Mcruay
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Wenigstens können wir uns alle darauf verlassen, dass der Mensch grundsätzlich schlecht ist und es auch bleibt
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81
21.09.2011 08:44 |
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Solon
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
die Anschreiben der GWE GmbH nehmen kein Ende.
Hier der aktuelle Hinweis des DSW:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. Update - 04.08.2011
Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.
Den Mahnungen wird dadurch Nachdruck verliehen, dass hierin auf ein von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. erstrittenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6.6.2011 (114 C 128/11) hingewiesen wird. In diesem Verfahren wurde ein Betroffener zur Zahlung verurteilt. Nach Kenntnis des DSW handelt es sich hierbei um das einzige Urteil im Rahmen einer Zahlungsklage. Falls weitere Urteile erstritten werden, bittet der DSW um entsprechende Hinweise.
In einem weiteren Fall hat ein betroffenes Unternehmen erfolgreich Feststellungsklage gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. erhoben und zwar dahingehend, dass keine Verpflichtung besteht, auf das zum damaligen Zeitpunkt verwendete Formular Zahlung zu leisten. Hierbei handelt es sich um ein Urteil des AG Düsseldorf vom 30.6.2011 (28 C 15346/10).
Der DSW empfiehlt betroffenen Unternehmen für den Fall, dass sich diese getäuscht fühlen, vorsorglich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu erklären und im Falle einer tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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82
29.11.2011 15:12 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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83
27.12.2011 18:09 |
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OrdnungLRASM
Jungspund
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Hallo aus Thüringen!
Wir hatten vor geraumer Zeit auch einige Fälle rund um die "Gewerbeauskunft-Zentrale"....
1. Ein Gewerbetreibender in unserem Zuständigkeitsbereich erhielt ein Schreiben der GWE und hielt dies natürlich, wie viele andere auch, für ein behördliches Schreiben. Ordentlich wie er war, füllte er den Bogen natürlich aus und schickte ihn umgehend an die GWE GmbH zurück. (ohne zu wissen, dass ihm eine saftige Rechnung droht)
Ein paar Tage später flatterte ihm also eine große Rechnung mit dem Standartbetrag der GWE GmbH ins Haus. Geschockt von der hohen Forderung rief er natürlich gleich auf der Gewerbebehörde (wir ;-)) an, und fragte was das soll. Hierbei war er auch ziemlich ungehalten, was bei der Höhe der Forderung durchaus gerechtfertigt war.
Daraufhin ließen wir uns das Schreiben des Herrn per Fax zusenden und entdeckten, dass es nicht von uns, sondern von der GWE GmbH stammt.
Der Gewerbetreibende bekam von uns die Info dass wir uns von dieser Gesellschaft distanzieren und dass er evtl. einen Rechtsanwalt einschalten soll ....
2. Eine Regelschule in unserem Kreisgebiet erhielt ein Schreiben der GWE GmbH. Zum Glück füllten die Mitarbeiter der Schule das Formular nicht aus und schickten es direkt an uns ...
Soviel zu unserern Erfahrung mit dem Unternehmen...
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84
05.01.2012 17:32 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die "Gewerbeauskunftzentrale" genauer sie Fa. GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf, hat auch in zweiter Instanz verloren. Das OLG Düsseldorf hat die Revision nicht zugelassen.
Hier der
zur Veröffentlichung des DSW, der das Urteil erstritten hat.
Eigentlich müsste mit der Verarsche jetzt Schluss sein. Vermutlich wird man aber nur den Vordruck etwas verändern.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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85
20.02.2012 08:06 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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86
22.02.2012 14:35 |
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Anna-Maria Preis
Jungspund
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Die unendliche Geschichte....
Offenbar wurde sich nicht mal die Mühe gemacht, an dem Vordruck etwas zu ändern...gestern und heute flatterten bei uns auch mal wieder solche Schreiben der GWE ein... und im Vergleich zu einem "alten" Vordruck aus 2011 konnte ich nicht die kleinste Veränderung feststellen.
Außerdem werden wohl auch ohne die Faxantwort der Betroffenen abzuwarten bzw. zu erhalten nun einfach Rechnungen verschickt.
Sehr zu unserem Leidwesen natürlich
Aber mehr, als an einen Anwalt zu verweisen können wir halt nicht tun!
Sonnige Grüße aus Unterfranken,
Anna-Maria Kreß
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87
08.05.2012 15:19 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Anna-Maria Kreß
Aber mehr, als an einen Anwalt zu verweisen können wir halt nicht tun!
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Doch.
Wir senden in solchen Fällen die Post an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in Bad Homburg. Der kann wettbewerbsrechtllich tätig werden. Sollte die unseriöse Werbung tatsächlich unverändert sein, wäre eine erhebliche Vertragsstrafe fällig.
Ich habe auch schon überlegt, ob in einem solchen Fall nicht auch die Stadt Düsseldorf ein GU-Verfahren prüfen sollte. Das ganze Geschäftsmodell ist ja darauf ausgelegt, schnell und damit oberflächlich arbeitende Unternehmen und öffentliche Stellen über den Tisch zu ziehen. Das hat mit ordnungsgemäßem Gewerbebetrieb nichts zu tun. Wäre das Unternehmen bei uns ansässig wüsste ich, dass mein Chef eine solche GU durchgezogen und bis nach Leipzig zum BVerwG durchgeklagt hätte.
