2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? |
gmg
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Scherz.....
Da ist der Beschluss des Bundesrates.
Ob die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrates umsetzt, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Schönes WE !
__________________ gmg
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181
05.07.2013 19:51 |
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Solon
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gmg
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Und noch ein bisschen Input.... |
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Bundesrat verlangt besseren Schutz gegen Spielsucht
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 eine Verordnung beraten, die Jugendliche vor exzessivem "Daddeln" an Spielautomaten schützen soll. Er dringt auf Verschärfungen, um den Jugendschutz effektiver zu gestalten und auch die Spielsucht von Erwachsenen besser zu bekämpfen. Die Bundesregierung kann die Verordnung nur in Kraft setzen, wenn sie die Änderungen des Bundesrates übernimmt.
Die vorgelegte Verordnung will Spielanreize und Verlustsummen begrenzen, das so genannte Punktespiel einschränken und insgesamt den reinen Unterhaltungscharakter der Spiele verstärken.
Technische Sicherungen an jedem Automaten sollen den Zugang für Kinder und Jugendliche verhindern. Spieler sollen nicht mehr so leicht dazu verführt werden, gleichzeitig an mehreren Automaten ihr Geld einzusetzen.
Bundesrat verlangt schärfere Schutzregeln
Verbot von "Mehrfachspielplätzen"
Der Bundesrat hat seine Zustimmung an fast 20 so genannte Maßgaben, also Änderungsauflagen geknüpft. Sie sollen die Verordnung noch effektiver gestalten. So möchte der Bundesrat die Maximalsumme an Verlusten bzw. Gewinnen drastischer reduzieren und die so genannte Automatiktaste gänzlich verbieten - sie bewirkt, dass im Geldspeicher aufgebuchte Restbeträge unbeeinflusst zum Einsatz kommen und sich damit die Verluste parallel an mehreren Automaten schnell und unkontrolliert vermehren.
Die Länder wollen auch verhindern, dass Spieler an zu vielen Automaten gleichzeitig spielen und so den Überblick über ihre Verluste verlieren. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren darf es pro Gaststätte nur noch maximal zwei Automaten geben. Die von der Bundesregierung bisher vorgesehenen komplizierten Ausnahmeregelungen sollen gestrichen werden.
Inkrafttreten nur mit Änderungen möglich
Bei zustimmungsbedürftigen Verordnungen haben die Länder eine relativ starke Stellung: Beschließen sie Maßgaben, hat die Bundesregierung nur die Wahl, alle Auflagen eins zu eins umzusetzen oder ganz auf den Erlass der Verordnung zu verzichten. Sie kann sich nicht einzelne Änderungen aussuchen.
Fetich......
__________________ gmg
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182
05.07.2013 19:53 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Noch eine letzte Anmerkung:
HAMMER, dieser Beschluß.
Da steht tatsächlich alles drin, was erforderlich wäre, um die Spieler besser zu schützen.
Nur eine Sache vermisse ich natürlich.
Grüße
__________________ gmg
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183
05.07.2013 20:14 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von gmg
Noch eine letzte Anmerkung:
HAMMER, dieser Beschluß.
Da steht tatsächlich alles drin, was erforderlich wäre, um die Spieler besser zu schützen.
Nur eine Sache vermisse ich natürlich.
Grüße |
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alles recht und gut
wann treten die einzelnen neuen verordnungen denn in kraft ?
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184
05.07.2013 21:21 |
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gmg
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Gar nicht.
Die Sache ist nicht homogen.
Es sind Unmöglichkeiten eingebaut.
Dadurch kann die Bundesregierung die SpielV so nicht annehmen / ändern.
Und damit ist der gesamten Antrag der Bundesländer Schrott.
Tja: Viele Köche verderben den Brei.
Die Länder hatten mit Ihren Änderungswünschen wohl nie eine Chance.
Man hatte mich ja vorab gewarnt.
Verdammt sind die gut aufgestellt!.
__________________ gmg
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185
05.07.2013 21:43 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Gar nicht.
Die Sache ist nicht homogen.
Es sind Unmöglichkeiten eingebaut.
Dadurch kann die Bundesregierung die SpielV so nicht annehmen / ändern.
Und damit ist der gesamten Antrag der Bundesländer Schrott.
