2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
gmg
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Es muß ja nicht der Minister sein....
Ein Staatssekretär würde ja auch reichen.
Grüße
__________________ gmg
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281
08.02.2014 20:19 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Es muß ja nicht der Minister sein....
Ein Staatssekretär würde ja auch reichen.
Grüße |
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das wäre möglich !
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282
08.02.2014 20:47 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Interessante Aussage des BMWI zur Novellierung der SpielV:
Zitat on
......Zu diesem Maßgabebeschluss wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode keine Entscheidung getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird baldmöglichst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung treffen.......
Grüße
__________________ gmg
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283
20.02.2014 23:16 |
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gmg
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Im Detail auch nachlesbar hier.
Zitat on
Abgeordneter Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Wann wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die seit Juli 2013 andauernde Prüfung (vgl. Berliner Zeitung vom 30. Dezember 2013) der Maßgaben des Bundesrates zur Spielverordnung (Bundesratsdrucksache 437/13 Beschluss) abschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer vom 14. Januar 2014
In der abgelaufenen Legislaturperiode wurde keine Entscheidung zum Maßgabebeschluss des Bundesrates vom 5. Juli 2013 getroffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird baldmöglichst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung treffen.
Grüße
__________________ gmg
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284
21.02.2014 13:25 |
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gmg
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Und noch ein bisschen Info:
Um eine effektive Regulierung sicherzustellen, müssen nach Ansicht der CDU- und der SPD-Fraktion:
Zitat on
• das Verbot des gefährlichen Punktespiels,
• das Verbot der Autostartaste, sowie
• die Heraufsetzung der Mindestspieldauer von 5 auf 20 Sekunden
in der Spielverordnung verankert werden.
Hier gefunden.
Grüße
__________________ gmg
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285
21.02.2014 13:47 |
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gmg
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Dann noch was in Berlin gefunden:
Klick
Sachstand zur Novellierung der Spielverordnung des Bundes (SpielV)
Die SpielV des Bundes trifft Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel an den zulässigen Aufstellorten (Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen der Buchmacher) sowie zur technischen Ausgestaltung der Geldspielgeräte (GSG).
Nachdem im Rahmen der 5. Novellierung der SpielV im Jahr 2006 die Anforderungen an die technische Ausgestaltung der GSG deutlich liberalisiert worden waren, kam ein vom BMWi in Auftrag gegebene Evaluationsbericht vom 6. Dezember 2010 zu dem Ergebnis, dass durch die neuen Vorschriften für GSG die Risiken im Bereich der Glücksspielsucht erheblich gesteigert worden sind.
Die Bundesregierung hatte daraufhin im Jahr 2013 einen Entwurf für eine 6. Novelle der SpielV dem Bundesrat zugeleitet, welcher jedoch weit hinter den Forderungen der Bundesländer zurückgeblieben war. Der Bundesrat hat am 5.Juli 2013 dem Entwurf daher nur unter der Maßgabe weitgehender Änderungen zugestimmt, um die im Evaluationsbericht aufgestellten Anforderungen zur wirksamen Eindämmung und Entstehung von Glücksspielsucht umzusetzen.
Zum Inkrafttreten der 6. Novelle ist die Zeichnung durch die Bundesregierung erforderlich.
Diese ist - auch bedingt durch die erforderliche neue Regierungsbildung und nach Hinweisen auf verfassungsrechtliche Bedenken - noch nicht erfolgt. Ob und gegebenenfalls wann die 6. Novelle in Form des Maßgabebeschlusses durch die neue Bundesregierung gezeichnet wird, ist nicht bekannt.
Grüße
__________________ gmg
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286
21.02.2014 13:56 |
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gmg
Foren Gott
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Wuppertal - Stückzahlen Spielhallen und GSG in derr Aufstellung |
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Die Entwicklung in Wuppertal
Im Jahr 1977 existierten in Wuppertal 5 Spielhallen mit 18 Geldspielgeräten, im Jahr 2011 waren es 84 Spielhallen an 66 Standorten mit 819 Geldspielgeräten.
Da mag jeder selbst rechnen.....
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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287
21.02.2014 14:04 |
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gmg
Foren Gott
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BR Drs 437/13 zur Erinnerung... |
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Der anhängige Maßgabebeschluß des Bundesrates Drucksache 437/13 (Beschluss) vom 05.07.13
umfasste neben den bereits vom BMWi berücksichtigten Änderungsvorschlägen u. a. noch folgende Änderungspunkte:
- Statt 1.000 € Gewinnanzeige nur noch maximal 300 € Gewinnanzeige
- Verbot der Punktspiels
- 60 € statt bisher 80 € maximaler Stundenverlust
- 400 € statt bisher 500 € Höchstgewinn (wie das funktionieren soll, ist mir nicht klar, da es nur noch ein maximale Gewinnanzeige von 300 € geben soll)
- 10 € statt bisher maximal 25 € Geldspeicherbetrag
- Verbot der Automatiktaste
- Gastronomie nur noch maximal 2 Stück GSG
__________________ gmg
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288
21.02.2014 14:33 |
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tfis
Tripel-As
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RE: Wuppertal - Stückzahlen Spielhallen und GSG in derr Aufstellung |
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Zitat: |
Original von gmg
Die Entwicklung in Wuppertal
Im Jahr 1977 existierten in Wuppertal 5 Spielhallen mit 18 Geldspielgeräten, im Jahr 2011 waren es 84 Spielhallen an 66 Standorten mit 819 Geldspielgeräten.
