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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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Meike
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Hallo sunrise,

eine "verbindliche Zweieraufstellung" gibt es doch nicht

http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__3.html

Du kannst die Automaten auch alle einzeln aufstellen.



Ich habe keine Änderungen erkennen können.




Hallo zusammen,

was für ein Schmuh, der Halbsatz auf Seite 1 ist

Zitat:
"um Steuerhinterziehung oder Geldwäsche zu verhindern"


kann man in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Heitzer, BMWI vom 10.05.2013 nachlesen:

Zitat:
"Die Experten der Finanzbehörden haben in der Sitzung erklärt, dass sie den Zugriff auf weitere Daten, darunter den Umgang mit geldwerten Surrogaten, für erforderlich halten.

Das BMWI hat hierzu darauf verwiesen, dass auf Grund der Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung in der Spielverordnung lediglich Regelungen zum Spielerschutz getroffen werden können...."



ALSO

im Klartext:

Die Experten teilen mit, wie man Steuerverkürzung und Geldwäsche maximal verhindern kann und das BMWI sagt

dass es dazu angeblich keine Ermächtigungsgrundlage in der SpielV geben würde.



Dann sollte sich doch jeder mit Fachverstand fragen, warum der Bundesrat anders informiert wurde





http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711416.pdf


Darüber hinaus verwiesen die Koalitionsfraktionen

darauf, dass sowohl in den Medien als auch bei der

öffentlichen Anhörung des Ausschusses (siehe Abschnitt

III.) durch mehrere Sachverständige die Nichtaufnahme

von Spielhallen in das Geldwäschegesetz

kritisiert worden sei. Der Vorschlag der Aufnahme in

das GwG sei im Gesetzentwurf der Bundesregierung

nicht weiterverfolgt worden, weil verfassungsrechtliche

Zweifel bestehen würden, ob eine ausreichende

Bundeskompetenz für diese spielhallenrechtlich konzipierte

Regelung vorhanden sei.


Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt.




Und wenn man sich dann genau die Ermächtigungsgrundlage anschaut, heißt es

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33f.html

"....zur Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs,
zum Schutze der Allgemeinheit
und der Spieler
sowie im Interesse des Jugendschutzes..."



Die Abschaffung eines Spiels mit Surrogaten wäre der Schutz der Spieler, gem. Expertenmeinung Suchtprävention

und

die VOLLSTÄNDIGE Datenaufzeichnung, d.h. alle einzelnen Geschäftsvorfälle, alles im Umgang mit Surrogaten, wäre der Schutz der Allgemeinheit.



Wen das BMWI und die Bundesregierung aber nun schützt, ist uns bekannt.


Für diese Personengruppe gibt es keine Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung.




VG
Meike
101 25.05.2013 06:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike

Ich habe keine Änderungen [der SpielV] erkennen können.


Das stimmt so nicht.

Auch der Meldung in der Games & Business - ausgehend von einer vorgeblichen Information des BA - stimmt natürlich so nicht.

Zitat on
Novelle der Spielverordnung

Datum des Inkrafttretens angepasst
In seiner Sitzung am 22. Mai hat das Bundeskabinett über den Entwurf zur Änderung der Spielverordung beraten. Unter anderem wurden kleine sprachliche Korrekturen vorgenommen und das Datum des Inkrafttretens abgeändert, meldet der Bundesverband Automatenunternehmer.
Zitat off

Fundstelle der Falschmeldung

Games & Business mache ich natürlich keine Vorwurf.
Aber dass der BA die entscheidende und für die Aufsteller sowie auch für die Hersteller wichtige Änderung in dem Entwurf der Spielverordnung, der jetzt in dieser Fassung dem Bundesrat übersandt worden ist, nicht vermeldet hat, irritiert mich natürlich erheblich.
Beim BA sind doch in den letzten Monaten jede Menge "neue Juristen" angestellt worden. Und von diesem Personenkreis kann man doch wohl erwarten, das er einen Gesetzesentwurf lesen, mit dem Altentwurf vergleichen und Änderungen vermelden kann.

Kurz: Schwache Leistung, meine Herren!

Da ich grundsätzlich ein netter Mensch bin, habe ich mir erlaubt eine gekennzeichnete Ausfertigung des Entwurfes der SpielVO --Stand 22. 05. 2013 - beizufügen.

