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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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immo2012 immo2012 ist männlich
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WOW!!!

Von drei Geldspielgeräten auf zwei: Die Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten wird – ausnahmslos – auf zwei Geräte begrenzt.

Verbot von sogenannten Café-Casinos in erlaubnisfreien Gaststätten: Geldspielgeräte dürfen nicht in Betrieben aufgestellt werden, in denen die Verabreichung von Speisen und Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt, in der sogenannten "Mikrogastronomie".

Stündlicher Maximalverlust 60 Euro: Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer Stunde wird von 80 auf 60 Euro gesenkt.

Stündlicher Maximalgewinn 400 Euro: Die Summe der Gewinne (abzüglich der Einsätze) im Verlauf einer Stunde sinkt von maximal 500 auf maximal 400 Euro. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.

Gewinnaussichten maximal 300 Euro: Die an den Geldspielgeräten dargestellten Gewinnaussichten sind von 1 000 auf 300 Euro zu reduzieren.

Maximal 10 Euro im Einsatzspeicher: Die Speichermöglichkeit von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern wird von 25 auf 10 Euro reduziert.

Verbot der Automatiktaste: Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.

Keine Geldspielgeräte in Wettannahmestellen: Die Aufstellung von Geldspielgeräten in Wettannahmestellen, in denen Sportwetten vermittelt werden, ist unzulässig.

Geräteprüfer: Die vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen werden ausdrücklich beibehalten.
201 09.07.2013 11:26 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von immo2012
WOW!!!

Von drei Geldspielgeräten auf zwei: Die Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten wird – ausnahmslos – auf zwei Geräte begrenzt.

Verbot von sogenannten Café-Casinos in erlaubnisfreien Gaststätten: Geldspielgeräte dürfen nicht in Betrieben aufgestellt werden, in denen die Verabreichung von Speisen und Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt, in der sogenannten "Mikrogastronomie".

Stündlicher Maximalverlust 60 Euro: Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) im Verlauf einer Stunde wird von 80 auf 60 Euro gesenkt.

Stündlicher Maximalgewinn 400 Euro: Die Summe der Gewinne (abzüglich der Einsätze) im Verlauf einer Stunde sinkt von maximal 500 auf maximal 400 Euro. Jackpots und andere Sonderzahlungen jeder Art sind ausgeschlossen.

Gewinnaussichten maximal 300 Euro: Die an den Geldspielgeräten dargestellten Gewinnaussichten sind von 1 000 auf 300 Euro zu reduzieren.

Maximal 10 Euro im Einsatzspeicher: Die Speichermöglichkeit von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern wird von 25 auf 10 Euro reduziert.

Verbot der Automatiktaste: Eine Bedienvorrichtung für den Spieler, mit der er vorab einstellen kann, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen, ist unzulässig. Jeder Einsatz darf nur durch unmittelbar zuvor erfolgte gesonderte physische Betätigung des Spielers ausgelöst werden.

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schon wow .......

aber wird das bwmi. mi. rössler da zustimmen ? Weißnicht
das halte ich für sehr unwahrscheinlich Zeigefinger
202 09.07.2013 12:43 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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Die Liste von immo 2012 ist wirklich nicht vollständig.

Grüße

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203 09.07.2013 13:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Plenarprotokoll der 912. Sitzung des Bundesrates

Ist schon interessant, zu lesen, wie die Demokratie zuschlägt:

Ziffer 27! – Minderheit.

Fetich.....

Beigefügt das Plenarprotokoll der 912. Sitzung des Bundesrates mit den Informationen zu den einzelnen Abstimmungspunkten.

