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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Meike
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Da will die Bundesregierung allen Stellungnahmen zum Trotz ihren Zeitplan

zur Bundestagswahl offenbar einhalten

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa...ft&inum=1894797

http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa...D0B644010ADFB04


Notifizierungs Nummer :

2013/149/D



Empfangs Datum :

12-Mar-2013



Ende der Frist :

13-Jun-2013
61 13.03.2013 06:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Also wurde das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Commission eingeleitet.

Beigefügt der Entwurf des BMWI

"Der Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Stand 12. 03. 2013."


Da bin ich gepannt, ob irgend etwas aus den vielen Stellungnahmen der beteiligten Parteien in diesen Entwurf eingeflossen ist, oder alles für die Katz war.

Weil:
Dann bliebe nur noch das Bundesratsverfahren.
Schöne Grüsse aus NRW....

Dateianhang:
pdf Spielverordnung-E 2013-03-12.pdf (229 KB, 447 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
76 13.03.2013 07:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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KEIN Wort wurde zum Entwurf verändert, soweit ich dies feststellen konnte.

Somit wurde KEINE einzige Stellungnahme berücksichtigt.

VG
Meike
61 13.03.2013 08:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Das stimmt so nicht!

Folgende Änderungen habe ich gefunden:
§ 19 Abs. 1 Nr. 5 d (S. 14 + S. 34)

Zu Nummer 4 (§ 19):
Sowohl das Unterlassen der Ausgabe eines Identifikationsmittels als auch die Ausgabe von mehr als einer Spielerkarte an einen Spieler stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.


Spielerkarte
S. 19
Hinweis auf "Zunächst"

ausgeführt z. B. S. 32
Mit dem personenungebundenen Identifikationsmittel (Spielerkarte) sollen die Einhaltung des Jugendschutzrechts gewährleistet und die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten verhindert werden. Der Bundesregierung ist bewusst, dass der Jugend- und Spielerschutz mit dem Einsatz einer personengebundenen Spielerkarte, die die Speicherung personengebundener Daten ermöglicht, noch besser gewährleistet werden kann. Die Entwicklung dieser Karte bedarf jedoch zunächst der Klärung datenschutzrechtlicher und technischer Fragen, ein derartiges System muss wirtschaftlich tragbar sein und darf keine Maßnahmen zulassen, die wiederum den Spielerschutz gefährden (keine Ermittlung des Spielverhaltens - „Player Tracking“). Wenn ein tragfähiges Ergebnis vorliegt, kann die personengebundenen Karte in der Gewerbeordnung und der Spielverordnung verankert werden.

Weitere Änderungsmöglichkeiten sehe ich dann nur noch

1) Im BLA Gewerberecht (nach Ostern 2013) und
2) im Bundesrat..


Grüße

__________________
gmg
76 13.03.2013 09:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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... und dann gab es ja noch das Schreiben der Staatssekretäre aus dem BMWi und dem BMELV vom 29. 03. 2011 an den Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt...

In diesem Schreiben wurden Ergebnisse für eine Änderung der SpielV skizziert.

Merkwürdig:
In dem heute veröffentlichten notifizierten Entwurf des BMWi (Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung - Stand 12. 03. 2013) kann ich keine der skizzierten Änderungen wiederfinden....

Ob das wohl POLITIK ist??

2 Staatssekretäre aus verschiedenen Bundesministerien schreiben an den Chef der Staatskanzlei eines Bundeslandes (als Ansprechpartner für alle Bundesländer) und einige Zeit später ist dieses Schreiben nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem es ggf. gedruckt worden ist??

OJE,OJE,OJE > ARMES DEUTSCHLAND....... schimpf
Wenn ich mal bei der PRESSE beschäftigt wäre.....

Glück gehabt > bin ich ja nun mal nicht.


Grüße

Dateianhang:
pdf 2011-03-29 BMWi und BMEL an CDS Robra.pdf (2 MB, 332 mal heruntergeladen)


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91 13.03.2013 11:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

absolut richtig,

tatsächlich es gab eine Änderung.


so hieß es im Februar- Entwurf


http://www.uavd.de/images/stories/entwur..._21.02.2013.pdf

auf Seite 14

.... ein Identifikationsmittel nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt




und im März-Entwurf heißt es plötzlich auf Seite 14

.............nicht dafür sorgt, dass jedem Spieler ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird,





Nun sind die Verwaltungsrechtler gefragt:

Kann man nach dieser Änderung,

wenn der Aufsteller eine Dienstanweisung zur Ausgabe des Identifikationsmittels an seine Mitarbeiter mit Empfangsquittung ausgehändigt hat,

dann jemals eine Owi gegen den Aufsteller oder den Mitarbeiter schreiben,

wenn man zufällig festgestellt hatte oder entsprechende Aussagen vorliegen hat, dass die Mitarbeiter sich nicht daran halten?