Für eine Richtigstellung der Falschmeldungen wäre ich dankbar!
Sonst kommt nachher wieder der Spruch: Das war mir aber nicht bekannt.

Grüße

Dateianhang:
pdf Spielv 22.05.2013 gekennzeichnet.pdf (105 KB, 442 mal heruntergeladen)


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116 25.05.2013 11:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike

Hallo zusammen,

was für ein Schmuh, der Halbsatz auf Seite 1 ist

Zitat:
"um Steuerhinterziehung oder Geldwäsche zu verhindern"


kann man in der Antwort des Staatssekretärs Dr. Heitzer, BMWI vom 10.05.2013 nachlesen:

Zitat:
"Die Experten der Finanzbehörden haben in der Sitzung erklärt, dass sie den Zugriff auf weitere Daten, darunter den Umgang mit geldwerten Surrogaten, für erforderlich halten.

Das BMWI hat hierzu darauf verwiesen, dass auf Grund der Ermächtigungsgrundlage in der Gewerbeordnung in der Spielverordnung lediglich Regelungen zum Spielerschutz getroffen werden können...."

ALSO
im Klartext:

Die Experten teilen mit, wie man Steuerverkürzung und Geldwäsche maximal verhindern kann und das BMWI sagt

dass es dazu angeblich keine Ermächtigungsgrundlage in der SpielV geben würde.

Um das Geldwäscherisiko weiter zu reduzieren, habe sich die Bundesregierung stattdessen auf die Änderung der Spielverordnung geeinigt.
......die VOLLSTÄNDIGE Datenaufzeichnung, d.h. alle einzelnen Geschäftsvorfälle, alles im Umgang mit Surrogaten, wäre der Schutz der Allgemeinheit.

Meike


Wann werden wohl die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 367 - 369 im DIP veröffentlicht??

Grüße

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interessant.

bei kurzem überlegen:

das würde bedeuten, dass die daten der kontrollmoduls bzgl. getätigter einsätze elektronisch abrufbar, nachprüfbar vorgehalten werden müssen.

das müsste dann konkret so aussehen, dass z.b. ein spieleinsatz von 20 cent als klartexteintrag mit dem jeweiligen zeitstempel in irgendeiner liste erscheinen würde, die ggf. vom finanzamt oder von sonstigen leuten überprüft werden kann - also so oder ähnlich:

27. Oktober 2015
15:30.42 0,20 IN
15:30.57 0,20 IN
15:31.12 0,20 IN

für das laufende umbuchen von 60 cent, nur so als beispiel.

das würde dann bedeuten, dass auch das RÜCKbuchen auf dieser liste erscheinen müsste, also ungefähr so:


27. Oktober 2015
16:45.00 180,00 OUT


...und das wiederum würde dann allerdings bedeuten, dass das ENSTEHEN dieser summe irgendwie dokumentiert werden muss, denn
die ganze übung dient ja gerade der kontrolle, ich zitiere:

Zitat:
Wichtig hierbei ist auch, dass die Vollständigkeit aller in der Kontrolleinrichtung erfassten
Daten sichergestellt ist und feststellbar ist, ob nachträglich Veränderungen vorgenommen
worden sind. So kann beispielsweise überprüft werden, ob Einsätze nachträglich gelöscht
oder in ihrer Höhe verändert wurden



..und das sähe dann z.b. so aus:

12. November 2016
Roulette
17:22.01 4000 Punkte ---> 820 Punkte
17:22.02 3550 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.03 3550 Punkte ---> 0 Punkte
Book of Blah
17:22.07 200 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.08 200 Punkte ---> 0 Punkte
17:22.09 200 Punkte ---> 0 Punkte
.
.
.
.


da die kontrolleinrichtung ja definitiv alle tanzenden jungfrauen punktegewinne erfaßt, schon, um die gesetzlichen rahmenbedingungen (max. 1000,- gewinn etc) pro spiel zu überprüfen, würde das unmittelbar bedeuten, dass jetzt ja DOCH alles, was im gerät passiert,
dokumentiert werden kann ?!?

aber dagegen hat man sich doch gerade mit zähnen und klauen gewehrt - oder habe ich das jetzt irgendwie falsch verstanden?
101 25.05.2013 12:17 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Zitat:
Original von lodermulch
da die kontrolleinrichtung ja definitiv alle tanzenden jungfrauen punktegewinne erfaßt, schon, um die gesetzlichen rahmenbedingungen (max. 1000,- gewinn etc) pro spiel zu überprüfen, würde das unmittelbar bedeuten, dass jetzt ja DOCH alles, was im gerät passiert,
dokumentiert werden kann ?!?