Grüße

Dateianhang:
pdf Plenarprotokoll-912.pdf (1,01 MB, 5.512 mal heruntergeladen)


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204 11.07.2013 18:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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"27" ist die nachvollziehbare buchhaltung - aber ich finde das dokument mit den empfehlungen zu 437/13 nicht und kann jetzt nicht genau nachvollziehen, was durchgewunken und was abgeschmettert wurde?

danke im voraus für einen hilfreichen link o.ä. Augenzwinkern
205 11.07.2013 22:20 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Die BR-Drs. 437/1/13 (Empfehlung der Ausschüsse) findest Du hier:

Link


Grüße

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206 11.07.2013 22:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo zusammen,

als "Wasserstandsmeldung"

- bis jetzt wurde der Name des Anonymus noch nicht veröffentlicht

- die "Quoten", dass es eine evaluierte SpielV vor dem 22.09.2013 gibt, stehen zur Zeit sehr schlecht



VG
Meike
207 17.07.2013 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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"Wasserstandsmeldung" des BMWi zur Novelle der Spielverordnung

Moin

Am 22. Mai 2013 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung (PDF: 103 KB) beraten. Der Entwurf hat zum Ziel, den Spieler- und Jugendschutz im gewerblichen Glückspiel zu stärken und die Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verbessern. Der Bundesrat hat dem Entwurf in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 mit Maßgaben zugestimmt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie prüft nun den Maßgabebeschluss des Bundesrates inhaltlich und rechtlich.

BMWi

Bitte warten...



Grüße

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208 27.07.2013 14:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: "Wasserstandsmeldung" des BMWi zur Novelle der Spielverordnung

hi,

die SPVO hat sich in der bestehenden Form bewährt, Hersteller und Aufsteller konnten im Grossen und Ganzen damit leben.

2 wichtige Dinge sollten jedoch zukünftig klargestellt werden :

1. Der "Hold " (Saldo 1) der jeweiligen Bauartzulassung muß in der Zulassung genannt werden.

2. Die Frage der Umsatzsteuer muß in der SPVO geklärt werden.

(sind die in der SPVO genannten Werte netto oder brutto ? )


grüsse
209 27.07.2013 16:54 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Es handelt sich um die Spielverordnung.
Diese Vorschrift ist für die Spieler als Schutzvorschrift geschaffen worden.
Und der Spielerschutz hat sich durch die 5. Novelle der Spielverordnung nach meiner Auffassung nicht unbedingt verbessert.

Daher hat eine Information über das "Hold" des Geldspielgerätes als Information für die Aufstellerschaft in der Spielverordnung nichts zu suchen.

Und zu dem steuerlichen Wunsch:
Es gibt ja ein BMF-Schreiben aus dem letzten Jahrtausend (vom 05. 07. 1994). In diesem ist alles geregelt.

Grüße

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gmg
210 28.07.2013 13:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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hi,

da bin ich anderer Ansicht !

Auch das "Hold" bzw. die Verlustquote des Spielers dient dem Spielerschutz !

Und was das BMF-Schreiben aus dem letzten Jahrtausend betrifft, so hat es überhaupt keinen Eingang in die SPVO gefunden, da zum Zeitpunkt ihrer Verkündung Umsätze aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei waren.

Strenggenommen müssen die Werte der SPVO um die Umsatzsteuer erhöht werden.

grüsse
211 28.07.2013 17:04 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Sorry,

der Verlust des Spielers ist doch in der SpielV mit 2 Werten geregelt.

Die Quote ist doch nur für die Aufstellerschaft interessant, um ggf. (bei einem Glücksspielgerät !) den Gerätehersteller in den Regreß zu nehmen.
Vergiss es!

Das wir es nie wieder so geben.

Und die Arbeitshypothese mit der Umsatzsteuerfreiheit halte ich für sehr gewagt!

Sowohl 1994 als auch 2005/2006 waren Umsätze aus den Geldspielgeräten - genau wie heute - umsatzsteuerpflichtig.


Grüße

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212 28.07.2013 18:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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SPVO 2013 . die FDP kneift !

jetzt dürfte alles klar sein




Pressemitteilung

Spielverordnung: Verkauft die FDP den Spielerschutz?

Stand: 02.08.2013Zur Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage über die Umsetzung der Spielverordnung erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Bundesregierung schließt nicht aus, die von ihr seit Jahren vollmundig angekündigte Novelle der Spielverordnung jetzt komplett scheitern zu lassen. Der Grund dafür: Der Bundesrat hat es gewagt, den vielen Worten der Bundesregierung Taten folgen zu lassen und ernsthafte Vorschläge für mehr Spielerschutz in die Novelle aufzunehmen.