Mit besten Grüßen aus Mittelhessen
Frank Schuster
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88
09.05.2012 09:30 |
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Anna-Maria Preis
Jungspund
vormals: Anna-Maria Kreß
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Vielen Dank für diesen Tipp! Daran hatte ich tatsächlich noch nicht gedacht.
Dann werd ich gleich mal ein Kuvert fertig machen
Grüße
Anna-Maria Kreß
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89
09.05.2012 10:01 |
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sme40
Haudegen
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Mit der Verarsche ist natürlich noch lange nicht Schluss!
Die Firma verfolgt hoffentlich hier im Forum, was so Masse ist. Und wahrscheinlich nicht nur hier.
Neulich hat die "Firma" Verkehrsbehörde und Zulassungsstelle unseres Landkreises ein Anschreiben erhalten. Geht's noch?
Gruß aus einer Universitätsstadt
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90
09.05.2012 11:24 |
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Christiane
Routinier
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Natürlich machen die weiter.
Die ehemaligen Gemeindeverwaltungen unserer nunmehr eingemeindeten Ortsteile (2009 und 2010) haben im März 2012 noch derartige Schreiben erhalten, die mir vorliegen. Auch lange abgemeldete Gewerbetreibende bekommen die Schreiben.
Bis jetzt haben wir allen, die sich an uns gewandt haben gesagt, sie sollen die Dinger wegschmeißen. Aber nun werde ich sie sammeln und sie an den DSW nach Bad Homburg schicken.
Im letzten Jahr erhielten auch unsere Eigenbetriebe solche Schreiben und zwei Mitarbeiten haben das unterschrieben und zurückgeschickt. Die haben nun ein Disziplinarverfahren an der Backe.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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91
09.05.2012 12:34 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
mein pers. Highlight (wenn davon überhaupt die Rede sein kann) ist die Aufforderung dieser Helden an: Stadtverwaltung "Friedhof Mitte".
Noch haben wir aber keinen Wettbewerb der Friedhofsverwaltungen um Kunden in Deutschland - oder???
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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92
09.05.2012 13:54 |
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S04
Eroberer
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Ich habe letztens einen Presseartikel in den örtlichen Zeitungen veröffentlichen lassen, und die Bürger unserer Kommune aufgefordert, mir ihre Schreiben der GWE zu bringen...
Hab die dann ein paar Wochen hier gesammelt, dann in einen Umschlag und ab nach Bad Homburg.
Ich hoffe, es hilft was... Aber gerade einen Tag, nachdem ich das Ding mit den 10 - 15 Briefen abgeschickt hatte, kam eine Erinnerung an mich, dass mir das Schreiben doch schon am ... zugeleitet worden ist...
Änderungen am Vordruck seit dem Urteil? Fehlanzeige.
Gruß aus OWL,
Sven
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93
09.05.2012 14:07 |
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Tommy123
Foren As
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Ich hatte vor einigen Tagen ein Schreiben von denen auf dem Tisch, adressiert an das Feuerwehrgerätehaus ..., sofort vernichtet. Die Heinis versuchen es auch überall
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94
10.05.2012 16:26 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
jetzt kommen die Schreiben vom DeutschesGewerbeRegister,
Betreiber ist jetzt nicht mehr die GWE GmbH mit Sitz in D'dorf,
sondern eine GIZ GmbH mit Sitz in Bonn.
Der Text ist gleich, bis auf den zugefügten Satz: "Die Platzierung des Eintrags erfolgt an den Anfangsplätzen der Suchergebnisliste".
Der Jahresbeitrag beträgt nur noch lediglich 479,40 € zuz. MwSt.
Ach ja, und die Faxnummer hat sich geändert.
Wird sich der DSW freuen.
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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95
01.06.2012 12:19 |
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MaKöDo
Doppel-As
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Hallo miteinander,
laut Berichterstattung der Ruhr-Nachrichten von Donnerstag oder Freitag hat eine Anwaltskanzlei in Dortmund den Spieß umgedreht:
Sie haben das "kleingedruckte" so geändert, dass die GWA der Kanzlei pro Jahr die knapp 550€ bezahlen muss, wenn sie deren Daten veröffentlichen.
Die GWA hat die Daten veröffentlicht. Zivilklage weil die GWA noch nicht gezahlt hat ist anhängig.
__________________
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96
04.06.2012 10:01 |
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Mcruay
Doppel-As
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Da sag ich nur Respekt an die Anwaltskanzlei!
Habe heute auch wieder ein paar von den Briefen der GWE GmbH reinkommen, werden direkt weitergeleitet...
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97
15.06.2012 09:01 |
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VoPi
Routinier
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Eventuell ein "Buchstabendreher", sollte vielleicht DSW heißen (Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. in Bad Homburg).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt VoPi aus Struceberch.