VG
Meike
61 13.03.2013 12:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

da es so schön zur Überschrift des Themas passt:


In der InterGame Sonderausgabe (Deutsche Übersetzung) gibt es ein "Germany special".

Überschrift: "Gauselmann bereitet sich auf einen weiteren Kampf vor"


Die ersten drei Spalten waren schon krotesk, da Herren der weißen Jahrgänge
(damit sind nicht die Originalhaarfarben gemeint, sondern die Geburtsjahrgänge, die nicht der Wehrpflicht unterlagen)

vom "stetig wachsenden Vorrat an Munition" , "vielen Schlachten",

"einem hochintelligenten und erfahrenen Team" und "schlagkräftiger Mannschaft",

die Willens und fähig ist "schlagkräftig zu reagieren", sprachen.



Ich denke, dass derartige Texte nur für Männer geschrieben werden.




Aussagekräftig waren nach m.E. nur wenige Passagen aus dem Beitrag, ich zitiere, Spalte 4 zweiter Absatz


"Die Neue Spielverordnung von 2006 liberalisierte die Geldspielgeräte"



- Das war doch mal eine ehrliche Aussage vom Zitat: "in der deutschen Branche als Vater angesehenen Gauselmann"-




und letzte Spalte, dritter Absatz.



"Das erste ist die Notwendigkeit,

das Problem der Einmischung der Länder in etwas,

was letztlich eine von einem Bundesbeschluss geschaffene Spielhallenbranche darstellt,

anzugehen.

Diejenigen Bereiche,

die auf lokaler Ebene die Spielhallen bedrohen,

kommen von den Ländern und oft überschreiten die Länder dabei zweifelslos ihre Kompetenzen bzw. die Rechtsvorschriften."



- Da wissen doch nun alle wer "angegriffen" werden soll und bei wem man nichts zu befürchten hat-


VG
Meike
61 14.03.2013 17:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
In der InterGame Sonderausgabe (Deutsche Übersetzung) gibt es ein "Germany special".
Zitat: "in der deutschen Branche als Vater angesehenen Gauselmann"-
Meike


Das steht da wirklich??

Vater Gauselmann
mit 78 Jahren ?
Respekt
Okay, er ist ja - familiär betrachtet -mehrfacher Vater.

Aber jetzt: der Vater der Branche.
Was war denn noch gleich "Die Branche"?
Ich glaube, ich war heute in einem Teil der Branche.
Habe gar nicht gefragt, woher die Wurzeln des Gewerbetreibenden stammten.
Er hatte aber - glaube ich - einen BPA.


Ich hoffe, in diesem stattlichen Alter familiär schon eine Stufe weiter zu sein.
Die dann zutreffende Bezeichnung war????
Ach, Mann wird im Alter so vergesslich.

Da fällt mir doch noch etwas Wichtiges ein:
Man sollte beizeiten den Ruhestand geniessen, und nicht in den Krieg ziehen...


Grüße

__________________
gmg
76 14.03.2013 18:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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da hat sicher jemand beim übersetzen
"padre" und "padrino" verwechselt smile
61 14.03.2013 19:53 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
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Hallo gmg,

ja, da steht tatsächlich "Vater" in der ersten Spalte, zweiter Absatz,

und in der zweiten Spalte gab es noch einen anderen Titel

Zitat:

"Mein jährliches Interview mit dem traditionellen Führer der Branche"



Eventuell klingt das für Mann ja alles nicht so gruselig,

aber derartiger Personenkult mit "Klopfen auf die Brust" und "Kampfgebrüll" ist für mich zu viel.



VG
Meike


P.S.:
@lodermulch

In der Englischen Version steht

"the German industry`s acknowledged father"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 14.03.2013 20:02.

61 14.03.2013 19:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wie man hört wünscht die Branche, daß sich die Mitglieder der Branche in der Öffentlichkeit und in den Foren zurückhalten.

Bei den Diskussionen in der Vergangenheit sind immer wieder Details ans Licht gekommen, die man nicht öffentlich haben wollte.
Wenn der erste Stein fällt...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eszet: 15.03.2013 17:47.

61 15.03.2013 17:45 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
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Zitat:
Original von eszet


Bei den Diskussionen in der Vergangenheit sind immer wieder Details ans Licht gekommen, die man nicht öffentlich haben wollte.
Wenn der erste Stein fällt...


Zitat aus einem "Interview" von Paul Gauselmann im hauseigenen Merkur Magazin Ausgabe 1/2013 Seite 7:

"Dass sich in der Gastronomie Betriebsformen etabliert haben, vor allen Dingen in Berlin, in denen das Spiel im Vordergrund steht, ist nicht im Sinn der Politik und auch nicht in unserem Sinn."

Soso, er meint also, dass in seinen Groß-Gastronomie-Betriebsformen in Mannheim und Öhringen mit vielen Mini-Pseudo-Kneipen ineinander verschachtelt mit jeweils 3 GS nicht das Spiel im Vordergrund steht? Und dass das im Sinn der Politik ist?

es grüßt sunrise
76 24.03.2013 23:23 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Original von sunrise
"Dass sich in der Gastronomie Betriebsformen etabliert haben, vor allen Dingen in Berlin, in denen das Spiel im Vordergrund steht, ist nicht im Sinn der Politik und auch nicht in unserem Sinn."