In seinem Beschluss vom 5. Juli 2013 hat der Bundesrat eine Entschärfung der Geldspielautomaten beschlossen, die mit mehreren Maßnahmen erfolgen soll. Unter anderem sollen das Punktespiel und Autostarttasten verboten werden. Das Bundeswirtschaftsministerium dagegen wollte diese bisher nicht eindeutig geregelten Funktionen, vor denen alle Suchtexperten seit langem warnen, nachträglich legalisieren. Anders als das Bundeswirtschaftsministerium hat sich der Bundesrat zudem für eine deutliche Senkung der maximal möglichen Gewinne und Verluste an den Automaten ausgesprochen.

Das Bundeswirtschaftsministerium und Herr Rösler sind offenbar fest an der Leine der Glücksspielbranche. Nach den Enthüllungen über wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen der FDP mit der Gauselmann AG im Herbst letzten Jahres kann das allerdings nicht überraschen. Offenbar kann man sich bei der FDP Gesetze erkaufen. Anders ist nicht zu erklären, warum Herr Rösler alle Forderungen der Suchtexperten, alle Vorschläge der Länder und sogar die Erkenntnisse aus dem vom Ministerium selbst veröffentlichten Evaluierungsbericht zur letzten Novelle der Spielverordnung so hartnäckig ignoriert. Vor allem, wenn das selbsterklärte Ziel der Novelle die Reduzierung der Suchtgefahr ist.

Wie die Bundesregierung in Antworten auf schriftliche Fragen einräumte, verhandelt das Bundeswirtschaftsministerium sogar offenbar lieber bevorzugt mit der Branche als mit den Ländern. So traf sich das Bundeswirtschaftsministerium bereits im April am Tag vor einer wichtigen Sitzung der Arbeitsgruppe Spielverordnung mit Branchenvertretern im Ministerium zum Austausch. Die Länder waren dagegen erst am Tag nach der Sitzung eingeladen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dem Treiben der FDP vier Jahre lang nur zugesehen. Als „Bundeskanzlerpräsidentin“ wollte sie lieber über den Dingen schweben. Wenn sie jetzt nicht eingreift, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, die unerträgliche Lobbypolitik der FDP zu ermöglichen und trägt für die ungebremste Ausbreitung der Glücksspielsucht die Verantwortung.
Die SPD-Fraktion bei:




http://www.spdfraktion.de/presse/pressem...n-spielerschutz
213 05.08.2013 17:33 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: SPVO 2013 . die FDP kneift !

Wahlkampfgetöse oder doch eine Faktensammlung ??

Grüße

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214 06.08.2013 08:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Entscheidungsveröffentlichung ??

Da bin ich gespannt, ob es noch vor der Bundestagswahl eine veröffentlichte Entscheidung zu der durch den Bundesrat gewünschten Neufassung der Spielverordnung geben wird!
[Die Sommerpause ist ja nun "um"....]

Grüße

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gmg
215 01.09.2013 11:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bundesregierung lässt die 6. Novelle der Spielverordnung scheitern....

Jetzt haben wir eine Antwort der Bundesregierung:

Frage:
Abgeordnete Angelika Graf (Rosenheim) (SPD)
Wird die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 die Änderung der Spielverordnung in der vom Bundesrat am 5. Juli 2013 beschlossenen Fassung in Kraft treten lassen, oder wird die Bundesregierung eine Novelle in dieser Legislaturperiode scheitern lassen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 30. Juli 2013
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 seine Zustimmung zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung von einer Vielzahl zusätzlicher Forderungen abhängig gemacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie prüft derzeit den Maßgabebeschluss des Bundesrates. Eine erste Bewertung zeigt allerdings, dass der Beschluss zahlreiche technische und rechtliche Fragen aufwirft.
Daher bedarf der Maßgabebeschluss noch eingehender Prüfung. Wann diese abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.


Eigene Anmerkung:
Also dann demnächst (nach der Bundestagswahl) in diesem Theater...