Da mag jeder selbst rechnen.....
Fundstelle
Grüße |
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Dann sollte sich die Stadt Wuppertal mal überlegen, warum sie so viele Spielhallen überhaupt genehmigt hat.
§ 33i Spielhallen und ähnliche Unternehmen...
(1) Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
die in § 33c Absatz 2 Nummer 1 oder § 33d Absatz 3 genannten Versagungsgründe vorliegen,
2.
die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen oder
3.
der Betrieb des Gewerbes eine Gefährdung der Jugend, eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung befürchten läßt.
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289
21.02.2014 14:53 |
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eszet
Tripel-As
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Norwegen hat das Problem mit den Automaten auch in den Griff bekommen.
Ein paar Infos zur Entstehung und Lösung des Problems.
Läßt sich gut auf Deutschland übertragen.
Zitat: |
Teilweise eröffneten die Automatenbetreiber selbst Lokale, in denen sie den Platz an die Wohltätigkeitsorganisationen „vermieteten“. Auch die Zahl der angeblichen Einbrüche in die Automaten war vergleichsweise hoch und auch durch zusätzliche Sicherungsmassnahmen der Polizei nicht verringerbar, was Fragen aufkommen liess. Die Praktiken in diesem Bereich wurden durch die starke Beteiligung von gewerblichen Betreibern immer fragwürdiger, was nicht der Intention des Gesetzes entsprach, das Automatenglücksspiel nur für wohltätige Zwecke zuzulassen. Zusätzlich zeigten die Berichte der Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von Spielsucht beschäftigen, die wachsende Dramatik der Situation. Dies führte zu dem Umstand, dass der Gesetzgeber einen Änderungsbedarf sah und 2002-2003 eine gesetzliche Reform verabschiedet hat.564 Hauptpunkt des Reformgesetzes war die Überführung der Glücksspielautomaten vom Lotteriegesetz (Wohltätigkeitsglücksspiel) in das (staatliche) Geldspielgesetz, das die Glücksspiele des staatlichen Monopolisten regelt. Die Automatenaufsteller, und vorerst auch die Wohltätigkeitsorganisationen, waren mit diesen Änderungen freilich nicht einverstanden und bekämpften die Regelung vor den Gerichten. Auch die europäische Wettbewerbsaufsicht wurde aktiv. Es kam zu einem Verfahren in Norwegen und vor dem EFTA-Gerichtshof (das bereits oben beschrieben wurde). Mit der Entscheidung des norwegischen obersten Gerichtshofes vom 26.6.2007565 wurden die gesetzlichen Massnahmen von 2002- 2002 in Einklang mit den Leitlinien der EFTA-Rechtsprechung für rechtmässig erkannt. Mit 1.7.2007 wurden die Reformen aus dem Jahr 2002-2003 in Kraft gesetzt. |
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Zitat: |
Norsk Tipping gründete nun eine 100 %-ige Tochter für den Betrieb der Glücksspiel-Automaten. Nach den Ankündigungen auf der Internet-Seite von Norsk Tipping567 werden und wurden bereits neue Automaten aufgestellt. Nach diesen Ankündigungen von Norsk Tipping haben die neuen Automaten die weltweit strengsten Vorrichtungen gegen nachteiliges Spielverhalten: Um spielen zu können, bedarf es einer Registrierung mittels Spielerkarte. Um die Spielerkarte zu erhalten bedarf es einer sogenannten Geburtsnummer (Registrierungsnummer im Einwohnerregister) und eines Bankkontos. Der Maximalverlust an den Automaten ist auf 400 NOK (ca. 50 Euro) pro Tag und 2.200 NOK (ca. 265 Euro) monatlich beschränkt. Bei Überschreiten der Maximalgrenze ist das Spiel automatisch beendet. Der Spieler kann selbst niedrigere Wertgrenzen oder Zeitgrenzen setzen. Eine Selbstsperrung ist ebenso möglich. Das Netzwerk der Automaten und die Spielerkarte machen es unmöglich, gleichzeitig an mehreren Automaten zu spielen. Durch die Spielerkarte ist auch die Gewinn-Quittung entbehrlich, die in den Vorschriften ursprünglich vorgesehen war. Ein Gewinn wird nur über die Karte und das Bankkonto abgerechnet. |
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Quelle
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eszet: 21.02.2014 15:34.
