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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Es muß ja nicht der Minister sein....
Ein Staatssekretär würde ja auch reichen.

Grüße

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gmg
281 08.02.2014 20:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
Es muß ja nicht der Minister sein....
Ein Staatssekretär würde ja auch reichen.

Grüße



das wäre möglich !
282 08.02.2014 20:47 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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Interessante Aussage des BMWI zur Novellierung der SpielV:

Zitat on
......Zu diesem Maßgabebeschluss wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode keine Entscheidung getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird baldmöglichst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung treffen.......

Grüße

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gmg
283 20.02.2014 23:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Im Detail auch nachlesbar hier.

Zitat on
Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die seit Juli 2013 andauernde Prüfung (vgl. Berliner Zeitung vom 30. Dezember 2013) der Maßgaben des Bundesrates zur Spielverordnung (Bundesratsdrucksache 437/13 Beschluss) abschließen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer vom 14. Januar 2014
In der abgelaufenen Legislaturperiode wurde keine Entscheidung zum Maßgabebeschluss des Bundesrates vom 5. Juli 2013 getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird baldmöglichst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung treffen.

Grüße

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gmg
284 21.02.2014 13:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und noch ein bisschen Info:

Um eine effektive Regulierung sicherzustellen, müssen nach Ansicht der CDU- und der SPD-Fraktion:

Zitat on
• das Verbot des gefährlichen Punktespiels,
• das Verbot der Autostartaste, sowie
• die Heraufsetzung der Mindestspieldauer von 5 auf 20 Sekunden
in der Spielverordnung verankert werden.

Hier gefunden.

Grüße

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gmg
285 21.02.2014 13:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Dann noch was in Berlin gefunden:

Klick


Sachstand zur Novellierung der Spielverordnung des Bundes (SpielV)
Die SpielV des Bundes trifft Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel an den zulässigen Aufstellorten (Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen der Buchmacher) sowie zur technischen Ausgestaltung der Geldspielgeräte (GSG).
Nachdem im Rahmen der 5. Novellierung der SpielV im Jahr 2006 die Anforderungen an die technische Ausgestaltung der GSG deutlich liberalisiert worden waren, kam ein vom BMWi in Auftrag gegebene Evaluationsbericht vom 6. Dezember 2010 zu dem Ergebnis, dass durch die neuen Vorschriften für GSG die Risiken im Bereich der Glücksspielsucht erheblich gesteigert worden sind.
Die Bundesregierung hatte daraufhin im Jahr 2013 einen Entwurf für eine 6. Novelle der SpielV dem Bundesrat zugeleitet, welcher jedoch weit hinter den Forderungen der Bundesländer zurückgeblieben war. Der Bundesrat hat am 5.Juli 2013 dem Entwurf daher nur unter der Maßgabe weitgehender Änderungen zugestimmt, um die im Evaluationsbericht aufgestellten Anforderungen zur wirksamen Eindämmung und Entstehung von Glücksspielsucht umzusetzen.

Zum Inkrafttreten der 6. Novelle ist die Zeichnung durch die Bundesregierung erforderlich.
Diese ist - auch bedingt durch die erforderliche neue Regierungsbildung und nach Hinweisen auf verfassungsrechtliche Bedenken - noch nicht erfolgt. Ob und gegebenenfalls wann die 6. Novelle in Form des Maßgabebeschlusses durch die neue Bundesregierung gezeichnet wird, ist nicht bekannt.


Grüße

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gmg
286 21.02.2014 13:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Wuppertal - Stückzahlen Spielhallen und GSG in derr Aufstellung

Die Entwicklung in Wuppertal

Im Jahr 1977 existierten in Wuppertal 5 Spielhallen mit 18 Geldspielgeräten, im Jahr 2011 waren es 84 Spielhallen an 66 Standorten mit 819 Geldspielgeräten.

Da mag jeder selbst rechnen.....

Fundstelle

Grüße

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gmg
287 21.02.2014 14:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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BR Drs 437/13 zur Erinnerung...