Fundstelle Frage Nr. 44

Grüße

__________________
gmg
216 03.09.2013 14:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Bundesregierung lässt die 6. Novelle der Spielverordnung scheitern....

was wird dann sein ?

gewinnt rot grün - geht es flott durch ?

gewinnt die derzeitige regierung dann landet alles im mülleimer ?

oder was kommt dann wirklich ?


pg.
217 03.09.2013 14:59 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Neuigkeiten aus dem BMWi.....

05. 09. 2013
Die Prüfung des Maßgabebeschlusses ist noch nicht abgeschlossen.

Grüße

__________________
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Meike
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Hallo gmg,
hallo zusammen,

da waren wir in Deutschland auf der Zielgeraden, um das Höchtsmaß an Kriminalprävention zu erreichen,

denn durch eine der AO entsprechenden elektronischen Buchhaltung mit der Aufzeichnungspflicht der Einzelspiele,

hätten wir in Deutschland die Hauptprobleme für den ordentlichen Aufsteller und die Steufa/Polizei gelöst,

wurden durch ein ominöses "Expertenschreiben" von höchster Stelle ausgebremst, - dessen Verfasser bis heute unerkannt blieb-,

erreichten im Bundesrat einen Maßgabebeschluss, der nochmal alles hätte drehen können

und nun sperrt sich das BMWI mit angeblich möglichen "Vollzugsproblemen", möglichen "Herstellerklagen", möglichen.... (wie ich nun hörte).



Ja, weiß das BMWI denn gar nicht, was aktuell wieder auf dem Markt los ist?


Weiß das BMWI denn nicht, wem so der "Steigbügel" gehalten wird?


VG
Meike
219 07.09.2013 08:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,
hallo zusammen,

da waren wir in Deutschland auf der Zielgeraden, um das Höchtsmaß an Kriminalprävention zu erreichen,

denn durch eine der AO entsprechenden elektronischen Buchhaltung mit der Aufzeichnungspflicht der Einzelspiele,

hätten wir in Deutschland die Hauptprobleme für den ordentlichen Aufsteller und die Steufa/Polizei gelöst,

wurden durch ein ominöses "Expertenschreiben" von höchster Stelle ausgebremst, - dessen Verfasser bis heute unerkannt blieb-,

erreichten im Bundesrat einen Maßgabebeschluss, der nochmal alles hätte drehen können

und nun sperrt sich das BMWI mit angeblich möglichen "Vollzugsproblemen", möglichen "Herstellerklagen", möglichen.... (wie ich nun hörte).



Ja, weiß das BMWI denn gar nicht, was aktuell wieder auf dem Markt los ist?


Weiß das BMWI denn nicht, wem so der "Steigbügel" gehalten wird?


VG
Meike



hi,

die Aufsteller haben im Moment andere Probleme als die von dir angeführten "Kleinigkeiten".

Sie müssen sich gegen völlig überzogene (und wahrscheinlich verfassungswidrige) Landesglückspielgesetze wehren, welche zum Wohl der staatlichen Lotto- und Spielbankengesellschaften erlassen wurden(z.B. Beschränkung der Werbemassnahmen, Öffnungszeiten, Laufzeit der Konzessionen etc.)

Das ist los auf dem Markt !


Grüsse
220 07.09.2013 10:24 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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4.6.2025 - 5.6.2025 25. Bundesfachtagung "Bekämpfung der Schwarzarbeit" Seminare und Veranstaltungen   23.04.2025 14:43 von webmaster     23.04.2025 14:43 von webmaster   Views: 6.471
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2 Dateianhänge enthalten 25. Bundesfachtagung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit [...] Seminare und Veranstaltungen   26.03.2025 11:30 von webmaster     23.04.2025 13:48 von webmaster   Views: 12.641
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30.4.2025 Seminar: "Gewerbeuntersagung, Versagung, Widerruf" Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:53 von webmaster     08.04.2025 11:53 von webmaster   Views: 9.173
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29.4.2025 Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" Seminare und Veranstaltungen   08.04.2025 11:40 von webmaster     08.04.2025 11:40 von webmaster   Views: 8.732
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