Du kannst Fragen fragen....
Fangen wir mal ganz einfach an.
Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen (max. 1.000 € Gewinn).

Aktuell - und auch wohl weiter unverändert möglich - ist nahezu ausschließlich das durch die SpielV nicht regulierte Spiel um Punkte am GSG möglich. Dazu muß das eingeworfene Geld erst einmal in Punkte umgewandelt werden. Aktuell entspricht bei dieser Umwandlung 1 €Cent > 1 Spielpunkt des GSG.

Weiter muß man wissen, dass die GSG mittlerweile ganz locker mit 400 Punkten pro Umdrehung "arbeiten" (oder sollte ich sagen:SPIELEN?)

Die - weiter unveränderten - gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass alle 5 Sekunden 20 €Cent in 20 Punkte (in Spielgeld) umgewandelt werden und im Rückbuchungsfall alle 5 Sekunden 200 Punkte des GSG in 2 € umgebucht werden können.

Diese Umbuchungsfrequenzen stellen das sogenannte "PTB-Spiel" gem. Spielverordnung dar.
Diese Verordnungsvorgaben werden geprüft.
Verstöße dagegen sind mir nicht bekannt (ich lasse jetzt einmal bewusst den Vorgang "Turbobuchen" (und so) aus).

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Jetzt kommen wir mal zu den von Dir als gesetzliche Rahmenbedinungen bezeichneten 1.000 €,

Man will nun den Text des Schreibens dem BMWi aus dem Jahr 2007 in die Spielverordnung einfügen. Darin gibt es erstmalig in der SpielV diese "1.000 €-Rahmenbedingung" (Geplanter VO-Text anbei).

Weiter muß man wissen, dass es verschiedene Parameter bei dem (tatsächlichen) Spiel des GSG gibt:
1) Einsatzhöhe
2) Gewinnlinien

Ein Standard-GSG-Spiel wie z. B. das Spiel "Double triple Chance" spielt immer im normalen Spiel mit 5 Gewinnlinien (vgl. Bild 1).
Das bedeutet, dass es insgesamt 5 Gewinnmöglichkeiten gibt. Jede Linie ergibt bei 3 gleichen Symbolen einen Gewinn lt. Gewinnplan.
Die Höhe des Gewinnes hängt von der Höhe des Spieleinsatzes ab. Je mehr Punkte oder Geld pro Umdrehung /Spiel eingesetzt werden, um so höher wird auch der fallweise erzielte Gewinn.

Bild 2 zeigt die Gewinnansichten bei 5 € Einsatz pro Spiel.
Man kann sehr schön erkennen, dass man maximal 750 € pro Gewinnlinie erzielen kann.
Da es bei einem Vollbild insgesamt 5 Gewinnlinien ergibt, (vgl. Bild 1) wird also der erzielte Gewinn pro Linie (750 €) mit 5 multipliziert und man hat in diesem einen Spiel 3.750 € gewonnen.
Obwohl der Gewinnplan nur einen Maximalwert von 750 € angibt.
Was nun ?
Wo bleibt da die 1.000 € Grenze ?

Grüße

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Text 6.Novelle SpielV.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. 1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. 2.jpg
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Und wie verführerisch das Spiel im Netz sein kann, ergibt sich aus den angezeigten / erzielten Guthaben:


Startguthaben 1.000 €
Nach ca. 10 Minuten Spiel erzieltes Guthaben 2.548,60 €....
Allerdings nur im Anfütterungsmodus (genannt: Fun Game Modus)
Also ohne "echtes Geld".


Deswegen bin ich auch der Auffassung der "Automatenwirtschaft", dass das regulierte Spiel über eine Existenzberechtigung verfügt.
Ob diese Existenzberechtigung allerdings mit 400 Punkten pro Umdrehung (Spiel) laufen muß...???
Ob es - zeitversetzt - mehrere tausend € Maximalgewinn pro Spielsitzung sein müssen???