Der anhängige Maßgabebeschluß des Bundesrates Drucksache 437/13 (Beschluss) vom 05.07.13
umfasste neben den bereits vom BMWi berücksichtigten Änderungsvorschlägen u. a. noch folgende Änderungspunkte:

- Statt 1.000 € Gewinnanzeige nur noch maximal 300 € Gewinnanzeige
- Verbot der Punktspiels
- 60 € statt bisher 80 € maximaler Stundenverlust
- 400 € statt bisher 500 € Höchstgewinn (wie das funktionieren soll, ist mir nicht klar, da es nur noch ein maximale Gewinnanzeige von 300 € geben soll)
- 10 € statt bisher maximal 25 € Geldspeicherbetrag
- Verbot der Automatiktaste

- Gastronomie nur noch maximal 2 Stück GSG

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gmg
288 21.02.2014 14:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Wuppertal - Stückzahlen Spielhallen und GSG in derr Aufstellung

Zitat:
Original von gmg
Die Entwicklung in Wuppertal

Im Jahr 1977 existierten in Wuppertal 5 Spielhallen mit 18 Geldspielgeräten, im Jahr 2011 waren es 84 Spielhallen an 66 Standorten mit 819 Geldspielgeräten.

Da mag jeder selbst rechnen.....

Fundstelle

Grüße


Dann sollte sich die Stadt Wuppertal mal überlegen, warum sie so viele Spielhallen überhaupt genehmigt hat.

§ 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen...
(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1.
die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
2.
die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
3.
der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt.
289 21.02.2014 14:53 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Norwegen hat das Problem mit den Automaten auch in den Griff bekommen.
Ein paar Infos zur Entstehung und Lösung des Problems. Respekt

Läßt sich gut auf Deutschland übertragen.


Zitat:
Teilweise eröffneten die Automatenbetreiber selbst Lokale, in denen sie den Platz an die Wohltätigkeitsorganisationen „vermieteten“. Auch die Zahl der angeblichen Einbrüche in die Automaten war vergleichsweise hoch und auch durch zusätzliche Sicherungsmassnahmen der Polizei nicht verringerbar, was Fragen aufkommen liess. Die Praktiken in diesem Bereich wurden durch die starke Beteiligung von gewerblichen Betreibern immer fragwürdiger, was nicht der Intention des Gesetzes entsprach, das Automatenglücksspiel nur für wohltätige Zwecke zuzulassen. Zusätzlich zeigten die Berichte der Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von Spielsucht beschäftigen, die wachsende Dramatik der Situation. Dies führte zu dem Umstand, dass der Gesetzgeber einen Änderungsbedarf sah und 2002-2003 eine gesetzliche Reform verabschiedet hat.564 Hauptpunkt des Reformgesetzes war die Überführung der Glücksspielautomaten vom Lotteriegesetz (Wohltätigkeitsglücksspiel) in das (staatliche) Geldspielgesetz, das die Glücksspiele des staatlichen Monopolisten regelt. Die Automatenaufsteller, und vorerst auch die Wohltätigkeitsorganisationen, waren mit diesen Änderungen freilich nicht einverstanden und bekämpften die Regelung vor den Gerichten. Auch die europäische Wettbewerbsaufsicht wurde aktiv. Es kam zu einem Verfahren in Norwegen und vor dem EFTA-Gerichtshof (das bereits oben beschrieben wurde). Mit der Entscheidung des norwegischen obersten Gerichtshofes vom 26.6.2007565 wurden die gesetzlichen Massnahmen von 2002- 2002 in Einklang mit den Leitlinien der EFTA-Rechtsprechung für rechtmässig erkannt. Mit 1.7.2007 wurden die Reformen aus dem Jahr 2002-2003 in Kraft gesetzt.




