen in das Geldwäschegesetz
kritisiert worden sei. Der Vorschlag der Aufnahme in
das GwG sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung
nicht weiterverfolgt worden, weil verfassungsrechtliche
Zweifel bestehen würden, ob eine ausreichende
Bundeskompetenz für diese spielhallenrechtlich konzipierte
Regelung vorhanden sei.
Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt.
Und wenn man sich dann genau die Ermächtigungsgrundlage anschaut, heißt es
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33f.html
"....zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs,
zum Schutze der Allgemeinheit
und der Spieler
sowie im Interesse des Jugendschutzes..."
Die Abschaffung eines Spiels mit Surrogaten wäre der Schutz der Spieler, gem. Expertenmeinung Suchtprävention
und
die VOLLSTÄNDIGE Datenaufzeichnung, d.h. alle einzelnen Geschäftsvorfälle, alles im Umgang mit Surrogaten, wäre der Schutz der Allgemeinheit.
Wen das BMWI und die Bundesregierung aber nun schützt, ist uns bekannt.
Für diese Personengruppe gibt es keine Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung.
VG
Meike
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25.05.2013 06:36 |
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Solon
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Ich habe keine Änderungen [der SpielV] erkennen können.
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Das stimmt so nicht.
Auch der Meldung in der Games & Business - ausgehend von einer vorgeblichen Information des BA - stimmt natürlich so nicht.
Zitat on
Novelle der Spielverordnung
Datum des Inkrafttretens angepasst
In seiner Sitzung am 22. Mai hat das Bundeskabinett über den Entwurf zur Änderung der Spielverordung beraten. Unter anderem wurden kleine sprachliche Korrekturen vorgenommen und das Datum des Inkrafttretens abgeändert, meldet der Bundesverband Automatenunternehmer.
Zitat off
Fundstelle der Falschmeldung
Games & Business mache ich natürlich keine Vorwurf.
Aber dass der BA die entscheidende und für die Aufsteller sowie auch für die Hersteller wichtige Änderung in dem Entwurf der Spielverordnung, der jetzt in dieser Fassung dem Bundesrat übersandt worden ist, nicht vermeldet hat, irritiert mich natürlich erheblich.
Beim BA sind doch in den letzten Monaten jede Menge "neue Juristen" angestellt worden. Und von diesem Personenkreis kann man doch wohl erwarten, das er einen Gesetzesentwurf lesen, mit dem Altentwurf vergleichen und Änderungen vermelden kann.
Kurz: Schwache Leistung, meine Herren!
Da ich grundsätzlich ein netter Mensch bin, habe ich mir erlaubt eine gekennzeichnete Ausfertigung des Entwurfes der SpielVO --Stand 22. 05. 2013 - beizufügen.
Für eine Richtigstellung der Falschmeldungen wäre ich dankbar!
Sonst kommt nachher wieder der Spruch: Das war mir aber nicht bekannt.
Grüße
__________________ gmg
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116
25.05.2013 11:10 |
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Solon
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
was für ein Schmuh, der Halbsatz auf Seite 1 ist
Zitat:
"um Steuerhinterziehung oder Geldwäsche zu verhindern"
kann man in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Heitzer, BMWI vom 10.05.2013 nachlesen:
Zitat:
"Die Experten der Finanzbehörden haben in der Sitzung erklärt, dass sie den Zugriff auf weitere Daten, darunter den Umgang mit geldwerten Surrogaten, für erforderlich halten.
Das BMWI hat hierzu darauf verwiesen, dass auf Grund der Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung in der Spielverordnung lediglich Regelungen zum Spielerschutz getroffen werden können...."
ALSO
im Klartext:
Die Experten teilen mit, wie man Steuerverkürzung und Geldwäsche maximal verhindern kann und das BMWI sagt
dass es dazu angeblich keine Ermächtigungsgrundlage in der SpielV geben würde.
Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt.
......die VOLLSTÄNDIGE Datenaufzeichnung, d.h. alle einzelnen Geschäftsvorfälle, alles im Umgang mit Surrogaten, wäre der Schutz der Allgemeinheit.
Meike |
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Wann werden wohl die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 367 - 369 im DIP veröffentlicht??