Soso, er meint also, dass in seinen Groß-Gastronomie-Betriebsformen in Mannheim und Öhringen mit vielen Mini-Pseudo-Kneipen ineinander verschachtelt mit jeweils 3 GS nicht das Spiel im Vordergrund steht? Und dass das im Sinn der Politik ist?

es grüßt sunrise


Wahrscheinlich wollte er es mal ausprobieren....
Oder es ist seine Vision für die Zukunft - aus der Vergangenheit----
Damals, 1985, hatte er die Dinger ja auch entwickelt und hat sie bis zur "obersten Instanz" rechtlich überprüfen lassen-
Daraus sind dann - allerdings bei den Spielhallen - die Mehrfachkonzessionen entstanden.
Also: Spiel es noch mal, SAM...
Aber doch nicht im Gastrobereich!

Grüße

__________________
gmg
91 25.03.2013 00:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo eszet,

nun ja, beim Lesen der intergame Sonderausgabe mit rosewoods nettem Begleitschreiben hatte ich schon ein gruseliges Déjà-vu.


Daher passt das was Du geschrieben hast:
"Wie man hört wünscht die Branche, daß sich die Mitglieder der Branche in der Öffentlichkeit und in den Foren zurückhalten."


absolut ins Bild, denn wenn der "traditionelle Führer der Branche"
spricht,
dann muss das offensichtlich so sein.


---------------------------

Gibt es auch heutzutage noch erwachsene Menschen,
die sich auf eine "gemeinsame Sache" einschwören lassen
und dabei gar nicht erkennen, wer sie am Nasenring führt?
Für wen und was sie tatsächlich "in den Krieg" geführt werden?



VG
Meike
61 16.03.2013 05:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

die Frist der Notifizierung

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13-Jun-2013



Somit könnte es vor den Sommerferien im Bundesrat besprochen werden.


Frage: Kann man bei dieser Notifizierung keinen Widerspruch einlegen, so dass die Frist sich verlängern kann?


VG
Meike
61 24.03.2013 07:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

die Antwort auf Deine Frage wird sich aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. L 204/37 vom 21. Juli 1998, Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, Abl. L 217/18 vom 5. August 1998 ergeben.

Grüße

__________________
gmg
76 24.03.2013 11:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Somit könnte es vor den Sommerferien im Bundesrat besprochen werden.


Frage: Kann man bei dieser Notifizierung keinen Widerspruch einlegen, so dass die Frist sich verlängern kann?


VG
Meike


Das Gesetz läuft somit jetzt in eine Sperr- oder Stillhaltefrist von 3 Monaten (= 13.06.2013) oder 6 Monaten (= 13. 09. 2013) hinein und kann nach Ablauf dieser Frist verabschiedet werden.

Grüße

__________________
gmg
76 25.03.2013 13:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ist doch alles wie vor 30 Jahren.

Es gibt wieder die 3er- Kabinen.
61 25.03.2013 04:59 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo sunrise,

wie ernsthaft derartige Stellungnahmen sind, kann man wie Du schon gezeigt hast immer daran erkennen, wie derjenige selbst handelt.



- Ich hoffe immer noch auf nette Bilder aus Mannheim und Öhringen, damit alle sehen wie der

"traditionelle Führer der Branche"

handelt und wo er die Branche hinführen möchte. -





Und wie gmg darlegte,

sollte man vor allem immer die Vergangenheit kennen, um zu wissen wie jemand spielt.


Ein schönes Beispiel eines "Spielzugs" gibt es aus 1986

"................und gemäß eines vorliegenden Gutachtens die Programme manipuliert. Die Manipulation erfolgt dahingehend..........so daß eine Selbstregulierung........

Das zweigleisige Ziel........... für alle Antragsteller zugelassen zu bekommen...."
61 25.03.2013 05:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike


- Ich hoffe immer noch auf nette Bilder aus Mannheim und Öhringen, damit alle sehen wie der

"traditionelle Führer der Branche"

handelt und wo er die Branche hinführen möchte -




Hallo Meike,

das ist nicht so einfach zu machen mit den Bildern.

Am Eingang steht ausdrücklich, dass Film- und Fotoaufnahmen nicht gestattet sind und strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn ich mir vorstelle im Innern dieses verschachtelten Mehrfachgastonomiekonstruktes zu fotographieren wüsste ich nicht wie das darzustellen wäre. Auf den Fotos sähe man dann immer drei Automaten nebeneinander, und das wars dann.
Nur ein Grundriss dieses "Gesamtkunstwerkes" könnte das Objekt aussagekräftig darstellen.

Es grüßt sunrise
76 26.03.2013 01:16 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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