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99
15.06.2012 15:47 |
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Taron-Arnsberg
Tripel-As
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Hallo
Ich hatte vor 10 Jahren einen ähnlichen "Anbieter" bei uns gehabt. Dem habe ich eine Gewerbeuntersagung ins Haus geschickt und sofort vollstreckt. Das Verwaltungsgericht hat die Sache bestätigt (wie oben bereits erwähnt und zitiert) und sogar Herr Marcks gab im "Landmann Rohmer" seinen gewerberechtlichen Segen (§ 35, Rd.-Nr. 62).
Ich habe nicht abgewartet, bis irgendwann einmal ein oberstes Zivilgericht die Sache rechtskräftig und unanfechtbar für unlauter bzw. sittenwidrig erklärte (dann würde man die nie rankriegen).
Es kommt ordnungsrechtlich/gewerberechtlich allein darauf an, ob dieses Schreiben objektiv geeignet ist, die Empfänger in die irrige Annahme zu versetzen, es handele sich um ein kostenloses Angebot (ggfs. mit kostenpflichtigen Zusatzoptionen). Noch perfider ist die Sache, wenn zugleich gefragt wird, ob das Unternehmen noch besteht oder sich andere Änderungen ergeben haben. Will man denen dies mitteilen.. schwupps, dann hat man einen Vertrag unterschrieben..(so die aktuelle Masche von der Gewerbe-Auskunftszentrale).
Und den Nachweis zu erbringen, dass damals diese Masche geeignet war, die Empfänger in die Irre zu führen, war eigentlich relativ leicht: Ich habe etwa 5 % der Inserenten repräsentativ angeschrieben und gefragt, ob ihnen bei der damaligen Unterschrift bewusst war, dass sie damit einen (teuren) Vertrag für einen (nutzlosen) Interneteintrag eingegangen waren (die Adressen standen ja im Internet). 100 % der Rückmeldungen bestätigten, dass ihnen nicht bewußt war, worauf man sich da eingelassen hatte. Viele hatten den "Vertrag" angefochten. Lustig war, dass der Anwalt damals behauptet hatte, dass deren Kunden mit deren Leistung höchst zufrieden seien und als Beweis legte er mehrere Kundenadressen vor, die dies angeblich bestätigen könnten. Der Schuß ging aber nach hinten los..... Alle gaben an, übern Tisch gezogen worden zu sein.
Interessant war auch, dass einige zähneknirschend gezahlt hatten und dann meinten, die Sache sei vom Tisch... Nix da, der "Vertrag" verlängerte sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, was dann eine neue (Folge-)Rechnung nach sich zog.
Als ich dann darlegen konnte, dass nach Befragung der "Kunden" tatsächlich eine (leider nicht strafbare) Täuschungshandlung vorlag -auch wenn im Kleingedruckten ausdrücklich von einem Angebot die Rede war- hatte ich die Gewerbeuntersagung ausgesprochen, weil der Kernbereich der Gewerbetätigkeit in einem unlauteren Handeln lag. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Unternehmen lediglich einmalig einen Verstoß gegen das UWG begangen hätte. Dann wäre es nicht Sache der Ordnungsbehörde gewesen, hier Einhalt zu gebieten, sondern zivilrechtliche Angelegenheit eines Mitbewerbers oder Sache des DSW.
Genauso hatte es das VG gesehen.
Die Bewertung, ob die Tatbestände zu einer Unzuverlässigkeit vorliegen, obliegt allein (zunächst) der Ordnungsbehörde. Man muss nicht abwarten, bis am St- Nimmerleinstag der BGH entschieden hat. Gefahrenabwehr (was ja nun mal das Gewerberecht gewährleisten soll) verlangt zügige Entscheidungen. Und man kann -nach ordentlichen Recherchen- relativ schnell zum Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen zu einer Gewerbeuntersagung vorliegen.
Ebenso bei Straftaten. Man muss nicht abwarten, ob und wann ein (notorischer) Straftäter rechtkräftig verurteilt wurde. Die Akten holen und wenn diese darlegen, dass er/sie die Straftaten objektiv begangen hat, ist Schluß mit Gewerbeausübung, selbst wenn (mal wieder) gegen Geldbußen/Sozialstunden und und und nach § 153a StPO eingestellt wird. Gewerbechtlich ist es völlig wurscht, ob vorwerfbar und schuldhaft gehandelt wurde und ob tatsächlich ein Strafurteil ergeht. Nur wenn ein klassischer Freispruch herauskommt (bzw. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO), ist man gewerberechtlich außen vor. Aber ich traue jedem Kollegen/Kollegin zu, die Feststellung treffen zu können, ob ojektiv eine Straftat begangen wurde oder nicht (auf subjektive Merkmale kommt es nicht an).
Also:
Wo auch immer ein solches Unternehmen aufkreuzen sollte:
Traut Euch, zügig ein 35er-Verfahren aufzunehmen. Zwar mag man Euch ganz schnell mit irgendwelchen "Schadensersatzforderungen" drohen, aber das ist -wie bei meinen WanderlagerFreunden auch- übliche Drohgebärde von den Abzockern.
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100
18.06.2012 11:59 |
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