2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?   |
petergaukler
Kaiser

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hi
nicht verfassungswidrig
siehe bayerischer vwgh. !!
urteil vom 28.8.2013
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Übergangsregelungen verfassungsgemäß
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 28. August 2013 den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, nach der eine Spielstätte auch nach Ablauf der für sie geltenden einjährigen Übergangsfrist am 30. Juni betrieben werden sollte. Die Betreiberin einer Spielhalle hatte die Anordnung beantragt, da sie die Übergangsfrist von einem Jahr für verfassungswidrig hielt.
Die Antragstellerin ist im Besitz einer nach dem 28. Oktober 2011 erteilten gewerberechtlichen Erlaubnis. Nach Auffassung des BayVGH hat die Antragstellerin jedoch keinen Anspruch auf Feststellung glaubhaft gemacht, dass die Spielhalle über den 30. Juni 2013 hinaus ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis weiterbetrieben werden darf. Die Grenzen der Zulässigkeit seien mit der Übergangsfrist nicht überschritten, meint das Gericht.
Das Gericht meint, dass sowohl die fünf- als auch die einjährigen Übergangsfristen im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegen. Auch dass ein Stichtag festgelegt wurde sei "sachgerecht und genüge (noch) den verfassungsrechtlichen Anordnungen", heißt es in einer Pressemitteilung. Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar.
Seit dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags ist zum Betrieb einer Spielhalle neben einer gewerberechtlichen Erlaubnis auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Übergangsregelungen sehen vor, dass bestehende Spielhallen je nach dem Zeitpunkt der Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis bis zum Ablauf von fünf Jahren oder bis zum Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Neuregelung von der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht freigestellt werden.
quelle
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...gsgemaess-5492/
gruss
pg.
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221
07.09.2013 11:43 |
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Solon
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rosebud
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hi,
warten wir es ab, wie sich zukünftig das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT zur Frage der RÜCKWIRKUNG äussern wird.
Die Meinung der bayrischen Verwaltungsrichter ist zu Verfassungsfragen völlig unmaßgeblich .
grüsse
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222
07.09.2013 11:52 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser

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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
warten wir es ab, wie sich zukünftig das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT zur Frage der RÜCKWIRKUNG äussern wird.
Die Meinung der bayrischen Verwaltungsrichter ist zu Verfassungsfragen völlig unmaßgeblich .
grüsse |
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die bayern sind aber im vorteil sie kennen
KEINE VERGNÜGUNGSSTEUER !!
pg.
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223
07.09.2013 11:54 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
Ja, weiß das BMWI denn gar nicht, was aktuell wieder auf dem Markt los ist?
VG
Meike |
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Hallo Meike,
ich kenne zwar nicht die vorgesehenen Meldewege, aber davon gehe ich aus.
Wenn überhaupt, ist die aktuelle Lage nur der PTB bekannt.
"Und ewig grüsst das Murmeltier....."
__________________ gmg
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224
07.09.2013 15:37 |
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gmg
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DER SPIEGEL Vorabmeldungen |
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Dem SPIEGEL Heft 36/2013 konnte man auch Hinweise zu dem aktuellen Handlungsbedarf entnehmen:
Immer mehr Spielsüchtige suchen Hilfe
Die Nachfrage nach Hilfsangeboten gegen Spielsucht wächst: 19.500 Menschen wandten sich im vergangenen Jahr an die Suchthilfeberatungsstellen, gut 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund drei Viertel der Hilfesuchenden führten ihre Probleme auf das Spielen an Automaten in Spielhallen und Gaststätten zurück. Das geht aus noch nicht veröffentlichten Daten der Deutschen Suchtstatistik hervor......
......Bund und Länder streiten derzeit über eine Neuregelung der Spielverordnung.
Die vollständige Meldung gibt es hier:
Der SPIEGEL 36/2013
Zumindest diese Meldung über den vorhandenen Handlungsbedarf sollte dem BMWi aber bekannt sein.
Grüße
__________________ gmg
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225
07.09.2013 16:08 |
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gmg
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Personelle Ausstattung der PTB 2014 |
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Wie man dem Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 entnehmen kann, stellt sich die PTB jedoch personell für die Novellierung der Spielverordnung neu auf.
Fundstelle Bundeshaushaltsplan 2014
Sehr vorausschauend.....
Grüße
__________________ gmg
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226
07.09.2013 17:09 |
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dieter116
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RE: Personelle Ausstattung der PTB 2014 |
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Zitat: |
Original von gmg
Wie man dem Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 entnehmen kann, stellt sich die PTB jedoch personell für die Novellierung der Spielverordnung neu auf.
Fundstelle Bundeshaushaltsplan 2014
Sehr vorausschauend.....
Grüße |
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Wo kann ich dies dem Plan entnehmen ?
3.200.000,- € Einnahmen durch Spielgeräte ist ja ganz ordentlich für
die paar Leute in der Abteilung.
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Aber 73.000.- Ausgaben für Aufsiztrasenmäher ??
Ist der von Ferrari ?
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227
08.09.2013 05:39 |
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gmg
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Personelle Ausstattung der PTB 2014 |
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Ich habe den Suchbegriff Spielverordnung verwendet.
Grüße
__________________ gmg
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228
08.09.2013 09:51 |
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gmg
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Neufassung vom 15.08.2013 des § 17 SpielV |
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Da ändert sich die Spielverordnung, und man bekommt es gar nicht mit !
§ 17 SpielV ist durch die Änderung
- Art. 2 Abs. 82 G v. 7.8.2013 I 3154 (Nr. 48)
- Art. 4 Abs. 64 G v. 7.8.2013 I 3154 (Nr. 48)
vom 15.08.2013 geändert worden.
Und keine Mensch spricht drüber......
Grüße
__________________ gmg
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229
10.09.2013 08:35 |
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immo2012
Routinier
 