Wie gesagt: Fragen über Fragen....

Grüße

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Zitat:
Original von gmg

Bild 2 zeigt die Gewinnansichten bei 5 € Einsatz pro Spiel.
Man kann sehr schön erkennen, dass man maximal 750 € pro Gewinnlinie erzielen kann.
Da es bei einem Vollbild insgesamt 5 Gewinnlinien ergibt, (vgl. Bild 1) wird also der erzielte Gewinn pro Linie (750 €) mit 5 multipliziert und man hat in diesem einen Spiel 3.750 € gewonnen.
Obwohl der Gewinnplan nur einen Maximalwert von 750 € angibt.
Was nun ?
Wo bleibt da die 1.000 € Grenze ?

Grüße


Die Doppelsieben ist auf den dargestellten Spielwalzen nur so selten vorhanden, dass es nicht zu mehr als einer Gewinnlinie kommen kann.

Somit ist der "Höchstgewinn" 1 Linien à 750 Euro ====>>>> 750,00 Euro

Lg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 26.05.2013 22:15.

146 26.05.2013 22:13 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Zitat:
Original von Corleis
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Original von gmg

Bild 2 zeigt die Gewinnansichten bei 5 € Einsatz pro Spiel.
Man kann sehr schön erkennen, dass man maximal 750 € pro Gewinnlinie erzielen kann.
Da es bei einem Vollbild insgesamt 5 Gewinnlinien ergibt, (vgl. Bild 1) wird also der erzielte Gewinn pro Linie (750 €) mit 5 multipliziert und man hat in diesem einen Spiel 3.750 € gewonnen.
Obwohl der Gewinnplan nur einen Maximalwert von 750 € angibt.
Was nun ?
Wo bleibt da die 1.000 € Grenze ?

Grüße


Die Doppelsieben ist auf den dargestellten Spielwalzen nur so selten vorhanden, dass es nicht zu mehr als einer Gewinnlinie kommen kann.

Somit ist der "Höchstgewinn" 1 Linien à 750 Euro ====>>>> 750,00 Euro

Lg


Hallo Corleis,

ich hatte gerade nicht den "Belegungsplan der Walzen" vorliegen und konnte daher diese Möglichkeit auch nicht berücksichtigen....

Grundsätzlich wollte ich auf die Möglichkeiten hinweisen.
Da ich über kein eigenes aktuelles Spielgerät verfüge, wäre ich Dir dankbar, wenn Du mal den Gewinnplan eines der o. a. ADP-Spiele (mit 400 P Einsatz) im Maxeinsatz ablichten und hier einstellen könntest.

VG

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Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort
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Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort


Der Gauselmann hat mir mal persönlich gesagt das bei jedem Automat es einen Knopf gibt um den Automat auf 0 stellen zu können wenn jemand zuviel gewinnt
Die Auszahlungsquote wird dann um 10% gesenkt bis 50% vom Gewinn wider eingeworfen ist oder der Spieler das Gerät verlässt
116 29.05.2013 16:40 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von immo2012
Zitat:
Original von Mato
Hallo ich würde gern wissen wie die Regel ist wenn ich am Automaten spiele und die Mitarbeiterin kommt und will den Automaten auf 0 stellen. Ich hatte nämlich einen Lauf dann kam sie an und sagte sonst können die anderen nicht spielen, sie muss jetzt da ran. Dann ging irgendwas nicht und sie sagte ich kann weiter spielen aber kein Geld reinstecken. Danach ging garnichts mehr . Keine Gewinnlinien oder so. Bitte um Antwort


Der Gauselmann hat mir mal persönlich gesagt das bei jedem Automat es einen Knopf gibt um den Automat auf 0 stellen zu können wenn jemand zuviel gewinnt
Die Auszahlungsquote wird dann um 10% gesenkt bis 50% vom Gewinn wider eingeworfen ist oder der Spieler das Gerät verlässt


hi,

sowas hab ich schon immer vermutet.

Kannst du mir sagen, wo dieser Knopf sich befindet ?

Hat die PTB das zugelassen ?


grüße
131 30.05.2013 08:49 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Nach diesem Stück aus der Augsburger Puppenkiste sollten wir wieder zum Thema kommen:


Mit der Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23.05.13
wurde als Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

veröffentlicht.