Grüße
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27.05.2013 08:26 |
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lodermulch
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interessant.
bei kurzem überlegen:
das würde bedeuten, dass die daten der kontrollmoduls bzgl. getätigter einsätze elektronisch abrufbar, nachprüfbar vorgehalten werden müssen.
das müsste dann konkret so aussehen, dass z.b. ein spieleinsatz von 20 cent als klartexteintrag mit dem jeweiligen zeitstempel in irgendeiner liste erscheinen würde, die ggf. vom finanzamt oder von sonstigen leuten überprüft werden kann - also so oder ähnlich:
27. Oktober 2015
15:30.42 0,20 IN
15:30.57 0,20 IN
15:31.12 0,20 IN
für das laufende umbuchen von 60 cent, nur so als beispiel.
das würde dann bedeuten, dass auch das RÜCKbuchen auf dieser liste erscheinen müsste, also ungefähr so:
27. Oktober 2015
16:45.00 180,00 OUT
...und das wiederum würde dann allerdings bedeuten, dass das ENSTEHEN dieser summe irgendwie dokumentiert werden muss, denn
die ganze übung dient ja gerade der kontrolle, ich zitiere:
Zitat: |
Wichtig hierbei ist auch, dass die Vollständigkeit aller in der Kontrolleinrichtung erfassten
Daten sichergestellt ist und feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen
worden sind. So kann beispielsweise überprüft werden, ob Einsätze nachträglich gelöscht
oder in ihrer Höhe verändert wurden |
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..und das sähe dann z.b. so aus:
12. November 2016
Roulette
17:22.01 4000 Punkte ---> 820 Punkte
17:22.02 3550 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.03 3550 Punkte ---> 0 Punkte
Book of Blah
17:22.07 200 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.08 200 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.09 200 Punkte ---> 0 Punkte
.
.
.
.
da die kontrolleinrichtung ja definitiv alle tanzenden jungfrauen punktegewinne erfaßt, schon, um die gesetzlichen rahmenbedingungen (max. 1000,- gewinn etc) pro spiel zu überprüfen, würde das unmittelbar bedeuten, dass jetzt ja DOCH alles, was im gerät passiert,
dokumentiert werden kann ?!?
aber dagegen hat man sich doch gerade mit zähnen und klauen gewehrt - oder habe ich das jetzt irgendwie falsch verstanden?
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101
25.05.2013 12:17 |
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gmg
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Zitat: |
Original von lodermulch
da die kontrolleinrichtung ja definitiv alle tanzenden jungfrauen punktegewinne erfaßt, schon, um die gesetzlichen rahmenbedingungen (max. 1000,- gewinn etc) pro spiel zu überprüfen, würde das unmittelbar bedeuten, dass jetzt ja DOCH alles, was im gerät passiert,
dokumentiert werden kann ?!?
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Du kannst Fragen fragen....
Fangen wir mal ganz einfach an.
Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (max. 1.000 € Gewinn).
Aktuell - und auch wohl weiter unverändert möglich - ist nahezu ausschließlich das durch die SpielV nicht regulierte Spiel um Punkte am GSG möglich. Dazu muß das eingeworfene Geld erst einmal in Punkte umgewandelt werden. Aktuell entspricht bei dieser Umwandlung 1 €Cent > 1 Spielpunkt des GSG.
Weiter muß man wissen, dass die GSG mittlerweile ganz locker mit 400 Punkten pro Umdrehung "arbeiten" (oder sollte ich sagen:SPIELEN?)
Die - weiter unveränderten - gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass alle 5 Sekunden 20 €Cent in 20 Punkte (in Spielgeld) umgewandelt werden und im Rückbuchungsfall alle 5 Sekunden 200 Punkte des GSG in 2 € umgebucht werden können.
Diese Umbuchungsfrequenzen stellen das sogenannte "PTB-Spiel" gem. Spielverordnung dar.
Diese Verordnungsvorgaben werden geprüft.
Verstöße dagegen sind mir nicht bekannt (ich lasse jetzt einmal bewusst den Vorgang "Turbobuchen" (und so) aus).
