Thema: Vermietung privates Wohnmobil Gewerbe? |
sme40
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Guten Morgen,
hier treffen mal wieder Steuer- und Gewerberecht aufeinander! Das Finanzamt hat einen weiter gefassten Gewerbebegriff und definiert Gewerbe teilweise so, obwohl es keines ist.
Da es sich hier um 1 WoMo handelt und sicherlich kein hauptberufliches Einkommen erzielt wird, ist es m. M. nach aus gewerberechtlicher Sicht ein Bagatellfall und nicht anzumelden. Unabhängig davon muss sich der Gute mit dem Finanzamt einigen, wie er dieses (geringfügige) Einkommen anzuzeigen hat.
Gruß
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Thema: Makrtfestsetzung am Samstag |
sme40
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Meines Erachtens hat der Veranstalter sogar die Pflicht, diese Messe gewerblich anzumelden, damit wir sie "einfangen" können.
Und ja, andererseits es würden dann die Regelungen des Titels III GewO gelten und die Messe würde auch dann im Sichtstreifen bleiben.
Gruß
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Thema: Makrtfestsetzung am Samstag |
sme40
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Warum nicht?
Was ist es denn dann nach dem Gewerberecht? Meldet der Veranstalter eine Messe an, ist der Tag, an dem diese stattfindet unerheblich. Märkte, insbesondere Jahrmärkte können ja auch an allen Wochentagen stattfinden.
Hier bitte nochmal im Forum wühlen, denn es gibt hierzu einige Einträge.
Andere Frage: Tummeln sich dort überwiegend Gewerbetreibende oder ist das eine private Veranstaltung, die sich nicht an die Öffentlichkeit richtet?
Gruß
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Thema: Eine kleine UG wird endlich eine erwachsene GmbH |
sme40
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Volle Unterstützung meinerseits!
Variante 1! Seltsam ist, dass eine neue HR-Nummer vergeben wurde, denn dann ist ja ein neues Konstrukt entstanden. Ggf. einen aktuellen Gesellschaftervertrag verlangen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Gruß
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Thema: Warenfeilbietung an Sonn- und Feiertagen auf Märkten |
sme40
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Hallo,
zunächst mal ja.
ABER: Weswegen wurde die RGK entzogen? Bei groben Verstößen gegen die steuerlichen Mitwirkungspflichten möglicherweise?
Man könnte das dann elegant lösen, indem die Marktaufsicht oder der Veranstalter eine Teilnahme unterbindet oder man aber in einer entsprechenden Satzung regelt, dass nur Reisegewerbekarteninhaber am Markt teilnehmen dürfen.
Letzteres gibt es in unserem Bereich durchaus (ausgenommen Vereine, z. B. auf dem Weihnachtsmarkt), dass die Privilegien eben nicht alle ausgeschöpft werden.
Gruß
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Thema: Warenfeilbietung an Sonn- und Feiertagen auf Märkten |
sme40
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Moin,
auf festgesetzten Märkten gelten unter anderem sogenannte Marktprivilegien.
D. h., Marktteilnehmer müssen nicht zwingend Gewerbetreibende sein und müssen nicht zwingend eine Reisegewerbekarte besitzen. Sie werden dann aber den Gewerbetreibenden gleichgestellt, was Einhaltung der gewerblichen Regeln angeht. Lebensmittelkontrolle, Ordnungsamt (z. B. wegen Preisangabenverordnung) gucken hier genauso wie bei den gewerblichen Teilnehmern.
Und ja, wir müssen uns insoweit auf die Teilnehmerliste verlassen, die uns der Veranstalter einreicht. Bei einer Kontrolle vor Ort kann man das ja abgleichen.
Gruß
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Thema: Reiseblog ohne feste Betriebsstätte mit Werbung (Amazon) - Gewerbe ja oder nein und wenn ja: Wie? |
sme40
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Guten Morgen,
wie ich so heute morgen durch den Workflow unserer Gewerbemeldungen geflogen bin, bin ich ebenfalls an einer Bloggerin hängen geblieben, die das Gewerbe allerdings wieder abgemeldet hat.
Unabhängig davon: Wie ist denn die Geschichte nun ausgegangen?
Es steht und fällt doch mit der Betriebsstätte, die die sogenannten "digital natives" nicht haben. Die ziehen in der Welt umher, brauchen lediglich ein Notebook und eine stabile WLAN-Verbindung und schon geht es los.
Da sie Geld damit verdienen, müssen sie ja auch irgendwo ein Konto haben. Muss nicht zwingend in Deutschland sein.
Also sehe ich im ausgehenden Fall zwar den Willen, alles richtig zu machen, aber sobald die aus Deutschland raus sind, war es das mit der Betriebsstätte.
Gruß
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Thema: Flugtickets verkauf in Deutschland. Wie geht das? |
sme40
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Guten Morgen nach Hamburg,
hier hilft zunächst mal die örtliche IHK weiter, die in Sachen Recht und Existenzgründung sehr gut aufgestellt ist. Einfach mal googeln und dort anrufen oder persönlich vorbeischauen.