Grüße

Dateianhang:
pdf BR-Drs 437-13_6.VO zur Aenderung der SpielV.pdf (718 KB, 412 mal heruntergeladen)


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gmg
146 31.05.2013 16:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Noch im Nachgang zur Bundeskabinettssitzung vom 22. 05. 2013 gab es wohl folgende Erklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler:
„Bei der Novelle der Spielverordnung handelt es sich um einen ausgewogenen Entwurf, der sowohl den Interessen der Wirtschaft als auch den Anliegen des Spieler- und Jugendschutzes Rechnung trägt. Wir wollen Gefährdungen Jugendlicher durch Geldspielgeräte noch wirksamer vermeiden und pathologisches Spielverhalten weiter zurückdrängen. Sogleich geben wir der Wirtschaft durch die Übergangsfristen Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen“.

Na also! Jetzt ist es raus...

Grüße

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gmg
161 31.05.2013 16:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo Mato,

willkommen im Forum.

Nun das ist doch ein Verbraucherschutzproblem, mit dem Du Dich an die Verbraucherschutzzentrale wenden solltest.

Die Gewerbeordnung ist eigentlich ein Verbraucherschutzgesetz, aber wird leider aktuell immer wieder mehr zur Wirtschaftsförderung,
als zum Schutz der Verbraucher genutzt.

Die Spielgeräte gem. §33 c GewO sind da ein schönes Beispiel, denn kein einziger Automat mit PTB Zulassung, den Du draußen in der Aufstellung frisch aufgestellt

findest, ist jemals durch eine staatliche Stelle geprüft worden.


VG
Meike
101 02.06.2013 10:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ?
101 02.06.2013 15:31 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Zitat:
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ?


Der Vergleich ist nicht schlecht....

Das Ganze wäre auch nach m. E. kein Problem, wenn es keine "Herstellerspielhallen" geben würde.

Aber bei den dortigen speziellen Softwareausführungen bzw. man muß wohl eher sagen "speziellen Softwarefreischaltungen" entsteht natürlich für "Otto Spielhallenbetreiber" der Wunsch, auch das machen zu können, was in der Herstellerspielhalle gemacht wird...

Grüße

__________________
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116 02.06.2013 15:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ?


Der Vergleich ist nicht schlecht....

Das Ganze wäre auch nach m. E. kein Problem, wenn es keine "Herstellerspielhallen" geben würde.

Aber bei den dortigen speziellen Softwareausführungen bzw. man muß wohl eher sagen "speziellen Softwarefreischaltungen" entsteht natürlich für "Otto Spielhallenbetreiber" der Wunsch, auch das machen zu können, was in der Herstellerspielhalle gemacht wird...

Grüße


hi,

das kann doch auch jeder Aufsteller ( Immo2012 hat es doch verraten, s.o. !).

KNOPF DRÜCKEN !

grüsse
131 02.06.2013 17:24 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von tfis
So wie ein Neuwagen keine Einzelabnahme durch den TÜV erfahren hat ?





Dein Vergleich geht ja wohl voll daneben!

Wir sind hier nicht im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs.

Wenn Du einen Vergleich anstellen möchtest, dann mit der Formel 1. - Denn da nehmen die Fahrzeug- u. Motorenhersteller selbst an der hoch dotierte Weltmeisterschaft teil.

Damit alle Teams. also auch die, die ihre Motoren nicht selbst herstellen, die gleichen Chancen haben, gibt es klare Reglementierungen die vor und nach dem Rennen einzuhalten sind und auch entsprechend überprüft werden und eben nicht erst nach 2 Jahren!
116 05.06.2013 11:31 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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20. 06. 2013>> 826. Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat

Tagesordnung Stand: 30.05.13
TOP 13: Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache: 437/13
Beteiligung: Wi - FJ - In


Fundstelle


Grüße

Edith:
Natürlich beschäftigen sich auch die anderen Ausschüsse mit der Neufassung der Spielverordnung:
248. Sitzung des Ausschuss für Frauen und Jugend 19.06.2013 14:00 Uhr
922. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten 20.06.2013 09:30 Uhr
587. Sitzung des Gesundheitsausschusses19.06.2013 11:00 Uhr

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 13.06.2013 08:08.

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