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116
26.05.2013 14:34 |
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gmg
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Jetzt kommen wir mal zu den von Dir als gesetzliche Rahmenbedinungen bezeichneten 1.000 €,
Man will nun den Text des Schreibens dem BMWi aus dem Jahr 2007 in die Spielverordnung einfügen. Darin gibt es erstmalig in der SpielV diese "1.000 €-Rahmenbedingung" (Geplanter VO-Text anbei).
Weiter muß man wissen, dass es verschiedene Parameter bei dem (tatsächlichen) Spiel des GSG gibt:
1) Einsatzhöhe
2) Gewinnlinien
Ein Standard-GSG-Spiel wie z. B. das Spiel "Double triple Chance" spielt immer im normalen Spiel mit 5 Gewinnlinien (vgl. Bild 1).
Das bedeutet, dass es insgesamt 5 Gewinnmöglichkeiten gibt. Jede Linie ergibt bei 3 gleichen Symbolen einen Gewinn lt. Gewinnplan.
Die Höhe des Gewinnes hängt von der Höhe des Spieleinsatzes ab. Je mehr Punkte oder Geld pro Umdrehung /Spiel eingesetzt werden, um so höher wird auch der fallweise erzielte Gewinn.
Bild 2 zeigt die Gewinnansichten bei 5 € Einsatz pro Spiel.
Man kann sehr schön erkennen, dass man maximal 750 € pro Gewinnlinie erzielen kann.
Da es bei einem Vollbild insgesamt 5 Gewinnlinien ergibt, (vgl. Bild 1) wird also der erzielte Gewinn pro Linie (750 €) mit 5 multipliziert und man hat in diesem einen Spiel 3.750 € gewonnen.
Obwohl der Gewinnplan nur einen Maximalwert von 750 € angibt.
Was nun ?
Wo bleibt da die 1.000 € Grenze ?
Grüße
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131
26.05.2013 14:53 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Corleis
Zitat: |
Original von gmg
Bild 2 zeigt die Gewinnansichten bei 5 € Einsatz pro Spiel.
Man kann sehr schön erkennen, dass man maximal 750 € pro Gewinnlinie erzielen kann.
Da es bei einem Vollbild insgesamt 5 Gewinnlinien ergibt, (vgl. Bild 1) wird also der erzielte Gewinn pro Linie (750 €) mit 5 multipliziert und man hat in diesem einen Spiel 3.750 € gewonnen.
Obwohl der Gewinnplan nur einen Maximalwert von 750 € angibt.
Was nun ?
Wo bleibt da die 1.000 € Grenze ?
Grüße |
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Die Doppelsieben ist auf den dargestellten Spielwalzen nur so selten vorhanden, dass es nicht zu mehr als einer Gewinnlinie kommen kann.
Somit ist der "Höchstgewinn" 1 Linien à 750 Euro ====>>>> 750,00 Euro
Lg |
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Hallo Corleis,
ich hatte gerade nicht den "Belegungsplan der Walzen" vorliegen und konnte daher diese Möglichkeit auch nicht berücksichtigen....
Grundsätzlich wollte ich auf die Möglichkeiten hinweisen.
Da ich über kein eigenes aktuelles Spielgerät verfüge, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mal den Gewinnplan eines der o. a. ADP-Spiele (mit 400 P Einsatz) im Maxeinsatz ablichten und hier einstellen könntest.
VG
__________________ gmg
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161
27.05.2013 08:18 |
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Mato
Grünschnabel
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Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort
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101
28.05.2013 19:30 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von Mato
Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort |
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Der Gauselmann hat mir mal persönlich gesagt das bei jedem Automat es einen Knopf gibt um den Automat auf 0 stellen zu können wenn jemand zuviel gewinnt
Die Auszahlungsquote wird dann um 10% gesenkt bis 50% vom Gewinn wider eingeworfen ist oder der Spieler das Gerät verlässt
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116
29.05.2013 16:40 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von immo2012
Zitat: |
Original von Mato
Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort |
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Der Gauselmann hat mir mal persönlich gesagt das bei jedem Automat es einen Knopf gibt um den Automat auf 0 stellen zu können wenn jemand zuviel gewinnt
Die Auszahlungsquote wird dann um 10% gesenkt bis 50% vom Gewinn wider eingeworfen ist oder der Spieler das Gerät verlässt |
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hi,
sowas hab ich schon immer vermutet.