Tja: Viele Köche verderben den Brei.
Die Länder hatten mit Ihren Änderungswünschen wohl nie eine Chance.
Man hatte mich ja vorab gewarnt.
Verdammt sind die gut aufgestellt!. |
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tja...........
renomierte automatenverbände u. fachzeitschriften sehen die sache aber als (so wie)beschlossen
oder sind die zu naiv ?
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186
05.07.2013 21:57 |
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gmg
Foren Gott
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Die haben um 17.00 Uhr Feierabend gemacht.
Da war die BR-Drs. noch nicht veröffentlicht worden.
Man sprach auch nur von Gerüchten und man würde sich Montag mit einer Stellungnahme melden.
Du wirst es erleben.
Noch einmal zum Verständnis:
Bei der BR-Drs. handelt es sich um die Änderungswünsche der Bundesländer.
Der Bund kann diese Änderungwünsche nur vollständig annehmen.
Oder er lässt es.
Wenn das Ding der Länder nicht rund ist, kann und darf der Bund die Wünsche der Länder in seiner Ministerverordnung nicht annehmen / übernehmen.
Außerdem steht er noch prima da.
Die Länder werden (ich kann mir schon das Grinsen vorstellen) - darauf hingewiesen, dass ihr Ding nicht rund ist, weil....
Und natürlich wäre man gesprächsbereit.
Aber beim nächsten Mal müsste man doch mehr auf die Leute hören, die die Ahnung haben. Und die sitzen scheinbar nicht in den Ländern.......
Billige Nummer.
Aber sie funktioniert.
Und dann kann man ja noch mal nach der Wahl über die Novelle der Spielverordnung sprechen......
__________________ gmg
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187
05.07.2013 22:26 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Die haben um 17.00 Uhr Feierabend gemacht.
Da war die BR-Drs. noch nicht veröffentlicht worden.
Man sprach auch nur von Gerüchten und man würde sich Montag mit einer Stellungnahme melden.
Du wirst es erleben.
Noch einmal zum Verständnis:
Bei der BR-Drs. handelt es sich um die Änderungswünsche der Bundesländer.
Der Bund kann diese Änderungwünsche nur vollständig annehmen.
Oder er lässt es.
Wenn das Ding der Länder nicht rund ist, kann und darf der Bund die Wünsche der Länder in seiner Ministerverordnung nicht annehmen / übernehmen.
Außerdem steht er noch prima da.
Die Länder werden (ich kann mir schon das Grinsen vorstellen) - darauf hingewiesen, dass ihr Ding nicht rund ist, weil....
Und natürlich wäre man gesprächsbereit.
Aber beim nächsten Mal müsste man doch mehr auf die Leute hören, die die Ahnung haben. Und die sitzen scheinbar nicht in den Ländern.......
Billige Nummer.
Aber sie funktioniert.
Und dann kann man ja noch mal nach der Wahl über die Novelle der Spielverordnung sprechen...... |
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somit bleibt alles beim alten
nur die landesglücksspielgesetze stehen
werden aber von der industrie und den grossaufstellern massiv torpetiert !
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188
05.07.2013 22:40 |
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dieter116
König
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In Bremen funktioniert es doch, nur noch 8 Geräte pro Konzession vorhanden.
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189
06.07.2013 05:37 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von dieter116
In Bremen funktioniert es doch, nur noch 8 Geräte pro Konzession vorhanden. |
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auch in den herstellerhallen ?
pg.
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190
06.07.2013 08:53 |
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Rooobert
Routinier
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Was ändert sich denn nun ? Muss ich als (echter) Gastronom Geräte entfernen -oder nicht ?
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191
06.07.2013 15:55 |
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Beobachter
Doppel-As
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Und besser kann es auch nicht kommen. Man braucht noch mehr Zeit um die Wildwüchse ,Straftaten und Verbrechen zu dokumentieren.
Aber ganz wichtig die Medien, Politiker (nicht FDP und CDU) weiterhin mit Informationen zu versorgen.
Gesendet wird es auf jeden Fall so das es auch jeder mitbekommt was in dieser Branche falsch läuft.
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193
06.07.2013 16:26 |
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Rooobert
Routinier
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Na dann ist ja gut.