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290
21.02.2014 15:29 |
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immo2012
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angenommen die GSG werden im Gastrobereich auf 2 begrenzt bedeutet das das neue Bescheinigungen nur noch für 2 ausgestellt werden und man eine übergangsfrist hat oder müssen dann im Gastrobereich sofort auf 2 abgebaut werden und der Aufsteller hat die Geräte dann im Lager stehen?
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291
21.02.2014 15:33 |
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gmg
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Zitat: |
Original von immo2012
angenommen die GSG werden im Gastrobereich auf 2 begrenzt bedeutet das das neue Bescheinigungen nur noch für 2 ausgestellt werden und man eine übergangsfrist hat oder müssen dann im Gastrobereich sofort auf 2 abgebaut werden und der Aufsteller hat die Geräte dann im Lager stehen? |
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Es wird von Übergangsfristen gesprochen..
Grüße
__________________ gmg
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292
21.02.2014 15:47 |
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gmg
Foren Gott
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Und hier in Deutschland könnte man als Alleinstellungsmerkmal auch die sog. Steuer-ID statt der "Geburtsnummer" aus Norwegen nehmen....
Grüße
__________________ gmg
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293
21.02.2014 15:49 |
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alfi1950
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Zitat: |
Original von gmg
Und hier in Deutschland könnte man als Alleinstellungsmerkmal auch die sog. Steuer-ID statt der "Geburtsnummer" aus Norwegen nehmen....
Grüße |
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und wer noch kein Vertragsverhältnis mit der Finanzverwaltung eingegangen ist und daher keine Id Nr hat darf nicht spielen?
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294
21.02.2014 16:54 |
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gmg
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Es handelt sich um ein einmaliges Alleinstellungsmerkma,l welches bereits vorhanden ist.
Alles andere wäre gestaltbar, wenn es gewünscht wäre.
Grüße
__________________ gmg
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295
21.02.2014 22:56 |
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Pit
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Hallo,
welche Glücksspiele sollte so eine Spielerkarte denn beinhalten? Nur das Automatenspiel? Oder auch Wetten, Internetspiel, staatliches Automatenspiel, Lotto, Glücksspirale etc.?
Sollte es dann nicht sinnvollerweise für jeden Sektor eine eigene Spielerkarte geben?
Angenommen der Spieler gewinnt mit dem ersten Tageslimit (50€) 1000€.
Wird der Gewinn dann dem Monatslimt hinzugefügt? Gerad das Automatenspiel mit den hohen Auszahlquoten lebt davon ,das die Gewinne wieder eingesetzt werden.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß es auch Spieler gibt, die vom Einkommen her durchaus in der Lage sind bedeutend mehr einzusetzen. Sollten diese auch reglementiert werden?
Mir ist schon klar das diese Spielerkarte der Suchtprävention dient. Mir ist auch klar das Geldspielautomaten einen sehr hohhen Suchtfaktor haben. Ich vermisse bei solchen Lösungen jedoch immer den Ansatz wie der Spieler vor staatlichen und Internetangeboten geschützt werden soll.
Der geltende Nichtraucherschutz ist m.E. eine der besten Suchtpräventionen der letzten Jahre gewesen. Der Spieler unterbricht das Spiel um zu rauchen. Er kühlt ab, denkt nach und oft beendet er sein Spiel. Aber auch hier findet der Spieler immer wieder Möglichkeiten um seinen Spieltrieb außerhalb der gewerblichen Spielhallen in gewohnt gemütlicher Atmosphere zu fröhnen.
Im Internet oder Hinterzimmern und das rund um die Uhr. Ständig neu öffnende Shisha Bars mit 3 GSG sprechen für sich.
Solange keine geeigneten Mittel gefunden werden solche grau/schwarz Zonen zu kontrollieren bzw zu unterbinden, sollte man auch nicht versuchen das gewerbliche Spiel in die Knie zu zwingen.
grüße
Pit
__________________ Gruß Pit
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296
22.02.2014 10:42 |
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Rooobert
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Nun, das Mayerchen predigt den gleichen scheiss seit gefühlten 3000 jahren - geht der trottel nicht bald in rente
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299
27.03.2014 18:59 |
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gmg
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...
Verbesserung beim Spieler- und Jugendschutz
Spielanreize und Verlustmöglichkeiten sollen begrenzt werden, z.B. durch Regelungen zur Spielpause nach drei Stunden Spielzeit und der Reduzierung der in Gaststätten zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten. Für alle in Gaststätten aufgestellten Geräte werden außerdem technische Sicherungsmaßnahmen verlangt, durch die verhindert wird, dass Jugendliche an den Geräten spielen.
Regelungen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche
Der Manipulationsschutz der von Geldspielgeräten erzeugten Daten soll verbessert werden. Die Daten der Spielgeräte müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.
....
__________________ gmg
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300
31.03.2014 08:18 |
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