Kannst du mir sagen, wo dieser Knopf sich befindet ?
Hat die PTB das zugelassen ?
grüße
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131
30.05.2013 08:49 |
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gmg
Foren Gott
 

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Nach diesem Stück aus der Augsburger Puppenkiste sollten wir wieder zum Thema kommen:
Mit der Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23.05.13
wurde als Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
veröffentlicht.
Grüße
__________________ gmg
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146
31.05.2013 16:42 |
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gmg
Foren Gott
 

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Noch im Nachgang zur Bundeskabinettssitzung vom 22. 05. 2013 gab es wohl folgende Erklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler:
„Bei der Novelle der Spielverordnung handelt es sich um einen ausgewogenen Entwurf, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Anliegen des Spieler- und Jugendschutzes Rechnung trägt. Wir wollen Gefährdungen Jugendlicher durch Geldspielgeräte noch wirksamer vermeiden und pathologisches Spielverhalten weiter zurückdrängen. Sogleich geben wir der Wirtschaft durch die Übergangsfristen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen“.
Na also! Jetzt ist es raus...
Grüße
__________________ gmg
|
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161
31.05.2013 16:56 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Mato,
willkommen im Forum.
Nun das ist doch ein Verbraucherschutzproblem, mit dem Du Dich an die Verbraucherschutzzentrale wenden solltest.
Die Gewerbeordnung ist eigentlich ein Verbraucherschutzgesetz, aber wird leider aktuell immer wieder mehr zur Wirtschaftsförderung,
als zum Schutz der Verbraucher genutzt.
Die Spielgeräte gem. §33 c GewO sind da ein schönes Beispiel, denn kein einziger Automat mit PTB Zulassung, den Du draußen in der Aufstellung frisch aufgestellt
findest, ist jemals durch eine staatliche Stelle geprüft worden.
VG
Meike
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101
02.06.2013 10:17 |
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tfis
Tripel-As

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So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ?
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101
02.06.2013 15:31 |
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gmg
Foren Gott
 

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Zitat: |
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ? |
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Der Vergleich ist nicht schlecht....
Das Ganze wäre auch nach m. E. kein Problem, wenn es keine "Herstellerspielhallen" geben würde.
Aber bei den dortigen speziellen Softwareausführungen bzw. man muß wohl eher sagen "speziellen Softwarefreischaltungen" entsteht natürlich für "Otto Spielhallenbetreiber" der Wunsch, auch das machen zu können, was in der Herstellerspielhalle gemacht wird...
Grüße
__________________ gmg
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116
02.06.2013 15:39 |
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rosebud
Routinier
 
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ? |
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Der Vergleich ist nicht schlecht....
Das Ganze wäre auch nach m. E. kein Problem, wenn es keine "Herstellerspielhallen" geben würde.
Aber bei den dortigen speziellen Softwareausführungen bzw. man muß wohl eher sagen "speziellen Softwarefreischaltungen" entsteht natürlich für "Otto Spielhallenbetreiber" der Wunsch, auch das machen zu können, was in der Herstellerspielhalle gemacht wird...
Grüße |
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hi,
das kann doch auch jeder Aufsteller ( Immo2012 hat es doch verraten, s.o. !).
KNOPF DRÜCKEN !
grüsse
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131
02.06.2013 17:24 |
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alfi1950
Tripel-As

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Zitat: |
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ? |
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Dein Vergleich geht ja wohl voll daneben!
Wir sind hier nicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs.
Wenn Du einen Vergleich anstellen möchtest, dann mit der Formel 1. - Denn da nehmen die Fahrzeug- u. Motorenhersteller selbst an der hoch dotierte Weltmeisterschaft teil.
Damit alle Teams. also auch die, die ihre Motoren nicht selbst herstellen, die gleichen Chancen haben, gibt es klare Reglementierungen die vor und nach dem Rennen einzuhalten sind und auch entsprechend überprüft werden und eben nicht erst nach 2 Jahren!
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116
05.06.2013 11:31 |
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