Zitat:
Norsk Tipping gründete nun eine 100 %-ige Tochter für den Betrieb der Glücksspiel-Automaten. Nach den Ankündigungen auf der Internet-Seite von Norsk Tipping567 werden und wurden bereits neue Automaten aufgestellt. Nach diesen Ankündigungen von Norsk Tipping haben die neuen Automaten die weltweit strengsten Vorrichtungen gegen nachteiliges Spielverhalten: Um spielen zu können, bedarf es einer Registrierung mittels Spielerkarte. Um die Spielerkarte zu erhalten bedarf es einer sogenannten Geburtsnummer (Registrierungsnummer im Einwohnerregister) und eines Bankkontos. Der Maximalverlust an den Automaten ist auf 400 NOK (ca. 50 Euro) pro Tag und 2.200 NOK (ca. 265 Euro) monatlich beschränkt. Bei Überschreiten der Maximalgrenze ist das Spiel automatisch beendet. Der Spieler kann selbst niedrigere Wertgrenzen oder Zeitgrenzen setzen. Eine Selbstsperrung ist ebenso möglich. Das Netzwerk der Automaten und die Spielerkarte machen es unmöglich, gleichzeitig an mehreren Automaten zu spielen. Durch die Spielerkarte ist auch die Gewinn-Quittung entbehrlich, die in den Vorschriften ursprünglich vorgesehen war. Ein Gewinn wird nur über die Karte und das Bankkonto abgerechnet.


Quelle

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eszet: 21.02.2014 15:34.

290 21.02.2014 15:29 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
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angenommen die GSG werden im Gastrobereich auf 2 begrenzt bedeutet das das neue Bescheinigungen nur noch für 2 ausgestellt werden und man eine übergangsfrist hat oder müssen dann im Gastrobereich sofort auf 2 abgebaut werden und der Aufsteller hat die Geräte dann im Lager stehen?
291 21.02.2014 15:33 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Zitat:
Original von immo2012
angenommen die GSG werden im Gastrobereich auf 2 begrenzt bedeutet das das neue Bescheinigungen nur noch für 2 ausgestellt werden und man eine übergangsfrist hat oder müssen dann im Gastrobereich sofort auf 2 abgebaut werden und der Aufsteller hat die Geräte dann im Lager stehen?


Es wird von Übergangsfristen gesprochen..

Grüße

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gmg
292 21.02.2014 15:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und hier in Deutschland könnte man als Alleinstellungsmerkmal auch die sog. Steuer-ID statt der "Geburtsnummer" aus Norwegen nehmen....

Grüße

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293 21.02.2014 15:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Und hier in Deutschland könnte man als Alleinstellungsmerkmal auch die sog. Steuer-ID statt der "Geburtsnummer" aus Norwegen nehmen....

Grüße



und wer noch kein Vertragsverhältnis mit der Finanzverwaltung eingegangen ist und daher keine Id Nr hat darf nicht spielen? Kopfkratz
294 21.02.2014 16:54 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Es handelt sich um ein einmaliges Alleinstellungsmerkma,l welches bereits vorhanden ist.

Alles andere wäre gestaltbar, wenn es gewünscht wäre.

Grüße

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gmg
295 21.02.2014 22:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo,

welche Glücksspiele sollte so eine Spielerkarte denn beinhalten? Nur das Automatenspiel? Oder auch Wetten, Internetspiel, staatliches Automatenspiel, Lotto, Glücksspirale etc.?
Sollte es dann nicht sinnvollerweise für jeden Sektor eine eigene Spielerkarte geben?
Angenommen der Spieler gewinnt mit dem ersten Tageslimit (50€) 1000€.
Wird der Gewinn dann dem Monatslimt hinzugefügt? Gerad das Automatenspiel mit den hohen Auszahlquoten lebt davon ,das die Gewinne wieder eingesetzt werden.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es auch Spieler gibt, die vom Einkommen her durchaus in der Lage sind bedeutend mehr einzusetzen. Sollten diese auch reglementiert werden?
Mir ist schon klar das diese Spielerkarte der Suchtprävention dient. Mir ist auch klar das Geldspielautomaten einen sehr hohhen Suchtfaktor haben. Ich vermisse bei solchen Lösungen jedoch immer den Ansatz wie der Spieler vor staatlichen und Internetangeboten geschützt werden soll.
Der geltende Nichtraucherschutz ist m.E. eine der besten Suchtpräventionen der letzten Jahre gewesen. Der Spieler unterbricht das Spiel um zu rauchen. Er kühlt ab, denkt nach und oft beendet er sein Spiel. Aber auch hier findet der Spieler immer wieder Möglichkeiten um seinen Spieltrieb außerhalb der gewerblichen Spielhallen in gewohnt gemütlicher Atmosphere zu fröhnen.
Im Internet oder Hinterzimmern und das rund um die Uhr. Ständig neu öffnende Shisha Bars mit 3 GSG sprechen für sich.
Solange keine geeigneten Mittel gefunden werden solche grau/schwarz Zonen zu kontrollieren bzw zu unterbinden, sollte man auch nicht versuchen das gewerbliche Spiel in die Knie zu zwingen.