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RE: Neufassung vom 15.08.2013 des § 17 SpielV |
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wie lautet nun die aktuelle version?
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230
10.09.2013 08:57 |
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petergaukler
Kaiser

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RE: Neufassung vom 15.08.2013 des § 17 SpielV |
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Zitat: |
Original von gmg
Da ändert sich die Spielverordnung, und man bekommt es gar nicht mit !
§ 17 SpielV ist durch die Änderung
- Art. 2 Abs. 82 G v. 7.8.2013 I 3154 (Nr. 48)
- Art. 4 Abs. 64 G v. 7.8.2013 I 3154 (Nr. 48)
vom 15.08.2013 geändert worden.
Und keine Mensch spricht drüber......
Grüße |
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hi
gebühren ??
sonst nichts ???
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231
10.09.2013 09:10 |
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gmg
Foren Gott
 

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RE: Neufassung vom 15.08.2013 des § 17 SpielV |
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Zitat: |
Original von petergaukler
hi
gebühren ??
sonst nichts ???
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So lese ich es auch...
Für die weiteren - bereits formulierten - Änderungen gilt wie bisher:
Bitte warten....
Grüße
__________________ gmg
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232
10.09.2013 09:21 |
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barnie
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[/quote]
die bayern sind aber im vorteil sie kennen
KEINE VERGNÜGUNGSSTEUER !!
pg.[/quote]
Die anderen aber vielleicht bald auch nicht mehr
Grüße,
barnie
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233
10.09.2013 09:57 |
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petergaukler
Kaiser