Zudem können Sie gerne auch einen Steuerberater hinzuziehen, der sich um die finanziellen Dinge bemüht und die Nahtstelle zum Finanzamt sein kann.
Gruß
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Thema: Eine Jägerin möchte Brühwürste herstellen |
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Moin,
sorry, ich sehe das als Bagatelle. Wie viele Jäger haben denn ein Gewerbe angemeldet?
Zudem ist es Jägerhandwerk, fach- und waidgerecht das erlegte Wild zu verarbeiten.
Ich würde hier nicht die große Keule rausholen. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass der Jagdverband oder andere Institutionen das genauso sehen.
Gruß
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Thema: Eine Jägerin möchte Brühwürste herstellen |
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Guten Morgen,
für mich klare Urproduktion und zudem mit fast privatem Charakter.
Die Jägerin macht genau das, was hunderte, wenn nicht gar tausende Jäger ebenfalls tun. Nur die wenigsten treten im großen Stil und damit ggf. gewerblich auf.
Im vorliegenden Fall würde ich auf die Lebensmittelkontrolle hinweisen und ferner einen Hinweis auf das Finanzamt geben.
Gruß
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Thema: Hausflohmarkt |
sme40
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Guten Tag allerseits,
hier stellt sich gerade die Frage, ob ein Hausflohmarkt, der inzwischen jeden Samstag stattfindet, nicht doch gewerblich sein kann.
Anfangs war von einer einmaligen Sache die Rede. Ein Samstag, ein Zimmerchen, in dem dann alte Gegenstände aus dem Haushalt vertickt werden. Jetzt fragen die Nachbarschaft oder andere Flohmarktinteressenten, ob das nun ein Ladengeschäft sei und damit auch ein Gewerbebetrieb.
Wie seht Ihr das? Festnageln und Gewerbe melden lassen oder dulden?
Gruß
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Thema: "Falsche" Gewerbeanmeldungen |
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Moin,
man könnte doch in einer gemeinsamen Tagung mit den anderen Kommunen dieses Thema ansprechen und den Kollegen sanft darauf aufmerksam machen, dass sein Verhalten nicht den Vorschriften entspricht.
Meist wird das nur zu Kenntnis genommen, aber es ändert sich nichts, also müssen wir uns an die Verwaltungsleitung der Kommune (Hauptamtsleiter oder sogar Bürgermeister) wenden und fachaufsichtlich offiziell tätig werden. Gerne zusammen mit der Kommunalaufsicht. Das kommt aber sicherlich nicht sehr gut an, müsste aber im Ernstfall tatsächlich erwogen werden.
Gruß
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Thema: Gewerbeanmeldung von Banken / Geldinstituten |
sme40
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Moin!
Sind gewerblich anzumelden als z. B. Sparkasse, VB oder Ähnliches. Als "sonstige Kapitalgesellschaft" oder e.G. mit der Tätigkeit Bankgewerbe, Sparkasse, Bankgeschäfte, usw.
Gruß
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
sme40
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Stimmt, das habe ich mal wieder überlesen. Denn das Problem hatten wir irgendwo schon mal (ggf. in Limburg besprochen) und daraufhin hatte ich die Vorläuferversion des Versicherungsfachmanns auch akzeptiert.
Gruß und Dank
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
sme40
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Moin,
wenn man den § 4 ImmVermV Absatz 1 Ziffer 1 d) aa) liest, dann kann man den Versicherungskaufmann wohl erst ab dem 18. Mai 2009 (geht man von drei Jahren Berufsausbildung aus) akzeptieren.
Ich habe mich immer an der mir vorgelegten höchstwertigen Berufsqualifikation orientiert. Mit einem Abschlussdatum aus 1992 wäre ich auch nachdenklich, denn das hat ja mit Finanzen und "Fachrichtung Finanzberatung" gar nichts zu tun.
Gruß
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
sme40
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@ C.Stapler: den Kaufmann hatte ich auf dem Schirm, mein Kandidat hat jedoch möglicherweise nur den geprüften Versicherungsfachmann (zumindest diese Urkunde hat er mir vorgelegt). Ich prüfe noch, ob er ggf. Versicherungskaufmann ist, dann hat sich meine Frage schnell erledigt.
@ Stadtverwaltung Frankenthal: Meines Erachtens greift hier § 160 Abs. 2 GewO in Verbindung mit § 20 ImmVermV. Erlaubnis nach § 34 c GewO liegt vor, daher keine weitere Zuverlässigkeitsprüfung. Qualifikation ist ebenfalls gegeben, da der geprüfte Bauspar- und Finanzierungskaufmann der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleichgestellt ist.
Gruß
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
sme40
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Noch ne Frage zum Jahresabschluss:
Akzeptiert Ihr den geprüften Versicherungsfachmann als die der Sachkunde gleichgestellte Qualifikation?
Nach Aussage eines Antragstellers wurde das in verschiedenen Bundesländern wohl anerkannt.
Nette Grüße
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