grüße

Pit

__________________
Gruß Pit
296 22.02.2014 10:42 Pit ist offline E-Mail an Pit senden Beiträge von Pit suchen
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BMWi vom 14. 01. 2014

Zu der Frage, wann es denn nun mit der SpielV weitergehen wird, hatte ja seinerzeit das BMWi, Hr. PStS Beckmeyer, die Schriftliche Frage beantwortet.

Bemerkenswert die Originalverschriftung

Zitat on
".....mit dem Ziel einer vernehmlichen Lösung treffen."
Zitat off
(vgl. Anlage)


Es wurde dann in den späteren Verschriftlichungen dieser Antwort des BMWi zu
"...dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung treffen."

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800298.pdf
S. 15


Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
BMWi vom 14.01.2014.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg
297 13.03.2014 14:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Daumen hoch! Anfang April 2014 ZfWG 01.2014 Aufsatz von Prof. Dr. Meyer schnell noch lesen>>

Dem Vernehmen nach könnte in der nächsten Woche der neueste Entwurf der 6. Novelle der Spielverordnung bekannt werden.
Zunächst werden sicherlich die Länderwirtschaftsministerien über die zwischenzeitlich stattgefundenen Gespräche zwischen BMWi und NRW informiert werden.

Eine aktuelle Zusammenfassung über die momentan offiziell bekannten Änderungsbausteine kann man in der Ausgabe 01. 2014 der Fachzeitschrift ZfWG nachlesen.

Aufsatz von Prof. Dr. Gerhard, Meyer, Bremen

Sechste Novelle der Spielverordnung: Eine kritische Analyse aus der Perspektive der Suchtprävention

Prof. Meyer hat die Sache noch einmal praxisnah zusammengefasst und zutreffend auf den Punkt gebracht. Und er spricht nicht nur über die Suchtprävention im engeren Sinne.

Mit Interesse habe ich auch die in diesem Aufsatz niedergelegten weiteren Verbesserungsvorschläge zur Novellierung der SpielV - nach Auflagenbeschluß des Bundesrates vom 05. 07. 2013 - gelesen......

Natürlich wird es immer die Sache "mit dem Hasen und dem Igel geben", aber ich stimme Meyer zu:

Zitat on
Eine Kapitulation vor den Optionen der Automatenindustrie - wie sie die pessimistische Einschätzung des BMWi zur Prüfbarkeit von Beschränkungen andeutet - ist daher nicht notwendig.
Zitat off


Eine Veröffentlichung des Beitrages - er hat 6 Seiten - habe ich leider nicht im Netz gefunden.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 27.03.2014 18:45.

298 27.03.2014 15:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Nun, das Mayerchen predigt den gleichen scheiss seit gefühlten 3000 jahren - geht der trottel nicht bald in rente Kopfkratz
299 27.03.2014 18:59 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Verbesserung beim Spieler- und Jugendschutz
Spielanreize und Verlustmöglichkeiten sollen begrenzt werden, z.B. durch Regelungen zur Spielpause nach drei Stunden Spielzeit und der Reduzierung der in Gaststätten zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten. Für alle in Gaststätten aufgestellten Geräte werden außerdem technische Sicherungsmaßnahmen verlangt, durch die verhindert wird, dass Jugendliche an den Geräten spielen.


Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche
Der Manipulationsschutz der von Geldspielgeräten erzeugten Daten soll verbessert werden. Die Daten der Spielgeräte müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.

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gmg
300 31.03.2014 08:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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