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die bayern sind aber im vorteil sie kennen
KEINE VERGNÜGUNGSSTEUER !!
pg.[/quote]
Die anderen aber vielleicht bald auch nicht mehr
Grüße,
barnie[/quote]
bei der eu.muss man tatsächlich mit allem rechnen
wie ich heute gelesen habe untergräbt die tabaklobby
derzeit die schärfere gangart der eu. gegen das rauchen mit
ein paar verzögerungstricks ,bis dann der eu.vorsitz von griechenland übernommen wird und da ist die tabakfrage keine frage !
pg.
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234
10.09.2013 13:12 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von petergaukler
die bayern sind aber im vorteil sie kennen
KEINE VERGNÜGUNGSSTEUER !!
pg. |
|
Die anderen aber vielleicht bald auch nicht mehr
Grüße,
barnie[/quote]
bei der eu.muss man tatsächlich mit allem rechnen
wie ich heute gelesen habe untergräbt die tabaklobby
derzeit die schärfere gangart der eu. gegen das rauchen mit
ein paar verzögerungstricks ,bis dann der eu.vorsitz von griechenland übernommen wird und da ist die tabakfrage keine frage !
pg.[/quote]
hi,
c´ est la vie !
grüsse
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235
10.09.2013 20:52 |
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gmg
Foren Gott
 

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236
27.09.2013 13:57 |
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gmg
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Ergänzung der SpielV oder doch der GewO ?? |
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Eventuell sollte man noch ein "kleine Ergänzung" einbauen:
"vor jeder Spielaufnahme wird der Spieler über die Wirksamkeit der ihm zur Verfügung gestellten Spielbeeinflussungsmaßnahmen für die Höhe der Gewinnwahrscheinlichkeiten aufgeklärt"
gefunden - und fast wieder vergessen - im Beschluss Nr. 1/2008 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV vom 12. März 2008 zur Verminderung der von Geldspielgeräten ausgehenden Gefahren
Link zum Beschluss
Grüße
__________________ gmg
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237
09.10.2013 11:16 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Es steht nur fest, dass sich momentan der "Ball" (= die Novelle der Spielverordnung) im Spielfeld des BMWi befindet und das BMWI "aufschlagen" müsste. |
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Wundert Dich das?
Nachdem (ich kanns immer noch nicht richtig glauben und bekomme immer wieder ein breites Grinsen ins Gesicht wenn ich drüber nachdenke) der Kopf des BMWI abgeschlagen wurde und der Ex BMWI den Schwanengesang der FDP tanzt, wird sich das Ministerium (so wie es üblich ist) erst einmal vornehm zurückhalten.
Das ich das noch erleben darf:
Deutschland auf Bundesebene FDP-frei
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238
09.10.2013 12:49 |
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gmg
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Aha!
Zitat on
Noch stehen nicht alle Details fest
Derzeit fehlen noch wichtige rechtliche Regelungen. So sollen die Inhalte der Unterrichtung in der Spielverordnung verankert werden. Die Spielverordnung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung der Ministerien und wird voraussichtlich erst Ende des Jahres in Kraft treten. Außerdem ist der Teilnehmerkreis des Unterrichtungsverfahrens noch nicht endgültig festgelegt.
sagt die IHK Hannover
Grüße
__________________ gmg
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239
09.10.2013 13:51 |
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gmg
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Während die Novellierung der Spielverordnung sich aktuell wohl noch im "Stand-By-Betrieb" befindet (die Regierung sucht sich ja noch und damit ist unklar, wer die Hausspitze des BMWi besetzen wird)
wird hinter den Kulissen allerdings bereits kräftig an Punkten gearbeitet, welche verbesserungsbedürftig erscheinen.
So konnte ich gerade mit Freunde zwei Meldungen studieren:
VDAI und Fraunhofer Institut - Neues Konzept gegen Manipulation
Im Auftrag des Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) hat das Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) ein Sicherheitskonzept zum Schutz der Buchungsdaten von Geldspielgeräten erarbeitet. Das Konzept sieht einen leistungsfähigen elektronischen Manipulationsschutz dieser Daten vor, der dem neuesten Stand der Technik entspricht.
Zur vollständigen Meldung geht es hier.
und dann noch eine weitere Meldung:
Fraunhofer AISEC: Dies ist kein Spiel!
Fraunhofer AISEC entwickelt Schutzkonzept für Absicherung von Geldspielgerätedaten gegen Manipulationen / Kryptographische Verfahren schützen steuerlich relevante Buchungsdaten....
Grüße
__________________ gmg
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240
15.11.2013 10:37 |
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