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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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 RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC" petergaukler 14.08.2018 21:31
 RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC" gmg 15.08.2018 08:22
 RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC" petergaukler 15.08.2018 08:30
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 RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? BrainTopping 12.08.2018 02:08
 RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? sunrise 12.08.2018 15:04
 RE: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? BrainTopping 12.08.2018 15:55

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RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC"

TR.5.0
hallo leute !
was geht denn jetzt ab ?

mir ist zu ohren gekommen , dass auch die ab dem 10.11.2018 nicht mehr zugelassenen spielgeräte der NOVOLINE hier im enzelnen löwenstar 2 zu TR.5.0 light umgebaut werden !
ich war aber immer der meinung
,dass dies nicht geht
,sondern diese modelle nur in TR:5.1 full umgebaut werden dürfen /sollen/müssen !

bitte um aufklärung !!!


pg.


P.S. auf GENERATION ADVANCED !! Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 14.08.2018 21:43.

496 14.08.2018 21:31 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC"

Die Novomatic hat keine TR 5 "light" GSG-Bauartzulassungen.
Daher kann und darf ein solcher von Dir geschilderter Umbau nicht stattfinden.

Ansonsten hätten wir illegales Glücksspiel.

Grüße

__________________
gmg
511 15.08.2018 08:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Geldspielgerätedatensicherung "a la Franhofer AISEC"

Zitat:
Original von gmg
Die Novomatic hat keine TR 5 "light" GSG-Bauartzulassungen.
Daher kann und darf ein solcher von Dir geschilderter Umbau nicht stattfinden.

Ansonsten hätten wir illegales Glücksspiel.

Grüße



re,
da bin ich mal gespannt ,ich bleibe an der sache dran und werde berichten !

gruss pg.
526 15.08.2018 08:30 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung den Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung und die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates vom 5. Juli 2013 beraten. Die Maßgaben zielen darauf ab, den Spielerschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten weiter zu stärken.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Der Spieler- und Jugendschutz bei gewerblichen Geldspielgeräten ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Nicht nur, aber insbesondere auch das Verbot des Punktespiels wird dazu beitragen. Daher haben wir die Maßgaben des Bundesrates, die die Anforderungen an diese Geräte weiter verschärfen, in unseren Verordnungsentwurf übernommen."

Der Entwurf der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung wurde erstmalig am 22. Mai 2013 vom Kabinett beraten. Der Entwurf sieht Regelungen zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche vor, insbesondere:

Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird grundsätzlich von drei auf ein Gerät reduziert.
Es werden die Einzelheiten des personenungebundenen Identifikationsmittels (personenungebundene Spielerkarte) geregelt: Spielgeräte müssen künftig so hergestellt werden, dass sie nur mit einer Spielerkarte betrieben werden können, die vom Aussteller ausgegeben wird. Dies dient dem Jugendschutz (Ausgabe der Karte nur nach Alterskontrolle) und dem Spielerschutz (gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte nicht möglich, da jeder Spieler nur eine Karte erhält).
Die Einführung einer Spielunterbrechung nach 3 Stunden mit Nullstellung der Geräte.
Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.
Zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche bei Geldspielgeräten werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen verschärft, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden müssen: Diese Daten müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.

Der Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, hat am 5. Juli 2013 seine Zustimmung von insgesamt 15 Maßgaben abhängig gemacht. Diese beinhalten weitere Verschärfungen der Anforderungen an Geldspielgeräte, insbesondere:

Die Automatiktaste, mit der der Spieler unbeeinflusst Einsätze tätigen kann, wird verboten.
Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert.
Der maximale Gewinn pro Stunde wird von 500 Euro auf 400 Euro reduziert.
Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel.
Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.