Noch mehr Einschränkungen sind auch unnötig
Die Spieler beschweren sich jetzt schon über die doofen Spielpausen.
Macht die Casino Cafes dicht, grosse Hallen müssen dies ohnehin dank Landesglückspielgesetz - und alles ist im grünen Bereich
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194
06.07.2013 16:54 |
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gmg
Foren Gott
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Ob das Plenarprotokoll der BR-Sitzung Auskunft über das Zustandekommen dieses Entschließungsantrages der Bundesländer geben wird ?
Schaun wir mal.....
Info:
Plenarprotokolle
Die Sitzungen des Bundesrates werden wörtlich protokolliert und als Stenografischer Bericht veröffentlicht.
Die Berichte stehen bereits wenige Tage nach der Sitzung als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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195
06.07.2013 18:34 |
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eszet
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Zitat: |
Original von gmg
Noch einmal zum Verständnis:
Bei der BR-Drs. handelt es sich um die Änderungswünsche der Bundesländer.
Der Bund kann diese Änderungwünsche nur vollständig annehmen.
Oder er lässt es.
Wenn das Ding der Länder nicht rund ist, kann und darf der Bund die Wünsche der Länder in seiner Ministerverordnung nicht annehmen / übernehmen.
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Die Länder werden (ich kann mir schon das Grinsen vorstellen) - darauf hingewiesen, dass ihr Ding nicht rund ist, weil....
Und natürlich wäre man gesprächsbereit.
Aber beim nächsten Mal müsste man doch mehr auf die Leute hören, die die Ahnung haben. Und die sitzen scheinbar nicht in den Ländern.......
Billige Nummer.
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@gmg
Daß das Ganze eine Mischung aus Taktik und Kuhhandel ist, ist schon klar.
Aber wer entscheidet, nach welchen Kriterien, daß es nicht "rund" ist.
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196
08.07.2013 11:29 |
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gmg
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Hallo eszet,
ein Maßgabebeschluß der Bundesländer -aus dem Bundesrat- ist ein besonderes Ding.
[Ein "Wunschzettel der Bundesländer", welcher letztlich nur "funktionieren" kann, wenn er mit der BMWi abgestimmt ist.]
Sekt oder Selters!
Hopp oder Topp!
Alles oder nichts!
Es gibt kein Nachbessern.
Wer entscheidet nun?
Es handelt sich um eine Ministerverordnung.
Zuständig für diese Ministerverordnung ist das BMWi.
Wer entscheidet nun:
DAS BMWi.
Und es wird so kommen, wie ich es gesagt habe:
"Das Ding" (der Maßgabebeschluß des Bundesrates) ist nicht rund!
Grüße
__________________ gmg
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197
08.07.2013 12:19 |
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dieter116
König
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Und was ist daran nicht rund ?
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198
08.07.2013 17:16 |
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Meike
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Hallo zusammen,
ich bin sehr gespannt auf das Protokoll, warum das einzige wirklich richtig Wichtige in puncto Kriminalprävention,
die Nr. 27 aus den Empfehlungen nicht übernommen wurde.
War es der Anonymus, dem man mehr geglaubt hatte als den Sachverständigen zum Thema?
Oder glaubte tatsächlich jemand, dass man es plötzlich nicht mehr benötigen würde?
Dieser Maßgabebeschluss macht jeden Insider, dem es um Rechtssicherheit geht absolut unglücklich, da dieser
schon alle Einflugschneisen erkenne kann, die man hier wieder zugestanden hatte.
Kein Wunder, dass keine negativen Schlagzeilen von der Automatenbranche kommen, die haben diese wahrscheinlich auch schon längst alle erkannt und lassen ganz geheim die Sektkorken knallen.
Eine gute Chance wurde vertan!
VG
Meike
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199
08.07.2013 17:22 |
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gmg
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Zum weiteren Prozedere iS 6. Novelle der SpielV:
Der Bundeswirtschaftsminister muss jetzt darüber befinden, ob er die Verordnung mit den beschlossenen Maßgaben erlassen will. Wenn er dies macht, wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erfahrungsgemäß erfolgt dies zeitnah nach der Unterzeichnung durch den Bundeswirtschaftsminister.
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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200
08.07.2013 20:31 |
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