Mit der heutigen Beratung hat das Bundeskabinett den Weg für die Verschärfungen einschließlich der Maßgaben des Bundesrates frei gemacht. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Ergänzende Hinweise:

Die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates durch die Sechste Änderungsverordnung führt zu zwei notwendigen Folgeänderungen:


Zum einen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart vor der Verkündung der Sechsten Änderungsverordnung zugelassen wurde, nur noch weniger als drei Jahre betrieben werden; diese Frist liegt unter der üblichen Abschreibungsdauer für Geldspielgeräte von circa vier Jahren und entspricht nicht dem Anliegen des Bundesrates, der bei seiner Beschlussfassung von einer Frist von vier Jahren ausging. Entsprechend muss die Aufstelldauer für bereits zugelassene Spielgeräte auf vier Jahre verlängert werden.
Zum anderen erhöht sich durch die Übernahme des Maßgabebeschlusses zum Punktespiel der Prüfungsaufwand der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Zulassungsverfahren erheblich. Entsprechend muss die Gebührendeckelung für Zulassungsgebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgehoben werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, diese notwendigen Folgeänderungen mit dem Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vorzunehmen. Der Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung soll dem Bundesrat noch in dieser Woche zugeleitet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

http://www.pressebox.de/pressemitteilung...nrOtSE.facebook
421 16.10.2014 07:57 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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. . . und auch wann .

Dieses Jahr noch ?
421 03.11.2014 08:15 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Erst muß die 6. Novelle der SpielV durch den zuständigen Bundeswirtschaftsminister gezeichnet und im BGBl. veröffentlicht werden.
Dann müssen die Technischen Richtlinien der PTB geschrieben werden (... gehe mal davon aus, diese sind geschrieben).
Dann müssen diese der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Dann können die Gerätehersteller "loslegen". Wesentliche Bausteine sind bereits vorhanden und auch mit der PTB (teil-)abgestimmt.
Trotzdem wird es - zumindest offiziell - in diesem Jahr bestimmt nichts mehr werden..

Grüße

__________________
gmg
436 03.11.2014 08:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Erst muß die 6. Novelle der SpielV durch den zuständigen Bundeswirtschaftsminister gezeichnet und im BGBl. veröffentlicht werden.
Dann müssen die Technischen Richtlinien der PTB geschrieben werden (... gehe mal davon aus, diese sind geschrieben).
Dann müssen diese der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Dann können die Gerätehersteller "loslegen". Wesentliche Bausteine sind bereits vorhanden und auch mit der PTB (teil-)abgestimmt.
Trotzdem wird es - zumindest offiziell - in diesem Jahr bestimmt nichts mehr werden..

Grüße



hallo gmg,

die 6 novelle ist doch schon durch und müsste ja jetzt im bgbl. veröffentlich werden !
die 7 novelle muss noch durch die eu. !

oder gilt mal wieder gar nichts ? Weißnicht



pg.
451 03.11.2014 09:15 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Ich bin mir nicht sicher, ob die 7. Novelle der SpielV überhaupt der EC notifiziert werden muß.

Da ist ja bei der 7. Novelle "NICHTS mit Technik drin"....

Geht ja nur um
- etwas Steuerliches (Verlängerung der Gerätenutzungsdauer) und
- die Höhe der Gebühren der PTB für die Bauartzulassungsprüfung (Wegfall der bisherigen Deckelung).

Wie immer gilt jedoch:
Mögen die Rechtsgelehrten entscheiden..

Grüße

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466 03.11.2014 15:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Danke für diese unglaublich wichtige Information.
436 12.08.2018 15:04 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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gerne geschehen.

vielleicht bekomme ich ja auch eine wichtige information von dir.

Zitat:
meike
"..ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes...."

Die Patente "Kasse in Kasse" sind mir bekannt, aber genau hier mit der "Bekanntgabe des Spielergebnisses" wird es spannend, denn es kommt eben nicht mehr nur alleine auf irgendein Zeitintervall an.


ob die polizeibeamtin meike wohl weiss, wie dieses "problem" gelöst wurde? und warum tritt sie nicht mehr in diesem forum auf?

was? wieso willst du denn nichts dazu sagen?
421 12.08.2018 15:55 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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